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   BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80   

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https://dejure.org/1980,237
BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80 (https://dejure.org/1980,237)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1980 - 3 StR 204/80 (https://dejure.org/1980,237)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1980 - 3 StR 204/80 (https://dejure.org/1980,237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Totschlag - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Zulässigkeit einer Verurteilung auch auf wahldeutiger Tatsachengrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 948
  • NStZ 1981, 33
  • JR 1981, 304
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80
    Das Revisionsgericht ist in der Regel zwar an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen gebunden, auch soweit es sich um nur mögliche Schlußfolgerungen tatsächlicher Art handelt (vgl. BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH NJW 1967, 359, 360) [BGH 11.11.1966 - 4 StR 387/66].

    Es enthält als sicheren Tatsachenkern die oben unter I 1 angeführten Tatsachen und läßt befürchten, daß die daran anknüpfende tatrichterliche Überzeugung vom weiteren Tatgeschehen objektiv nicht hinreichend fundiert ist (vgl. Kleinknecht, StPO 34. Aufl. § 261 Rdn 38; Peters in Festschrift für Karl Schäfer 1980, S. 137, 144 f; vgl. auch BGHSt 25, 365, 367 f [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH GA 1967, 184).

  • BGH, 22.03.1957 - 1 StR 405/56

    Zurückweisung eines Rechtsstreits bei Einleitung eines Verfahrens wegen falsche

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80
    Der Senat verkennt nicht, daß eine Verurteilung auch auf wahldeutiger Tatsachengrundlage zulässig ist (vgl. BGH NJW 1957, 1886, 1887 [BGH 22.03.1957 - 1 StR 405/56]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 261 Rdn 134 ff).

    Danach ist für eine solche Verurteilung kein Raum, wenn und soweit die alternativen Möglichkeiten, welche den Straftatbestand erfüllen, örtlich und zeitlich so weit auseinanderliegen, daß sie im prozessualen Sinne nicht mehr mit der in der Anklage und im Eröffnungsbeschluß genannten Tat identisch sind (vgl. BGH NJW 1957, 1886 mit Anm. Schmitt; BGH GA 1967, 184; Gollwitzer, a.a.O. § 261 Rdn 135 und § 264 Rdn 40 ff).

  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei -

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80
    Das Revisionsgericht ist in der Regel zwar an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen gebunden, auch soweit es sich um nur mögliche Schlußfolgerungen tatsächlicher Art handelt (vgl. BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH NJW 1967, 359, 360) [BGH 11.11.1966 - 4 StR 387/66].
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80
    Das Revisionsgericht ist in der Regel zwar an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen gebunden, auch soweit es sich um nur mögliche Schlußfolgerungen tatsächlicher Art handelt (vgl. BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH NJW 1967, 359, 360) [BGH 11.11.1966 - 4 StR 387/66].
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2017 - 2 Rv 10 Ss 581/16

    Beihilfe zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Zeitpunkt der Beendigung des

    Letzteres ist auch dann der Fall, wenn sich die Schlussfolgerungen des Tatrichters so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (BGH NStZ 1981, 33; 1986, 373).
  • BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18

    Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und

    Die Urteilsgründe müssen anstelle der für erwiesen erachteten Tatsachen, in denen die Merkmale der strafbaren Handlung gefunden werden, den äußeren und inneren Sachverhalt der Verhaltensweisen schildern, die nach der Überzeugung des Gerichts allein in Betracht kommen; andere Möglichkeiten müssen sicher ausgeschlossen sein (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80 -, NStZ 1981, S. 33 ; Sander, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 261 Rn. 170).
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Das Revisionsgericht kann die Beweiswürdigung nur in engen Grenzen nachprüfen, so etwa darauf, ob sie auf einer Verletzung von Erfahrungssätzen beruht oder sich letztlich auf Vermutungen gründet (BGH NStZ 1983, 277; 1981, 33).
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