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   OLG Köln, 20.03.1973 - Ss 279/72   

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https://dejure.org/1973,1152
OLG Köln, 20.03.1973 - Ss 279/72 (https://dejure.org/1973,1152)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.03.1973 - Ss 279/72 (https://dejure.org/1973,1152)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. März 1973 - Ss 279/72 (https://dejure.org/1973,1152)
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Brieftasche

§§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Gewahrsamslockerung

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 866
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Auszug aus OLG Köln, 20.03.1973 - Ss 279/72
    Betrug ist daher nicht gegeben, wenn die Täuschung dem Täter nur ermöglichen soll, den Schaden durch eigene Handlung herbeizuführen, die den Gewahrsam des Inhaber ohne dessen Kenntnis eigenmächtig aufhebt (BGHZ 5, 36; BGHSt 17, 205, 209; 18, 223; 7, 252, 255).
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.1973 - Ss 279/72
    Betrug ist daher nicht gegeben, wenn die Täuschung dem Täter nur ermöglichen soll, den Schaden durch eigene Handlung herbeizuführen, die den Gewahrsam des Inhaber ohne dessen Kenntnis eigenmächtig aufhebt (BGHZ 5, 36; BGHSt 17, 205, 209; 18, 223; 7, 252, 255).
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 402/16

    Betrug (Abgrenzung zum Trickdiebstahl); Diebstahl (Trickdiebstahl;

    Anhaltspunkte dafür, dass der Geschädigte aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage gewesen wäre, die Sachherrschaft seinem Willen gemäß auszuüben, was nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist (BGH, Urteile vom 29. September 1953 - 1 StR 254/53, LM § 242 StGB Nr. 11 und vom 11. Juni 1965 - 4 StR 276/65, GA 1966, 244; Beschluss vom 8. März 1988 - 5 StR 532/87, NStZ 1988, 270; OLG Köln, Urteil vom 20. März 1973 - Ss 279/72, MDR 1973, 866 f.), sind nicht ersichtlich und liegen nach der anschließenden Verfolgung auch fern.
  • BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73

    Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und

    Willigt der Getäuschte nur in eine Lockerung seines Gewahrsams ein und muß der Täter daher noch durch eine weitere, eigenmächtige Handlung den vorbehaltenen "Gewahrsamsrest" (OLG Köln MDR 1973, 866) brechen, so liegt hierin eine Wegnahme der Sache.

    Durch die zweifelsfrei fortbestehende Einwirkungsmöglichkeit des Klägers auf sein Fahrzeug bis zu dessen eigenmächtiger Wegnahme unterscheidet sich der Sachverhalt von den sonst gleichliegenden Fällen, die der Entscheidung BGH JZ 1968, 637 = MDR 1968, 772 [BGH 09.04.1968 - 1 StR 650/67] und dem bereits angezogenen Urteil OLG Köln MDR 1973, 866 [OLG Köln 20.03.1973 - Ss 279/72] zugrunde lagen.

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