Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.11.1964

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 14/61   

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BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 14/61 (https://dejure.org/1964,133)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.1964 - 2 BvL 14/61 (https://dejure.org/1964,133)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 1964 - 2 BvL 14/61 (https://dejure.org/1964,133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 74 Abs. 5; GG Art. 19 Abs. 4
    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 5 BRAO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundesrechtsanwaltsordnung - Rügebescheid - Ehrengericht - Aufhebung des Rügebescheides

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 203
  • NJW 1965, 291
  • MDR 1965, 269
  • DVBl 1965, 77
  • DÖV 1965, 127
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 14/61
    Der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 gewährleistete Rechtsweg muß die vollständige Nachprüfung des Aktes der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch ein Gericht ermöglichen (BVerfGE 15, 275 [282]).
  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 14/61
    Ein derartiges Widerspruchsverfahren sei nichts Außergewöhnliches, wie § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO zeige, und sei mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 4, 387 [409]).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet die vollständige Nachprüfung des Aktes der öffentlichen Gewalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch den Richter (BVerfGE 18, 203 [212]; 35, 263 [274]).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Damit ist ihm eine volle Rechts- und Tatsacheninstanz gegen Akte der Verwaltung gewährleistet (vgl. BVerfGE 15, 275, 282; 18, 203, 212; 51, 268, 284; 61, 82, 111; 67, 43, 58).
  • VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen

    Ihr kommt nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, vollständig - d.h. in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BVerfG, Beschluss vom 10. November 1964, BVerfGE 18, 203 [212]) - der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.] - juris Rn. 25; Beschluss vom 14. Februar 2019 - Vf. 1-IV-19 - juris Rn. 16; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973, BVerfGE 35, 263 [274]).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Ihr kommt nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, vollständig - das heißt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BVerfGE 18, 203 [212]) - der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen.
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Daher soll nicht nur jeder Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig der richterlichen Prüfung unterstellt werden (vgl. BVerfGE 18, 203 [212]), sondern es sollen durch Art. 19 Abs. 4 GG auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit wie möglich ausgeschlossen werden.
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

    Da Belehrungen der zuletzt genannten Art. keine Bewertung eines bestimmten zurückliegenden Vorgangs und keinen Schuldvorwurf gegen eine bestimmte Person enthalten, sind sie in aller Regel nicht geeignet, Grundrechte eines Rechtsanwalts zu beeinträchtigen; sie könnten daher auch nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG , § 90 Abs. 1 BVerfGG sein (vgl. BVerfGE 18, 203 [213]).

    Das Schreiben ist von dem Vorstand der öffentlich-rechtlichen Rechtsanwaltskammer ergangen, der bei der Wahrnehmung der Standesaufsicht über die Mitglieder öffentliche Gewalt ausübt (BVerfGE 18, 203 [212 f.]).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Es wäre mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar, wenn das Gericht nur auf die Nachprüfung der rechtlichen Seite beschränkt wäre und die behördlichen Tatsachenfeststellungen seiner Entscheidung ungeprüft zugrunde legen müßte oder dürfte (BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; vgl. ferner Maunz-Dürig, GG , 2. Aufl., Anm. 47 zu Art. 19 Abs. 4 m.N.).
  • BGH, 28.04.1969 - AnwSt (R) 1/69

    Rechtsmittel

    In mehreren Entscheidungen hat es das Bundesverfassungsgericht als zulässig anerkannt, daß für die verschiedenen öffentlich-rechtlich geregelten Berufe durch Gesetz besondere Berufsgerichtsbarkeiten eingeführt sind (BVerfGE 4, 74; 18, 203; 18, 241).

    Dabei hatte sich die Entscheidung BVerfGE 18, 203 im besonderen mit der anwaltlichen Ehrengerichtsbarkeit zu befassen.

    Zu c): Daß ein Ehrengerichtshof, der - wie der Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte Rheinland-Pfalz - gemäß den §§ 100 ff BRAO errichtet und zusammengesetzt ist, alle Anforderungen erfüllt, die an ein grundgesetzmäßiges staatliches Gericht gestellt werden müssen, ist durch mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 33, 381, 382 [BGH 07.11.1960 - AnwZ P 1/60]; 34, 235 ff [BGH 06.02.1961 - III ZR 13/60]; 34, 382, 385 [BGH 20.03.1961 - AnwZ B 15/60]-387; 38, 208-211) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 4, 74, 92/93; 18, 203 und besonders 18, 241, 253-257) geklärt und bedarf keiner weiteren Erörterung.

  • FG Niedersachsen, 06.01.2011 - 7 V 66/10

    Einstweiliger Rechtschutz gegen angebliche Diskriminierung einer in eingetragener

    Ihr kommt nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, vollständig - das heißt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BVerfGE 18, 203 [212]) - der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen.
  • BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70

    Jugendgefährdende Schriften II

    Der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistete Rechtsweg muß die vollständige Nachprüfung eines Verwaltungsaktes in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht ermöglichen (BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; 21, 191 [194 f]).
  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91

    Anfechtbarkeit von Disziplinarentscheidungen des Oberlandesgerichts in

  • BGH, 31.10.1966 - AnwSt (R) 9/66

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvL 14/75

    Umfang der Prüfungsbefugnis durch den Vorsitzenden der Bundesprüfstelle

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 10/91

    Anfechtbarkeit einer infolge eines Dienstvergehens ausgesprochenen Mißbilligung

  • BGH, 11.02.1969 - RiZ(R) 5/68

    Dienstgerichtlich nachprüfbare Maßnahmen gegen Richter

  • OLG Köln, 31.10.2013 - 7 SchH 7/12

    Angemessenheit der Dauer eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens

  • BVerfG, 04.11.1971 - 2 BvR 767/70

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 504.79

    Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens (AsylbeschlG) -

  • BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 534.79

    Grundgesetzliche Vereinbarkeit der Art. 1 Nr. 3 und Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur

  • BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 555.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.07.1979 - 1 B 236.79

    Verfassungsmäßigkeit der Art. 1 Nr. 3, 2 Nr. 2 Gesetz zur Beschleunigung des

  • BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 427.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Grundsatzrevision -

  • BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 448.79

    Rechtsgrundsätzliche Klärung der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Beschleunigung

  • BGH, 03.03.1969 - AnwZ (B) 10/68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 633.78

    Ermöglichung der vollständigen Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes in

  • BGH, 24.04.1967 - AnwSt (B) 13/66

    Rechtsmittel

  • BDH, 18.06.1965 - III DV 7/64

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1964 - Ib ZR 23/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,352
BGH, 27.11.1964 - Ib ZR 23/63 (https://dejure.org/1964,352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 269
  • GRUR 1965, 313
  • DB 1965, 175
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • OLG München, 07.02.2019 - 6 U 2404/18

    Verhältnis des wettbewerbsrechtlichen Belästigungsverbots zum europäischen

    Allerdings besteht im Rahmen des wettbewerbsrechtlichen Auskunftsanspruchs grundsätzlich keine Verpflichtung zur Angabe der für die Bezifferung des Schadensersatzanspruchs nicht erforderlichen Umsätze (BGH GRUR 2001, 84, 85 - Neu in Bielefeld II; BGH GRUR 1965, 313, 314 Umsatzauskunft; Köhler/Bornkamm/Feddersen, 37. Aufl. 2019, UWG § 9 Rn. 4.26), worauf der Senat im Termin hingewiesen hat.
  • OLG München, 21.03.2019 - 6 U 3377/18

    Telefonanrufe zu Werbezwecken bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung

    Allerdings besteht im Rahmen des wettbewerbsrechtlichen Auskunftsanspruchs grundsätzlich keine Verpflichtung zur Angabe der für die Bezifferung des Schadensersatzanspruchs nicht erforderlichen Umsätze (BGH GRUR 2001, 84, 85 - Neu in Bielefeld II; BGH GRUR 1965, 313, 314 Umsatzauskunft; Köhler/Bornkamm/Feddersen, 37. Aufl. 2019, UWG § 9 Rn. 4.26), worauf der Senat im Termin hingewiesen hat.
  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 9 U 1359/18

    lottohelden.de - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Internet-Zweitlotterien in

    Hat der Berechtigte für sein konkretes Leistungsergebnis eine einem Dritten gegenüber (wenn auch nur wettbewerbsrechtlich) geschützte Rechtsstellung, die in Bezug auf die erhöhte Verletzbarkeit und die Schwierigkeiten eines Schadensnachweises in derselben Weise zu bewerten ist wie die Stellung des Inhabers eines Immaterialgüterrechts, ist es gerechtfertigt, die für Immaterialgüterrechtsverletzungen anerkannten Schadensberechnungsarten nach der entgangenen Lizenz auch für solche wettbewerbsrechtlichen Sonderfälle zu übernehmen (BGH GRUR 1960, 554, 556 Handstrickverfahren; BGH GRUR 1965, 313, 314 Umsatzauskunft; BGH GRUR 1972, 189; vgl. auch BGH GRUR 1973, 375 beck-online).
  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

    In Rechtsprechung und Lehre ist anerkannt, daß der Schuldner eines Leistungsanspruchs nach § 242 BGB verpflichtet sein kann, dem Gläubiger die zur Durchsetzung seines Rechts erforderlichen Informationen zu geben, wenn dieser sie selbst nicht anders erlangen kann und dem Schuldner die Erteilung der Auskunft unschwer möglich und zuzumuten ist (vgl. RGZ 108, 7; BGH, Urt. v. 27.11.1964 - Ib ZR 23/63, GRUR 1965, 313, 314 - Umsatzauskunft; Urt. v. 18.2.1972 - I ZR 82/70, GRUR 1972, 558, 560 - Teerspritzmaschinen; Urt. v. 4.3.1977 - I ZR 117/75, GRUR 1978, 54, 55 - Preisauskunft; BGHZ 95, 274, 278 - GEMA-Vermutung I; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., Einleitung Rdn. 399; Köhler in Großkommentar zum UWG, vor § 13 Rdn. B 407, 411 f.; Handbuch des Wettbewerbsrechtes/Gloy, 2. Aufl., § 22 Rdn. 18; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 38 Rdn. 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 18.08.2005 - 5 U 135/04

    Stimmenimitator

    Dieser Grundsatz entspricht im Anschluss an die Entscheidung "Umsatzauskunft" (BGH GRUR 65, 313, 314 - Umsatzauskunft) ständiger Rechtsprechung (BGH GRUR 81, 286, 288 - Goldene Karte I") und ist von der Überlegung geprägt, dass die Umsätze des Verletzers im Regelfall keine taugliche Bezugsgröße für die Berechnung des dem Verletzten entstandenen Schadens darstellen.

    Diese allgemeinen Rechtsgrundsätze liegt ganz wesentlich die Überlegung zu Grunde, dass selbst bei einer räumlichen Nähe der Wettbewerber, einem ähnlichen Sortiment und sonstiger allgemeiner Übereinstimmungen im Regelfall nicht davon ausgegangen werden kann, dass dem Umsatzzuwachs des Verletzers auf Grund des Wettbewerbsverstoß in nachvollziehbar begründbarer Weise ein Umsatzverlust eines bestimmten Wettbewerbers (in der "unübersehbaren Zahl von Mitbewerbern") korrespondiert (vgl. BGH GRUR 65, 313, 314, 315 - Umsatzauskunft).

    Es liegt zwar - wie der BGH in der Entscheidung "Umsatzauskunft" zutreffend dargestellt hat (BGH GRUR 65, 313, 314 - Umsatzauskunft) - in der Natur der Sache von Wettbewerbsverstößen, dass im Allgemeinen nicht verlässlich nachvollzogen werden kann, wie sich die Umsätze bestimmter Marktteilnehmer in der Folge sittenwidriger Wettbewerbshandlungen konkret vollzogen haben bzw. vollzogen hätten.

  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70

    Wandsteckdose II

    Eine Wettbewerbsverletzung weist im allgemeinen keine unmittelbare, mit einem Eingriff in den Bestand eines fremden Rechts ähnliche Lage auf, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGH GRUR 60, 554, 556 - Handstrickverfahren; 65, 313, 314 - Umsatzauskunft; BGHZ 44, 372, 376 - Meßmer Tee II).

    Der Bundesgerichtshof hat daher bereits in seinen Entscheidungen vom 17. Mai 1960 (GRUR 60, 554, 556 - Handstrickverfahren) und vom 27. November 1964 (GRUR 65, 313, 314 - Umsatzauskunft) anerkannt, daß in Fällen, bei denen eine dem Eingriff in den Bestand eines fremden immateriellen Rechts ähnliche Lage gegeben sei, ein Bedürfnis nach einer objektiven Schadensberechnung bestehe.

  • OLG Naumburg, 08.08.2002 - 7 U (Hs) 35/01

    Anspruch eines benachteiligten Wettbewerbers auf Auskunft und Schadensersatz

    Diese Art der Schadensberechnung ist dagegen bei Schäden, die dem Unternehmer durch unlauteren Wettbewerb zugefügt werden, schon denkgesetzlich ausgeschlossen, weil nicht nur ein absolutes Schutzrecht und damit nur ein anderer durch die Verletzung betroffen wird, sondern der Kreis der Verletzten bei irreführenden Werbeangaben sehr groß sein kann ( BGH GRUR 1965, 313 [ 314 ] - Umsatzauskunft - Baumbach / Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage, UWG Einl. RdNr. 386 ).

    Der Auskunftsanspruch kann sich ferner aus § 249 BGB als einer unmittelbaren Folge der Verpflichtung des Verletzers zur Wiedergutmachung des Schadens ergeben ( BGHZ 95, 274 [ 278f ] - Gema - Vermutung I - BGH GRUR 1972, 558 [ 560 ] - Teerspritzmaschinen - mit Anm. von v. Falck; BGH GRUR 1965, 313 [ 314 ] - Umsatzauskunft - BGH GRUR 1964, 320 [ 323 ] - Maggi - BGH GRUR 1974, 351 - Frisiersalon - jeweils für den Fall einer Preis - bzw. Vertriebsbindung ).

    Dem läßt sich auch die räumliche Nähe der beiden Geschäftslokale entgegenhalten, denn durch die Werbung ist nicht die auf den Kläger räumlich orientierte Kundschaft abgezogen worden, sondern für die Kundschaft, die aufgrund der beiden Werbeanzeigen das Geschäftslokal der Beklagten aufgesucht hat, war die räumliche Nähe zum Geschäftslokal des Klägers nur von untergeordneter Bedeutung ( vergl. ergänzend BGH GRUR 1965, 313 [ 315 ] - Umsatzauskunft - ).

  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71

    Miss Petite

    Mit der Einbeziehung des Firmenrechts in den Kreis derjenigen Ausschließlichkeitsrechte, bei deren Verletzung der Beklagte seinen Schaden auch nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie oder auf der Grundlage des Verletzergewinns berechnen darf, sind auf diese Fälle grundsätzlich auch die Regeln über die Gewährung von Auskunfts- bzw. Rechnungslegungsansprüchen anzuwenden, die für die genannten anderen Ausschließlichkeitsrechte gelten, insbesondere ist dem Verletzten also das Recht auf Erteilung einer Auskunft über den in der fraglichen Zeit erzielten Umsatz zu erteilen (vgl. GRUR 1965, 313/314 - Umsatzauskunft), denn diese Angabe ist erforderlich, um ausgehend von einem bestimmten Lizenzsatz die entgangene Lizenzgebühr zu bestimmen.
  • OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 90/14

    Umfang des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung der Geltendmachung von

    Dabei sind auch Art und Schwere der Rechtsverletzung von Bedeutung (BGH GRUR 1987, 647, juris Tz. 9; BGH GRUR 1978, 52, juris Tz. 17 f. - Fernschreibverzeichnis; BGH MDR 1965, 269, juris Tz. 16 - Umsatzauskunft).
  • OLG Jena, 17.07.2002 - 2 U 1117/01

    Feststellung der Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache wegen des

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  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 138/78

    Goldenen Karte I

  • BGH, 19.03.1987 - I ZR 98/85

    "Briefentwürfe"; Bestehen eines Auskunftsanspruchs über wettbewerbswidrige

  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

  • OLG Jena, 08.07.2009 - 2 U 983/08

    Irreführende Werbung durch Nennung eines unzutreffenden Gründungsjahres einer

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 152/99

    Umfang des Auskunftsanspruchs wegen Wettbewerbsverstößen

  • BGH, 13.02.1976 - I ZR 1/75

    Anspruch auf Rechnungslegung bei der Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs

  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80

    Korrekturflüssigkeit

  • OLG München, 06.07.1995 - 29 U 2847/94

    - Herbalife -, Direktvertrieb, Vertriebssystem, progressive Kundenwerbung,

  • OLG Karlsruhe, 11.12.1996 - 6 U 56/96

    Telefonbücher

  • OLG Köln, 14.03.2003 - 6 U 161/02

    Auskunftsanspruch unter Wirtschaftsprüfervorbehalt ; Geheimhaltung des

  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 119/70

    Vertragsauslegung - Zurückweisen des Vorbringens eines Nebenintervenienten als

  • OLG Köln, 30.06.1993 - 6 U 5/93
  • BGH, 04.03.1977 - I ZR 117/75

    Werbung eines Anbieters mit dem Vergleich seiner alten, höheren Preise und seiner

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