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   BGH, 17.02.1965 - IV ZR 74/64   

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BGH, 17.02.1965 - IV ZR 74/64 (https://dejure.org/1965,2903)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1965 - IV ZR 74/64 (https://dejure.org/1965,2903)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1965 - IV ZR 74/64 (https://dejure.org/1965,2903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht - Anwendbarkeit privatrechtlicher Grundsätze im Entschädigungsrecht - Anfechtung einer Erklärung über den Verzicht auf die Rentenwahl - Bedeutung der Kenntnis eines Vertreters von dem Anfechtungsgrund im Rahmen des § 121 des ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 646
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 12.11.1919 - I 114/19

    Irrtum über den Kurs beim Kauf von Wertpapieren.

    Auszug aus BGH, 17.02.1965 - IV ZR 74/64
    Es konnte auch einen so engen und für die Entschädigungsbehörde offensichtlichen Zusammenhang zwischen dem Beweggrund für die Wahl der Kapitalentschädigung und der Erklärung dieser Wahl annehmen, dass der Beweggrund, die geringe Höhe der Rente, zum Inhalt der Erklärung wurde, und dass ein Irrtum über die Rentenhöhe ein Irrtum über die Grundlagen der rechtsgeschäftlichen Erklärung und damit über den Inhalt der Erklärung im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB war (RGZ 75, 271; 97, 138; 101, 51; 116, 15; OLG Hamburg RzW 1961, 511 Nr. 31; Palandt/Danckelmann BGB 24. Aufl. § 119 Anm 3; Blessin/Ehrig/Wilden § 84 Randn. 5; vergl. BGH LM BGB § 119 Nr. 8).
  • RG, 18.01.1911 - VI 628/09

    Bürgschaft; Anfechtung wegen Irrtums

    Auszug aus BGH, 17.02.1965 - IV ZR 74/64
    Es konnte auch einen so engen und für die Entschädigungsbehörde offensichtlichen Zusammenhang zwischen dem Beweggrund für die Wahl der Kapitalentschädigung und der Erklärung dieser Wahl annehmen, dass der Beweggrund, die geringe Höhe der Rente, zum Inhalt der Erklärung wurde, und dass ein Irrtum über die Rentenhöhe ein Irrtum über die Grundlagen der rechtsgeschäftlichen Erklärung und damit über den Inhalt der Erklärung im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB war (RGZ 75, 271; 97, 138; 101, 51; 116, 15; OLG Hamburg RzW 1961, 511 Nr. 31; Palandt/Danckelmann BGB 24. Aufl. § 119 Anm 3; Blessin/Ehrig/Wilden § 84 Randn. 5; vergl. BGH LM BGB § 119 Nr. 8).
  • RG, 04.12.1920 - I 216/20

    Kauf von Wertpapieren; Irrtum

    Auszug aus BGH, 17.02.1965 - IV ZR 74/64
    Es konnte auch einen so engen und für die Entschädigungsbehörde offensichtlichen Zusammenhang zwischen dem Beweggrund für die Wahl der Kapitalentschädigung und der Erklärung dieser Wahl annehmen, dass der Beweggrund, die geringe Höhe der Rente, zum Inhalt der Erklärung wurde, und dass ein Irrtum über die Rentenhöhe ein Irrtum über die Grundlagen der rechtsgeschäftlichen Erklärung und damit über den Inhalt der Erklärung im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB war (RGZ 75, 271; 97, 138; 101, 51; 116, 15; OLG Hamburg RzW 1961, 511 Nr. 31; Palandt/Danckelmann BGB 24. Aufl. § 119 Anm 3; Blessin/Ehrig/Wilden § 84 Randn. 5; vergl. BGH LM BGB § 119 Nr. 8).
  • BGH, 14.10.1964 - IV ZB 79/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1965 - IV ZR 74/64
    Zwar besteht, wenn innerhalb der Wahlfrist kein Verzicht auf das Rentenwahlrecht erklärt, die Ausübung den Wahlrechts aber infolge einer irrigen Beurteilung der Rechtslage oder infolge eines sonstigen Irrtums versäumt ist, grundsätzlich keine Möglichkeit, die Unterlassung der Rentenwahl anzufechten, weil sie keine Willenserklärung ist (Beschluss des Senats vom 14. Oktober 1964 - IV ZB 79/64 -).
  • RG, 22.01.1927 - I 35/26

    Irrtum über den Kurs von Wertpapieren

    Auszug aus BGH, 17.02.1965 - IV ZR 74/64
    Es konnte auch einen so engen und für die Entschädigungsbehörde offensichtlichen Zusammenhang zwischen dem Beweggrund für die Wahl der Kapitalentschädigung und der Erklärung dieser Wahl annehmen, dass der Beweggrund, die geringe Höhe der Rente, zum Inhalt der Erklärung wurde, und dass ein Irrtum über die Rentenhöhe ein Irrtum über die Grundlagen der rechtsgeschäftlichen Erklärung und damit über den Inhalt der Erklärung im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB war (RGZ 75, 271; 97, 138; 101, 51; 116, 15; OLG Hamburg RzW 1961, 511 Nr. 31; Palandt/Danckelmann BGB 24. Aufl. § 119 Anm 3; Blessin/Ehrig/Wilden § 84 Randn. 5; vergl. BGH LM BGB § 119 Nr. 8).
  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15

    Pflichtteilsrecht: Anfechtung der Annahme einer Erbschaft des mit Beschwerungen

    Ebenso wenig ist nach den bisher getroffenen Feststellungen ersichtlich, dass die Beklagte die Rechtsanwältin zu diesem Zeitpunkt mit der Erklärung der Irrtumsanfechtung bevollmächtigt hätte und sich daher deren Wissen zurechnen lassen müsste (vgl. Senatsurteil vom 17. Februar 1965 - IV ZR 74/64, MDR 1965, 646; BPatG vom 24. März 2016 - 7 W (pat) 31/15, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 10.03.2010 - 6 C 15.09

    Anfechtung; Fortsetzung des Verfahrens; Inhaltsirrtum; Prozesskostenhilfe;

    Dieser muss sich allerdings nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnis des Vertreters zurechnen lassen, wenn der Vertreter - wie hier - auch zur Anfechtung ermächtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1965 - IV ZR 74/64 - MDR 1965, 646; Ellenberger, a.a.O. § 121 Rn. 2; Schramm, a.a.O. § 166 Rn. 7).
  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1859

    Flurbereinigungsverfahren - Kein Anspruch auf Fortführung des

    Für die Kenntnis kommt es auf die Person des Vertretenen an, der sich allerdings nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnis des Vertreters zurechnen lassen muss, wenn dieser auch zur Anfechtung ermächtigt ist (vgl. BGH, U.v. 17.2.1965 - IV ZR 74/64 - MDR 1965, 646; Ellenberger a.a.O., § 121 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1676

    Flurbereinigungsverfahren - Kein Anspruch auf Fortführung des

    Für die Kenntnis kommt es auf die Person des Vertretenen an, der sich allerdings nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnis des Vertreters zurechnen lassen muss, wenn dieser auch zur Anfechtung ermächtigt ist (vgl. BGH, U.v. 17.2.1965 - IV ZR 74/64 - MDR 1965, 646; Ellenberger a.a.O., § 121 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1860

    Abschluss eines Prozessvergleichs - Wirksamkeit einer Anfechtungserklärung mit

    Für die Kenntnis kommt es auf die Person des Vertretenen an, der sich allerdings nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnis des Vertreters zurechnen lassen muss, wenn dieser auch zur Anfechtung ermächtigt ist (vgl. BGH, U.v. 17.2.1965 - IV ZR 74/64 - MDR 1965, 646; Ellenberger a.a.O., § 121 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1863

    Abschluss eines Prozessvergleichs

    Für die Kenntnis kommt es auf die Person des Vertretenen an, der sich allerdings nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnis des Vertreters zurechnen lassen muss, wenn dieser auch zur Anfechtung ermächtigt ist (vgl. BGH, U.v. 17.2.1965 - IV ZR 74/64 - MDR 1965, 646; Ellenberger a.a.O., § 121 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1862

    Zustimmung zur Änderung des Flurbereinigungsplans

    Für die Kenntnis kommt es auf die Person des Vertretenen an, der sich allerdings nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnis des Vertreters zurechnen lassen muss, wenn dieser auch zur Anfechtung ermächtigt ist (vgl. BGH, U.v. 17.2.1965 - IV ZR 74/64 - MDR 1965, 646; Ellenberger a.a.O., § 121 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1861

    Verfahrensbeendigung durch Vergleich im Flurbereinigungsverfahren

    Für die Kenntnis kommt es auf die Person des Vertretenen an, der sich allerdings nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnis des Vertreters zurechnen lassen muss, wenn dieser auch zur Anfechtung ermächtigt ist (vgl. BGH, U.v. 17.2.1965 - IV ZR 74/64 - MDR 1965, 646; Ellenberger a.a.O., § 121 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 17.05.2011 - 28 U 60/10

    Prozesskostenhilfe, Vergleich, Irrtumsanfechtung, Rechtsfolgenirrtum,

    Dieser muss sich allerdings nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnis des Vertreters zurechnen lassen, wenn der Vertreter - wie hier - auch zur Anfechtung ermächtigt ist (BGH, Urteil vom 17. Februar 1965 - IV ZR 74/64, juris, Rn. 30 ff.; BVerwG, NJW 2010, 3048, Rn. 21; Palandt/Ellenberger, aaO, § 121 Rn. 2; MünchKomm-BGB/Schramm, aaO, § 166 Rn. 7; Erman/Palm, aaO, § 121 Rn. 2 und § 166 Rn. 4).
  • BGH, 30.04.1965 - IV ZR 157/64

    Klage auf Ersatz eines Verfolgungsschadens - Ablehnung eines Rentenwahlrechts vor

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist sowohl gegenüber den aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit wie den aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit verdrängten Verfolgten die Versagung des Rentenwahlrechts vor der Erklärung der Rentenwahl unzulässig, da die Voraussetzungen für das Wahlrecht erst vorzuliegen brauchen und vorliegen müssen, wenn nach der Ausübung der Wahl über das Rentenrecht zu entscheiden ist (Urteile RzW 1961, 228 Nr. 25, 1962, 272 Nr. 22 sowie Urteil vom 17. Februar 1965 - IV ZR 74/64 -).
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   BGH, 24.02.1965 - IV ZR 100/64   

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