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   OLG Koblenz, 03.04.2008 - 10 W 166/08   

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https://dejure.org/2008,6365
OLG Koblenz, 03.04.2008 - 10 W 166/08 (https://dejure.org/2008,6365)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.04.2008 - 10 W 166/08 (https://dejure.org/2008,6365)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. April 2008 - 10 W 166/08 (https://dejure.org/2008,6365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Streitwertfestsetzung; Möglichkeit einer isolierten Anfechtung der Streitwertfestsetzung; Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung zum Zwecke der Gebührenerhebung durch den beauftragen Rechtsanwalt

  • Judicialis

    GKG § 24 a. F.; ; GKG § ... 25 Abs. 1 a.F.; ; GKG § 62 n.F.; ; GKG § 63 n.F.; ; GKG §§ 66 ff n.F.; ; GKG § 68 n.F.; ; RVG § 32 Abs. 2; ; RVG § 32 Abs. 2 S. 1; ; RVG § 32 Abs. 2 S. 2; ; BRAGO § 9 Abs. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist keine beschwerdetaugliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 499
  • MDR 2008, 1368
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 2 WF 49/05

    Zum Beschwerderecht des Rechtsanwalts gegen vorläufige Streitwertfestsetzung zum

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2008 - 10 W 166/08
    Nach anderer Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist die Vorschrift des § 9 Abs. 2 BRAGO a.F. (heute § 32 Abs. 2 RVG) einschränkend dahin auszulegen, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des GKG stattfinden soll (OLGR Jena 1999, 392; OLGR Frankfurt 1999, 43; OLG Hamm MDR 2005, 1309; Meyer, Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts gegen eine vorläufige Wertfestsetzung nach § 25 Abs. 1 GKG, 9 Abs. 2 BRAGO?, JurBüro 2000, 396).
  • OLG Frankfurt, 29.05.1998 - 12 W 110/98

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2008 - 10 W 166/08
    Nach anderer Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist die Vorschrift des § 9 Abs. 2 BRAGO a.F. (heute § 32 Abs. 2 RVG) einschränkend dahin auszulegen, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des GKG stattfinden soll (OLGR Jena 1999, 392; OLGR Frankfurt 1999, 43; OLG Hamm MDR 2005, 1309; Meyer, Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts gegen eine vorläufige Wertfestsetzung nach § 25 Abs. 1 GKG, 9 Abs. 2 BRAGO?, JurBüro 2000, 396).
  • OLG Koblenz, 24.11.1999 - 14 W 635/99

    Gebührenfreiheit nur bei statthaften GKG -Beschwerden

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2008 - 10 W 166/08
    Da das Rechtsmittel nicht statthaft ist, ist das Verfahren nicht gebührenfrei gemäß § 66 Abs. 8 GKG n.F. (BGH R GKG, § 25 Abs. 3 S. 1; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1239).
  • OLG Stuttgart, 09.12.2004 - 5 W 62/04

    Wertfestsetzung zur Zuständigkeit: Unstatthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2008 - 10 W 166/08
    Insoweit sollte die neue Fassung des Gerichtskostengesetzes, insbesondere § 68 GKG n.F. keine Erweiterung der bisherigen Rechtsmittel regeln (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 942).
  • OLG Hamm, 31.03.2011 - 28 U 63/10

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Einlegung der Beschwerde gegen eine überhöhte

    Zwar eröffnet § 68 GKG ein Beschwerderecht erst bei endgültiger Streitwertfestsetzung (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 33 W 18/07, BeckRS 2008, 05858; OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 499; Kroiß, NJW 2011, 498, 499).
  • BFH, 17.11.2015 - III S 11/15

    Antragsrecht des Rechtsanwalts nach § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG - Im Grundsatz keine

    Es eröffnet keine über die existierenden gesetzlichen Regelungen hinausgehende Antragsmöglichkeit (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 3. April 2008  10 W 166/08, Monatsschrift für Deutsches Recht 2008, 1368, sowie Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., § 32 RVG Rz 12, 19, beide zur Beschwerdemöglichkeit nach § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG).
  • OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 W 678/20

    Zivilprozessrecht

    Nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG darf das Prozessgericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren aber erst dann endgültig festsetzen, wenn eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2019 - 13 WF 81/19- juris; vgl. OLG Frankfurt, AGS 2007, 256ff; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 499 OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • OLG Celle, 25.10.2010 - 10 WF 313/10

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Verfahrensbevollmächtigten gegen die vorläufige

    Nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG setzt das Prozessgericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren aber erst dann endgültig fest, wenn eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat (vgl. OLG Frankfurt, AGS 2007, 256ff.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, AGS 2007, 258; OLG Karlsruhe, FamRZ 1669f.; Landessozialgericht Baden-Württemberg, ZMGR 2008, 283ff.; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 499 OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - 15 W 8/16

    Streitwert bei Klagerücknahme

    Weil aber die Streitwertbeschwerde gegen die bloß vorläufige Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 S. 1 GKG unzulässig ist (vgl. OLG Köln OLG Report Hamm 2008, 678; OLG Düsseldorf MDR 2008, 1120; OLG Koblenz MDR 2008, 1368; OLG Dresden OLG-Report KG 2008, 593; OLG Stuttgart MDR 2007, 422; OLG Köln OLG-Report 2005, 38; OLG Bremen MDR 2006, 418; Zimmermann, in: Binz/Dörndorfer, GKG, FamGKG, JVEG, 3. A. 2014, § 68 GKG Rn 1) und im Zeitpunkt der Beschwerdeeinreichung längst die endgültige Streitwertfestsetzung des Landgerichts erfolgt war, ist die Beschwerde vom 29. Oktober 2015 so zu verstehen, dass sie sich gegen die endgültige Festsetzung des Streitwerts richtet.
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