Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin, 21.08.1962

Rechtsprechung
   BSG, 29.06.1962 - 2 RU 82/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1933
BSG, 29.06.1962 - 2 RU 82/60 (https://dejure.org/1962,1933)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1962 - 2 RU 82/60 (https://dejure.org/1962,1933)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1962 - 2 RU 82/60 (https://dejure.org/1962,1933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,1933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 17, 153
  • NJW 1962, 1983
  • MDR 1962, 936
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 30.05.2017 - VI ZR 501/16

    Arbeitsunfall: Vorrang des Unfallversicherungsträgers und der Sozialgerichte vor

    b) Der den Unfallversicherungsträgern bzw. Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in § 108 SGB VII eingeräumte Vorrang bezieht sich nicht nur auf die Entscheidung, ob ein Unfall - wie in § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII vorausgesetzt - als Versicherungsfall zu qualifizieren ist, sondern erstreckt sich auch auf die Beurteilung der Frage, ob der Geschädigte - wie in § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII gefordert - im Unfallzeitpunkt Versicherter der gesetzlichen Unfallversicherung war (vgl. Senatsurteile vom 17. Juni 2008 - VI ZR 257/06, BGHZ 177, 97 Rn. 9; vom 22. April 2008 - VI ZR 202/07, VersR 2008, 820 Rn. 12; vom 12. Juni 2007 - VI ZR 70/06, VersR 2007, 1131 Rn. 16; vom 20. Dezember 2005 - VI ZR 225/04, VersR 2006, 416 Rn. 21, jeweils mwN; BSGE 17, 153, 155; BeckOK-Sozialrecht/Stelljes, § 108 Rn. 9, 11 [Stand: 31. Juli 2016]).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 202/07

    Bindungswirkung von Entscheidungen der Sozialgerichte bei

    An die in einer solchen Entscheidung enthaltene Zurechnung des Arbeitsunfalls zum Stammbetrieb des Versicherten ist das Zivilgericht gebunden, weil sich die Bindungswirkung auch auf die Entscheidung über die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers erstreckt (vgl. BSGE 17, 153, 155; Senatsurteile vom 26. Juni 1990 - VI ZR 233/89 - VersR 1990, 1161, 1162; vom 12. Juni 2007 - VI ZR 70/06 - VersR 2007, 1131, 1132; Kasseler Kommentar/Ricke, Sozialversicherungsrecht, 56. Erg. Lfg., § 108 SGB VII, Rn. 5).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 70/06

    Bindung der Zivilgerichte an die Feststellung eines Versicherungsfalls in der

    Ist eine bindende Entscheidung ergangen, so ist das Zivilgericht an einer eigenen Entscheidung der Frage, ob der Beklagte "Unternehmer" im Sinn des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII war, gehindert (vgl. BSGE 17, 153, 155; Kasseler Kommentar/Ricke, aaO, § 108 SGB VII, Rn. 5).
  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 207/65
    wurde, Unternehmer im Sinne der EVO ist "" Es bedarf jedoch keiner Prüfung, ob die beantragte Feststellung das Bestehen eines Rechtsverhältnisses im Sinne von 5 55 Abs, 1 Nr() 1 SGG betrifft, denn die Klägerin hat bereits durch die Fassung ihres Hilfsantrages im Revisionsschriftsatz vom 3" September 1965 zu erkennen gegeben, daß sie bereit ist, den Antrag in die verfahrensrechtlich richtige Form der Vornahmeklage umzustellen (ygl, @ 106 SGS)° Das LSG ist - entgegen der vom erkennenden Senat im Urteil vom 190 Juni 1962 (BSG 17, 153) dargelegten Auffassung ; der Auffassung, daß für die Klage kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe° Diese Auffassung beruht im wesentlichen auf einer nach Meinung des erkennenden Senats unzutreffenden Auslegung des Urteils des VI° Senats des Bundesgerichtshofs (BHG) vom 190 März 1957 (BGHZ 24, 247)" Der BGH hat in diesem Urteil nicht verneint, daß die Zivilgerichte nach @ 901 RVG aF (jetzt: 5 638 EVO) an eine im Feststellungeverfahren des Versicherungsträgers oder im Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit getroffene Feststellung darüber gebunden sind, in welchem Unternehmen sich der Unfall ereignet hat (vgl° ch" auch das Urteil des III° Senats des BGHvom 24, Oktober 1960 - BGHZ 55, 559)" Er hat vielmehr nur entschieden, daß eine solche Feststellung die Zivilgerichte nicht hindert, selbst darüber zu entscheiden, ob der Unfall auch - weiteren einem -.

    Der erkennende Senat hat in BSG 17, 153, 155 mit näherer Begründung dargelegt, daß sich aushdem Mitgliedschaftsverhältnis des Unternehmers zu einer Berufsgenossenschaft für ihn ein Anspruch darauf ergibt, daß die Berufsgenossenschaft dabei mitwirkt, für den Unternehmer die Haftungsbefreiung nach 5 898 EVO aF (@ 638 RVG) sicherzustelleno Nach der Auffassung des erkennenden Senats ergibt sich hieraus auch die Verpflichtung, eine ergänzende Feststellung, wie sie die Klägerin begehrt, zu treffen, wenn sie sachlich begründet ist" Der erkennende Senat hält Äuffassung.

    Feststellung mit Recht aus sachlichen Gründen abgelehnt hat° Da der erkennende Senat diese früfung nicht selbst vornehmen kann, weil die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil hierfür nicht ausreichen, hat der Senat das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwieseno Das LSG wird bei der neuen Verhandlung und Entscheidung beachten müssen, daß der Klage auch dann ein Vorverfahren vorausgehen muß (@ 79 Nr° 2 sec), wenn sie zwar in der Form einer Eeststellungsklage erhoben wird, sich aber gegen die Ablehnung eines beantragten feststellenden Bescheids richtet und mit ihr unmittelbar der feststellende Anspruch angestrebt wird, den der beantragte Bescheid enthalten sollte (BSG 17, 153, 156; Vgl° auch BSG 20.199)°.

  • BGH, 15.05.1990 - VI ZR 266/89

    Begriff der Hilfeleistung bei gemeiner Gefahr; Voraussetzungen der

    Zum anderen haben die Parteien bislang zum Inhalt des Leistungsbescheides der Klägerin an Frau P. nichts Näheres vorgetragen; es steht also nicht einmal fest, ob der Bescheid über die betriebliche Zuordnung des Arbeitsunfalls und über den Träger der Unfallversicherung überhaupt einen ausdrücklichen Ausspruch enthielt (vgl. dazu auch BSGE 17, 153, 155).
  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 114/71

    Begriff des Unternehmers - Anschlussrevision - Unzulässige Klage -

    Das ordentliche Gericht, das über einen solchen Ersatzanspruch zu befinden hat, ist nach den §§ 901, 907 Abs. 2 RVO aF (§§ 638, 642 Abs. 2 RVO) an die im Verfahren nach der RVO oder dem SGG ergangene Entscheidung u.a. darüber gebunden, ob ein entschädigungspflichtiger Arbeitsunfall vorliegt, wozu auch die Frage gehört, in welchem Unternehmen sich der Unfall ereignet hat (BSG 17, 153, 155; BGH in NJW 1953, 459; Lauterbach, aaO 2. Aufl. Anm. 5 zu § 901, 3. Aufl. Anm. 9 zu § 638).
  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 53/81
    Nach der Rechtsprechung des BSG konnte die Beklagte in einem Bescheid darüber entscheiden, welchem Unternehmen die unfallbringende Tätigkeit gedient hat (BSGE 17, 153), Aufgrund der bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen des LSG ist dem Senat jedoch eine abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nicht möglich.
  • LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96

    Haftung für einen Unfall in einer Stadthalle mit der Folge einer

    Zudem beinhaltet die Entscheidung, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, auch die Feststellung, in welchem Betrieb oder Unternehmen sich der Unfall ereignet hat ( BSGE 17, 153, 155; Brachmann-Krasnej, § 108 Rn. 12, Lauterbach, § 638 Rn. 5 Wannagat-Waltermann, § 108 Rn. 3), wobei die Anerkennung eines Schadensereignisses als Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft nicht die Möglichkeit ausschließt, das Unfallereignis auch einem anderen Betrieb als Arbeitsunfall zuzuordnen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 21.08.1962 - 5 Sa 60/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,8012
LAG Berlin, 21.08.1962 - 5 Sa 60/62 (https://dejure.org/1962,8012)
LAG Berlin, Entscheidung vom 21.08.1962 - 5 Sa 60/62 (https://dejure.org/1962,8012)
LAG Berlin, Entscheidung vom 21. August 1962 - 5 Sa 60/62 (https://dejure.org/1962,8012)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,8012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 936
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.11.1969 - 4 StR 66/69

    Zur Wahrnehmbarkeit der Ermüdungszeichen durch einen Kraftfahrer - Sekundenschlaf

    So hat das Landesarbeitsgericht Berlin im Urteil vom 21. August 1962 (MDR 1962, 936) entschieden, daß ein Einschlafen kein unvorhersehbares Ereignis sei, sondern sich durch stärkere Ermüdungserscheinungen ankündige; eine Ausnahme sei nur möglich, wenn das Einschlafen ohne vorausgehende Anzeichen einer Müdigkeit auf "einer körperlich und nervlich abnormen Reaktion des Betreffenden, also auf einer krankheitsbedingten Ursache", beruhe.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.1998 - 1 Sa 1058/97

    Schadensersatzanspruch aus übergegangenem Recht; Einschlafen am Steuer als

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht