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   BSG, 27.05.1959 - 9 RV 1062/57   

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BSG, 27.05.1959 - 9 RV 1062/57 (https://dejure.org/1959,1411)
BSG, Entscheidung vom 27.05.1959 - 9 RV 1062/57 (https://dejure.org/1959,1411)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 1959 - 9 RV 1062/57 (https://dejure.org/1959,1411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Witwenrente - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung - Auslegung und Subsumtion des Tatbestandsmerkmals "besondere Umstände" - Zweck und Aufgabe der Witwenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 10, 51
  • NJW 1959, 1747
  • MDR 1959, 793
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.02.1958 - V C 122.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 27.05.1959 - 9 RV 1062/57
    Auch soweit das Gesetz bei der Anwendung von Rechtsbegriffen einen Beurteilungsspielraum läßt, ohne damit zu Ermessenshandlungen zu ermächtigen, kann der Richter nur die Grenzen des Beurteilungsspielraums ziehen; er kann diesen aber nicht einengen und durch eigene Beurteilung ersetzen, wenn ihm die Beurteilung durch die Versorgungsbehörde zwar als vertretbar, aber nicht angemessen erscheint (DVBl. 1958 S. 435 und 837).

    Aus der Allgemeinheit des Begriffs "besondere Umstände" muß entnommen werden, daß er der Verwaltungsbehörde einen Beurteilungsspielraum für die Einordnung des Einzelfalles einräumt (zu Beurteilungsspielraum, Ermessen und unbestimmtem Rechtsbegriff siehe insbes. Bachof in JZ. 1955 S. 97 und DVBl. 1957 S. 788, ferner DVBl. 1958 S. 435 und 837).

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 53/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr hat sich der überlebende Ehepartner in der Regel von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, wie sie vor der Eheschließung gegeben waren, nicht so weit entfernt, dass er nach dem Tod des Ehepartners nicht wieder daran anknüpfen könnte (vgl bereits BSG vom 27.5.1959, BSGE 10, 51, 55, zu § 38 Abs. 2 BVG aF; BSG vom 5.11.1965 - 5 RKn 87/61, insoweit nicht veröffentlicht, zu § 590 Abs. 2 RVO aF).
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Der Widerlegungstatbestand der "besonderen Umstände", dessen Beurteilungsspielraum der richterlichen Kontrolle unterliegt (zu s 38 Abs. 2 BVG aF: BSGE 10, 51, 53; ebenso BSGE 27, 286, 287 : SozR Nr. 2;zu 5 89 BVG; BSGE 31, 83, 8ü : SozR Nr. 4 zu S 89 BVG), gebietet jedenfalls für Fallkonstellationen der zugrundeliegenden und ähnlicher Art eine typisierende Betrachtungsweise.
  • BSG, 17.03.1970 - 9 RV 682/68

    Anspruch auf Brautversorgung nach § 89 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) bei

    Dies gilt jedoch nicht für die Frage, ob der in § 89 Abs. 1 BVG enthaltene unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Härte" von der Verwaltung richtig ausgelegt worden ist; insoweit unterliegt die Entscheidung der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BSG 10, 51, 53).

    Ist ein unbestimmter Rechtsbegriff - wie hier - in einer Vorschrift über eine Kannleistung enthalten, so steht der Verwaltungsbehörde allerdings bei der Wertung der gegebenen Tatsachen darauf hin, ob sie sich unter den Begriff der besonderen Härte subsumieren lassen, ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, doch ist vom Gericht nachzuprüfen, ob die Verwaltungsbehörde diesen Spielraum eingehalten hat (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Mai 1959 in BSG 10, 51, 53 sowie Urteil des 10. Senats des BSG vom 1. Februar 1968 - 10 RV 333/66 - in SozR Nr. 2 zu § 89 BVG und die in beiden Entscheidungen genannten Zitate).

  • BFH, 19.01.1965 - VII 22/62 S

    Mineralölsteuererlass oder Steuererstattung aus Billigkeitsgründen

    Die gerichtliche Nachprüfung solcher Entscheidungen der Verwaltung kann sich im Hinblick auf die mögliche Unterschiedlichkeit individueller Wertungen nur darauf erstrecken, ob das Ergebnis der von der Verwaltung auf Grund ihrer Wertung getroffenen Entscheidung noch dem Bereich des Billigen zugeordnet werden kann oder jenseits dieses Bereichs liegt und daher als unbillig angesehen werden muß, so daß eine andere Entscheidung geboten ist (diese Auffassung stimmt im wesentlichen mit den Auffassungen des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. dessen Urteil VII C 193/57 vom 23. Oktober 1959, DStZ Ausgabe B, 1960 S. 102 - und des Bundessozialgerichts - vgl. dessen Urteile 9 RV 1062/57 vom 27. Mai 1959, Entscheidungen des Bundessozialgerichts Bd. 10 S. 51, und 7 RV 1302/61 vom 18. Dezember 1963, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1964 S. 689 - überein).
  • BSG, 15.08.1967 - 10 RV 927/65

    Zwingendes Gebot der Rückerstattung zu viel gezahlter Leistungen - Rückerstattung

    Bei dem Begriff "besondere Härte" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Inhalt und Umfang das Gericht zu ermitteln und nachzuprüfen hat, ob die Auslegung, welche die Versorgungsbehörde dem Begriff gegeben hat, dem Gesetz entspricht (allg. zum unbestimmten Rechtsbegriff vgl. BSG 10, 51, 53).
  • BSG, 01.02.1968 - 10 RV 333/66

    Hinterbliebenenversorgung im Wege des Härteausgleiches - Auslegung des

    Bei dem Begriff "besondere Härte" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Inhalt und Begrenzung weitgehend ungewiß ist und der mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden muß (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1965 - 10 RV 291/64 - in BVBl 1966, 66 und Urteil vom 15. August 1967 - 10 RV 927/65; Urteil des 9. Senats vom 27. Mai 1959 - 9 RV 1062/57 - in BSG 10, 51 ff; Urteil des 7. Senats vom 18. Dezember 1963 - 7 RV 1302/61 - in Breithaupt 1964, 327; s. insbesondere auch Bachof, JZ 1955 S. 97 ff).
  • BSG, 18.12.1963 - 7 RV 1302/61
    von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl° SozR zu BVG @ 54 Blo Ca 1 Nr, 1; BSG 10, 51 ff)° Auch soweit das Gesetz neben der Ermächtigung zu Brmessenshandlungcn und bei der Anwendung von Rechtsbegriffen einen Beurteilungespielraum läßt, darf der Richter nur die Grenzen des Beurteilungsspielraums ziehen, diesen jedoch nicht einengen ,.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 1 R 512/11
    Bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr hat sich der überlebende Ehepartner in der Regel von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, wie sie vor der Eheschließung gegeben waren, nicht so weit entfernt, dass er nach dem Tod des Ehepartners nicht wieder daran anknüpfen könnte (vgl bereits BSG vom 27.5.1959, BSGE 10, 51, 55, zu § 38 Abs. 2 BVG aF; BSG vom 5.11.1965 - 5 RKn 87/61, insoweit nicht veröffentlicht, zu § 590 Abs. 2 RVO aF).?.
  • BSG, 14.03.1972 - 9 RV 524/70

    Brautversorgung - Besondere Härte - Fehlender Witwenrentenanspruch

    geht davon aus, daß die Anwendung des Begriffs der "besonderen Härte" im Sinne von 5 89 BVG eine materiell» rechtliche Voraussetzung für das Ermessenshandeln der Verwaltung (BSG 10, 51" 55) darstellt der Nachprü- und.
  • BSG, 25.01.1972 - 9 RV 184/71

    Brautversorgung - Härteausgleich - Ehehinderndes Kriegsereignis

    Der Beklagte istzwar grundsätzlich an allgemeine Zustimmungsrichtlinien gebundene Werden diese aber im Einzelfall von dem Zustimmungsberechtigten fehlerhaft oder unvollständig angewandt" dann enthebt ihn dies nicht einer eigenen Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung eines Härteausgleichs° Unterläßt er eine solche umfassende Prüfung und kommt er deshalb zu einem Ergebnis, das den Begriff der besonderen Härte verkennt, dann handelt er rechtswidrig° Da das LSG hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der besonderen Härte nicht an die Richtlinien des BMA gebunden war (vgl" BSG 10, 51, 55), sondern anhand des Einzelfalles das Vorliegen des materiell- rechtlichen Tätbestandsmerkmals der besonderen Härte als unbestimmten Rechtsbegriff nachzuprüfen hatte, ohne im übrigen den unstreitigen Spielraum der Verwaltung bei Ausübung ihres Ermessens einzuengen, und da das Ergebnis dieser Prüfung nicht zu beanstanden ist, mußte die danach unbegründete Revision des Beklagten zurückgewiesen werden (S 170 Abs° 1 Satz 1 SGG}°"".
  • BSG, 26.08.1965 - 7 RAr 32/64

    Befugnis, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einer Sperrfrist für 12 Tage

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Rechtsprechung
   BSG, 26.06.1959 - 6 RKa 2/57   

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https://dejure.org/1959,9182
BSG, 26.06.1959 - 6 RKa 2/57 (https://dejure.org/1959,9182)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1959 - 6 RKa 2/57 (https://dejure.org/1959,9182)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1959 - 6 RKa 2/57 (https://dejure.org/1959,9182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 793
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger -

    Die Geltendmachung als Verfahrensmangel erstmals im Revisionsverfahren ist dagegen ausgeschlossen (vgl bereits BSG vom 26.6.1959 - 6 RKa 2/57 - SozR Nr. 133 zu § 162 SGG Bl Da 39 Rücks - Juris RdNr 2; s auch BGH Beschluss vom 22.9.2008 - II ZR 235/07 - DStR 2008, 2228 RdNr 5; BVerwG Beschluss vom 9.9.2009 - 4 BN 4/09 - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 2010, 67, 69 ; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 139 RdNr 6).
  • BSG, 13.12.2023 - B 10 ÜG 1/23 B
    Eine andere Beurteilung käme nur in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigten, das Gericht habe bei seiner Entscheidung die mündliche Verhandlung unbeachtet gelassen (BSG Beschluss vom 2.8.2001 - B 7 AL 28/01 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 26.6.1959 - 6 RKa 2/57 - SozR Nr. 133 zu § 162 SGG - juris RdNr 3; für den Strafprozess vgl BGH Beschluss vom 10.11.2004 - 1 StR 414/04 - juris) .
  • BSG, 26.05.2015 - B 4 AS 34/15 B

    Aufhebung von SGB-II -Bewilligungen; Tatbestandsfehler und Rechtsmittelzulassung

    Die aus Sicht der Klägerin vorhandenen Unrichtigkeiten bzw Unvollständigkeiten begründen jedoch keinen Verfahrensfehler im Sinne der Rechtsmittelzulassungsvorschriften (BSG Beschluss vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B, RdNr 6; BSG Beschluss vom 26.6.1959 - 6 RKa 2/57 - SozR Nr. 133 zu § 162 SGG).
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