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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,510
BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61 (https://dejure.org/1961,510)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1961 - 2 StR 184/61 (https://dejure.org/1961,510)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61 (https://dejure.org/1961,510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 190
  • NJW 1961, 2122
  • MDR 1961, 1027
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51

    Zeitungspapierrollen - § 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur,

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
    Da der Beschwerdeführer in diesem Augenblick bereits Mitgewahrsam an den Sachen hatte, hat er sich dadurch der Unterschlagung schuldig gemacht (BGHSt 2, 317).
  • RG, 12.07.1902 - 2572/02

    Liegt eine rechtswidrige Zueignung von Sachen im Sinne des § 242 St.G.B.'s dann

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
    Bei der Zueignung kommt es wesentlich darauf an, daß der die Sache Wegnehmende die Absicht hegt, sie in sein Vermögen zu bringen, die Sache für sich zu haben (RGSt 35, 355, 356), sie - wenn auch nur auf begrenzte Zeit - wirtschaftlich zu nutzen.
  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 577/18

    Keine Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Mobiltelefons in der Absicht, dort

    Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten "einverleiben' oder zuführen will (BGH, Urteile vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61, BGHSt 16, 190, 192; vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, NJW 1985, 812; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 48/15

    Strafbarkeit wegen Raubes: Erzwingung der Herausgabe eines Mobiltelefons zur

    Die Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten "einverleiben" oder zu führen will (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61, BGHSt 16, 190, 192; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18

    Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert;

    Die Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, NStZ-RR 2007, 15) die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten "einverleiben' oder zuführen will (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61, BGHSt 16, 190, 192; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699 Rn. 20; Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, NStZ-RR 2007, 15; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371 f.).

    Mithin kommt es auch in Fällen, in denen der Täter die Entsorgung der Sache erstrebt, darauf an, ob er diese zunächst körperlich oder wirtschaftlich seinem Vermögen einverleiben will, er also beabsichtigt, sie - möglicherweise auch nur vorübergehend - für sich zu haben oder wirtschaftlich zu nutzen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61, BGHSt 16, 190, 192).

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Rechtsprechung
   BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60   

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https://dejure.org/1961,151
BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60 (https://dejure.org/1961,151)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1961 - 2 StR 204/60 (https://dejure.org/1961,151)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1961 - 2 StR 204/60 (https://dejure.org/1961,151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs des Beischlafs - Erfordernis eines Eindringens des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof - "Beischlaf" als eine ihrer Art nach zur Zeugung geeignete Handlung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 175
  • NJW 1961, 2067
  • MDR 1961, 1027
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 44/59
    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60
    Zur Vollendung der Blutschande genügt jede Vereinigung der Geschlechtsteile, gleichviel, in welchem Umfang das männliche Glied in das weibliche Geschlechtsorgan eindringt (gegen BGH NJW 1959, 1091).

    Für ihre abweichende Meinung kann sich allerdings die Revision auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berufen, in denen ausgesprochen ist, daß das Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof zur Erfüllung des Tatbestandes des § 173 Abs. 1 StGB nicht genüge, weil es dann an einer Vollziehung des Beischlafs fehle [Urteile 4 StR 307/51 vom 17.8.1951; 1 StR 792/52 vom 16.6.1953; 2 StR 269/53 vom 25.6.1954; 4 StR 44/59 vom 13.3.1959 (NJW 1959, 1091)].

  • BGH, 25.06.1954 - 2 StR 269/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60
    Für ihre abweichende Meinung kann sich allerdings die Revision auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berufen, in denen ausgesprochen ist, daß das Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof zur Erfüllung des Tatbestandes des § 173 Abs. 1 StGB nicht genüge, weil es dann an einer Vollziehung des Beischlafs fehle [Urteile 4 StR 307/51 vom 17.8.1951; 1 StR 792/52 vom 16.6.1953; 2 StR 269/53 vom 25.6.1954; 4 StR 44/59 vom 13.3.1959 (NJW 1959, 1091)].
  • BGH, 17.08.1951 - 4 StR 307/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60
    Für ihre abweichende Meinung kann sich allerdings die Revision auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berufen, in denen ausgesprochen ist, daß das Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof zur Erfüllung des Tatbestandes des § 173 Abs. 1 StGB nicht genüge, weil es dann an einer Vollziehung des Beischlafs fehle [Urteile 4 StR 307/51 vom 17.8.1951; 1 StR 792/52 vom 16.6.1953; 2 StR 269/53 vom 25.6.1954; 4 StR 44/59 vom 13.3.1959 (NJW 1959, 1091)].
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 792/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60
    Für ihre abweichende Meinung kann sich allerdings die Revision auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berufen, in denen ausgesprochen ist, daß das Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof zur Erfüllung des Tatbestandes des § 173 Abs. 1 StGB nicht genüge, weil es dann an einer Vollziehung des Beischlafs fehle [Urteile 4 StR 307/51 vom 17.8.1951; 1 StR 792/52 vom 16.6.1953; 2 StR 269/53 vom 25.6.1954; 4 StR 44/59 vom 13.3.1959 (NJW 1959, 1091)].
  • RG, 17.03.1881 - 547/81

    Erfordert die Vollendung des Verbrechens der Notzucht die immissio seminis, und

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60
    Abgesehen davon, daß das Reichsgericht diese Frage, soweit ersichtlich, nirgends ausdrücklich behandelt hat, geben auch die veröffentlichten Entscheidungen (RGSt 4, 23; GA 40, 39; LZ 1921 Spalte 109, 110; LZ 1922 Spalte 721; JW 1930, 916 Nr. 17; JW 1934, 2335 Nr. 7 a) keinen Anhalt für die Ansicht, daß zum Begriff des Beischlafs das Eindringen des männlichen Geschlechtsteiles in die weibliche Scheide gehöre.
  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei

    Wann dieses Tatbestandsmerkmal vorliegt, hat die Rechtsprechung in Auslegung der Vorschrift festgelegt: Mit dem Eindringen des Gliedes in den Scheidenvorhof ist der Beischlaf vollendet (BGHSt 16, 175).

    In der Rechtsprechung war nie umstritten, daß, wo das Strafgesetzbuch die Vollziehung des Beischlafs verbietet, dies "jedenfalls auch der Verhinderung unerwünschter Zeugung" dient (BGHSt 16, 175 (177)); eine gewisse Entsprechung findet das in § 218a Abs. 2 Nr. 2 StGB.

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 242/00

    Festhalten an der Definition für "Beischlaf" auch nach dem 6.

    Der Senat hält auch nach der Neufassung der Sexualdelikte durch das 6. Strafrechtsreformgesetz an der Definition des Begriffs Beischlaf, so wie sie in ständiger Rechtsprechung seit BGHSt 16, 175 ff. erfolgt ist, fest.

    Diese Auslegung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal Beischlaf (BGHSt 16, 175 ff.; 37, 153, 154; BGH, Beschl. v. 21. August 1996 - 2 StR 285/96, bei Miebach NStZ 1997, 120).

  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00

    Tateinheitlich begangene sexuelle Nötigung; Auslegung des Revisionsantrages;

    Ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist dazu nicht erforderlich (vgl. BGHSt 16, 175; 37, 153, 154).

    Wäre es - unter den Voraussetzungen einer Nötigung - zur Vollendung des Beischlafes (i.S.v. BGHSt 16, 175) gekommen, könnte der Angeklagte das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt haben und der Vergewaltigung schuldig zu sprechen sein, Läge indessen nur eine "versuchte Vergewaltigung" bei vollendeter sexueller Nötigung (§ 177 Abs. 1 StGB) vor, müßte die Tatvollendung (sexuelle Nötigung) im Schuldspruch zum Ausdruck kommen.

  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Zur Frage, wann die Tat des § 177 StGB vollendet ist, wird auf BGHSt 16, 175 verwiesen.
  • BGH, 18.08.2000 - 3 StR 146/00
    Der Senat hält auch für die nach Inkrafttreten des 6. StrRG begangenen Taten an der Rechtsprechung (BGHSt 16, 175, 176; 37, 153, 154; BGH bei Miebach NStZ 1997, 119, 120) fest, daß bereits ein solches Geschehen den Tatbestand des Beischlafs erfüllt (a.A. Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 176 a Rdn. 4).
  • BGH, 12.01.1994 - 5 StR 740/93

    Vollendung - Beischlaf - Glied - Scheide - Berühren - Vergewaltigung - Sexuelle

    Zwar wäre der Tatrichter nicht gehindert gewesen, die Schmerzen des Mädchens als Indiz dafür zu verstehen, daß der Beischlaf im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 175; 37, 153, 154) [BGH 03.08.1990 - 1 StR 62/90]vollendet worden ist.
  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer

    Mit dem Eindringen des Gliedes in den Scheidenvorhof ist der Beischlaf im Sinne des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB vollendet (vgl. BGHSt 16, 175, 176; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 7) und der Tatbestand der Vergewaltigung, wenn eines der Merkmale des § 177 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 StGB hinzukommt.
  • BGH, 23.04.1963 - 1 StR 7/63

    Erfordernis der Hinzuziehung eines Jugendpsychologen bei der Beurteilung von

    Daß das Landgericht in diesem Verhalten versuchte und nicht entsprechend der neueren Rechtsprechung (BGHSt 16, 175) vollendete Blutschande gesehen hat, beschwert den Angeklagten nicht.

    Das schadet hier nicht; denn nach den Feststellungen hat der Angeklagte auch dieses Verbrechen vollendet (BGHSt 16, 175).

  • BGH, 24.09.1987 - 1 StR 458/87

    Gefährliche Körperverletzung durch Schlagen "mit den beschuhten Füßen" -

    Sollte das Landgericht im soeben erörterten Fall wiederum zum Ergebnis gelangen, das sichergestellte Sperma stamme vom Angeklagten, so wird es näher darzulegen haben, auf welche Umstände sich die Feststellung stützt, der Angeklagte sei mit seinem Glied in die Scheide des Mädchens eingedrungen, das infolge des beigebrachten Psychopharmakums während des eigentlichen Tatgeschehens schlief (vgl. auch BGHSt 16, 175).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 129/97

    Alleinige Maßgeblichkeit des im Urteil festgestellten Sachverhaltes für die

    Danach hat sich der Angeklagte einer Vergewaltigung (§ 177 StGB) schuldig gemacht; diese war mit dem Eindringen seines Gliedes in den Scheidenvorhof der Zeugin vollendet (BGHSt 16, 175; 37, 153, 154) [BGH 03.08.1990 - 1 StR 62/90].
  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 285/96

    Erfüllung des Regelbeispiels des § 176 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • LG Bonn, 16.10.2020 - 21 KLs 5/20
  • BGH, 08.05.1962 - 5 StR 116/62

    Begriff des Beischlafs - Unvollständiges Eindringen des männlichen Glieds in das

  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 484/91

    Besonderes schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern - Annahme eines

  • BGH, 05.07.1966 - 1 StR 246/66

    Anforderungen an den Fortsetzungszusammenhang - Voraussetzungen für eine

  • BGH, 17.07.1962 - 2 StR 70/62

    Strafbarkeit wegen schwerer passiver Bestechung - Falschbeurkundung im Amt -

  • BGH, 03.10.1972 - 1 StR 407/72

    Äußerer Tatbestand des § 237 Strafgesetzbuch (StGB) - Innere Tatseite des § 237

  • BGH, 07.10.1969 - 2 StR 423/69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

  • BGH, 09.10.1964 - 4 StR 342/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.11.1962 - 4 StR 341/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.05.1973 - 4 StR 192/73

    Berücksichtigung von rechtlichen Gesichtspunkten im Nebenklageverfahren trotz

  • BGH, 13.07.1962 - 4 StR 185/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.1961 - 1 StR 354/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,6596
BGH, 26.09.1961 - 1 StR 354/61 (https://dejure.org/1961,6596)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1961 - 1 StR 354/61 (https://dejure.org/1961,6596)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1961 - 1 StR 354/61 (https://dejure.org/1961,6596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hingerissensein zur Tötung der Ehefrau durch deren Beleidigungen und Misshandlungen - Eigene Schuld an der Provokation - Zweck des § 213 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 1027
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Durch eine notstandsnahe, ausweglos erscheinende Situation motivierte, in großer Verzweiflung begangene, aus tiefem Mitleid oder aus "gerechtem Zorn" (vgl. BGH MDR 1961, 1027 ) auf Grund einer schweren Provokation verübte Taten könne solche Umstände aufweisen, ebenso Taten, die in einem vom Opfer verursachten und ständig neu angefachten, zermürbenden Konflikt oder in schweren Kränkungen des Täters durch das Opfer, die das Gemüt immer wieder heftig bewegen, ihren Grund haben.
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn"

    Allerdings soll nach der Rechtsprechung eine ursächliche Verknüpfung zwischen eigenem Verschulden und Provokation nur vorliegen, § 213 StGB also nur ausgeschlossen sein, wenn der Täter zu dieser Provokation im gegebenen Augenblick, d.h. im nahen zeitlichen Zusammenhang mit dem Tatgeschehen, schuldhaft genügende Veranlassung gegeben hat, sei es auch nur, daß sein unmittelbar voran gegangenes Verhalten der letzte Anstoß zur Provokation war, also gleichsam der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen brachte (vgl. u.a. BGH MDR 1961, 1027 [BGH 26.07.1961 - StR 2 204/60 ]).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2003 - 4 Ws 95/03

    Verurteilung wegen heimtückischen Mordes: Wiederaufnahmeantrag mit dem Ziel der

    "Durch eine notstandsnahe, ausweglos erscheinende Situation motivierte, in großer Verzweiflung begangene, aus tiefem Mitleid oder aus 'gerechtem Zorn' (vgl. BGH MDR 1961, 1027) aufgrund einer schweren Provokation verübte Taten" oder solche, "die in einem vom Opfer verursachten und ständig neu angefachten, zermürbendem Konflikt oder in schweren Kränkungen des Täters durch das Opfer, die das Gemüt immer wieder heftig bewegen, ihren Grund haben".
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 364/88

    Versuchter Totschlag in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher

    Die Entscheidung ist auf der Grundlage aller dafür maßgebenden Umstände vorzunehmen (BGH MDR 1961, 1027; BGH NStZ 1982, 27; BGHR a.a.O. Beleidigung 1 und 2).
  • BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81

    Anforderungen an ein Handeln des Täters "nicht ohne eigene Schuld" -

    Das ist dann der Fall, wenn das Verhalten des Opfers eine verständliche Reaktion auf vorangegangenes schuldhaftes Tun des Täters darstellt (BGH MDR 1961, 1027).
  • BGH, 07.07.1965 - 2 StR 210/65

    Ablehnung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dabei kommt es darauf an, ob der Täter schuldhaft genügende Veranlassung zu der Provokation durch den Getöteten gegeben hat, ob ihm also nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen ein Vorwurf zu machen ist (vergl. BGH in MDR 1961, 1027).
  • BGH, 09.05.1985 - 3 StR 113/85

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags - Vorliegen eines beendeten

    Bei der gebotenen Ganzheitsbetrachtung (vgl. BGH MDR 1961, 1027) hält der Senat die Annahme einer Schuld der Angeklagten an der Provokation jedoch für zutreffend.
  • BGH, 16.10.1973 - 1 StR 667/72

    Strafbarkeit wegen Totschlags, Zuhälterei und Fahnenflucht - Voraussetzungen für

    Die Reizung zum Zorn kann im Sinne des § 213 StGB auch dann gegeben sein, wenn der Täter auf fortlaufende, sich steigernde Kränkungen reagiert, wenn also das jetzige Verhalten des Tatopfers gleichsam "nur der Tropfen ist, der das Faß zum Überlaufen bringt" (BGH MDR 1961, 1027; RG HRR 1932, 1176).
  • BGH, 23.09.1969 - 1 StR 173/69

    Zubilligung der Milderungsgründe des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Zufügung

    Wenn der Tatrichter aber hier den zeitlich etwas zurückliegenden Vorfall im Rahmen des § 213 StGB für bedeutsam hält, weil dieses Geschehen durch das Zusammentreffen mit dem Beleidiger am 26. Februar erneut angerührt worden ist, so kann dem mit Rechtsgründen nicht entgegengetreten werden (vgl. auch RGSt 67, 248; BGH LM StGB Nr. 6 zu § 213; BGH Urteil vom 26. September 1961, 1 StR 354/61).
  • BGH, 11.04.1978 - 1 StR 58/78

    Revisionsrechtliche Auswirkungen einer ausgebliebenen Vereidigung trotz

    Die Reizung zum Zorn kann im Sinne des § 213 StGB auch dann gegeben sein, wenn der Täter auf fortdauernde, sich steigernde Kränkung reagiert, wenn also das jetzige Verhalten des Tatopfers gleichsam "nur der Tropfen ist, der das Faß zum Überlaufen bringt" (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 667/72; BGH MDR 1961, 1027; RG HRR 1932, 1176).
  • BGH, 04.02.1975 - 5 StR 649/74

    Rücktritt vom Versuch bei späterem Tod des Opfers - Reizung zum Zorn als

  • BGH, 14.12.1971 - 5 StR 581/71

    Voraussetzungen für einen minder schweren Fall des Totschlages - Anforderungen an

  • BGH, 06.05.1966 - 4 StR 96/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1973 - 4 StR 58/73

    Versuchter Mord in Tateinheit mit Notzucht und Unzucht mit Abhängigen - Fehlen

  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 142/70

    Berücksichtigung verminderter Zurechnungsfähigkeit wegen verminderter

  • BGH, 18.10.1966 - 5 StR 409/66

    Anforderungen an eine schwere Beleidigung im Sinne des § 213 StGB -

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