Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.07.1976

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1976 - VI C 21.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,685
BVerwG, 02.07.1976 - VI C 21.76 (https://dejure.org/1976,685)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1976 - VI C 21.76 (https://dejure.org/1976,685)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1976 - VI C 21.76 (https://dejure.org/1976,685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Protokollierungspflicht des Verwaltungsgerichts für Parteiaussagen und Zeugenaussagen - Verwirkung der gebotenen Rüge unterlassener Protokollierung durch eine anwaltlich vertretene Partei - Geltendmachung unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe von Aussagen in den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rügepflicht bei Protokollfehlern - Protokollierung von Aussagen - Mündliche Verhandlung - Antrag auf Tatbestandsberichtigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 313
  • MDR 1976, 1047
  • DÖV 1976, 757
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Festhalten des wesentlichen

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 21.76
    Ein anwaltlich vertretener Streitbeteiligter muß auch dann das gesetzwidrige Unterlassen der Protokollierung der Aussagen von Beteiligten oder Zeugen bei der nächsten mündlichen Verhandlung rügen, wenn das Gericht ständig so verfährt (Ergänzung von BVerwGE 48, 369).

    Vielmehr ist, wie der erkennende Senat im Beschluß vom 20. Juni 1975 - BVerwG VI C 34.75 - (BVerwGE 48, 369) dargelegt hat, auch in Wehrpflichtsachen die Möglichkeit beseitigt, den wesentlichen Inhalt der in der mündlichen Verhandlung abgegebenen Bekundungen im Tatbestand oder getrennt von der rechtlichen Würdigung in den Entscheidungsgründen des Urteils festzuhalten.

    Der Eindruck, den das Tatsachengericht von der Persönlichkeit des Wehrpflichtigen gewinnt, schließt notwendigerweise Unwägbarkeiten ein und kann naturgemäß mit Worten nicht immer erschöpfend wiedergegeben werden (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1975 - BVerwG VI C 34.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 45]).

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 21.76
    Er hat es jedoch versäumt, das Verwaltungsgericht an die Protokollierung seiner Bekundungen und eine daran anschließende Verlesung zu erinnern (vgl. dazu allgemein BVerwGE 19, 231 [237] und Beschlüsse vom 22. Januar 1976 - BVerwG VI C 110.75 - sowie vom 11. Februar 1976 - BVerwG VI C 3.76 -).
  • BVerwG, 21.12.1973 - VI CB 172.73

    Erfordernis der Wiedergabe einer Parteivernehmung - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 21.76
    Das steht der Revision entgegen (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1973 - BVerwG VI CB 172.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 67] und Beschluß vom 6. Mai 1976 - BVerwG VI CB 20.76 -).
  • BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 21.76
    Einer "Begründung der Begründung" dieser maßgebenden Auffassung des Verwaltungsgerichts bedarf es nicht (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG VI C 91.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43]).
  • BVerwG, 22.01.1976 - 6 C 110.75
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 21.76
    Er hat es jedoch versäumt, das Verwaltungsgericht an die Protokollierung seiner Bekundungen und eine daran anschließende Verlesung zu erinnern (vgl. dazu allgemein BVerwGE 19, 231 [237] und Beschlüsse vom 22. Januar 1976 - BVerwG VI C 110.75 - sowie vom 11. Februar 1976 - BVerwG VI C 3.76 -).
  • BVerwG, 11.02.1976 - 6 C 3.76
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 21.76
    Er hat es jedoch versäumt, das Verwaltungsgericht an die Protokollierung seiner Bekundungen und eine daran anschließende Verlesung zu erinnern (vgl. dazu allgemein BVerwGE 19, 231 [237] und Beschlüsse vom 22. Januar 1976 - BVerwG VI C 110.75 - sowie vom 11. Februar 1976 - BVerwG VI C 3.76 -).
  • BVerwG, 03.05.1976 - 6 CB 91.75

    Parteiaussage - Zeugenaussage - Protokollierung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 21.76
    Denn die Regelung des § 160 Abs. 3 Nr. 4 in Verbindung mit § 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO n.F. dient, wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Beschluß vom 3. Mai 1976 - BVerwG VI CB 91.75 - dargelegt hat, überwiegend dem Interesse der Beteiligten und berührt regelmäßig nicht die Grundlagen des Verfahrens.
  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 CB 20.76

    Qualifizierung einer Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung als

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 21.76
    Das steht der Revision entgegen (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1973 - BVerwG VI CB 172.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 67] und Beschluß vom 6. Mai 1976 - BVerwG VI CB 20.76 -).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Als heilbare Verfahrensmängel sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Zusammenstellung bei Kohlndorfer, DVBl 1988, 474 ) insbesondere Verstöße gegen formale Ladungs-, Benachrichtigungs- oder Protokollierungsvorschriften angesehen worden (vgl. etwa BVerwGE 8, 149 ; 50, 344 ; Buchholz Nr. 28 zu § 105 VwGO; NJW 1977, 313 ; DÖV 1981, 840; NJW 1983, 2275), aber auch Verstöße gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nach § 96 VwGO (BVerwGE 41, 174 ) oder Verstöße gegen § 55 VwGO i. V. m. § 185 Abs. 1 GVG bei Übersetzungsmängeln im Falle eines zugezogenen Dolmetschers (NVwZ 1983, 668 f.), wobei einige der betroffenen Verfahrensvorschriften zugleich der prozessualen Sicherung des rechtlichen Gehörs dienen.
  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB,

    Ob die unterbliebene Protokollierung der Zeugenaussagen nach der Neufassung der §§ 159 ff ZPO, insbesondere der §§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO durch das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl 1, 3651) in einem Verfahren, dessen Endurteil - wie hier - der Revision unterliegt, zulässig war, kann mit der Revision in der Tat bezweifelt werden (vgl. BGH Beschluß vom 25. März 1980 - VI ZR 98/79 = VersR 1980, 791; BVerwGE 48, 59, 370 f [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]; BVerwG Urteile vom 2. Juli 1976 - VI C 21/76 = MDR 1976, 1047 = NJW 1977, 313, 314 und VI C 4/76 = MDR 1976, 1047, 1048; Franzki DRiZ 1975, 97, 99 f), bedarf aber keiner abschließenden Entscheidung, weil die Rüge aus anderen Gründen nicht zum Erfolg führt.
  • BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 18/03

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Eine Verhandlung ist auch eine solche im Anschluss an die Beweisaufnahme (BVerwG 2. Juli 1976 - VI C 21.76 - NJW 1977, 313, 314, zu II der Gründe).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung -

    Sinn der Neufassung war es jedoch nicht, eine doppelte Wiedergabe des Beweisergebnisses - im Protokoll und im Tatbestand - vorzuschreiben (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. u.a. BVerwGE 48, 369; Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 21.76 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 22 = NJW 1977, 313]; Beschluß vom 19, Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 78.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 49 = RiA 1976, 160]).
  • OVG Hamburg, 04.07.2008 - 3 So 13/08

    Rechtsmittelfähigkeit der Ablehnung eines Protokollberichtigungsantrages

    Zwar würde im vorliegenden Falle das Protokoll, das entgegen dem zum Erhalt der Rügemöglichkeit erforderlichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.7.1976, NJW 1977, 313 und Dolderer, a.a.O., Rn. 92) Berichtigungsantrag nicht geändert worden ist, insoweit zunächst Beweis auch für die Tatsache erbringen, dass der Kläger den von ihm behaupteten, jedoch im Protokoll nicht niedergeschriebenen Beweisantrag tatsächlich nicht gestellt hat; ihm bliebe aber nach § 105 VwGO i.V.m. § 415 Abs. 2 ZPO die Möglichkeit, den Gegenbeweis anzutreten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.11.1987, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20

    Erfordernis der Überzeugungsgewissheit für die Verhängung einer

    Der Beteiligte muss vielmehr die ihm nach der Prozessordnung zu Gebote stehenden Möglichkeiten nutzen, um den Verfahrensmangel in der Instanz zu beseitigen (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1976 - 6 C 21.76 - NJW 1977, 313 und Beschluss vom 30. September 1988 - 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 S. 26; BFH, Beschluss vom 31. Januar 1989 - VII B 162/88 - NVwZ-RR 1990, 335 f.).
  • BFH, 10.02.2000 - VIII B 14/99

    Rüge mangelnder Sachaufklärung; Verstoß gegen den klaren Akteninhalt

    Ausführungen hierzu enthält die Beschwerdeschrift nicht; insbesondere nimmt der Beschwerdeführer nicht dazu Stellung, weshalb der Prozessvertreter den behaupteten Verfahrensmangel nicht in der letzten mündlichen Verhandlung --d.h. im Anschluss an die Vernehmung der Zeugin Ü (vgl. § 82 FGO i.V.m. § 370 der Zivilprozeßordnung --ZPO--; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1976 VI C 21.76, Neue Juristische Wochenschrift 1977, 313)-- gerügt hat (§ 155 FGO i.V.m. §§ 295, 558 ZPO; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 37 f., § 120 Rz. 38).
  • BVerwG, 21.07.1997 - 7 B 175.97

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur

    § 295 Abs. 1 ZPO ist entgegen der Auffassung der Klägerin hier auch nicht deswegen unanwendbar, weil er die Rügelast für die "nächste" mündliche Verhandlung begründet; denn es besteht Einigkeit darüber, daß es sich dabei nicht um einen neuen Verhandlungstermin handeln muß, sondern damit auch die Verhandlung gemeint ist, die im Anschluß an den Verfahrensverstoß stattgefunden hat (vgl. Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., Rn. 11 zu § 295; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., Rn. 25 zu § 295 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 21.76 - NJW 1977, 313 [BVerwG 02.07.1976 - VI C 21/76]).
  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 68.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Verletzung der Aufklärungspflicht - Parteiaussage

    Nächste mündliche Verhandlung ist nicht etwa notwendig ein neuer Termin, sondern kann auch eine Verhandlung sein, die sich - wie es hier geschehen ist - nach § 370 Abs. 1 ZPO an eine Beweisaufnahme anschließt (vgl. BVerwGE 50, 344 [346]; Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 21.76 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 22]).
  • VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.1461
    Mit der "nächsten" mündlichen Verhandlung ist dabei nicht nur ein neuer Verhandlungstermin, sondern auch die (fortgesetzte) Verhandlung gemeint, die im Anschluss an den Verfahrensverstoß stattgefunden hat (BVerwG vom 6.7.1998 a.a.O.; BVerwG vom 21.7.1997 Az. 7 B 175/97; BVerwG vom 2.7.1976 NJW 1977, 313, 314; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, RdNr. 57 zu § 124a; Seibert NVwZ 1999, 113, 119).
  • VG Osnabrück, 24.04.2006 - 3 A 145/05

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Beihilfe für bestimmte Arzneimittel.

  • BVerwG, 12.09.1985 - 4 B 165.85

    Nichtzulassung einer Revision - Gebot der Konkretisierung eines Urteils - Verstoß

  • BVerwG, 05.11.2002 - 8 B 45.02

    Umwidmung von Wohnraum in Gewerberaum - Anforderungen an ein kollusives

  • BVerwG, 18.10.2000 - 6 B 44.00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Keine Erstreckung der Besonderheiten des

  • BVerwG, 08.11.1985 - 5 B 135.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.08.1993 - 8 B 103.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in

  • BVerwG, 09.06.1981 - 6 C 68.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unrichtigkeiten des Protokolls als

  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 98/79

    Nichtannahme der Revision - Heilung etwaiger Verfahrensfehler - Zulässigkeit der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1976 - VI C 4.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,601
BVerwG, 02.07.1976 - VI C 4.76 (https://dejure.org/1976,601)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1976 - VI C 4.76 (https://dejure.org/1976,601)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1976 - VI C 4.76 (https://dejure.org/1976,601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterbliebene Protokollierung der klägerischen Parteiaussage - Ausschluss des Rügerechts - Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Obliegenheit der Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Protokollfehler - Rügeverzicht durch Rechtsunkundigen - Revisionsrüge - Parteiaussage - Zeugenaussage - Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 66
  • NJW 1977, 160
  • NJW 1977, 263
  • MDR 1976, 1047
  • DÖV 1976, 749
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
    Zwar kann auch in Kriegsdienstverweigerungssachen die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts aus der Sicht des Wehrpflichtigen sachdienlich erscheinen (vgl. dazu BVerwGE 17, 245 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG VI C 129.74 -), sie gehört aber nicht zu den unabdingbaren Obliegenheiten der Partei.
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
    Zwar kann auch in Kriegsdienstverweigerungssachen die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts aus der Sicht des Wehrpflichtigen sachdienlich erscheinen (vgl. dazu BVerwGE 17, 245 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG VI C 129.74 -), sie gehört aber nicht zu den unabdingbaren Obliegenheiten der Partei.
  • BSG, 02.09.1964 - 1 RA 59/63

    Verstoß gegen § 107 SGG durch Nichtgewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
    Die Maßstäbe, die an die Beurteilung anzulegen sind, ob eine Partei die gehörige Aufmerksamkeit hat walten lassen, sind jedenfalls in erster Instanz unterschiedlich je nachdem, ob die Partei sich eines Anwalts bedient hat oder nicht (vgl. BGHZ 25, 66 [72] und BSG NJW 1964, 2227 [2228]).
  • BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57

    Anforderungen an den Rügeverzicht

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
    Die Maßstäbe, die an die Beurteilung anzulegen sind, ob eine Partei die gehörige Aufmerksamkeit hat walten lassen, sind jedenfalls in erster Instanz unterschiedlich je nachdem, ob die Partei sich eines Anwalts bedient hat oder nicht (vgl. BGHZ 25, 66 [72] und BSG NJW 1964, 2227 [2228]).
  • BVerwG, 03.05.1976 - 6 CB 91.75

    Parteiaussage - Zeugenaussage - Protokollierung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
    Denn die Regelung des § 160 Abs. 3 Nr. 4 in Verbindung mit § 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO n.F. dient, wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Beschluß vom 3. Mai 1976 - BVerwG VI CB 91.75 - dargelegt hat, überwiegend dem Interesse der Beteiligten und berührt nicht die Grundlagen des Verfahrens.
  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Festhalten des wesentlichen

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
    Denn gemäß § 105 VwGO n.F. in Verbindung mit den §§ 161 Abs. 1 Nr. 1, 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO n.F. kann die Aufnahme der Aussagen der vernommenen Partei in die Verhandlungsniederschrift auch dann nicht mehr entfallen, wenn das Urteil - wie in Wehrpflichtsachen - der Revision unterliegt (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1975 - BVerwG VI C 34.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 45]).
  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB,

    Ob die unterbliebene Protokollierung der Zeugenaussagen nach der Neufassung der §§ 159 ff ZPO, insbesondere der §§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO durch das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl 1, 3651) in einem Verfahren, dessen Endurteil - wie hier - der Revision unterliegt, zulässig war, kann mit der Revision in der Tat bezweifelt werden (vgl. BGH Beschluß vom 25. März 1980 - VI ZR 98/79 = VersR 1980, 791; BVerwGE 48, 59, 370 f [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]; BVerwG Urteile vom 2. Juli 1976 - VI C 21/76 = MDR 1976, 1047 = NJW 1977, 313, 314 und VI C 4/76 = MDR 1976, 1047, 1048; Franzki DRiZ 1975, 97, 99 f), bedarf aber keiner abschließenden Entscheidung, weil die Rüge aus anderen Gründen nicht zum Erfolg führt.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86

    Schornsteinfeger - Realrechte - Aufhebung - Bestellung

    Scheidet aber die Umgehung solcher prozessualer Sonderregeln aus, so steht das Subsidiaritätsprinzip des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO einer Feststellungsklage gegen den Beklagten nicht entgegen (vgl. BVerwGE 36, 179 [BVerwG 27.10.1970 - VI C 8/69]; 51, 69 [BVerwG 02.07.1976 - VI C 4/76]).
  • BFH, 17.12.2020 - X B 154/19

    Übergangener Beweisantrag; keine Rügeobliegenheit nach § 295 ZPO bei

    Nach einer vermittelnden Auffassung soll das Rügerecht bei einem nicht vertretenen Beteiligten nur dann verloren gehen, wenn der betreffende Verfahrensverstoß bei einer Parallelwertung in der Laiensphäre erkennbar war; in den konkret entschiedenen Fällen hat der BFH jeweils die Erkennbarkeit für einen Laien bejaht (BFH-Beschluss vom 01.12.2011 - I B 80/11, BFH/NV 2012, 954, Rz 7; im Ergebnis wohl auch BFH-Beschluss vom 29.10.2008 - VII B 46/08, BFH/NV 2009, 120, unter II.3.; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.07.1976 - VI C 4.76, BVerwGE 51, 66).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 115/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - unterbliebene

    Denn eine Heilung durch rügeloses Einlassen auf eine mündliche Verhandlung gemäß § 295 Abs. 1 Alt 2 ZPO (vgl BVerwG Beschluss vom 31.8.1988 - 4 B 153/88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8) kann bei einem nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten ohnehin nur angenommen werden, wenn das Gericht ihn zuvor auf das Vorliegen des Mangels sowie auf den Verlust des Rügerechts im Falle weiteren Verhandelns ausdrücklich hingewiesen hätte (vgl BSG SozR Nr. 4 zu § 107 SGG; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 SB 2/99 R - Juris RdNr 21; s auch BVerwGE 51, 66, 68).
  • BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe

    Die Rüge kann jedoch dann nicht erhoben werden, wenn die durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei die unterlassene Protokollierung in der nächsten mündlichen Verhandlung nicht beanstandet hat (BVerwGE 50, 344; 51, 66).
  • BFH, 21.11.2003 - III B 43/03

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Verletzung der Hinweispflicht

    Eine "Parallelwertung in der Laiensphäre" (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1976 VI C 4.76, BVerwGE 51, 66) spricht dafür, dem Kläger das Unterlassen mit der Folge eines Rügeverzichtes zuzurechnen.
  • BVerwG, 02.11.2007 - 8 B 50.07

    Auswirkungen der Wahl eines Gemeinderats unter der Anwendung von nichtigen

    Das von der Klägerin zitierte Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 4.76 - (BVerwGE 51, 66 = Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 21) befasst sich allein mit der Protokollierung der Aussagen eines als Partei vernommenen Klägers.
  • BVerwG, 19.01.1987 - 6 B 27.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

    Der beschließende Senat hat mehrfach darauf hingewiesen, daß das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651) die Möglichkeit beseitigt hat, den wesentlichen Inhalt der in der mündlichen Verhandlung abgegebenen Bekundungen im Tatbestand oder getrennt von der rechtlichen Würdigung in den Entscheidungsgründen des Urteils festzuhalten (vgl. BVerwGE 48, 369 und 51, 66).
  • BVerwG, 08.11.1985 - 5 B 135.83

    Rechtsmittel

    Der Kläger, der im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten war, kann sich deshalb nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 295 Abs. 1, 2. Alt. ZPO darauf, daß die Ergebnisse der von ihm angesprochenen Probebohrungen nicht in die Niederschrift über den Augenschein aufgenommen worden seien, nicht mehr berufen (vgl. BVerwGE 50, 344 [BVerwG 03.05.1976 - VI CB 91/75]; 51, 66 [BVerwG 24.06.1976 - V C 41/74]mit Bezug auf Partei- und Zeugenaussagen im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 4 in Verbindung mit § 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
  • BVerwG, 28.06.1978 - 8 C 65.77

    Abänderung einer Häftlingsbescheinigung und Bescheinigung einer längeren

    Als politischer Gewahrsam kann der Anschlußgewahrsam nach § 1 Abs. 5 Satz 2 HHG nur gerechtfertigt sein, wenn der Betroffene schon im Zustand des politischen Gewahrsams in das Ausland verbracht wird (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - BVerwG VIII C 151.60] [222]; 21, 33 [38]; 54, 101 [104 f.]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 6 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 -).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 7 B 5.80

    Rüge der mangelnden Protokollierung der gerichtlichen Aussagen von Zeugen,

  • BVerwG, 04.01.1984 - 6 CB 65.82

    Anforderungen an die gebotene Protokollierung von Aussagen vernommener Parteien -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht