Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.05.1952

Rechtsprechung
   BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52   

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BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52 (https://dejure.org/1952,400)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1952 - 2 StR 330/52 (https://dejure.org/1952,400)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1952 - 2 StR 330/52 (https://dejure.org/1952,400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fall zum Atypischen Kausalverlauf

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Zum atypischen Kausalverlauf

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 62
  • NJW 1952, 1184
  • MDR 1952, 693
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 05.01.1922 - 648/21

    1. Verhältnis des § 12 der Bayer. oberpolizeilichen Vorschriften zum Schutz der

    Auszug aus BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52
    Diesen Grundsatz hat jedoch die Rechtsprechung in einer Beziehung eingeschränkt: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit entfällt für einen Geschehensablauf, der so sehr ausserhalb aller Lebenserfahrung liegt, dass der Täter auch bei der nach den Umständen dieses Falles gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zuzumutenden Sorgfalt nicht mit ihm zu rechnen braucht (RGSt 56, 343, 346; 73, 370, 372).
  • RG, 03.11.1939 - 4 D 575/39

    Zum Erfordernisse der Voraussehbarkeit des Erfolges bei fahrlässiger Tötung und

    Auszug aus BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52
    Diesen Grundsatz hat jedoch die Rechtsprechung in einer Beziehung eingeschränkt: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit entfällt für einen Geschehensablauf, der so sehr ausserhalb aller Lebenserfahrung liegt, dass der Täter auch bei der nach den Umständen dieses Falles gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zuzumutenden Sorgfalt nicht mit ihm zu rechnen braucht (RGSt 56, 343, 346; 73, 370, 372).
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Die Verantwortlichkeit des Täters entfällt aber für solche Ereignisse, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, dass der Täter auch bei der nach den Umständen des Falles gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zuzumutenden Sorgfalt nicht mit ihnen zu rechnen braucht (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2019 - 5 StR 325/19, aaO, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 20. März 1997 - 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270; BGH, Urteil vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, aaO, NJW 1992, 1708, 1709; BGH, Urteil vom 26. November 1975 - 3 StR 166/75, aaO, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, aaO, BGHSt 12, 75, 78; Senat, Urteil vom 29. August 1952 - 2 StR 330/52, BGHSt 3, 62, 63 f.).

    Eingetretene Folgen können außerhalb der Lebenserfahrung liegen, wenn sich in den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Täters und dem Erfolg bewusste oder unbewusste Handlungen dritter Personen einschalten (vgl. Senat, Urteil vom 29. August 1952 - 2 StR 330/52, aaO, BGHSt 3, 62, 63 f.).

  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94

    Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden

    aa) Sie lassen schon eine hinreichende Auseinandersetzung mit der Frage vermissen, ob der Angeklagte - wie dies zur Begründung des Schuldvorwurfs bei einem Fahrlässigkeitsdelikt erforderlich ist (vgl. BGHSt 3, 62, 64; 12, 75, 78; Lackner StGB 20. Aufl. § 15 Rdn. 49 m.w.N.) - nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage war, die objektive Sorgfaltspflichtverletzung zu vermeiden und die Tatbestandsverwirklichung vorauszusehen.
  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86

    'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB,

    Das Landgericht hätte prüfen müssen, ob die Angeklagten auf Grund der ihnen bekannten Tatsachen den Tod der Anruferin im Ergebnis vorhersehen konnten, ob mit dem zum Tode führenden Geschehensablauf nach der Lebenserfahrung zu rechnen war (vgl. BGHSt 3, 62; 12, 75) und ob der Eintritt dieses Erfolges bei pflichtgemäßem Handeln verhindert worden wäre.
  • OLG Stuttgart, 21.11.1996 - 1 Ws 166/96

    Voraussetzungen einer fahrlässigen Tötung; Verantwortlichkeit für zurückgelassene

    Zwar braucht der eingetretene Erfolg nur im Ergebnis, nicht auch in seinem konkreten Ablauf vorauszusehen gewesen sein; die strafrechtliche Verantwortung entfällt aber für Ereignisse, die so sehr außerhalb aller Lebenserfahrung liegen, daß sie der Verantwortliche auch bei der gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zuzumutenden Sorgfalt nicht zu erwarten brauchte; soweit für den Erfolgseintritt das schuldhafte Verhalten eines Dritten als Zwischenglied mitursächlich ist, kommt es darauf an, ob die Möglichkeit dieses Verhaltens so sehr außerhalb der Lebenserfahrung gelegen hat, daß der Verantwortliche sie nicht zu beachten brauchte (vgl. BGHSt 3, 62; RGSt 73, 370).
  • BGH, 11.07.1957 - 4 StR 160/57
    Fällt er so sehr aus diesem Berich, daß ihn der Täter nach den Umständen des Falles und der ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen und Kenntnissen zuzumutenden Sorgfalt nicht zu berücksichtigen braucht, so hat er trotz seiner Verkehrswidrigkeit den schädlichen Erfolg nicht fahrlässig verschuldet (BGHSt 3, 62, 64).
  • BGH, 03.07.1959 - 4 StR 196/59

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung ist als Ursache eines strafrechtlich bedeutsamen Erfolges allerdings jede Bedingung anzusehen, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele, gleichgültig, ob neben ihr noch andere Bedingungen zur Erreichung des Erfolges mitgewirkt haben (vgl. u.a. BGHSt 1, 332, 333; 2, 20, 24 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts; 3, 62, 63; 7, 112, 114).

    Dies kann besonders dann der Fall sein, wenn zum Handeln des Täters bewußte oder unbewußte Handlungen dritter Personen, hier z.B. der behandelnden Ärzte, hinzutreten (BGHSt 3, 62, 64).

  • BGH, 14.12.1966 - 2 StR 418/66

    Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) a.F. -

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Erfolg durch das bewußte oder unbewußte Verhalten dritter Personen oder andere äußere Umstände mitverursacht worden ist (BGHSt 3, 62 und 12, 75, beide mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung, insbesondere des Reichsgerichts; BGH MDR 1957, 141 bei Dallinger, NJW 1957, 1526, 1527 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57] und GA 1960, 111).
  • BGH, 16.08.1972 - 2 StR 318/72

    Herbeiführung einer Scandicainvergiftung durch einen Arzt - Der Tatbestand der

    Allerdings entfällt die Voraussehbarkeit für solche Ereignisse, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, daß der Täter auch bei der nach den Umständen gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zumutbaren sorgfältigen Überlegung nicht mit ihnen zu rechnen braucht (RGSt 54, 349, 350 ff; BGHSt 3, 62, 63 f [BGH 29.08.1952 - 2 StR 330/52]; 12, 75, 78 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]mit weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 22. November 1968 - 4 StR 396/68).

    Grundsätzlich braucht der Erfolg nur im Endergebnis, nicht im Ablauf der Ereignisse, wie er sich im einzelnen zugetragen hat, voraussehbar zu sein (RGSt 35, 131, 132; 54, 349, 351; 73, 370, 372; BGHSt 3, 62, 63 [BGH 29.08.1952 - 2 StR 330/52]; BGH, Urteil vom 2. Juli 1969 - 4 StR 560/68).

  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 269/69
    Ein solches, für den Tod B.'s mitursächliches fremdes Verhalten liegt zwar nicht so außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung, daß es für den Angeklagten bei der nach den Umständen gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zumutbaren sorgfältigen Überlegungen nicht voraussehbar gewesen wäre (vgl. BGHSt 3, 62, 63, 64; 12, 75, 77, 78; RGSt 56, 343, 350).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2008 - 1 Ss 362/07

    Ausländerrecht: Strafbarkeit eines Verstoßes gegen eine räumliche Beschränkung in

    15 m.w.N.), die Möglichkeit ihrer Ergänzung in einer neuen Verhandlung muss ausgeschlossen sein (BGHSt 3, 62; 6, 241; MDR 1977, 282).
  • OLG Köln, 07.03.2003 - Ss 62/03

    Einordnung eines verbotenen Autorennens als eine vorsätzliche Gefährdung des

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Täterfahrzeug - Fremdes Eigentum

  • BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72

    Garant - Garantenstellung - Begehen durch Unterlassen - Aufklärungspflicht -

  • BGH, 10.06.1958 - 1 StR 174/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.11.1954 - 3 StR 806/53

    Rechtsmittel

  • LG Heilbronn, 07.12.1953 - Ks 4/52

    Misshandlung von Häftlingen (zum Teil mit Todesfolge), Vergewaltigung eines

  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 157/55
  • BGH, 14.03.1971 - 1 StR 276/71

    Irrige Annahme einer Notwehrlage - Anforderungen an die Voraussehbarkeit der

  • BGH, 19.05.1970 - 1 StR 604/69

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung im Dienst - Zulässigkeit des

  • BGH, 13.08.1968 - 1 StR 259/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung - Anforderungen an

  • BGH, 06.06.1967 - 1 StR 131/67

    Fahrlässige Tötung infolge fehlerhafter Behandlung durch einen Arzt -

  • BGH, 21.09.1965 - 5 StR 350/65

    Verurteilung wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kinde unter 14 Jahren -

  • BGH, 02.06.1964 - 5 StR 115/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1962 - 1 StR 245/62

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit dreifacher fahrlässiger

  • BGH, 01.04.1960 - 4 StR 472/59

    Mitursächlichkeit für Tod und Verletzung von Menschen durch das pflichtwidrige

  • BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.10.1968 - 1 StR 367/68

    Voraussetzungen der Vereidigung eines Zeugen - Beteiligung eines Zeugen an der

  • BGH, 27.09.1955 - 2 StR 197/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.09.1955 - 2 StR 253/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.08.1955 - 4 StR 217/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.10.1972 - 4 StR 184/72

    Rüge des Verstoßes gegen die Denkgesetze - Voraussetzungen eines besonders

  • BGH, 12.03.1969 - 2 StR 37/69

    Umfang und Anforderungen an die Vorhersehbarkeit eines Erfolges in alles

  • BGH, 06.05.1960 - 5 StR 125/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 28.11.1956 - 2 StR 315/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.06.1955 - 4 StR 167/55

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 24.06.2002 - 5St RR 150/02
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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1952 - 2 StR 45/50   

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https://dejure.org/1952,4082
BGH, 29.05.1952 - 2 StR 45/50 (https://dejure.org/1952,4082)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1952 - 2 StR 45/50 (https://dejure.org/1952,4082)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1952 - 2 StR 45/50 (https://dejure.org/1952,4082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • junsv.nl

    Militärgerichtsurteile gegen 4 Marinesoldaten. Die Männer hatten sich am 5.Mai 1945 von ihrer Einheit entfernt, wurden aufgegriffen und zu je einer Zuchthaus- und drei Todesstrafen verurteilt. Die Todesurteile sind nach der Kapitulation, am 10.Mai 1945, vollstreckt ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Kontrollratsgesetz Nr. 10

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1952, 693
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 08.02.1927 - III 113/26

    Amtspflichtverletzung des Richters

    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - 2 StR 45/50
    An diesen Grundsätzen hat, was die zivilrechtliche Haftung des Richters anlangt, die Rechtsprechung festgehalten (RGZ 116, 90 ff).
  • BGH, 30.01.1951 - 4 StR 38/50

    Bestimmung der Straffreiheit nach § 9 Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949

    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - 2 StR 45/50
    Welche Taten das Gesetz damit meint, lässt seine Entstehungsgeschichte, insbesondere die in den Beratungen des Rechtsausschusses des Bundestages zum Ausdruck gelangte Absicht der Ausschussmitglieder erkennen (vgl. hierzu Brandstetter, Straffreiheitsgesetz S. 164; JuVerw 1950, 2, 5; BGH Urt. v. 30. Januar 1951 - 4 StR 38/50).
  • BGH, 13.05.2015 - 3 StR 498/14

    Rechtsbeugung (Sperrwirkung; nachträgliches Abändern der Ratenhöhe bei

    Die dem Tatbestand der Rechtsbeugung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zukommende Sperrwirkung gegen eine Verurteilung nach anderen Strafvorschriften dient in erster Linie der persönlichen Unabhängigkeit des Richters (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1956 - 1 StR 14 15 56/56, BGHSt 10, 294, 298; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Mai 1952 - 2 StR 45/50, MDR 1952, 693, 695).
  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Das hat der Bundesgerichtshof für Beisitzer eines Feldkriegsgerichts (BGH 2 StR 45/50 vom 29.Mai 1952 , MDR 1952, 693) und eines Arbeitsgerichts (BGHSt 5, 100) sowie nichtrichterliche Vorsitzende eines Standgerichts (BGH 1 StR 198/53 vom 9.Juni 1953 ) bereits ausgesprochen.

    Einer Anwendung des § 336 in diesem Sinne steht es nicht entgegen, dass die Angeklagten als Laienrichter anzusehen sind; wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, kommt der Schutz dieser Gesetzesvorschrift auch Laienrichtern zu (BGH MDR 1952, 693).

    Das mehrfach erwähnte Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs 2 StR 45/50 vom 29.Mai 1952 (MDR 1952, 693 = L-M Nr. 5 zu § 359 StGB) vertritt hinsichtlich der Anforderungen an den inneren Tatbestand nicht durchweg dieselbe Meinung; jedoch beruht es nicht auf der teilweise abweichenden Begründung.

    Die unrichtige Rechtsanwendung ist Tatbestandsmerkmal, so dass sich der bestimmte Vorsatz darauf erstrecken muss (BGH 1 StR 198/53 vom 9.Juni 1953, 2 StR 45/50 in MDR 1952, 693).

    Auch der Vorwurf übermässig hohen Strafens gehört nicht nur dem "Naturrecht" an und ist nicht erst durch das Verbot grausamer oder übermässig hoher Strafen in MRG Nr. 1 Art.IV Ziff.8 Bestandteil des deutschen Rechts geworden; vielmehr ist er von jeher ungeschriebener Grundsatz des deutschen Strafrechts gewesen (BGH MDR 1952, 693, 694; s. auch Radbruch a.a.O.; …

    Überdies steht sie in einem so engen Zusammenhang mit der Bestätigung der Urteile, dass es nicht gerechtfertigt erscheint, hier etwa geringere Anforderungen an die innere Tatseite zu stellen (vgl. 2 StR 45/50 vom 29.Mai 1952 , insoweit nur veröffentlicht in L-M Nr. 5 zu § 359 StGB).

  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

    So wurden in mehreren Fällen am 9. Mai 1945 und in einem Fall noch am 13. Mai 1945 Todesurteile durch deutsche Kriegsgerichte verhängt, die in der Zeit vom 10. bis 14. Mai 1945 vollstreckt wurden (vgl. BGH, MDR 1952, S. 693; LG Köln, NJW 1998, S. 2688; Gritschneder, Furchtbare Richter, S. 108 ff.; Spendel, Rechtsbeugung durch Rechtsprechung, 1984, S. 12 m.w.N.).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Rechtsbeugung kann auch durch Beugung des Verfahrensrechts (BGH MDR 1952, 693, 695; BGH NStZ 1988, 218; BGH, Urteil vom 28. November 1978 - 1 StR 250/78) oder durch Vereinbarungen begangen werden, die sich gegenüber dem rechtlich unerfahrenen Beschuldigten als in die Irre führende Leitung einer Rechtssache darstellen (BGHSt 32, 357, 359).
  • BGH, 09.06.1953 - 1 StR 198/53

    Prozesse eines 'fliegenden Standgerichts' . Verurteilung eines Volkssturmmannes

    Für diese Höchststufe war aber nach dem verhältnismäßig unbedeutenden Unrechtsgehalt der Unmutsäußerungen des W. bei gerechter Abwägung kein Raum (vgl. Urt. des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1952 - 2 StR 45/50; OGHSt 2, 23, 29).

    Solange der Richter bestrebt ist, in einem ordnungsmäßigen Verfahren das wirkliche Recht zu finden, kann er strafrechtlich auch dann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn er fahrlässig eine Fehlentscheidung fällt (Urt. des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1952 - 2 StR 45/50).

    Daraus folgt, daß derjenige, der bei Übernahme der hoheitlichen Aufgaben lediglich dem Befehl eines Vorgesetzten, dem er sich nicht entziehen kann, folgt, nicht unter die Vorschrift des § 359 StGB fällt, soweit er in seiner amtlichen Eigenschaft zur Verantwortung gezogen werden soll (ebenso Urt. des BGH vom 29. Mai 1952, 2 StR 45/50).

    Sie sind auch rechtlich nicht zu beanstanden; die Kenntnis von der Unzulässigkeit des Vorgehens ist in Fällen dieser Art als Teil des Vorsatzes und nicht nur des Unrechtbewußtseins anzusehen (BGHSt 3, 110, 123 ff; Urt. des BGH vom 29. Mai 1952, 2 StR 45/50).

  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

    Denselben Rechtsgedanken enthält das Urteil des 2. Strafsenats von 29. Mai 1952 - 2 StR 45/50.
  • BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58
    Der 2. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 29. Mai 1952 (MDR 1952, 693) erklärt, bei den Beisitzern eines Feldkriegsgerichts fehle es an dem Merkmal der Anstellung, weil ihnen ihre Aufgaben nicht auf Grund erklärter Bereitwilligkeit, sondern durch einseitigen Befehl des Gerichtsherrn übertragen worden seien.
  • BGH, 10.07.1952 - 4 StR 73/52

    Strafbarkeit einer vor einem ausländischen Gericht erstatteten Aussage -

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Richter des Militärtribunals, wie die Strafkammer annimmt, nach russischen Verfahrens- und Strafrecht von ihren Standpunkt aus rechtmässig gehandelt haben, ob insbesondere, wie es für einen wahren Rechtsspruch kennzeichnend und unerlässlich ist, alle Umstände des Falls leidenschaftslos gegeneinander abgewogen worden sind (vgl. BGH 2 StR 45/50 vom 27. Mai 1952 sowie BGHSt 1, 131, 136 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 130/51] und 305, 308).
  • BGH, 24.11.1953 - 5 StR 466/53
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  • BGH, 11.08.1953 - 3 StR 126/53

    Vollzug eines Himmler-Befehls zur Erschiessung des von den Amerikanern ernannten

    Ein solcher Rechtssatz ist z.B. der allgemein geltende Grundsatz gerechter Strafzumessung (BGH 29. Mai 1952 - 2 StR 45/50;4. Dezember 1952 - 4 StR 33/50).
  • BGH, 10.12.1957 - 5 StR 519/57

    Kriegs- und Boykotthetze

  • BGH, 04.12.1952 - 4 StR 33/50

    Denunziation eines technischen Direktors der Rheinisch-Westfälischen

  • BGH, 12.12.1952 - 2 StR 548/51

    Todesurteil und Hinrichtung eines Matrosen, der sich abfällig über das

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.04.1958 - 1171 Ks 10/57

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Zivilisten (wegen Entwaffnung von 4

  • BGH, 27.02.1953 - 2 StR 256/52

    Rechtsmittel

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