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   BGH, 23.01.1970 - 2 StR 604/69   

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https://dejure.org/1970,1461
BGH, 23.01.1970 - 2 StR 604/69 (https://dejure.org/1970,1461)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1970 - 2 StR 604/69 (https://dejure.org/1970,1461)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1970 - 2 StR 604/69 (https://dejure.org/1970,1461)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Teilweiser Rechtsmittelerfolg des Angeklagten mit der Folge der vorläufigen Einstellung - Strafurteilsänderung im Schuldausspruch und Strafausspruch - Untreue in Tateinheit mit Betrug durch Ausstellen eines Wechsels über eine Vollmacht hinaus - Einleitung eines Betruges ...

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 381
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Ein entsprechendes Ergebnis liegt auch nahe, wenn der Täter den Erfolgseintritt für möglich hält, die vorgenommene Handlung aber objektiv nicht zur Herbeiführung des Erfolgs geeignet ist (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1970, 381; Vogler in LK a.a.O. § 24 Rdn. 37; Eser in Schönke/Schröder a.a.O. § 24 Rdn. 13).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Zwar ist Tateinheit anzunehmen, wenn eine Nötigung mehrerer Tatopfer durch dieselbe Drohung vorliegt (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1; BGH NStZ-RR 1998, 103, 104; Beschl. vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07; zur Tateinheit bei Handlungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewalt vgl. BGH NStZ 1999, 618, 619; zur Tateinheit aufgrund einer einheitlichen Täuschungshandlung gegenüber mehreren Geschädigten vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 30; BGH bei Holtz MDR 1970, 381 f.).
  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83

    Strafbefreiender Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt - Freiwilligkeit

    Rechnet er mit einer nicht nur entfernten Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist beendeter Versuch gegeben (BGHSt 22, 330, 331, 332; 31, 170, 175, 177; BGH bei Dallinger MDR 1970, 381).
  • BGH, 16.10.1980 - 4 StR 530/80

    Fehlerhaftes Unterlassen der Prüfung des Vorliegens eines Rücktritts

    Rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so liegt beendigter Versuch vor, ist er jedoch überzeugt, daß der Erfolg ohne weiteres Zutun nicht eintreten wird, ist ein unbeendigter Versuch gegeben (BGH bei Dallinger MDR 1970, 381; BGHSt 22, 176; 22, 330).
  • BGH, 23.02.1995 - 1 StR 849/94

    Betrug - Tateinheit - Tateinheitliche Handlung

    Die somit gegebene Identität des Tatmittels bewirkt in den Fällen 1, 4 und 5 bezüglich der Anlagen vom 19. und 23. Oktober sowie 5. November 1990 Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 81/87; Beschlüssevom 23. Januar 1970 - 2 StR 604/69 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1970, 381f., undvom 8. November 1994 - 1 StR 492/94).
  • BGH, 15.06.1977 - 3 StR 193/77

    Rücktritt von einem Tötungsversuch an dem Ehepartner - Freiwilliges Abstandnehmen

    Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch ist die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgebend, nach der es auf die Vorstellungen des Täters ankommt und wonach dann, wenn bei Tatbeginn kein fest umrissener Plan vorlag, die Überlegungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung von Bedeutung sind (vgl. insbesondere BGHSt 4, 180; 14, 75; 22, 330; BGH 1 StR 473/69, 1 StR 566/69 und 5 StR 544/68, alle bei Dallinger MDR 1970, 381).
  • BGH, 01.03.1977 - 5 StR 724/76

    Vorliegen von Tateinheit bei nur teilweiser Deckung der Tathandlungen

    Da bei diesem Sachverhalt eine Handlung zur Täuschung beider Verhandlungspartner beigetragen hätte, würde Tateinheit vorliegen, obwohl sich die Ausführungshandlungen nur teilweise decken (BGH Beschluß vom 23. Januar 1970 - 2 StR 604/69 - bei Dallinger in MDR 1970, 381).
  • BGH, 06.07.1976 - 1 StR 286/76

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch - Maßgeblichkeit der Vorstellung des

    Unbeendigter Versuch liegt nur dann vor, wenn der Täter überzeugt ist, daß ohne weiteres Zutun der Erfolg nicht eintreten wird; rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist ein beendigter Versuch gegeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 566/69 - mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1970, 381; Urteil vom 18. November 1969 - 1 StR 473/69; Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 22 Rdn. 11).
  • BGH, 29.05.1979 - 1 StR 188/79

    Versuchter Totschlag - Strafbefreiender Rücktritt vom beendeten Versuch -

    Unbeendet ist ein Versuch, wenn der Täter überzeugt ist, daß ohne weiteres Zutun der Erfolg nicht eintreten wird; rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist ein beendeter Versuch gegeben (BGHSt 22, 330, 332; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 566/69 - mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1970, 381; Urteil vom 6. Juli 1976 - 1 StR 286/76 -).
  • BGH, 19.12.1978 - 1 StR 595/78

    Abgrenzung zwischen Körperverletzungsdelikten und einem mit bedingtem Vorsatz

    Unbeendeter Versuch liegt nur dann vor, wenn der Täter überzeugt ist, daß ohne weiteres Zutun der Erfolg nicht eintreten wird; rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist ein beendigter Versuch gegeben (BGH bei Dallinger MDR 1970, 381; Urteil vom 18. November 1969 - 1 StR 473/69; BGHSt 22, 330).
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