Weitere Entscheidung unten: OLG München, 17.07.1998

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.07.1998 - 12 W 137/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5951
OLG Frankfurt, 27.07.1998 - 12 W 137/98 (https://dejure.org/1998,5951)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.07.1998 - 12 W 137/98 (https://dejure.org/1998,5951)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juli 1998 - 12 W 137/98 (https://dejure.org/1998,5951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung des Mahnanwalts für Antrag auf Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme der Widerspruchs

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1373
  • AnwBl 1999, 413
  • Rpfleger 1998, 510
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/00

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren bei Berufungsrücknahme

    Die Kostenentscheidung entspricht dem Maß des gegenseitigen Obsiegens und Unterliegens (§ 92 Abs. 1 ZPO), wobei die Beklagte einen Teil der Kosten auch zu tragen hat, obwohl sie der Beschwerde nicht entgegengetreten ist (vgl. OLG Frankfurt Beschluß vom 27.07.1998 - 12 W 137/98 MDR 98, 1373; anderer Auffassung LAG Nürnberg Beschluß vom 16.09.1998 - 2 Ta 68/98 Juristisches Büro 99, 89; vgl. OLG Nürnberg Beschluß vom 02.08.1999 - 1 W 2438/99 MDR 99, 1407, Hake MDR 2000, 481).
  • OLG Nürnberg, 02.08.1999 - 1 W 2438/99

    Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren bei zu hoher Kostenfestsetzung

    a) Der 12. Zivilsenat vertrat in der angeführten Entscheidung den Standpunkt, dass der damalige Beschwerdegegner nicht mit Kosten belastet werden dürfe, weil er der Erinnerung nicht entgegengetreten sei (ähnlich OLG Koblenz, JurBüro 1984, 446 f.; Zöller-Herget, ZPO , 21. Aufl., §§ 103 ,104 Rdn. 21 "Kostentragung"; anderer Meinung: OLG Frankfurt a.M., AnwBl 1999, 413, 414; OLG Düsseldorf, JurBüro 1989, 1578, Mümmler, JurBüro 1989, 1578 f.; Lappe, FamRZ 1995, 1168 f.; Wieczorek-Steiner, ZPO , 3. Aufl., § 104 Rdn. 41).
  • KG, 29.07.2003 - 1 W 291/03

    Wirkungslos gewordener Kostenfestsetzungsbeschluss: Rückfestsetzung gezahlter

    Denn das Kostenfestsetzungsverfahren, das in der Ausfüllung der im streitigen Verfahren getroffenen Kostengrundentscheidung dient, ist Teil dieses Verfahrens; über die im Kostenfestsetzungsverfahren - etwa durch Einlegung eines Rechtsbehelfs - besonders entstehenden Kosten muss daher ebenfalls entschieden werden (siehe von Eicken in von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert, Kostenfestsetzung, 18. Aufl. 2003, Rdnr. B 100, 105; OLG Düsseldorf JurBüro 89, 1578; OLG Frankfurt Main MDR 98, 1373; OLG Nürnberg MDR 99, 1407/1408).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.07.1998 - 11 W 1953/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9293
OLG München, 17.07.1998 - 11 W 1953/98 (https://dejure.org/1998,9293)
OLG München, Entscheidung vom 17.07.1998 - 11 W 1953/98 (https://dejure.org/1998,9293)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juli 1998 - 11 W 1953/98 (https://dejure.org/1998,9293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1373
  • AnwBl 1999, 56
  • Rpfleger 1998, 540
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 18.01.2000 - 11 W 3382/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Erörterungs- und Differenzprozessgebühr im

    1998, 52 = AnwBl 1999, 56; OLG Schleswig JurBüro 1998, 472; OLG Hamm JurBüro 1998, 544; a. A. LG Bonn JurBüro 1998, 33).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2001 - 4 Ko 1858/00

    Ermittlung des Auftraggebers bei der Vergütungsfestsetzung nach § 19 BRAGO

    Der Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 19 Abs. 1 BRAGO kann zwar nicht nur gegen die vertretene Prozesspartei, sondern auch gegen einen Dritten gerichtet werden, der den Rechtsanwalt im eigenen Namen beauftragt hat (von Eicken in: Gerold / Schmidt / von Eicken / Madert, BRAGO , 13. Aufl. 1997, § 19 Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 7. September 1977, NJW 1978, 896; OLG München 11, Zivilsenat, Beschluss vom 17. Juli 1998 11 W 1953/98, MDR 1998, 1373).
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