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   OLG Hamm, 14.05.1997 - 13 U 187/96   

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https://dejure.org/1997,3639
OLG Hamm, 14.05.1997 - 13 U 187/96 (https://dejure.org/1997,3639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.1997 - 13 U 187/96 (https://dejure.org/1997,3639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 13 U 187/96 (https://dejure.org/1997,3639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 106
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1997 - 13 U 187/96
    Auch die weiteren Voraussetzungen einer Schmerzensgeldrente, nämlich das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, wie etwa anhaltende Schmerzen, die Notwendigkeit wiederholter, schmerzhafter und in ihrem Erfolg Ungewisser ärztlicher Eingriffe, erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität (vgl. BGH NJW 55, 1675; 57, 383; OLG Frankfurt/M. VersR 92, 621), liegen nicht vor.

    Lediglich solche Verletzungsfolgen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten oder noch nicht erkennbar waren und die deshalb zwangsläufig bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt geblieben sind, werden von der vom Gericht ausgesprochenen Rechtsfolge nicht umfaßt und können daher die Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld bilden (BGH NJW 55, 1675; 76, 1149; 80, 2754).

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1997 - 13 U 187/96
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 88, 2300; 95, 1615) zur Rechtskraft einer Entscheidung über ein Schmerzensgeld werden durch einen zum Ausgleich des immateriellen Schadens zuerkannten Betrag alle diejenigen Verletzungen und Beschwerden abgegolten, die sich aus dem Streitstoff ergeben, den die Prozeßparteien dem Gericht in der letzten mündlichen Verhandlung zur Beurteilung unterbreitet haben und auf den der Kläger sein Schmerzensgeldbegehren gestützt hat.
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1997 - 13 U 187/96
    Lediglich solche Verletzungsfolgen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten oder noch nicht erkennbar waren und die deshalb zwangsläufig bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt geblieben sind, werden von der vom Gericht ausgesprochenen Rechtsfolge nicht umfaßt und können daher die Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld bilden (BGH NJW 55, 1675; 76, 1149; 80, 2754).
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1997 - 13 U 187/96
    Allein das Wissen um die Infektion beeinträchtigt die psychische Verfassung des Infizierten und dessen Umweltbeziehungen entscheidend (vgl. BGH NJW 91, 1948, 1951).
  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1997 - 13 U 187/96
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 88, 2300; 95, 1615) zur Rechtskraft einer Entscheidung über ein Schmerzensgeld werden durch einen zum Ausgleich des immateriellen Schadens zuerkannten Betrag alle diejenigen Verletzungen und Beschwerden abgegolten, die sich aus dem Streitstoff ergeben, den die Prozeßparteien dem Gericht in der letzten mündlichen Verhandlung zur Beurteilung unterbreitet haben und auf den der Kläger sein Schmerzensgeldbegehren gestützt hat.
  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74

    Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1997 - 13 U 187/96
    Lediglich solche Verletzungsfolgen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten oder noch nicht erkennbar waren und die deshalb zwangsläufig bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt geblieben sind, werden von der vom Gericht ausgesprochenen Rechtsfolge nicht umfaßt und können daher die Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld bilden (BGH NJW 55, 1675; 76, 1149; 80, 2754).
  • BGH, 11.12.1956 - VI ZR 286/55

    Schmerzensgeldrente bei dauerndem schweren Körperschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1997 - 13 U 187/96
    Auch die weiteren Voraussetzungen einer Schmerzensgeldrente, nämlich das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, wie etwa anhaltende Schmerzen, die Notwendigkeit wiederholter, schmerzhafter und in ihrem Erfolg Ungewisser ärztlicher Eingriffe, erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität (vgl. BGH NJW 55, 1675; 57, 383; OLG Frankfurt/M. VersR 92, 621), liegen nicht vor.
  • OLG Frankfurt, 21.02.1991 - 12 U 42/90

    Schmerzensgeld; Monatliche Schmerzensgeldrente; Schüler; Kniebandschädigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1997 - 13 U 187/96
    Auch die weiteren Voraussetzungen einer Schmerzensgeldrente, nämlich das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, wie etwa anhaltende Schmerzen, die Notwendigkeit wiederholter, schmerzhafter und in ihrem Erfolg Ungewisser ärztlicher Eingriffe, erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität (vgl. BGH NJW 55, 1675; 57, 383; OLG Frankfurt/M. VersR 92, 621), liegen nicht vor.
  • OLG Hamm, 15.03.2018 - 7 U 4/18

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Schadensanfälligkeit des Geschädigten hinsichtlich

    Nur wenn eine Haftung des Schädigers und die Kausalität der geltend gemachten Schäden eindeutig sind, kann wegen einer zögerlichen Regulierung eine Erhöhung des Schmerzensgeldes vorgenommen werden (OLG Hamm, Urt. v. 14.05.1997, Az. 13 U 187/96, zitiert nach beck-online).
  • OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20

    Bemessung Schmerzensgeld; Orientierung an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen;

    Nur wenn eine Haftung des Schädigers und die Kausalität der geltend gemachten Schäden eindeutig sind, kann wegen einer zögerlichen Regulierung eine Erhöhung des Schmerzensgeldes vorgenommen werden (OLG Hamm, Urteil vom 14. Mai 1997, Az. 13 U 187/96).
  • OLG Hamm, 02.12.2002 - 6 U 179/01

    Hepatitis-Infektion im Krankenhaus - Haftung

    Dabei hat sich der Senat auch an veröffentlichten Entscheidungen anderer Gerichte orientiert, insbesondere an den Entscheidungen des OLG München vom 22.02.1990 (VersR 91, 425 = zfs. 91, 261) und des OLG Hamm vom 14.05.1997 (r+s 98, 418 = MDR 98, 106 = OLGR 97, 269).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2000 - 8 U 166/99

    Arzthaftung: Schadenersatz für eine Infektion mit Hepatitis C infolge einer

    In einem ähnlich gelagerten Fall von Hepatitis C hat das OLG Hamm ebenfalls ein erhebliches Schmerzensgeld für angemessen gehalten (Urteil vom 14.5.1997, r + s 1998, 418 ff.).
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