Weitere Entscheidung unten: KG, 09.07.1986

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 452/85   

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https://dejure.org/1986,1533
OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 452/85 (https://dejure.org/1986,1533)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.06.1986 - 15 W 452/85 (https://dejure.org/1986,1533)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juni 1986 - 15 W 452/85 (https://dejure.org/1986,1533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 5; WEG § 1; WEG § 7; GBO § 16; GBO § 22
    Wesentliche Abweichung der tatsächlichen Bau- und Nutzungsverhältnisse vom Aufteilungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheben einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Grundbuchberichtigung hinsichtlich einer Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in sogenanntes "Mitsondereigentum" durch das Grundbuchamt; Voraussetzungen für die Begründung von Sondereigentum nach dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1275
  • MDR 1986, 939
  • DNotZ 1987, 225
  • Rpfleger 1986, 374
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 452/85
    Daß unter diese Bestimmung auch Räume, insbesondere Treppenhäuser, fallen können, ist in Rechtspr. und Lit. anerkannt (BGHZ 73, 302 [hier: I (152) 76 a]; …
  • OLG Hamm, 27.02.2001 - 15 W 17/01

    Sondereigentum an Garage - Zugang zu unbebauter Grundstücksfläche

    Dementsprechend wird auch in der Praxis der Oberlandesgerichte § 5 Abs. 2 WEG nur in Bezug auf solche Räume angewandt, die den Zugang zu mehreren Eigentumswohnungen oder zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bilden (BayObLGZ 1986, 26; NJW-RR 1995, 908; NJW-RR 1996, 12; OLG Oldenburg Rpfleger 1989, 365; OLG Düsseldorf Rpfleger 1999, 387; OLG Saarbrücken ZMR 1999, 431 = MittRhNotK 1998, 361; Senat DNotZ 1987, 225 = Rpfleger 1986, 374 sowie zuletzt Beschluß vom 31.05.1999 - 15 W 141/99 - ebenso in der Literatur: Bärmann/ Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 5 Rdnr. 33; Staudinger/Rapp, BGB, 12. Bearbeitung, § 5 WEG, Rdnr. 33; von Oefele in Bauer/von Oefele, GBO, AT V Rdnr. 70 f.; Demharter, GBO, 23. Aufl., Anhang zu § 3, Rdnr. 18; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl., Rdnr. 2826).
  • OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08

    Grundbucheintragung: Anspruch des Eigentümers zweier Wohnungen auf Zuschreibung

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob die Zuordnung des Hobbyraums zur Wohnung Nr. 14 Einfluss auf die Sondereigentumsfähigkeit des zwischen dem Gemeinschaftsflur und dem Hobbyraum befindlichen und als Durchgang dienenden Vorraums hat (vgl. § 5 Abs. 2 WEG; dazu Weitnauer/Briesemeister § 5 Rn. 9 und 20; aus der Rspr. z. B. OLG Hamm OLGZ 1986, 415).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98

    Zuordnung von Sondereigentum bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung einer

    bb) Anders ist es nur dann, wenn die bauliche Ausführung vom Aufteilungsplan in der Abgrenzung von Sondereigentum zu gemeinschaftlichem Eigentum oder von Sondereigentum mehrerer Eigentümer untereinander dergestalt abweicht, daß die planerische Darstellung an Ort und Stelle nicht mehr mit der nötigen Sicherheit festzustellen ist; dann entsteht insoweit wegen fehlender Bestimmbarkeit der Abgrenzung kein Sondereigentum, sondern gemeinschaftliches Eigentum (vgl. BayObLGZ 1978, 78/80; OLG Düsseldorf OLGZ 1977, 467; NJW-RR 1988, 590; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 307; OLG Hamm Rpfleger 1986, 374 f.).
  • OLG Hamm, 14.08.1990 - 15 W 87/89

    Zum isolierten Miteigentumsanteil nach WEG

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  • OLG Hamm, 29.11.2022 - 15 W 271/22

    Übertragung von Miteigentumsanteilen innerhalb der

    In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings umstritten, ob sich die Belastungen des gewinnenden Wohnungseigentums kraft Gesetzes auf den übernommenen Miteigentumsanteil erstrecken (LG Wiesbaden, Beschluss vom 8.01.2004 - 4 T 652/03 - Rechtspfleger 2004, 350; Staudinger/C. Heinze, BGB, Neubearbeitung 2018, § 877 Rn.64; BeckOGK/M. Müller, WEG, § 2 Rn. 363; Bärmann/Armbrüster, WEG, 14. Auflage, § 2 Rn. 90; Streuer, Rechtspfleger 1992, 181, 183; DNotI-Report 2015, 49) oder ob insoweit eine Nachverpfändung erforderlich ist (BayObLG, Beschluss vom 26.09.1958 - 2 Z 104/58 - Rechtspfleger 1959, 277; Senat, Beschluss vom 11.06.1986 - 15 W 452/85 - NJW-RR 1986, 1275; Demharter, GBO, 32. Auflage, Anh. zu § 3 Rn. 89; Schöner/Stöber, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 10.06.1999 - 15 W 11/99

    Anspruch auf Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

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  • OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 9 U 126/87

    Abweichung der tatsächlichen Bauausführung von den Grundrissen des

    Ganz überwiegend wird dagegen angenommen, daß bei unwesentlichen oder geringfügigen Abweichungen des tatsächlichen Bauzustandes vom Teilungsplan Sondereigentum an den tatsächlich errichteten Räumen entsteht und der Aufteilungsplan entsprechend zu berichtigen ist (so u. a. Celle OLGZ 1981, 106 ff, 108; OLG Karlsruhe DNotZ 1973, 235 ff, 237; Palandt-Bassenge, BGB 46. Aufl., § 2 WEG Anm. 2 c cc; MünchKomm-Röll, BGB 2. Aufl., § 5 WEG Rdn. 36; RGR-Kommentar-Augustin, BGB 12. Aufl., § 7 WEG Rdn. 16; Soergel-Baur, BGB 11. Aufl., § 7 WEG Rdn. 10; Diester NJW 1971, 1153, 1157), daß aber bei wesentlichen Abweichungen, insbesondere dann, wenn die tatsächlich errichteten und vorhandenen Räume dem Teilungsplan gar nicht mehr zugeordnet werden können, überhaupt kein Sondereigentum, gegebenenfalls vielmehr Gemeinschaftseigentum bestehe (so neben der bereits zitierten Literatur insbesondere: erkennender Senat in OLGZ 1977, 467 ff, 469; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 307 ff, 308/309; OLG Hamm Rpfl. 1986, 374 ff, 376).
  • BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97

    Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung bei Kaufvertrag über

  • BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96

    Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands bei Abweichung der

  • OLG Koblenz, 06.09.1991 - 2 U 1588/89

    Entstehung von Sondereigentum

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Rechtsprechung
   KG, 09.07.1986 - 24 W 2741/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2557
KG, 09.07.1986 - 24 W 2741/86 (https://dejure.org/1986,2557)
KG, Entscheidung vom 09.07.1986 - 24 W 2741/86 (https://dejure.org/1986,2557)
KG, Entscheidung vom 09. Juli 1986 - 24 W 2741/86 (https://dejure.org/1986,2557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnung; Wohnungseigentümer; Bordell; Gewerbliche Nutzung; Wohnzweck

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1072
  • MDR 1986, 939
  • ZMR 1986, 449
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 172/84

    "bordellartige Vorgänge" im Nachbarhaus - §§ 906, 1004 BGB, "moralische

    Auszug aus KG, 09.07.1986 - 24 W 2741/86
    ... Die Rechtspr. des BGH, wonach eine Nachbarklage gegen ein Bordell nicht begründet ist (vgl. NJW 85, 2823 [hier: I (150) 278 b]), ist nicht einschlägig, da im vorl. Fall zwischen den Beteiligten ein Gemeinschaftsverhältnis besteht, das jeden nicht ganz unerheblichen Nachteil verbietet, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus entsteht (§ 14 Nr. 1 WEG ).
  • KG, 06.05.1987 - 24 W 5641/86

    Teileigentum; Bordell; Räume des Teileigentums; Betreibung eines Bordells

    - Hiernach bestand entgegen der von der Antragsgegnerin vertretenen Auffassung für das Landgericht keine Verpflichtung, den Beschluß des Senats vom 9. Juli 1986 - 24 W 2741/86 - mit den Beteiligten zu erörtern und erst dann in der Entscheidung zu verwerten.

    2 Z 110/84">MDR 1985, 325; Senatsbeschluß vom 9. Juli 1986 - 24 W 2741/86 - je für den Fall eines Bordells, das in einer Eigentumswohnung betrieben wird).

  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

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  • KG, 22.10.1993 - 24 W 7471/92

    Auslegung einer in einer Teilungserklärung vorgenommenen Nutzungsbeschränkung

    Das Verbot der "gewerblichen Tätigkeit" bezieht sich nach der gebotenen Auslegung nur auf solche Betätigungen, die zur Gewinnerzielung auf eine ständige Erweiterung des Personen-kreises ausgerichtet sind (vgl. Senat, Beschluß vom 9. Juli 1986 - 24 W 2741/86 -, OLGZ 1986, 422 = NJW-RR 1986, 1072 = WE 1986, 142 = WuM 1986, 286).
  • KG, 11.09.1987 - 24 W 2634/87

    Anspruch auf Unterlassen psychischer Beeinträchtigungen gegen andere

    Entscheidend ist daher, daß die Störung von der Nutzung des Wuhnungseigentums durch den Wohnungseigentümer ausgeht (OLG Frankfurt OLGZ 1984, 120 = MDR 1982, 151 für Klavierspielen; BayObLG IHR 1987, 100; Senatsbeschlüsse vom 6. Mai 1987 24 W 5641/86 - und vom 9. Juli - 24 W 2741/86 - NJW-RR 1986, 1072 je für die Benutzung von Wohnungs- oder Teileigentum als Bordell).
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