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   BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79   

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BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79 (https://dejure.org/1979,715)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1979 - 2 StR 187/79 (https://dejure.org/1979,715)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1979 - 2 StR 187/79 (https://dejure.org/1979,715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 986
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
    Davon abgesehen braucht der Tatrichter im Urteil nur die bestimmenden Strafzumessungserwägungen darzulegen (§ 267 Abs. 3 S. 1 StPO); eine erschöpfende Darstellung ist weder vorgeschrieben noch möglich ( BGHSt 24, 268; BGH NJW 1976, 2220 [BGH 31.08.1976 - 1 StR 473/76]).
  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
    Davon abgesehen braucht der Tatrichter im Urteil nur die bestimmenden Strafzumessungserwägungen darzulegen (§ 267 Abs. 3 S. 1 StPO); eine erschöpfende Darstellung ist weder vorgeschrieben noch möglich ( BGHSt 24, 268; BGH NJW 1976, 2220 [BGH 31.08.1976 - 1 StR 473/76]).
  • BGH, 08.06.1977 - 2 StR 190/77

    Besondere Verwerflichkeit beim Handen von Rauschgift - Verbot der Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
    Entgegen dem Vorbringen der Revision hat das Landgericht nicht - wie ein anderes Gericht in dem dem Beschluß des Senats vom 8. Juni 1977 (2 StR 190/77 ) zugrundeliegenden Fall - den Rauschmittelhandel als solchen strafschärfend gewertet, sondern den Umstand, daß der Angeklagte mit einer recht erheblichen Menge von Heroin Handel getrieben hat und daß das Heroin eine außerordentlich gute Qualität aufwies.
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    Dies kann für andere Betäubungsmittel, wie z.B. Kokain und Heroin (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 393/97 Rn. 18 unter Bezugnahme auf BGH bei Holtz MDR 1979, 986, freilich vor Festsetzung der nicht geringen Menge für Heroinhydrochlorid und zur Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 BtMG aF), aber auch für sogenannte weiche Drogen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 599/86 Rn. 5; Beschluss vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18 Rn. 15) anders zu werten sein, da Besonderheiten bei der Wirkungsweise oder bei den Konsumgewohnheiten, bzw. den Erkenntnissen hierzu, dazu geführt haben können, dass die Gefährlichkeit bei der Festsetzung des Grenzwerts in Abgrenzung zu anderen Betäubungsmitteln nur unvollkommen abgebildet worden ist.
  • BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00

    Körperverletzung mit Todesfolge; Mitverursachung der Todesfolge und

    Die Prüfung dieser Frage hätte bei Bemessung der Strafe Bedeutung gewinnen können, weil eine in nicht unerheblichem Umfang gegebene Mitverursachung des tödlichen Ausgangs durch Dritte das Gewicht der dem Täter zuzurechnenden Tatfolgen vermindert und deshalb strafmildernd wirkt (BGH, Beschl. vom 23. August 1979 - 4 StR 417/79 - bei Holtz MDR 1979, 986-, G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 237).
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 327/06

    Vergleich mit Strafen für Mittäter bzw. andere Bandenmitglieder

    Es wäre rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht die Strafe allein im Hinblick auf die Strafen bemessen würde, die in anderen Urteilen - sei es desselben Gerichts, sei es eines anderen Gerichts - verhängt wurden (st. Rspr., vgl. nur BGH bei Holtz MDR 1979, 986; BGHSt 28, 318, 323; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH NStZ-RR 1997, 196 f.; vgl. auch zusammenfassend G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 477 ff. m. w. N.).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00

    Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig

    Jedoch muß primär, auch wenn mehrere Beteiligte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe aus der Sache selbst gefunden werden (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH bei Holtz, MDR 1979, 986).
  • BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96

    Blockieren der Fahrspuren und des Standstreifen in der Absicht eine Fahrtrichtung

    Freilich wäre es rechtlich zu beanstanden, wenn die Strafkammer nicht eine nach eigener Wertung angemessene Strafe verhängt hätte, sondern die Strafe allein im Hinblick auf Rechtsfolgen, die eine andere Kammer des Landgerichts im gleichen Tatkomplex verhängt hat, verschärft hätte (vgl. BGH bei Holtz MDR 1979, 986; BGHSt 28, 318, 323 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; G. Schäfer, Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 363 ff. jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 393/97

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Strafrichters

    Ebenso konnte die Strafkammer, ohne damit gegen das Verbot der Doppelverwertung gemäß § 46 Abs. 3 StGB zu verstoßen, bei der Strafzumessung im engeren Sinne berücksichtigen, daß der Angeklagte mit Heroin eines der gefährlichsten Rauschgifte in Besitz gehabt hat (BGH bei Holtz MDR 1979, 986; BGH NStZ 1991, 591).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Zu der von der Revision des Angeklagten B. aufgeworfenen Frage des Vergleichs der Strafzumessung im vorliegenden Fall mit derjenigen in dem bereits abgeschlossenen Verfahren gegen den Zeugen K. weist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (BGH bei Holtz MDR 1979, 986; StV 1981, 122, 123; NStZ 1991, 581; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1 und Wertungsfehler 23; BGH, Urt. vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96; weitere Nachweise bei Gribbohm a.a.O. Rdn. 45 und G. Schäfer a.a.O. Rdn. 364 ff.).
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung

    Konnte dieser Erfolg nur durch Einsatz des Messers erreicht werden, durfte der Angeklagte sich der Stichwaffe bedienen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH GA 1969, 23, 24; BGH JR 1980, 210 = bei Holtz MDR 1979, 986; BGH, Urt. vom 16. November 1976 - 1 StR 627/76 - bei Holtz MDR 1977, 281; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09

    Strafzumessung (gravierende Unterschiede in der Schuld von Mittätern);

    Zwar muss, auch wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe "aus der Sache" selbst gefunden werden (BGH bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Zwar muß, auch wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe "aus der Sache" selbst gefunden werden (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Juni 1979 - 3 StR 178/79 -, bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 05.07.1983 - 1 StR 337/83

    Versuchter Totschlag - Handeln in Putativnotwehr - Irrtum über das Bestehen einer

  • BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79

    Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende

  • BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91

    Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände -

  • BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat -

  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80

    Unzulässige Berücksichtigung der Verteidigungsstrategie bei Strafzumessung

  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 540/80

    Besondere Gefährlichkeit des Handels mit Heroin als Strafschärfungsgrund -

  • BGH, 28.11.1979 - 3 StR 407/79

    Unerlaubtes Führen einer Schusswaffe - Strafbemessung unter Würdigung einer

  • KG, 23.06.1994 - 1 Ss 72/94

    Gefährlichkeit; Droge; Betäubungsmittel; Eigengebrauch; Selbstgebrauch;

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