Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 29.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11 - 36   

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OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11 - 36 (https://dejure.org/2011,5622)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.11.2011 - 4 W 246/11 - 36 (https://dejure.org/2011,5622)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. November 2011 - 4 W 246/11 - 36 (https://dejure.org/2011,5622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwerts für das selbstständige Beweisverfahren im Zivilprozess; Zugrundelegung des vollen mutmaßlichen Hauptsachestreitwerts bei der Streitwertfestsetzung; Maßgeblichkeit des Interesses des Antragstellers zum Zeitpunkt der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mutmaßlicher Hauptsachestreitwert ist maßgeblich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 733
  • BauR 2012, 303
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11
    Können die behaupteten Mängel im selbständigen Beweisverfahren nicht bewiesen werden, ist die Wertfestsetzung auf einer fiktiven Beurteilung zu treffen: Maßgeblich sind nunmehr die objektiven, "wahren" Kosten einer Mängelbeseitigung, die anfallen würden, wenn die vom Antragsteller zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung behaupteten Mängel tatsächlich vorgelegen hätten (zu allem: BGH, Beschl. v. 16.9.2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; OLGR Düsseldorf 2009, 364; OLGR Rostock 2009, 799; P/G/Gehle, ZPO, 3. Aufl., § 3 Rdnr. 74; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rdnr. 16; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 3 Rdnr. 34).

    a) Nach der gesetzlichen Neufassung des selbständigen Beweisverfahrens ist das selbständige Beweisverfahren als Teil des späteren Hauptsacheverfahrens anzusehen (BGH, NJW 2004, 3488).

  • OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 W 36/11

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwertbestimmung bei Verfahrenseinleitung zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11
    Will der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder an Stelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten, so ist nach einer beachtlichen Auffassung auch der Wert dieser Ansprüche bei der Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren zu berücksichtigen (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198; OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.4.2010 - 3 W 21/10; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883).

    Diese Unsicherheiten mögen es interessengerecht erscheinen lassen, bei fehlenden Angaben des Antragstellers zum Rechtsschutzziel den Wert des selbständigen Beweisverfahrens nicht am weitestgehenden Anspruch zu orientieren (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198).

  • OLG München, 06.11.2001 - 28 W 2556/01

    Selbständiges Beweisverfahren - Streitwert - wirtschaftliches Interesse -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11
    Will der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder an Stelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten, so ist nach einer beachtlichen Auffassung auch der Wert dieser Ansprüche bei der Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren zu berücksichtigen (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198; OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.4.2010 - 3 W 21/10; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2010 - 3 W 21/10

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11
    Will der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder an Stelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten, so ist nach einer beachtlichen Auffassung auch der Wert dieser Ansprüche bei der Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren zu berücksichtigen (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198; OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.4.2010 - 3 W 21/10; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 5 W 8/01

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11
    Will der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder an Stelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten, so ist nach einer beachtlichen Auffassung auch der Wert dieser Ansprüche bei der Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren zu berücksichtigen (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198; OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.4.2010 - 3 W 21/10; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883).
  • OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09

    Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11
    Können die behaupteten Mängel im selbständigen Beweisverfahren nicht bewiesen werden, ist die Wertfestsetzung auf einer fiktiven Beurteilung zu treffen: Maßgeblich sind nunmehr die objektiven, "wahren" Kosten einer Mängelbeseitigung, die anfallen würden, wenn die vom Antragsteller zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung behaupteten Mängel tatsächlich vorgelegen hätten (zu allem: BGH, Beschl. v. 16.9.2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; OLGR Düsseldorf 2009, 364; OLGR Rostock 2009, 799; P/G/Gehle, ZPO, 3. Aufl., § 3 Rdnr. 74; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rdnr. 16; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 3 Rdnr. 34).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 W 132/08

    Streitwert im selbstständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11
    Können die behaupteten Mängel im selbständigen Beweisverfahren nicht bewiesen werden, ist die Wertfestsetzung auf einer fiktiven Beurteilung zu treffen: Maßgeblich sind nunmehr die objektiven, "wahren" Kosten einer Mängelbeseitigung, die anfallen würden, wenn die vom Antragsteller zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung behaupteten Mängel tatsächlich vorgelegen hätten (zu allem: BGH, Beschl. v. 16.9.2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; OLGR Düsseldorf 2009, 364; OLGR Rostock 2009, 799; P/G/Gehle, ZPO, 3. Aufl., § 3 Rdnr. 74; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rdnr. 16; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 3 Rdnr. 34).
  • KG, 19.06.2019 - 21 U 116/18

    Streitwertbemessung: Klage des Bauträgers auf Rückabwicklung des

    Streiten die Parteien wie im vorliegenden Fall um die Rückabwicklung eines Vertrages, ist im Ausgangspunkt der Wert der vertraglichen Leistungen die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Streitwerts (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2002, II ZR 91/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Februar 2014, 5 W 4/14; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. November 2011, 4 W 246/11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1999, 21 W 24/99; Beschluss vom 23. April 1997, 9 W 7/97; OLG Hamm, Urteil vom 2. Juni 1999, 20 U 233/98).

    Nimmt der Kläger den Beklagten auf Rückabwicklung eines bereits vollständig vollzogenen Vertrages in Anspruch, entspricht der Streitwert in der Regel dem vollen Wert der vertraglichen Leistungen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Februar 2014, 5 W 4/14; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. November 2011, 4 W 246/11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1999, 21 W 24/99; Beschluss vom 23. April 1997, 9 W 7/97).

  • OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23

    Beschwerde des Prozessbevollmächtigten gegen den Streitwertbeschluss hinsichtlich

    Mit dem Verweis auf das sich anschließende Hauptsacheverfahren, dessen vorweggenommener Teil das Beweisverfahren ist, ist vielmehr im Prinzip Raum für die Berücksichtigung eines anderen oder zusätzlichen Rechtsschutzziels des Antragsstellers in der Hauptsache, ohne dass der unmittelbare Gegenstand der Beweiserhebung, d.h. die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen und deren Kosten, den Streitwert nach oben hin begrenzen würden (OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.1997, Az. 21 W 17/96, BeckRS 1997, 30997850; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2011, Az. 12 W 36/11; BeckRS 2011, 20600; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 4 W 246/11, BeckRS 2011, 26640; ausdrücklich ablehnend OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2010, Az. 10 W 43/10, NJOZ 776, 777).

    Das weitergehende Rechtsschutzziel muss mithin im verfahrenseinleitenden Antrag vom Antragsteller "zum Ausdruck gebracht" worden sein (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 4 W 246-11/36, BeckRS 2011, 26640).

  • OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18

    Bemessung des Streitwerts im selbstständigen Beweisverfahren

    Die Entscheidung des OLG Saarbrücken, Beschl. v. 10.11.2011 - 4 W 246/11, LS und Rdn. 8 (juris = BeckRS 2011, 26640), befasst sich schließlich mit der Frage, wie der Streitwert zu bemessen ist, wenn sich der unmittelbare Gegenstand der Beweissicherung und das mutmaßliche (eigentliche) Hauptsacheinteresse nicht decken, und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass - wenn der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder anstelle des Anspruchs auf Mangelbeseitigung vorbereiten will - deren Wert schon den Gebührenstreitwert des selbstständigen Beweisverfahrens erhöht.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 W 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6659
OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 W 8/12 (https://dejure.org/2012,6659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.02.2012 - 19 W 8/12 (https://dejure.org/2012,6659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 19 W 8/12 (https://dejure.org/2012,6659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63; GKG § 68
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Festsetzung des Streitwerts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 733
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 2 WF 49/05

    Zum Beschwerderecht des Rechtsanwalts gegen vorläufige Streitwertfestsetzung zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 W 8/12
    Gegen eine vorläufige Festsetzung des Streitwertes für die Gerichtsgebühren gemäß § 63 Abs. 1 GKG können nach dem klaren Wortlaut des § 63 Abs. 1 S. 2 GKG Einwände nur im Verfahren über die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Gerichts aufgrund dieses Gesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, geltend gemacht werden (Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 153; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. GKG § 63 Rn. 14; Senat, Beschl. v. 15.01.2010 - 19 W 1/10 - und vom 22.07.2010 - 19 W 37/10 -, jeweils unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, MDR 2008, 1120; OLG Hamm, MDR 2005, 1309; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2008, 1207 und MDR 2000, 174; OLG Köln, MDR 2000, 174, a.A. KG Berlin, NJW-RR 2004, 864 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung zu der alten Fassung des GKG).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 9 WF 59/08

    Familiensache: Anfechtbarkeit der vorläufigen Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 W 8/12
    Gegen eine vorläufige Festsetzung des Streitwertes für die Gerichtsgebühren gemäß § 63 Abs. 1 GKG können nach dem klaren Wortlaut des § 63 Abs. 1 S. 2 GKG Einwände nur im Verfahren über die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Gerichts aufgrund dieses Gesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, geltend gemacht werden (Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 153; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. GKG § 63 Rn. 14; Senat, Beschl. v. 15.01.2010 - 19 W 1/10 - und vom 22.07.2010 - 19 W 37/10 -, jeweils unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, MDR 2008, 1120; OLG Hamm, MDR 2005, 1309; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2008, 1207 und MDR 2000, 174; OLG Köln, MDR 2000, 174, a.A. KG Berlin, NJW-RR 2004, 864 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung zu der alten Fassung des GKG).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 24 W 40/08

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen vorläufige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 W 8/12
    Gegen eine vorläufige Festsetzung des Streitwertes für die Gerichtsgebühren gemäß § 63 Abs. 1 GKG können nach dem klaren Wortlaut des § 63 Abs. 1 S. 2 GKG Einwände nur im Verfahren über die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Gerichts aufgrund dieses Gesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, geltend gemacht werden (Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 153; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. GKG § 63 Rn. 14; Senat, Beschl. v. 15.01.2010 - 19 W 1/10 - und vom 22.07.2010 - 19 W 37/10 -, jeweils unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, MDR 2008, 1120; OLG Hamm, MDR 2005, 1309; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2008, 1207 und MDR 2000, 174; OLG Köln, MDR 2000, 174, a.A. KG Berlin, NJW-RR 2004, 864 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung zu der alten Fassung des GKG).
  • KG, 19.08.2003 - 6 W 193/03

    Beschwerde gegen vorläufige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 W 8/12
    Gegen eine vorläufige Festsetzung des Streitwertes für die Gerichtsgebühren gemäß § 63 Abs. 1 GKG können nach dem klaren Wortlaut des § 63 Abs. 1 S. 2 GKG Einwände nur im Verfahren über die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Gerichts aufgrund dieses Gesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, geltend gemacht werden (Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 153; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. GKG § 63 Rn. 14; Senat, Beschl. v. 15.01.2010 - 19 W 1/10 - und vom 22.07.2010 - 19 W 37/10 -, jeweils unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, MDR 2008, 1120; OLG Hamm, MDR 2005, 1309; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2008, 1207 und MDR 2000, 174; OLG Köln, MDR 2000, 174, a.A. KG Berlin, NJW-RR 2004, 864 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung zu der alten Fassung des GKG).
  • OLG Brandenburg, 07.07.1999 - 9 WF 114/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 W 8/12
    Gegen eine vorläufige Festsetzung des Streitwertes für die Gerichtsgebühren gemäß § 63 Abs. 1 GKG können nach dem klaren Wortlaut des § 63 Abs. 1 S. 2 GKG Einwände nur im Verfahren über die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Gerichts aufgrund dieses Gesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, geltend gemacht werden (Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 153; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. GKG § 63 Rn. 14; Senat, Beschl. v. 15.01.2010 - 19 W 1/10 - und vom 22.07.2010 - 19 W 37/10 -, jeweils unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, MDR 2008, 1120; OLG Hamm, MDR 2005, 1309; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2008, 1207 und MDR 2000, 174; OLG Köln, MDR 2000, 174, a.A. KG Berlin, NJW-RR 2004, 864 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung zu der alten Fassung des GKG).
  • OLG Köln, 28.06.2016 - 10 WF 38/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des vorläufigen Streitwert

    Die Gebührenanforderung durch ein Schreiben des Kostenbeamten ist für die Statthaftigkeit der Beschwerde nicht ausreichend (OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.02.2012 - 17 W 5/12, zit. n. Juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.02.2012 - 19 W 8/12, MDR 2012, 733; Binz/Dörndorfer-Zimmermann, 3. Aufl. (2014), § 67 GKG, Rn. 2).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2015 - 9 W 65/15

    Vorläufige Streitwertfestsetzung: Zulässigkeit der Beschwerde; Bewertung des

    Ein Rechtsmittel gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung ist nicht statthaft (OLG Koblenz, Beschluss vom 23.08.2012, 5 W 466/12, juris, Rz. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.02.2012, 19 W 8/12, juris, Rz. 1; Dörndorfer in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Auflage, § 63 Rn. 2; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 3 Rn. 22).
  • BVerwG, 18.07.2017 - 2 KSt 3.17

    Vorläufige Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes für das

    Daraus folgt, dass die Beschwerde gegen die vorläufige Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG unstatthaft ist (vgl. z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Februar 2012 - 19 W 8/12 - MDR 2012, 733; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl. 2017, § 63 GKG Rn. 14 m.w.N. unter Hinweis auf § 67 GKG).
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