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   BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82   

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https://dejure.org/1982,1539
BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82 (https://dejure.org/1982,1539)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1982 - 4 StR 357/82 (https://dejure.org/1982,1539)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1982 - 4 StR 357/82 (https://dejure.org/1982,1539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung gesetzlicher Milderungsgründe auf Grund ungewöhnlicher Umstände bei heimtückischen Mord

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 211 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 54
  • NJW 1983, 54
  • MDR 1982, 1033
  • NStZ 1982, 508 (Ls.)
  • StV 1982, 573
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Es hat gleichwohl nicht auf die in § 211 Abs. 1 StGB vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe erkannt, sondern unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 1981 (BGHSt 30, 105 ff) den nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB gemilderten Strafrahmen zugrunde gelegt und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren ausgesprochen, da es die Auffassung vertritt, die vorhandenen Schuldminderungsgründe ließen die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe unverhältnismäßig erscheinen.

    So hat auch der Große Senat für Strafsachen darauf hingewiesen, daß nicht jeder Entlastungsfaktor ausreicht, der nach § 213 StGB zur Annahme eines minder schweren Falles zu führen vermag (BGHSt 30, 105, 118).

  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 35/81

    Verurteilung wegen heimtückisch begangenen Mordes - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Der Beschluß enthält andererseits keine abschließende Definition oder Aufzählung der außergewöhnlichen Umstände, die in Fällen heimtückischer Tötung zur Verdrängung der lebenslangen Freiheitsstrafe führen können, er weist lediglich beispielhaft auf in Betracht kommende Fallgestaltungen hin, so u.a. auf in großer Verzweiflung begangene oder aus "gerechtem Zorn" aufgrund einer schweren Provokation verübten Taten, ebenso auf "Taten, die in einem vom Opfer verursachten und ständig neu angefachten, zermürbenden Konflikt oder in schweren Kränkungen des Täters durch das Opfer, die das Gemüt immer wieder heftig bewegen, ihren Grund haben" (vgl. dazu auch BGH NStZ 1982, 69; Rengier NStZ 1982, 225, 228 f).

    Dieser war nicht zuletzt auch durch die Morddrohung des Opfers gegenüber dem Täter gekennzeichnet (vgl. auch den Fall BGH NStZ 1982, 69).

  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH NJW 1959, 396; NJW 1968, 1293; BGH 2 StR 135/80 bei Holtz MDR 1980, 986 f [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 619/67
    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH NJW 1959, 396; NJW 1968, 1293; BGH 2 StR 135/80 bei Holtz MDR 1980, 986 f [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten

    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Jedenfalls darf die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht nicht den Gründen des Urteils überlassen werden (BGHSt 22, 124).
  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Eine unzulässige Doppelverwertung von Strafmilderungsgründen liegt nicht vor (vgl. BGHSt 26, 311).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH NJW 1959, 396; NJW 1968, 1293; BGH 2 StR 135/80 bei Holtz MDR 1980, 986 f [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80

    Anforderungen an die Wahrunterstellung im Strafprozeß

    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH NJW 1959, 396; NJW 1968, 1293; BGH 2 StR 135/80 bei Holtz MDR 1980, 986 f [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 20.08.1981 - 4 StR 406/81

    Vorliegen der Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe -

    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Dieses Urteil wurde vom Senat auf die Revision der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang, auf die Revision des Angeklagten im Strafausspruch aufgehoben (4 StR 406/81).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Der Große Senat für Strafsachen hat lediglich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord vom 21. Juni 1977 (BVerfGE 45, 187 ff [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]) Rechnung getragen, wonach es auf der Grundlage der bisherigen Auslegung des § 211 StGB bei dem Begehungsmerkmal der Heimtücke nicht ausgeschlossen war, daß in einzelnen Grenzfällen die Verhängung dieser Strafe das Verfassungsverbot unverhältnismäßigen staatlichen Strafens verletzte.
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 107/04

    Mord; Heimtücke (Strafzumessung: Rechtsfolgenlösung, außergewöhnliche Umstände,

    Ob sich die Tat deshalb - wie das Landgericht meint - im Grenzbereich des § 35 Abs. 2 StGB bewegte (freilich ohne die Voraussetzungen dieser Vorschrift zu erfüllen), kann dahinstehen; denn jedenfalls hat die Strafkammer nicht berücksichtigt, daß sich bis zu jener Körperverletzung das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Opfer als gut und problemlos dargestellt hatte, der Übergriff des Opfers auf den Angeklagten in erkennbar erheblich alkoholisiertem Zustand geschehen war, sich das Opfer alsbald danach dafür entschuldigt hatte und seither nur eine kurze Zeit vergangen war, weshalb das Bestehen einer für den Angeklagten zermürbenden, nahezu ausweglosen, notstandsnahen Situation schwerster seelischer Bedrängnis oder Erregung, die der Tat den Stempel des Außergewöhnlichen aufgedrückt hätte (vgl. BGH NJW 1983, 54, 55; NStZ 1983, 553, 554; 1984, 20; 1990, 490; 1995, 231; 2003, 146), eher ferngelegen hatte.
  • OLG Oldenburg, 06.07.2020 - 1 Ss 90/20

    Prüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen anhand seiner früheren Vernehmung;

    Das könne er z.B. dadurch tun, dass er den abgelehnten Beweisantrag mit neuer, umfassenderer oder genauerer Begründung wiederhole oder dass er mit entsprechender Begründung einen anderen Beweisantrag stelle, so dass dann das Gericht genötigt sei, sachlich auf den neuen Beweisantrag einzugehen, nämlich entweder durch Erhebung des Beweises oder durch Wahrunterstellung bestimmter für den Angeklagten günstiger Tatsachen oder aber auch durch Ablehnung aus anderen, im Gesetz vorgesehenen Gründen (vgl. schon BGH, Beschluss v. 08.05.1968, 4 StR 326/67, BGHSt 22, 124; so auch BGH, Urteil v. 26.08.1982, 4 StR 357/82, NJW 1983, 54, sowie Beschluss v. 21.08.1997, 5 StR 312/97, NStZ-RR 1998, 14; vgl. auch Senatsentscheidung v. 23.01.1979, Ss 621/78, NdsRpfl 1979, 110).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83

    Zugrundelegung eines gemilderten Strafrahmens bei einem Mord - Strafmilderung auf

    Der Senat hat in BGH NJW 1983, 54 = MDR 1982, 1033 (vgl. auch BGH NJW 1983, 55; Urteil vom 2. August 1983 - 1 StR 453/83) darauf hingewiesen, daß der Beschluß des Großen Senats für Strafsachen nichts daran geändert hat, daß im Regelfall für eine heimtückisch begangene Tötung auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen ist.
  • BGH, 02.08.1983 - 1 StR 453/83

    Doppelte Strafrahmenmilderung bei Feststellung außergewöhnlicher Umstände -

    Die Umstände müssen vielmehr in einem Maße außergewöhnlich sein, daß von einem "Grenzfall" gesprochen werden kann (a.a.O. S. 119; vgl. auch BGH NJW 1983, 54 = MDR 1982, 1033).
  • BGH, 29.10.1985 - 1 StR 449/85

    Verwerflichkeit eines Mordes zur Verdeckung von Hausfriedensbruch und

    Der passende Maßstab für solche Umstände ist nicht dem § 213 StGB zu entnehmen, vielmehr muß es sich um einen "Grenzfall" handeln (vgl. BGH NStZ 1983, 553; NJW 1983, 55; BGH, Urteil vom 26. August 1982 - 4 StR 357/82).
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