Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.11.1967

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.09.1967 - 1 W 34/67   

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https://dejure.org/1967,1686
OLG Hamm, 25.09.1967 - 1 W 34/67 (https://dejure.org/1967,1686)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.1967 - 1 W 34/67 (https://dejure.org/1967,1686)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 1967 - 1 W 34/67 (https://dejure.org/1967,1686)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 258
  • MDR 1968, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.03.1965 - 1 AZR 13/65

    Ablauf der Revisionsbegründungsfrist - Büro des Prozeßbevollmächtigten -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1967 - 1 W 34/67
    Geht ein am Sonntagnachmittag eingeworfener Brief erst nach der am Montag ablaufenden Rechtsmittelfrist bei dem in einer anderen Stadt gelegenen Gericht ein, so liegt kein Wiedereinsetzungsgrund vor.Es ist, worauf das BAG (vergleiche BAG 1965-03-15 1 AZR 13/65 = NJW 1965, 1295) zutreffend hingewiesen hat - für die von der Post bekanntgegebenen sogenannten "Amtlichen Brieflaufzeiten" nach den Regeln der Erfahrung in Betracht zu ziehen, daß die tatsächliche Beförderungsdauer eines Briefes in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen länger dauert, als es in den sogenannten "Amtlichen Brieflaufzeiten" angekündigt ist.
  • BGH, 08.03.1966 - VI ZR 204/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einem vor dem

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1967 - 1 W 34/67
    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, daß wegen der ausgefallenen Zustellung am Sonnabendnachmittag und Sonntag ein Briefstau eintreten kann, so daß für die am Sonntag eingeworfenen Briefe eine unregelmäßige und verzögerte Austragung nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegt (vergleiche BGH 1966-03-08 VI ZR 204/64 = VersR 1966, 685).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.11.1967 - 5 W 33/67   

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https://dejure.org/1967,9509
OLG Düsseldorf, 08.11.1967 - 5 W 33/67 (https://dejure.org/1967,9509)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.1967 - 5 W 33/67 (https://dejure.org/1967,9509)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 1967 - 5 W 33/67 (https://dejure.org/1967,9509)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 331
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2005 - 15 E 951/05

    Durch eine juristische Person repräsentierter, sachlich Betroffener als

    OVG Saarland, Beschluss vom 4.2.2000 - 3 X 9/99 -, AS 28, 221 (gemeinnütziger Schießsportverein); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.11.1967 - 5 W 33/67 -, MDR 1968, 331 (Wassersportverein); KG, Beschluss vom 21.12.1954 - 5 U 1610/54 -, NJW 1955, 469.
  • BVerwG, 22.02.1979 - 1 C 13.75

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Vermögenslage eines Vereins

    Ferner bat er den Kläger unter Hinweis auf die Beschlüsse des Kammergerichts vom 21. Dezember 1954 (NJW 1955, 469) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. November 1967 (MDR 1968, 331) um Mitteilung, ob die zur Führung des Revisionsverfahrens erforderlichen Mittel von den Vereinsmitgliedern aufgebracht werden könnten, und gegebenenfalls um nähere Angaben darüber, warum die Mittel für die Führung des Prozesses zwar in der ersten und zweiten Instanz, jedoch nicht in der dritten Instanz aufgebracht werden könnten.

    In Übereinstimmung damit entspricht es allgemeiner Auffassung, daß insbesondere einem nichtwirtschaftlichen Verein das Armenrecht nur bewilligt werden darf, wenn jedenfalls die Vereinsmitglieder als die an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten die zur Führung des Prozesses erforderlichen Mittel nicht in zumutbarer Weise aufbringen können (Kammergericht NJW 1955, 469; OLG Düsseldorf MDR 1968, 331 [OLG Düsseldorf 08.11.1967 - 5 W 33/67]).

  • OLG Naumburg, 10.08.2010 - 1 W 39/10

    Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen der Bewilligung für einen eingetragenen

    Auch einem gemeinnützigen eingetragenen Idealverein darf PKH nur bewilligt werden, wenn seine Mitglieder vermögenslos sind (vgl. Kammergericht, NJW 1955, 469; OLG Düsseldorf, MDR 1968, 331; Zöller/Geimer, 28. Aufl. 2010, § 116, Rn. 13).
  • OLG München, 25.06.1985 - 7 U 3854/84

    Prozeßkostenhilfe; Vermögenslosen GmbH; Prozeßkosten; Gesellschafter;

    Entscheidend ist vielmehr, wie das RG (RGZ 148, 196 [197]) und ihm folgend die spätere Rechtspr. (KG, NJW 1955, 469; OLG Düsseldorf, MDR 1968, 331 ..) ausgeführt haben, ob der in Frage stehende Dritte ein tatsächliches wirtschaftliches Interesse an der Prozeßführung hat, ob sich also das Obsiegen oder Unterliegen der jur.
  • BVerwG, 11.03.1996 - 1 A 26.93

    Rechtsmittel

    Wirtschaftlich beteiligt an der Prozeßführung eines ideellen Vereins sind auch dessen Mitglieder (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1968, 331 [OLG Düsseldorf 08.11.1967 - 5 W 33/67] ; Schneider, Der Betrieb, 1978, 287 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Bamberg, 23.10.1989 - 4 W 63/89

    Entschädigung für die Beschädigung eines Kirchengebäudes durch Militärfahrzeuge;

    Ähnlich hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (MDR 1968, 331) ausgesprochen, daß Vereinsmitglieder ein wirtschaftliches Interesse am Obsiegen ihres Vereins haben, so daß deren wirtschaftliche Potenz Prozeßkostenhilfe (damals Armenrecht) für den eingetragenen Verein ausschließe.
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