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   BGH, 22.04.1952 - 2 StR 101/52   

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https://dejure.org/1952,488
BGH, 22.04.1952 - 2 StR 101/52 (https://dejure.org/1952,488)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1952 - 2 StR 101/52 (https://dejure.org/1952,488)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1952 - 2 StR 101/52 (https://dejure.org/1952,488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inverkehrbringen von Falschgeld durch das Einwerfen von gefälschtem Kleingeld in einen Warenautomaten - Entnahme von Waren aus einen Automaten durch Falschgeld als Diestahl - Konkurrenz zwischen Inverkehrbringen von Falschgeld und Automatenmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 146, 147, 265a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1952, 563
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51
    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 101/52
    Demgemäss ist in diesen Falle für das rechtliche Verhältnis zwischen Münzvorbrechen und Automatennissbrauch oder auch Diebstahl in der Regel § 73 StGB massgebend, sofern nicht besondere anstünde eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (RGSt 60, 315; BGH 3 StR 640/51 Urteil vom 4. Oktober 1951).
  • RG, 16.03.1933 - II 208/33

    Was ist im Sinne des § 147 StGB. unter "in Verkehr bringen" zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 101/52
    Das Merkmal des Inverkehrbringens im Sinne des § 146 StGB ist gegeben, wenn der Täter das Falschgeld derart aus seinem Gewahrsam entlässt, dass ein Anderer in die Lage versetzt wird, sich des Falschgeldes zu bemächtigen und mit ihn nach seinen Belieben zu verfahren, insbosondere es weiterzuleiten (RGSt 67, 167).
  • RG, 13.12.1900 - 4104/00

    Ist der sog. Automatendiebstahl (Entwendung von Gegenständen aus Automaten

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 101/52
    Die Entnahme von Waren aus einen Automaten durch Falschgeld erfüllt aber den Tatbestand des Diebstahls (RGSt 34, 45).
  • RG, 27.03.1882 - 595/82

    1. Welchen Begriff verbindet §. 147 St.G.B.'s mit "nachgemachtem" Gelde? 2. Setzt

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 101/52
    Da aber nach den Feststellungen die hergestellten Falschstücke im gewöhnlichen Verkehr auf den ersten Blick als plumpe Fälschung zu ernennen waren und auch ein Argloser nicht getauscht werden konnte, hat die Strafkammer zutreffend nur einen Versuch angenommen (RGSt 6, 142; 69, 3).
  • RG, 09.07.1926 - I 318/26

    Ist für das rechtliche Verhältnis zwischen Aufertigung und Verausgabung falschen

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 101/52
    Demgemäss ist in diesen Falle für das rechtliche Verhältnis zwischen Münzvorbrechen und Automatennissbrauch oder auch Diebstahl in der Regel § 73 StGB massgebend, sofern nicht besondere anstünde eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (RGSt 60, 315; BGH 3 StR 640/51 Urteil vom 4. Oktober 1951).
  • RG, 26.10.1934 - 1 D 1033/34

    1. Muß bei dem Münzverbrechen nach § 146 StGB. der Täter erkannt haben, daß ihm

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 101/52
    Da aber nach den Feststellungen die hergestellten Falschstücke im gewöhnlichen Verkehr auf den ersten Blick als plumpe Fälschung zu ernennen waren und auch ein Argloser nicht getauscht werden konnte, hat die Strafkammer zutreffend nur einen Versuch angenommen (RGSt 6, 142; 69, 3).
  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 376/91

    Computerbetrug durch Entnahme von Bargeld aus Bankautomaten mit einer gefälschten

    Mit dem Argument, die unbefugte Verwendung richtiger, auf Blankette duplizierter Daten sei mit dem Einwerfen von Falschgeld in einen Warenautomaten vergleichbar, die Entnahme von Waren aus einem solchen Automaten mittels Falschgeld erfülle aber den Tatbestand des Diebstahls (BGH MDR 1952, 563), läßt sich die Bewertung des hier in Frage stehenden Vorganges als Gewahrsamsbruch nicht begründen.

    Es muß nicht entschieden werden, ob bei Warenautomaten das verwendete Falschgeld den die Warenausgabe bewirkenden Mechanismus funktionsgerecht auslöst, ob der dadurch bewirkte Gewahrsamswechsel nach den hier aufgezeigten Kriterien aufgrund einer vorangegangenen Entscheidung des Gewahrsamsinhabers erfolgt und nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vorganges als Übergabe der Ware zu bewerten wäre (vgl. Dreher MDR 1952, 563 f).

  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87

    Wegnahme einer Scheckkarte

    Ein solcher liegt nur vor, wenn das Geld durch funktionswidrigen Eingriff in den automatisierten Geldausgabevorgang, also durch Manipulationen an dem Computer, erlangt wird (vgl. RGSt 34, 45; BGH MDR 1952, 563 und bei Dallinger MDR 1957, 141: Diebstahl aus einem Warenautomaten beim Einwurf von Falschgeld oder bei Benutzung eines Drahtes).
  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Im Bereich der Geldfälschungsdelikte ist unter "in den Verkehr bringen" nach ständiger Rechtsprechung jeder Vorgang zu verstehen, durch den der Täter das Falschgeld in der Weise aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzugeben (RGSt 67, 167; BGHSt 1, 143; 27, 255, 259; BGH NJW 1952, 311; BGH MDR 1952, 563).

    Die Rechtsprechung hat ein Inverkehrbringen in diesem Sinne auch angenommen, wenn der Täter falsche Münzen in einen Automaten gab, um sich daraus Waren zu verschaffen (BGH NJW 1952, 311; BGH MDR 1952, 563; BGH bei Dallinger MDR 1953, 596).

  • BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53
    Durch diese erste Besitzübertragung aber ist das Geld bereits in Verkehr gebracht worden; denn durch sie wurden die Empfänger in die Lage versetzt, mit dem Falschgeld nach ihrem Belieben zu verfahren, insbesondere es weiterzuleiten (vgl. BGH a.a.O.; BGHSt 1, 143 = NJW 1951, 529 ; BGH 2 StR 101/52 v. 22.4.1952).

    Sollte das Landgericht in der neuen Verhandlung wieder zu dem Ergebnis kommen, daß die von dem Angeklagten R. angefertigten Scheine so plump gefälscht waren, daß sie auf den ersten Blick als Fälschungen zu erkennen waren und auch einen Arglosen im gewöhnlichen Verkehr nicht täuschen konnten, so wird es zu prüfen haben, ob nicht der Versuch eines Falschgelddelikts vorliegt (BGH 2 StR 101/52 vom 22. April 1952).

  • OLG Stuttgart, 08.02.1982 - 3 Ss (14) 928/81

    Trickdiebstahl aus einem Glücksspielautomaten; Ausnutzung eines Spielmechanismus

    Zwar wird neuerdings wiederum die Ansicht vertreten, daß es sich bei Erlangung von Geld aus Spielautomaten niemals um eine Wegnahme handeln könne (so im Anschluß an Dreher MDR 1952, 563 und Dreher-Tröndle, StGB, 40. Aufl. 1981, § 265 a Rn. 1 das AG Lichtenfels NJW 1980, 2206 [AG Lichtenfels 17.03.1980 - Ds 3 Js 7267/79 a b jug] ), da typologisch betrachtet der Automat gewissermaßen getäuscht werde und deshalb aufgrund dieser Täuschung den Geldbetrag weggebe .
  • BGH, 04.11.1954 - 3 StR 915/53

    Rechtsmittel

    Das ist schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgesprochen worden (RGSt 34, 45), der Bundesgerichtshof ist dieser auch im Schrifttum verbreiteten Ansicht gefolgt (BGH MDR 1952, 563 und3 StR 640/51 vom 4. Oktober 1951).
  • BGH, 28.02.1956 - 2 StR 316/55

    Rechtsmittel

    Diese Feststellungen tragen die Verurteilung wegen versuchten Diebstahls; denn sie enthalten alle Merkmale der §§ 242, 43 StGB (vgl RGSt 34, 45; BayOblG 1OT 1955, 1448, 14; BGH MDR 1952, 563).
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