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   BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71   

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BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71 (https://dejure.org/1971,1533)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1971 - 5 StR 374/71 (https://dejure.org/1971,1533)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1971 - 5 StR 374/71 (https://dejure.org/1971,1533)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsumfang eines Revisionsgerichts - Revisionsgrund der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - Voraussetzungen ordnungsgemäßer Erhebung von Aufklärungsrügen - Verurteilung wegen fortgesetzter versuchter Erpressung - Anforderungen an eine Strafbarkeit wegen ...

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 386
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
    Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71
    Es gibt weder ein Gesetz noch einen allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz, die dem Tatrichter vorschreiben, wie lange er zu beraten hat (vgl. hierzu auch BGH 1 StR 362/70 vom 1. Juli 1971 S. 60).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71
    Ein Teil dieser Rügen ist nicht ordnungsgemäß erhoben worden, weil die Revision die Beweismittel nicht mitteilt, deren sich der Tatrichter nach ihrer Auffassung zur weiteren Aufklärung hätte bedienen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 06.05.1952 - 2 StR 602/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71
    Dem steht nicht entgegen, daß J. den ersten Schritt tat, um den drohenden Veröffentlichungen zu begegnen, denn der Angeklagte ließ sich auf Verhandlungen über die zu zahlende Summe ein (BGH 2 StR 602/51 vom 6. Mai 1952).
  • BGH, 10.04.1953 - 1 StR 115/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71
    Eine solche Täuschung ist eine Täuschung im Rechtsverkehr (vgl. hierzu auch BGH NJW 1953, 955).
  • BGH, 09.06.1953 - 5 StR 151/53
    Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71
    Die von der Revision mitgeteilte Entscheidung BGH NJW 1953, 1401 ergibt nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

    Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71
    Das hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 16, 1 [BGH 23.02.1961 - 4 StR 7/61] zum Betrug des § 263 StGB entschieden.
  • BGH, 16.06.1971 - 2 StR 206/71

    Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten in der Hauptverhandlung auf Grundlage

    Auszug aus BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71
    Aus demselben Grunde bedeutet es auch keinen Verfahrensverstoß, daß die Strafkammer den Antrag des Rechtsanwalts G. auf Absetzung des Termins abgelehnt hat (ebenso BGH 2 StR 206/71 vom 16. Juni 1971 für den Fall, daß das Gericht neben einem neuen nicht oder nicht ausreichend vorbereiteten Wahlverteidiger einen mit der Sache vertrauten Pflichtverteidiger bestellt, um die reibungslose Fortsetzung der Hauptverhandlung zu sichern).
  • BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05

    Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang); Nötigungserfolg

    Allerdings liegt eine vollendete Nötigung bereits dann vor, wenn der Täter mehrere Verhaltensweisen des Opfers erstrebt, aber nur eine davon realisiert wird (BGH bei Dallinger MDR 1972, 386 f.), wobei auch das Erreichen eines Teilerfolges des Täters, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, für eine Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) ausreichend sein kann.
  • BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92

    Körperverletzung bei Verabreichung bewusstseinstrübender Mittel

    Diese Erwägungen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil der Körperverletzungserfolg nicht (erst) in dem langen Schlaf oder den von der Strafkammer weiter genannten Verletzungen liegt; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das Verabfolgen bewußtseinstrübender Mittel schon dann eine Körperverletzung dar, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht (vgl. BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631; Urt. vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82; Beschl. vom 24. Juni 1992 - 2 StR 195/92).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 426/85

    Körperverletzung mit Todesfolge - Tod durch Herz-Kreislaufversagen infolge der

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - der Rausch zur Bewußtlosigkeit des Opfers führt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH NJW 1983, 462; vgl. ferner H.J. Hirsch in LK 10. Aufl. § 223 Rdn 13 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 86/05

    Eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts (verfassungskonforme Auslegung des §

    Allerdings liegt eine vollendete Nötigung bereits dann vor, wenn der Täter mehrere Verhaltensweisen des Opfers erstrebt, aber nur eine davon realisiert wird (BGH bei Dallinger MDR 1972, 386 f.), wobei auch das Erreichen eines Teilerfolges des Täters, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, für eine Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) ausreichend sein kann.
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte

    Eine vollendete Nötigung liegt bereits dann vor, wenn der Täter mehrere Verhaltensweisen des Opfers erstrebt, aber nur eine davon realisiert wird (BGH bei Dallinger MDR 1972, 386 f.).
  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    Das Verabfolgen von bewußtseinstrübenden Mitteln erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht oder gegenüber dem gesunden Zustand verändert wird, oder wenn es nach dem Abklingen der Wirkung Übelkeit verursacht (RGSt 77, 17; RG DR 1942, 333; BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631).
  • BGH, 17.06.2014 - 5 StR 216/14

    Räuberische Erpressung (kein Vermögensnachteil bei Zugriffsmöglichkeit auf

    Der Senat ändert, weil weitergehende Feststellungen auszuschließen sind, den Schuldspruch entsprechend ab (vgl. zur tateinheitlichen Verurteilung wegen Nötigung BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 5 StR 374/71, MDR bei Dallinger 1972, 386).
  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89

    Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter -

    Der Senat hat die Frage, ob die Beratungsdauer überhaupt Gegenstand einer revisionsrechtlichen Überprüfung sein kann, bereits mit dem Hinweis verneint, weder durch Gesetz noch durch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze sei dem Tatrichter vorgeschrieben, wie lange er zu beraten hat (BGH Urteil vom 9. November 1971 - 5 StR 374/71-).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 512/90

    Tatentschluß nach Beendigung der Fahrt

    Daß dieselbe Drohung (mit der Pistole) im weiteren Verlauf des Geschehens dann auch dazu diente, dem Geschädigten die Herausgabe von Geld abzupressen, nimmt dieser vorher zur Erreichung eines anderen (nicht unter § 253 StGB fallenden) Zieles vorgenommenen Nötigungshandlung nicht ihren Charakter als eigenständiges Delikt nach § 240 StGB (vgl. RG GA Bd. 48, 451 f; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386 f für den Fall, daß eine Nötigungshandlung gleichzeitig einem erpresserischen und einem anderen Ziel dient).
  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88

    Illegale Einschleusung ausländischer Frauen

    Ein Fall, in dem der Täter zwei verschiedene Ziele verfolgt und das eine von ihnen erreicht (vgl. BGH, Urt. vom 9. November 1971 - 5 StR 374/71 - bei Dallinger MDR 1972, 386 f.), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 11.05.2016 - 5 StR 147/16

    Abänderung eines Schuldspruchs betreffend einer versuchten besonders schweren

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