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   BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82   

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BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82 (https://dejure.org/1982,3828)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82 (https://dejure.org/1982,3828)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 1982 - RReg. 1 St 8/82 (https://dejure.org/1982,3828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revision gegen eine Verurteilung wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Vorliegen ausreichender Feststellungen zur Schuld und der Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung; Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 896 (Ls.)
  • MDR 1982, 601
  • StV 1982, 258
  • BayObLGSt 1982, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BayObLG, 21.07.1972 - RReg. 5 St 100/72

    Jahresfrist für das Erfordernis einer deutschen Fahrerlaubnis

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Aus dem Sinn der genannten Regelung einem solchen Kraftfahrer nur während eines vorübergehenden Aufenthalts im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Führen des Kraftfahrzeugs zu ermöglichen, ergibt sich vielmehr, daß die Eigenschaft eines außerdeutschen- Kraftfahrers auch demjenigen nicht zukommt, der im Inland auch nur einen zweiten Wohnsitz (BGH NJW 1969, 371/372; OLG Stuttgart DAR 1968, 55; OLG Karlsruhe VRS 55, 59) oder auch bloß einen ständigen Aufenthalt hat (BGH NJW 1970, 995/996; VRS 38, 415; BayObLGSt 1970, 245/246; 1972, 166/167; BayObLG vom 25.2.1980 RReg. 1 St 545/79; Himmelreich/Hentschel Fahrverbot-Führerscheinentzug 3.Aufl. RdNrn.199, 200; vgl. auch Jagusch Straßenverkehrsrecht 26.Aufl. § 15 StVZO RdNr.13).

    Das gilt während der Zeit des hiesigen ständigen Aufenthalts aber nur für die Zeit ab dem ersten Grenzübertritt (BayObLGSt 1970, 245; 1972, 166).

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 80/81

    Berufungsschrift - Wahrung der Frist - Abgabe an unzuständiges Gericht -

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Demgemäß wird nunmehr nicht nur in den Entscheidungen von zwei anderen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs (BB 198, 581 und AnwBl 1981, 499) nicht mehr an der früheren Rechtsprechung festgehalten, dass eine Entgegennahme des Schriftsatzes durch einen dazu befugten Beamten erforderlich sei.

    Vielmehr wird in der letztgenannten Entscheidung (AnwBl 1981, 499) davon ausgegangen, dass ein unzutreffend an das Landgericht Gießen adressiertes fristwahrendes Schriftstück, das bei der (gemeinsamen) Briefannahmestelle der Justizbehörden Frankfurt/M abgegeben worden ist, damit bei dem zuständigen Landgericht Frankfurt ohne Rücksicht darauf angebracht worden ist, ob der das Schriftstück entgegennehmende Beamte es für dieses, der gemeinsamen Briefannahmestelle angeschlossene Gericht entgegennehmen wollte.

  • BGH, 25.02.1970 - IV ZR 643/68

    Versicherungsschutz - Gastarbeiter - Internationaler Führerschein - Kfz-Unfall

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Aus dem Sinn der genannten Regelung einem solchen Kraftfahrer nur während eines vorübergehenden Aufenthalts im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Führen des Kraftfahrzeugs zu ermöglichen, ergibt sich vielmehr, daß die Eigenschaft eines außerdeutschen- Kraftfahrers auch demjenigen nicht zukommt, der im Inland auch nur einen zweiten Wohnsitz (BGH NJW 1969, 371/372; OLG Stuttgart DAR 1968, 55; OLG Karlsruhe VRS 55, 59) oder auch bloß einen ständigen Aufenthalt hat (BGH NJW 1970, 995/996; VRS 38, 415; BayObLGSt 1970, 245/246; 1972, 166/167; BayObLG vom 25.2.1980 RReg. 1 St 545/79; Himmelreich/Hentschel Fahrverbot-Führerscheinentzug 3.Aufl. RdNrn.199, 200; vgl. auch Jagusch Straßenverkehrsrecht 26.Aufl. § 15 StVZO RdNr.13).

    Eine solche Befugnis steht ihm deshalb auch nicht zu, wenn er die ausländische Fahrerlaubnis erst erworben hat, als bereits ein ständiger Aufenthalt im Inland begründet war (BGH VRS 38, 415; BGH NJW 1970, 995/996; Himmelreich/Hentschel RdNr.199).

  • OLG Hamm, 18.11.1977 - 2 Ss OWi 1793/77
    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Als "außerdeutscher Kraftfahrer" - die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle - ist aber nicht nur derjenige nicht anzusehen, bei dem der tatsächliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse im Inland liegt (so noch OLG Karlsruhe DAR 1963, 359, das an dieser Rechtsansicht nicht mehr festhält, siehe OLG Karlsruhe VRS 55, 59).

    Aus dem Sinn der genannten Regelung einem solchen Kraftfahrer nur während eines vorübergehenden Aufenthalts im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Führen des Kraftfahrzeugs zu ermöglichen, ergibt sich vielmehr, daß die Eigenschaft eines außerdeutschen- Kraftfahrers auch demjenigen nicht zukommt, der im Inland auch nur einen zweiten Wohnsitz (BGH NJW 1969, 371/372; OLG Stuttgart DAR 1968, 55; OLG Karlsruhe VRS 55, 59) oder auch bloß einen ständigen Aufenthalt hat (BGH NJW 1970, 995/996; VRS 38, 415; BayObLGSt 1970, 245/246; 1972, 166/167; BayObLG vom 25.2.1980 RReg. 1 St 545/79; Himmelreich/Hentschel Fahrverbot-Führerscheinentzug 3.Aufl. RdNrn.199, 200; vgl. auch Jagusch Straßenverkehrsrecht 26.Aufl. § 15 StVZO RdNr.13).

  • BayObLG, 02.12.1970 - RReg. 2 St 206/70

    Jahresfrist nach §§ 4, 5 IntKfzVO; Vorübergehender Aufenthalt im Ausland unter

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Aus dem Sinn der genannten Regelung einem solchen Kraftfahrer nur während eines vorübergehenden Aufenthalts im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Führen des Kraftfahrzeugs zu ermöglichen, ergibt sich vielmehr, daß die Eigenschaft eines außerdeutschen- Kraftfahrers auch demjenigen nicht zukommt, der im Inland auch nur einen zweiten Wohnsitz (BGH NJW 1969, 371/372; OLG Stuttgart DAR 1968, 55; OLG Karlsruhe VRS 55, 59) oder auch bloß einen ständigen Aufenthalt hat (BGH NJW 1970, 995/996; VRS 38, 415; BayObLGSt 1970, 245/246; 1972, 166/167; BayObLG vom 25.2.1980 RReg. 1 St 545/79; Himmelreich/Hentschel Fahrverbot-Führerscheinentzug 3.Aufl. RdNrn.199, 200; vgl. auch Jagusch Straßenverkehrsrecht 26.Aufl. § 15 StVZO RdNr.13).

    Das gilt während der Zeit des hiesigen ständigen Aufenthalts aber nur für die Zeit ab dem ersten Grenzübertritt (BayObLGSt 1970, 245; 1972, 166).

  • BayObLG, 27.11.1974 - RReg. 5 St 97/74

    Eingang eines unrichtig adressierten Schriftstücks

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Das Landgericht ist in seinem Beschluss der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.11.1974 (BayObLGSt 1974, 141 ) gefolgt nach der ein unrichtig adressiertes Schriftstück, das bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereicht wird, die sowohl für das unrichtig bezeichnete Gericht als auch für das tatsächlich zuständige Gericht eingerichtet ist, noch nicht bei letzterem eingereicht ist, wenn es von der Einlaufstelle nicht an dieses weitergeleitet wird.
  • BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Aus dem Sinn der genannten Regelung einem solchen Kraftfahrer nur während eines vorübergehenden Aufenthalts im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Führen des Kraftfahrzeugs zu ermöglichen, ergibt sich vielmehr, daß die Eigenschaft eines außerdeutschen- Kraftfahrers auch demjenigen nicht zukommt, der im Inland auch nur einen zweiten Wohnsitz (BGH NJW 1969, 371/372; OLG Stuttgart DAR 1968, 55; OLG Karlsruhe VRS 55, 59) oder auch bloß einen ständigen Aufenthalt hat (BGH NJW 1970, 995/996; VRS 38, 415; BayObLGSt 1970, 245/246; 1972, 166/167; BayObLG vom 25.2.1980 RReg. 1 St 545/79; Himmelreich/Hentschel Fahrverbot-Führerscheinentzug 3.Aufl. RdNrn.199, 200; vgl. auch Jagusch Straßenverkehrsrecht 26.Aufl. § 15 StVZO RdNr.13).
  • BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Außerdem stellen derartige vage Schuldfeststellungen keine ausreichende Grundlage für den Rechtsfolgenausspruch dar (KMR a.a.O.; Gollwitzer a.a.O.; Kleinknecht § 267 RdNr.6), für den in der Regel nicht auf die Feststellung der Mindestzahl der Einzelhandlungen verzichtet werden kann (BGH vom 24.3.1971 - 2 StR 104/71 , mitgeteilt von Dallinger MDR 1971, 545).
  • BGH, 24.03.1971 - 2 StR 104/71

    Straferhöhende Wirkung des Leugnens

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Außerdem stellen derartige vage Schuldfeststellungen keine ausreichende Grundlage für den Rechtsfolgenausspruch dar (KMR a.a.O.; Gollwitzer a.a.O.; Kleinknecht § 267 RdNr.6), für den in der Regel nicht auf die Feststellung der Mindestzahl der Einzelhandlungen verzichtet werden kann (BGH vom 24.3.1971 - 2 StR 104/71 , mitgeteilt von Dallinger MDR 1971, 545).
  • BayObLG, 16.10.1979 - RReg. 1 St 180/79

    Frist zur Ergänzung der Urteilsgründe nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Zunächst ermangeln die Urteilsdarlegungen einer Wiedergabe derjenigen Einlassung des Angeklagten und einer Auseinandersetzung mit dieser und etwaigen Beweismitteln, die zu den - über die beiden genannten Teilakte hinausgehenden - "Sachverhaltsfeststellungen" geführt haben (vgl. BayObLGSt 1972, 103; 1979, 148/152 f.).
  • BGH, 14.01.1954 - 3 StR 642/53
  • KG, 13.11.1969 - 2 Ss 277/69

    Entziehung der Fahrerlaubnis eines deutschen Fahrzeugführers; Außerdeutscher

  • BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62

    Strafklageverbrauch im Falle der nachträglichen Feststellung weiterer vor und

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

  • OLG Hamm, 12.03.1976 - 5 Ss OWi 1146/75
  • OLG Hamburg, 12.12.1979 - 1 Ss 74/79

    Bremsverzögerung von Personenkraftwagen; Vollbremsung; Trockene Asphaltstraße

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 25/54

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 26.04.1972 - RReg. 2 St 527/72
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Daß sie für die Entscheidung des Senats ausschlaggebend waren, wird in einem Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. Februar 1982 (MDR 1982, 601) wohl verkannt, der auf diese Entscheidung ausdrücklich Bezug nimmt.
  • BGH, 04.11.1981 - VIII ZB 59/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden des Rechtsanwaltes - Bürokraft - Zurechnung des

    Der letzte Absatz dort und BVerfGE 57, 117 = NJW 1981, 1951, bestätigen sie sogar (so jetzt auch ausdrücklich BayObLGSt 1982, 26).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.02.1982 - 1 Ws 43/82   

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https://dejure.org/1982,3706
OLG Stuttgart, 18.02.1982 - 1 Ws 43/82 (https://dejure.org/1982,3706)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.02.1982 - 1 Ws 43/82 (https://dejure.org/1982,3706)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 601
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14

    Vollstreckungsaufschub bei zeitiger Freiheitsstrafe: Familiäre Nachteile bei

    Die Frist, auf die die Dauer der bereits verbüßten Strafe nicht anzurechnen wäre (OLG Stuttgart NStZ 1985, 331), endet unter allen Umständen vier Monate nach diesem Zeitpunkt (OLG Düsseldorf VRS 88, 52; OLG Stuttgart MDR 1982, 601), vorliegend mithin am 19.09.2014.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92
    Die Gewährung längeren als viermonatigen Strafaufschubs ist ausgeschlossen, selbst wenn dieser Frist durch bloßen Nichtantritt der Strafe auch ohne deren förmlichen Zurückstellung bereits ausgeschöpft worden ist (OLG Stuttgart MDR 1982, 601).

    Diese Frist läuft von dem in der Ladung zum Strafantritt vorgesehenen Tag des Vollstreckungsbeginns an (vgl. Senatsbeschluß v. 15.11.1991 in NStZ 1992, 149 = Rpfleger 1992, 127 = VRS 82, 202 = JR 1992, 435; OLG Suttgart in MDR 1982, 601).

  • OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 2 Ws 227/99
    Durch die für Härtefälle vorgesehene Bestimmung des § 456 StPO soll dem Verurteilten im eigenen Interesse und dem seiner Familie die Möglichkeit gegeben werden, Vorsorge für die durch die Strafvollstreckung entstehende Lage zu treffen und seine persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten entsprechend zu ordnen (vgl. OLG Stuttgart, MDR 1982, 601).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.1994 - 1 Ws 556/94
    Die Gewährung längeren als viermonatigen Strafaufschubs ist ausgeschlossen, selbst wenn diese Frist - wie hier - durch bloßen Nichtantritt der Strafe auch ohne deren förmliche Zurückstellung bereits ausgeschöpft worden ist (vgl. Senatsbeschluß a.a.O.; OLG Stuttgart in MDR 1982, 601).
  • OLG Köln, 01.06.1989 - 7 U 39/89

    Entschädigung für die aus einer Kündigung eines Arbeitsvertrages entstandenen

    Dem Verurteilten soll im eigenen Interesse und dem seiner Familie die Möglichkeit gegeben werden, Vorsorge für die durch die Strafvollstreckung entstehende Lage zu treffen und seine persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten entsprechend zu ordnen (OLG Stuttgart MDR 1982, 601 [OLG Stuttgart 18.02.1982 - 1 Ws 43/82] ).
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