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   BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81   

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BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81 (https://dejure.org/1981,1711)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1981 - 2 StR 209/81 (https://dejure.org/1981,1711)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1981 - 2 StR 209/81 (https://dejure.org/1981,1711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt eines Vermögensschadens in der Form der Vermögensgefährdung bei Darlehensgewährung - Minderwertigkeit des Rückerstattungsanspruchs, weil der Darlehensnehmer von vornherein zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist - Möglichkeit eines Vermögensschadens bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 810
  • NStZ 1981, 351 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40

    Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81
    Ergibt dieser Vergleich die Minderwertigkeit des Rückerstattungsanspruchs, weil der Darlehensnehmer von vornherein zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist, so kann das Vermögen des Gläubigers geschädigt sein (RGSt 74, 129, 130; BGH NJW 1964, 874; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1975 - 5 StR 600/75 -, 27. März 1979 - 5 StR 836/78 - und 21. Dezember 1979 - 2 StR 768/78 -).

    Allerdings ist anerkannt, daß der durch Zahlungsunfähigkeit des Schuldners begründete Minderwert eines Darlehensrückzahlungsanspruchs voll ausgeglichen sein kann, wenn der Gläubiger Sicherheiten erhält, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise abdecken (RGSt 74, 129, 130; BGH, Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 StR 452/78 - Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 766/80 - Lackner in LK StGB, 10. Aufl. § 263 Rdn. 215).

  • BGH, 14.03.1969 - 1 StR 353/68

    Innere Haltung des abgelehnten Richters als Kriterium für Befangenheit - Betrug

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81
    Soll sich die Rückzahlung eines Darlehens über einen längeren Zeitraum erstrecken, so kann eine als Schaden zu wertende Vermögensgefährdung bereits darin liegen, daß die Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu den Fälligkeitsterminen unter Zugrundelegung der gewöhnlich zu erwartenden Entwicklung zwar möglich, aber nicht sicher ist (vgl. BGH NJW 1964, 874; BGH, Urteil vom 11. März 1969 - 1 StR 353/68 - Lackner in LK StGB, 10. Aufl. § 263 Rdn. 214).
  • BGH, 09.12.1975 - 5 StR 600/75

    Wertende Beurteilung im Rahmen eines besonders schweren Falles gem. § 263 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81
    Ergibt dieser Vergleich die Minderwertigkeit des Rückerstattungsanspruchs, weil der Darlehensnehmer von vornherein zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist, so kann das Vermögen des Gläubigers geschädigt sein (RGSt 74, 129, 130; BGH NJW 1964, 874; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1975 - 5 StR 600/75 -, 27. März 1979 - 5 StR 836/78 - und 21. Dezember 1979 - 2 StR 768/78 -).
  • BGH, 30.01.1979 - 1 StR 452/78
    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81
    Allerdings ist anerkannt, daß der durch Zahlungsunfähigkeit des Schuldners begründete Minderwert eines Darlehensrückzahlungsanspruchs voll ausgeglichen sein kann, wenn der Gläubiger Sicherheiten erhält, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise abdecken (RGSt 74, 129, 130; BGH, Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 StR 452/78 - Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 766/80 - Lackner in LK StGB, 10. Aufl. § 263 Rdn. 215).
  • BGH, 15.03.1979 - 4 StR 652/78

    Missbräuchliche Diskontierung von Wechseln zu Lasten des Arbeitgebers -

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81
    Kommt - wie im vorliegenden Fall - als Schaden eine Vermögensgefährdung in Frage, so reicht es für den Betrugsvorsatz aus, wenn der Täter die Umstände kennt, welche die Vermögensgefährdung begründen, mag er auch darauf hoffen und vertrauen, daß die Gefährdung nicht zu einem Verlust führen werde (BGH, Urteile vom 15. März 1979 - 4 StR 652/78 - und 13. März 1980 - 4 StR 652/78 - und 13. März 1980 - 4 StR 13/80 -).
  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78

    Einreichen eines Darlehensantrages mit falschen Angaben über den Kaufpreis für

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81
    Ergibt dieser Vergleich die Minderwertigkeit des Rückerstattungsanspruchs, weil der Darlehensnehmer von vornherein zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist, so kann das Vermögen des Gläubigers geschädigt sein (RGSt 74, 129, 130; BGH NJW 1964, 874; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1975 - 5 StR 600/75 -, 27. März 1979 - 5 StR 836/78 - und 21. Dezember 1979 - 2 StR 768/78 -).
  • BGH, 09.01.1981 - 2 StR 766/80

    Betrug zu Lasten der Bank durch Beantragung eines Kredites trotz ungünstiger

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81
    Allerdings ist anerkannt, daß der durch Zahlungsunfähigkeit des Schuldners begründete Minderwert eines Darlehensrückzahlungsanspruchs voll ausgeglichen sein kann, wenn der Gläubiger Sicherheiten erhält, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise abdecken (RGSt 74, 129, 130; BGH, Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 StR 452/78 - Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 766/80 - Lackner in LK StGB, 10. Aufl. § 263 Rdn. 215).
  • BGH, 13.03.1980 - 4 StR 13/80
    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81
    Kommt - wie im vorliegenden Fall - als Schaden eine Vermögensgefährdung in Frage, so reicht es für den Betrugsvorsatz aus, wenn der Täter die Umstände kennt, welche die Vermögensgefährdung begründen, mag er auch darauf hoffen und vertrauen, daß die Gefährdung nicht zu einem Verlust führen werde (BGH, Urteile vom 15. März 1979 - 4 StR 652/78 - und 13. März 1980 - 4 StR 652/78 - und 13. März 1980 - 4 StR 13/80 -).
  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93

    Fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung (Umfang der Sorgfaltspflichten

    Kannte der Angeklagte bei Abschluß der Verträge das mit einer Beauftragung der Firma O. verbundene Risiko einer unvorschriftsmäßigen Abfallbeseitigung und nahm er dieses Risiko billigend in Kauf, so handelte er allerdings, selbst wenn er eine gesetzmäßige Entsorgung erstrebte und wünschte, mit dem zum Betrugsvorsatz erforderten Schädigungsbewußtsein; denn wenn die Schädigung in einer Vermögensgefährdung besteht, reicht hierzu grundsätzlich die Kenntnis der die Gefährdung begründenden Umstände aus, mag auch der Täter darauf vertrauen und hoffen, daß aus der Gefährdung letztlich kein Schaden erwachse (BGH MDR 1981, 810 f; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 1; BGH wistra 1991, 307).
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit -

    Allerdings muß die Annahme voller Befriedigung der Bank im Vollstreckungsverfahren eine Vermögensgefährdung nicht ausschließen; denn hierfür kommt es nicht darauf an, ob die Gläubigerin letztlich den Kreditbetrag zurückerhält, sondern allein auf die Gefährdung ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Kreditgewährung (vgl. RGSt 74, 129; BGH MDR 1981, 810, 811).

    Bestanden zum Zeitpunkt der Gewährung des Kredits bereits vollwertige Sicherheiten, die zur Deckung des Kreditrisikos ausreichten und ohne nennenswerte Schwierigkeiten verwertbar waren, gleichen diese den Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung aus (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3 und 7; BGH MDR 1981, 810, 811; NJW 1986, 1183; wistra 1992, 142; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 31).

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem

    Für den Schädigungsvorsatz ist es ausreichend, daß der Täter die schadensbegründenden Umstände kennt (BGH bei Holtz MDR 1981, 810; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 1).
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96

    Bemessung des Schadens bei unrichtiger Bewertung von Grundstücken

    Zu Recht verweist die Revision auf das allerdings zur Frage eines Vermögensschadens beim Betrug ergangene Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. Mai 1981 (2 StR 209/81, NStZ 1981, 351), in welchem erkannt worden ist, Sicherheiten böten nur dann einen vollständigen Ausgleich, wenn sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten eine Verwertung erlaubten, die zur Deckung des vollen Kreditbetrages ausreiche.
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 144/93

    Gegenstand des Betrugsvorwurfs und strafrechtliche Verantwortung bei

    Dazu genügt freilich bereits seine Kenntnis der die Vermögensgefährdung begründenden Umstände (BGH bei Holtz MDR 1981, 810; BGH wistra 1988, 188, 190; 1991, 307; BGH, Urt. v. 15. März 1979 - 4 StR 652/78 und 13. März 1980 - 4 StR 13/80) und das Wissen, daß die Forderung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig angesehen wird, mag er selbst sie auch anders bewerten (BGH bei Dallinger MDR 1972, 197 f.; BGH, Urt. v. 22. Okt. 1953 - 5 StR 159/53 und 6. Juli 1971 - 1 StR 604/70).
  • BGH, 03.11.1987 - 1 StR 292/87

    Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch angebliche

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt es für den Betrugsvorsatz, daß der Täter die schadensbegründenden Umstände kannte (BGH, bei Holtz MDR 1981, 810; BGH, Urteil vom 15. März 1979 - 4 StR 652/78 - und vom 13. März 1980 - 4 StR 13/80).
  • BGH, 09.08.1984 - 4 StR 459/84

    Einhaltung von Formvorschriften bei Einlegung einer Verfahrensrüge - Annahme

    Eine solche ist jedoch ausgeschlossen, wenn sich die Bank ohne Schwierigkeiten wegen ihrer Forderung befriedigen kann oder wenn sonst Umstände vorhanden sind, die sie vor einem Verlust schützen (RGSt 74, 129, 130 f.; BGHSt 15, 24, 27; BGH NJW 1964, 874; BGH, Urteil vom 20. Mai 1981 - 2 StR 209/81).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.1996 - 2 Ss 252/96
    Daß er darauf hofft oder vertraut, die Gefährdung werde nicht zu einem konkreten Schaden führen, ändert an dem Schädigungsbewußtsein nichts (BGH MDR 1981, 810 f. [b.H.] wistra 1991, 307 f; BGHR StGB § 263 Vorsatz 1 und 2; vgl. auch Tröndle a.a.O. Rdnr. 40; LK-Lackner a.a.O. Rdnrn. 257, 258 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 664/87

    Betrug durch die Erregung falscher Vorstellungen über die Verdienstmöglichkeiten

    Da die Strafkammer ersichtlich nicht festzustellen vermochte, daß die Geräte - List-Ökonometer, Aura-Zündsystem und Temptron - überhaupt unbrauchbar waren, vielmehr die Brauchbarkeit des List-Ökonometers umstritten war, der Verkauf des Aufa-Zündsystems im wesentlichen daran gescheitert zu sein scheint, daß der Einbau und die Wartung zu kompliziert, derjenige des "technisch nicht zu beanstandenden" (UA 47) Temptron-Gerätes daran, daß es gegenüber vergleichbaren Produkten zu teuer war, kam eine Verurteilung der Angeklagten nur in Betracht, wenn sie in Kenntnis dessen, daß die Geräte praktisch unabsetzbar waren, gegenüber den jeweiligen Franchisenehmern unwahre Angaben über die Verdienstmöglichkeiten gemacht hätten (direkter Vorsatz), oder wenn sie mit der praktischen Wertlosigkeit der Franchiseverträge gerechnet und diese billigend in Kauf genommen hätten (bedingter Vorsatz); dann wäre es allerdings auch unbeachtlich, wenn die Angeklagten darauf gehofft oder sogar vertraut hätten, daß die Gefährdung nicht zu einem Verlust führen werde (BGH, Urteil vom 20. Mai 1981 - 2 StR 209/81, bei Holtz MDR 1981, 810, 811).
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