Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.01.1987 - 27 U 174/86   

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https://dejure.org/1987,3803
OLG Hamm, 22.01.1987 - 27 U 174/86 (https://dejure.org/1987,3803)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.1987 - 27 U 174/86 (https://dejure.org/1987,3803)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 1987 - 27 U 174/86 (https://dejure.org/1987,3803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1362; ZPO § 771; AnfG § 3
    Wirkungen der Ehe im Allgemeinen; Drittwiderspruchsklage einer Ehefrau gegen Pfändung des Finanzamtes in Hausrat; Eigentumsvermutung; Gläubigerbenachteiligung durch Hausratübereignung an Ehefrau.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kläger einer Drittwiderspruchsklage; Ein die Veräußerung hinderndes Recht; Schuldner der Zwangsvollstreckung; Titel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 771

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 585
  • MDR 1987, 505
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.03.1962 - IV 222/60 U

    Eintragung einer Zwangshypothek auf dem Grundstück der Ehefrau wegen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.1987 - 27 U 174/86
    Hoheitliche Zwangsmaßnahmen, insbesondere auch einen Zugriff der öffentlichen Gewalt auf sein Vermögen zwecks Befriedigung seiner Gläubiger, braucht der Betroffene nur unter den Voraussetzungen einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage zu dulden, die in dem Vollstreckungsrecht jeweils das Vorliegen eines Titels verlangt (vgl. nur das von dem Beklagten zitierte Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29. März 1962 - BFHE 75, 147).

    Der Erhebung des Widerspruchs kann auch keine Arglisteinrede entgegengehalten werden: Dafür gibt vor allem das in diesem Zusammenhang von dem Beklagten angeführte Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29. März 1962 (BFHE 75, 147) nichts her; vielmehr ist dort ausdrücklich erkannt, daß eine Vollstreckung in das Vermögen der Ehefrau auch dann "unheilbar nichtig« sei, wenn diese zwar gesamtschuldnerisch mithafte, aber als Vollstreckungsschuldner nur der Ehemann in Anspruch genommen worden sei.

  • BGH, 31.01.1979 - VIII ZR 93/78

    Wirksamkeit einer Eigentumsübertragung von Hausrat unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.1987 - 27 U 174/86
    Die niedergelegte Vereinbarung genügt auch den rechtsgeschäftlichen Anforderungen an eine wirksame Übertragung vorhandenen und zukünftigen Eigentums (BGH NJW 1979, 976 ff = BGHF 1, 340); insbesondere qualifizierte sie sich unter anderem selbst dann nicht als Scheingeschäft, wenn mit ihr allein das Ziel verfolgt worden wäre, den Hausrat vor den Gläubigern des Ehemannes zu schützen, denn gerade in einem solchen Falle wäre die Verfügung ernstlich gewollt, weil zu der Zweckerreichung unbedingt erforderlich.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.11.1986 - 11 U 251/86   

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https://dejure.org/1986,6267
OLG Hamm, 26.11.1986 - 11 U 251/86 (https://dejure.org/1986,6267)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.1986 - 11 U 251/86 (https://dejure.org/1986,6267)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 1986 - 11 U 251/86 (https://dejure.org/1986,6267)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 505
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.04.2004 - 2 Ta 76/04

    Titel, Rechtskraft, Zwangsvollstreckung, Unterlassung, Schadensersatz,

    In den letzten Jahren hat sich jedoch die überwiegende Meinung dahingehend gebildet, dass bei einer auf § 826 BGB gestützten Schadenersatzklage bzw. Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung die Einstellung der Zwangsvollstreckung in auch entsprechender Anwendung des § 769 ZPO nicht in Betracht kommt, sondern vorläufiger Rechtsschutz in diesen Fällen nur im Wege einer einstweiligen Verfügung gewährt werden kann (vgl. u. a. LG Saarbrücken; Urteil v. 15.04.1986 - 1 O 100/85 - NJW-RR 1986, 1049; OLG München, Beschluss v. 25.02.1976 - 25 W 830/76 - NJW 1976, 1748; KG Berlin, Beschluss v. 28.02.1977 - 9 W 488/77 - zit. nach Juris; LG Bochum, Beschluss v. 29.10.1998 - 5 O 298/98 - MDR 1999, 359; OLG Hamm, Beschluss v. 26.11.1986 - 11 U 251/86 - MDR 1987, 505; OLG Stuttgart, Beschluss v. 23.12.1996 - 2 W 83/96 - NJW-RR 1998, 70; OLG Frankfurt, Beschluss v. 01.11.1991 - 22 W 42/91 - NJW-RR 1992, 511; LAG Tübingen, Beschluss v. 30.09.1971 - 7 Ta 21/71 - ; LG Kiel, Beschluss v. 17.01.1990 - 13 T 642/89 - SchlHA 1990, 70; Musielak, Rn. 1 zu § 769 ZPO; Putzo Rn. 2 zu § 769 ZPO; a.A.: OLG Zweibrücken Beschluss v. 14.06.1991 - 7 W 39/91 - NJW 1991, 3041; Zöller-Herget, Rn. 1 zu § 769 ZPO; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 23.09.1986 - 2 WF 103/86 - zit. nach Juris; OLG Köln, Beschluss v. 24.10.1988 - 12 W 66/88 - zit. nach Juris).
  • LAG Hessen, 17.03.1992 - 15 Ta 58/92

    Beschränkung der sofortigen Beschwerde auf Fälle der Verkennung der

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.12.1986 - 9 U 232/86   

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https://dejure.org/1986,10413
OLG Celle, 22.12.1986 - 9 U 232/86 (https://dejure.org/1986,10413)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.12.1986 - 9 U 232/86 (https://dejure.org/1986,10413)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Dezember 1986 - 9 U 232/86 (https://dejure.org/1986,10413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 505
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   OLG Hamm, 26.11.1986 - 11 U 25 1/86   

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OLG Hamm, 26.11.1986 - 11 U 25 1/86 (https://dejure.org/1986,7587)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.1986 - 11 U 25 1/86 (https://dejure.org/1986,7587)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 1986 - 11 U 25 1/86 (https://dejure.org/1986,7587)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 505
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 14.10.1905 - I 143/05

    Rechtskraft; Ausbeutung gegen die guten Sitten; Einstweilige Verfügung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.1986 - 11 U 25 1/86
    Liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, ist der Bekl. aufzugeben, die Zwangsvollstreckung einstweilen zu unterlassen und den Titel an einen Sequester herauszugeben (RGZ 61, 359; BGHZ 50, 115/122).
  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.1986 - 11 U 25 1/86
    Liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, ist der Bekl. aufzugeben, die Zwangsvollstreckung einstweilen zu unterlassen und den Titel an einen Sequester herauszugeben (RGZ 61, 359; BGHZ 50, 115/122).
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