Weitere Entscheidungen unten: BGH, 16.10.1981 | BGH, 27.11.1981

Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,682
BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80 (https://dejure.org/1982,682)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1982 - I ZR 58/80 (https://dejure.org/1982,682)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1982 - I ZR 58/80 (https://dejure.org/1982,682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 726
  • GRUR 1982, 420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77

    Buchstabenzusammenstellungen als Firmen- und Warenkennzeichnung

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80
    Ist nämlich - wie im vorliegenden Fall - die Schutzfähigkeit eines solchen Buchstabenzeichens aufgrund seiner Verkehrsdurchsetzung festgestellt, so kann sie nicht nachträglich wieder aus Gründen des Freihaltebedürfnisses in Frage gestellt werden (BGHZ 74, 1, 6 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] und 7 - RBB/RBT -).

    Unschädlich ist es auch, daß das Berufungsgericht keine näheren Feststellungen über den Umfang der Benutzung getroffen hat, da im Hinblick auf die beachtliche Anzahl entsprechender Firmenbezeichnungen die teils zugestandenen, teils durch im Berufungsurteil in Bezug genommene Unterlagen belegten Tatsachen (Prospektwerbung, Ausstellungsbeteiligung, Umsatzanteil) für die Annahme einer Verkehrsgewöhnung ausreichen; dies um so mehr, als - wie der Bundesgerichtshof bereits früher (BGHZ 74, 1, 4 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT) ausgeführt hat - die Benutzung von Buchstabenkombinationen in der Firma - meist aus Abkürzungen anderer Firmenbestandteile bestehend - im Wirtschaftsverkehr eine verbreitete Übung geworden ist und auch deshalb generell schon eine gewisse Gewöhnung des Verkehrs an solche zusammengesetzten Bezeichnungen naheliegt.

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80
    Eine etwaige ursprüngliche Kennzeichnungsschwäche des Klagezeichens, die sich aus der bloßen Existenz ähnlicher Drittzeichen - ohne Rücksicht auf deren Benutzung - ergeben könnte (BGHZ 46, 152, 166 [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] - Vitapur - BGH GRUR 1967, 523 - Conny - 1971, 577, 579 - Raupentin -), muß im vorliegenden Fall außer Betracht bleiben, weil das Klagezeichen nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts ungeachtet einer solchen eventuellen Ursprungsschwäche im Verkehr eine überdurchschnittliche Bekanntheit und Hinweisfunktion erlangt hat.

    Eine solche Gewöhnung, die nicht selbstverständlich ist und daher jeweils der Feststellung bedarf (BGH GRUB. 1966, 259, 261 - Napoleon - 1969, 538, 540 - Rheumalind -), kann nur angenommen werden, wenn die Drittzeichen im Verkehr in Erscheinung treten (BGHZ 46, 152, 156 [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] - Vitapur -) und wenn dies in einer Weise und in einem Umfang geschieht, die geeignet erscheinen, die Aufmerksamkeit des Verkehrs zu schärfen.

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80
    Zwar bedarf es dafür nicht in Jedem Falle eines Antrags (BGH GRUR 1960, 563, 567 - Sektwerbung -), jedoch eines substantiierten Sachvortrags des Verletzers, der ein Interesse an der Einräumung einer Aufbrauchsfrist erkennen läßt (BGH GRUR 1961, 283, 284 - Mon Cherie II -).
  • BGH, 20.01.1961 - I ZR 110/59

    Mon Chéri II

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80
    Zwar bedarf es dafür nicht in Jedem Falle eines Antrags (BGH GRUR 1960, 563, 567 - Sektwerbung -), jedoch eines substantiierten Sachvortrags des Verletzers, der ein Interesse an der Einräumung einer Aufbrauchsfrist erkennen läßt (BGH GRUR 1961, 283, 284 - Mon Cherie II -).
  • BGH, 14.01.1977 - I ZR 170/75
    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80
    Die Umsatzangabe ist für die Ermittlung des Schadens des Inhabers eines verletzten Zeichens grundsätzlich erforderlich (BGH GRUR 1977, 491, 494 - Allstar - m.w.N.).
  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80
    Es hat auch nicht verkannt, daß die Verwechslungsgefahr als um so größer anzusehen ist, je näher sich die bezeichneten Waren stehen (BGHZ 19, 367, 381 - W 5 - BGH GRUR 1970, 552, 554 - Felina-Britta -) und daß demzufolge bei gleichartigen Waren strenge Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der Bezeichnungen zu stellen sind.
  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69

    Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln,

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80
    Es hat auch nicht verkannt, daß die Verwechslungsgefahr als um so größer anzusehen ist, je näher sich die bezeichneten Waren stehen (BGHZ 19, 367, 381 - W 5 - BGH GRUR 1970, 552, 554 - Felina-Britta -) und daß demzufolge bei gleichartigen Waren strenge Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der Bezeichnungen zu stellen sind.
  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 108/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80
    Auch Fachkreise können, obwohl sie in der Regel sorgfältig zu prüfen und zu unterscheiden gewohnt sind, Flennzeichnungen dann verwechseln, wenn diese - wie im vorliegenden Fall durch die starke klangliche Annäherung - einander sehr ähnlich sind (BGH GRUR 1958, 604 - Perle-Kaltwelle -).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53

    Alpha

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80
    Dem steht nicht entgegen, daß die Verwechslungsfähigkeit von Warenzeichen im Regelfall nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß dem Verletzerzeichen ein auf die betriebliche Herkunft hinweisender Firmen- oder Namenszusatz beigefügt wird (RG GRUR 1939, 632, 642 - Recresal - BGH GRUR 1955, 487, 489 - Alpha-Sterilisator -).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80
    Es hätte dazu ergänzend noch darauf verweisen können, daß der von ihm erwähnte Unterschied dieser beiden ersten Konsonanten gering ist, weil Dental- und Labiallaute nicht leicht und deutlich unterscheidbar sind (vgl. BGH GRUR 1957, 499 - Wipp/wit -).
  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

  • BGH, 25.11.1977 - I ZR 62/76

    Verband zur Förderung gewerblicher Interessen - Voraussetzungen der irreführenden

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    aa) Eine Aufbrauchfrist kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof im Allgemeinen, beispielsweise in Wettbewerbsstreitigkeiten, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Betracht, wenn der unterlassungspflichtigen Partei bei sofortiger Wirkung des Untersagungsgebots unverhältnismäßige Nachteile entstünden und die befristete Fortsetzung des angegriffenen Verhaltens für den Verletzten keine unzumutbaren Beeinträchtigungen mit sich bringt (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 425, 431 - Brillen-Selbstabgabestellen).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der

    Der Beklagte muss substantiiert darlegen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Aufbrauchfrist vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1961 - I ZR 110/59, GRUR 1961, 283 f. - Mon Chéri II; BGH, DAR 1969, 238, 240 [juris Rn. 41]; BGH, Urteil vom 11. März 1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 423 [juris Rn. 46] - BBC/DDC).

    a) Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit den Beklagten ein Verschulden trifft (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1957 - I ZR 13/55, GRUR 1957, 488, 491 - MHZ; Urteil vom 10. Mai 1957 - I ZR 33/56, GRUR 1957, 499, 504 - Wipp; Urteil vom 31. Mai 1960 - I ZR 16/59, GRUR 1960, 563, 567 [juris Rn. 41] - Alterswerbung/Sekt; Urteil vom 18. Dezember 1981 - I ZR 34/80, GRUR 1982, 425, 431 [juris Rn. 33] - Brillen-Selbstabgabestellen, insoweit nicht in BGHZ 82, 375 abgedruckt; Urteil vom 18. Dezember 1981 - I ZR 116/80, juris Rn. 33; BGH, GRUR 1982, 420, 423 [juris Rn. 46] - BBC/DDC).

  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/13

    Markenschutz: Klangliche Verwechslungsfähigkeit von Buchstabenfolgen - IPS/ISP

    cc) Das Berufungsgericht hat ferner nicht berücksichtigt, dass auch Fachkreise, die sorgfältig zu prüfen und zu unterscheiden gewohnt sind, einer Klangtäuschung leichter und häufiger unterliegen als einer Täuschung durch ein visuell wahrnehmbares Kennzeichen oder durch den ähnlichen Sinngehalt zweier Kennzeichnungen, weil die Klangwirkung besonders flüchtig ist und vom Hörer meist nicht beliebig oft aufgenommen und vertieft werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 422 - BBC/DDC; Urteil vom 12. März 1992 - I ZR 110/90, GRUR 1992, 550, 551 = WRP 1992, 478 - ac-pharma).

    (1) Bei der Beurteilung des klanglichen Gesamteindrucks von Buchstabenfolgen ist zu berücksichtigen, dass Konsonanten phonetisch regelmäßig um Vokale ergänzt werden, um sie leichter aussprechen zu können (vgl. BGH, GRUR 1982, 420, 422 - BBC/DDC).

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Eine solche Schwächung, die einen Ausnahmetatbestand darstellt, setzt voraus, daß die Drittkennzeichen im Bereich der gleichen oder eng benachbarter Branchen oder Waren und in einem Umfang in Erscheinung treten, der geeignet erscheint, die erforderliche Gewöhnung des Verkehrs an die Existenz weiterer Kennzeichnungen im Ähnlichkeitsbereich zu bewirken (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 422 - BBC/DDC; Urt. v. 8.11.1989 - I ZR 102/88, GRUR 1990, 367, 368 - alpi/Alba Moda; Urt. v. 17.1.1991 - I ZR 117/89, GRUR 1991, 472, 474 = WRP 1991, 387 - Germania).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Außerdem gehören aber zu den hier in Frage stehenden Fachkreisen auch nicht nur ausgebildete Ärzte und Apotheker, sondern unter Umständen deren Hilfskräfte (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 422 r.Sp. - BBC/DDC), die selbst keine für die Beurteilung von fremdsprachlichen Sinnzusammenhängen hinreichende Ausbildung aufweisen, trotzdem aber - wie die das Rezept auf Weisung des Arztes oder unter Umständen vorbereitend auf Wunsch des Patienten ausfüllende Arzthelferin oder die im Verkauf tätige Apothekerin - häufig maßgeblich mit Arzneimittelbezeichnungen zu tun haben, sowie die Kreise, die mit dem Vertrieb der Arzneimittel befaßt sind.

    Da jedoch bei Kennzeichenrechtsverletzungen der hierauf entfallende Schadensanteil jeweils nur geschätzt werden kann (vgl. BGH GRUR 1973, 375, 377 f. = WRP 1973, 213 - Miss Petite, insoweit in BGHZ 60, 206 [BGH 16.02.1973 - I ZR 74/71] nicht abgedruckt; näher dazu m.w.N. Teplitzky aaO. Rdn. 15), bedarf der Verletzte keiner Auskunft über genaue Lieferdaten und Abnehmer (vgl. BGH aaO. - Miss Petite; BGH aaO. - Vier-Streifen-Schuh; BGH aaO. - Pizza & Pasta, jeweils m.w.N.), sondern nur der Angabe der jeweiligen Verletzerumsätze (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 423 - BBC/DDC; BGH aaO. - Pizza & Pasta), aufgegliedert allenfalls nach den in Frage kommenden Zeitabständen (vgl. BGH, Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 - Championne du Monde).

  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 172/82

    Schutz eines Firmenbestandteils

    Da aber "GEFA" nur normale Kennzeichnungskraft habe, werde - anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall BBC/DDC (GRUR 1982, 420), in dem für BBC eine Verkehrsdurchsetzung von 70 % festgestellt worden war - der Verkehr sich des Unterschiedes "GEFA"/"GEWA" nicht hinreichend bewußt werden.

    Das folgt aus der vom Bundesgerichtshof wiederholt festgestellten (BGHZ 74, 1, 4 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] RBB/RBT; GRUR 1982, 420, 423 - BBC/DDC) Gewohnheit, längere Firmenbezeichnungen durch Abkürzungen zu ersetzen, die die Firmenbezeichnung einprägsamer machen und ihren Gebrauch erleichtern.

    Zwar ist auch in diesem Zusammenhang das Freihaltebedürfnis mit in Betracht zu ziehen (vgl. BGHZ 74, 1, 4 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT; GRUR 1982, 420, 422 - BBC/DDC).

    Zu Unrecht beruft sich die Revision darauf, das Berufungsgericht habe insoweit die Grundsätze der BBC/DDC-Entscheidung des Senats (GRUR 1982, 420, 422) nicht beachtet, indem es den streitentscheidenden Unterschied zu jener Entscheidung darin gesehen habe, daß der Bestandteil "GEFA", anders als dort der zu 70 % bekannte Bestandteil "BBC", nur normale Kennzeichnungskraft habe, wodurch es die Verwechslungsgefahr als erhöht angesehen habe.

  • OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 79/02

    "Corn Pops Rice Pops"

    Hierfür hätte es eines substantiierten Sachvortrags der Beklagten bedurft, der ein Interesse an der Einräumung einer Aufbrauchsfrist erkennen lässt (BGH GRUR 1982, 420, 423 "BBC/DDC"; BGH GRUR 1961, 283, 284 "Mon Cherie II").
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 191/87

    "AjS-Schriftenreihe"; Schutzfähigkeit eines Firmenschlagwortes; Verkehrsgeltung

    Auch bei Verwendung einer solchen Bezeichnung neben den ausgeschriebenen Gesellschafternamen kann Verkehrsgeltung gegeben sein, sofern nur die Buchstabenkombination den beteiligten Verkehrskreisen in hinreichendem Maße als Hinweis auf das die Bezeichnung verwendende Unternehmen erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 421 - BBC/DDC).

    Ob allerdings Verwechslungsgefahr hinsichtlich sämtlicher von der Klägerin angegriffenen Wertkombinationen und dem Zeichen "AjS" besteht, ist eine weitere vom Berufungsgericht noch zu prüfende Frage (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 422 f. - BBC/DDC).

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Als begründet erweist sich lediglich ein Anspruch der Klägerin auf Auskunft über den Umfang, in dem der Katalog in den Verkehr gebracht worden ist, sowie auf Auskunft über die Zahl der mittels des Katalogs verkauften Brillen und über die Höhe des damit erzielten Gesamtumsatzes, weil letzterer hier ähnlich wie bei Kennzeichenrechtsverletzungen (vgl. BGH aaO. - ALLSTAR; BGH, Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 423 - BBC/DDC) geeignet ist, gewisse Anhaltspunkte für die erforderliche Schätzung der vorliegend nach den Umständen allein in Betracht kommenden angemessenen (fiktiven) Pauschallizenzgebühr zu bieten.
  • BGH, 28.05.1998 - I ZR 275/95

    "Ha-Ra/HARIVA"; Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils

    Denn dieses Verbot bezieht sich lediglich auf eine Verwendung von "HARIVA" in Alleinstellung; es besagt dagegen nicht, daß die Beklagte schlechthin verpflichtet wäre, die Benutzung der Bezeichnung "HARIVA" - etwa auch in Verbindung mit anderen kennzeichnungskräftigen Bestandteilen - zu unterlassen (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.1980 - I ZR 69/78, GRUR 1981, 60, 64 - Sitex; Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 422 f. - BBC/DDC).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 24/90

    Verwechslungsgefahr bei Branchen-und Warenidentität - "dib"

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11

    Der Wiedereinsetzung kommt nicht die Wirkung zu, dass eine unwahre Angabe über

  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 110/90

    Verwechselungsgefahr bei Branchenidentität - "ac-pharma"

  • BPatG, 28.02.2014 - 27 W (pat) 554/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "DSA (Wort-Bild-Marke)/BSA" - kennzeichnungskräftige

  • OLG Köln, 09.07.2004 - 6 U 166/03

    Ähnlichkeit der Dienstleistungen bei technologischen Angeboten im Bauwesen -

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 249/88

    "MEDICE"; Beurteilung der Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen

  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81

    Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens

  • OLG Hamm, 06.06.2013 - 22 U 21/13

    Beurteilung der Verwechselungsfähigkeit von Marken; Ausgleich eines geringeren

  • BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 171/03
  • OLG München, 04.07.2002 - 29 U 5522/01

    Unmöglichkeit einer farbgetreuen Wiedergabe der angemeldeten Farbe in der

  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 82/86

    Meßpuffer; Irreführung bei an Fachkreise gerichteter Werbung

  • BPatG, 03.05.2018 - 30 W (pat) 28/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Unterbrechung des patentamtlichen

  • BPatG, 29.09.2022 - 30 W (pat) 515/21
  • BPatG, 29.09.2022 - 30 W (pat) 522/20
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 20 U 121/18
  • BPatG, 29.09.2022 - 30 W (pat) 521/20
  • BPatG, 20.12.2022 - 28 W (pat) 66/20
  • LG Düsseldorf, 31.07.2019 - 2a O 143/18
  • LG Berlin, 07.04.2009 - 15 O 247/08

    Markenverletzung auch bei erklärendem Hinweis

  • OLG München, 28.06.2007 - 29 U 4624/06
  • LG Düsseldorf, 10.06.1998 - 12 O 232/97

    Mitbewerber wird verboten Farb-Übersichtskarten unter Verwendung der Bezeichnung

  • BGH, 14.03.1985 - I ZR 66/83
  • BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 82/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "OGV/OMV (Gemeinschaftsbildmarke)" - rechtserhaltende

  • BPatG, 21.04.2004 - 29 W (pat) 95/02
  • BPatG, 05.03.2015 - 25 W (pat) 538/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "DOCERAM/DUCERAM" - zur rechtserhaltenden Benutzung -

  • LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 415/01

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs eines Schals wegen Bestehens einer

  • LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 425/01

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs eines Schals bei Verwechslungsgefahr mit

  • OLG Köln, 18.09.1992 - 6 U 45/92

    Schlagwort; Verwechslungsfähig

  • OLG Köln, 09.06.1989 - 6 U 252/88

    Verwechslungsfähigkeit von Namen im geschäftlichen Verkehr

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1981 - I ZB 10/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2463
BGH, 16.10.1981 - I ZB 10/80 (https://dejure.org/1981,2463)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1981 - I ZB 10/80 (https://dejure.org/1981,2463)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1981 - I ZB 10/80 (https://dejure.org/1981,2463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 726
  • GRUR 1982, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67

    Polyestra

    Auszug aus BGH, 16.10.1981 - I ZB 10/80
    Soweit die Warenzeichenabteilung aus der "Polyestra"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs ( BGHZ 50, 219 = GRUR 1968, 358) gefolgert habe, das Freihaltebedürfnis an der Zahl "17" und an deren schriftlicher und mündlicher Wiedergabe erstrecke sich auch auf die angegriffene Darstellung, könne dem nicht gefolgt werden.
  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1982, 373 "Zahl 17"; BGH BlPMZ 1984, 113, 114 - "MSI"), auf welche sich das Bundespatentgericht gestützt hat, können seine Ansicht nicht begründen, weil sie zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG ergangen sind.
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Nur wenn die graphische Gestaltung einen über den Rahmen des Üblichen hinausreichenden, den beschreibenden Charakter der freizuhaltenden Einzelbestandteile aufhebenden Gesamteindruck vermittelt, sind keine rechtlichen Bedenken gegen die Eintragung eines aus schutzunfähigen Bestandteilen zusammengesetzten Zeichens zu erheben (vgl. BGH, Beschl.v. 16.10.1981 - I ZB 10/80, GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; BPatGE 24, 91, 93 - S; BPatG, GRUR 1988, 215 - HP).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93

    "UHQ"; Schutz reiner Buchstabenzeichen

    Die Eintragung von ausschließlich aus Zahlen und/oder Buchstaben gebildeten Zeichen wurde nur zugelassen, wenn das Zeichen sich im Verkehr durchgesetzt (§ 4 Abs. 3 WZG) hatte oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, daß der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (BGHZ 19, 367, 372 f., 375 - W 5; BGH, Beschl. v. 16.10.1981 - I ZB 10/80, GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; Beschl. v. 11.11.1982 - I ZB 15/81, GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; Beschl. v. 4.6.1986 - I ZB 5/85, GRUR 1986, 894, 895 - OCM; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 10/87, GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; Urt. v. 11.5.1995 - I ZR 111/93, Umdr.
  • OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05

    AOL I

    Denn die Eintragung von ausschließlich aus Zahlen und/oder Buchstaben gebildeten Zeichen ist nach alter Rechtslage nur zugelassen worden, wenn das Zeichen sich im Verkehr durchgesetzt (§ 4 Abs. 3 WZG) hatte oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, dass der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (BGH GRUR 96, 202, 204 - UHQ; BGHZ 19, 367, 372 f., 375 - W 5; BGH GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; GRUR 1986, 894, 895 - OCM; GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 808 - P3-plastoclin).
  • BPatG, 25.11.1997 - 24 W (pat) 85/97

    Markenschutz - Abgrenzung der Schutzbereiche des § 3 Abs. 1 zu § 8 Abs. 2 MarkenG

    Die Anmeldung scheitert schließlich auch nicht daran, daß es sich bei der am 27. Dezember 1994 angemeldeten Marke um ein ausschließlich aus einer Zahl bestehendes Zeichen handelt, das nach der gemäß § 156 Abs. 1 MarkenG für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 1994 weiterhin anzuwendenden Vorschrift des § 4 Abs. 2 Nr. 1, 2. Halbsatz WZG einem kraft Gesetzes unwiderleglich zu vermutenden, nur im Wege der Verkehrsdurchsetzung zu überwindenden (abstrakten) Freihaltebedürfnis unterlag (vgl. BGH GRUR 1982, 373 "Zahl 17"; GRUR 1996, 202 "UHQ").
  • BPatG, 08.11.1991 - 24 W (pat) 412/90
    Die in der Zahl-17-Entscheidung (BGH GRUR 1982, 373) verwendete generelle Formulierung, daß ein Eintragungsverbot für eine Anmeldung schon dann bestehe, wenn der angesprochene Geschäftsverkehr das Zeichen ohne weiteres als Zahl auffaßt und anspricht, ist nur auf dem Hintergrund des Tatbestandes der Verwendung einer gängigen - nur sehr geringfügig abgewandelten - Schriftart zu verallgemeinern.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1981 - I ZR 194/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2569
BGH, 27.11.1981 - I ZR 194/79 (https://dejure.org/1981,2569)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1981 - I ZR 194/79 (https://dejure.org/1981,2569)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1981 - I ZR 194/79 (https://dejure.org/1981,2569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Annahme einer Benutzung eines Warenzeichens - Anspruch auf Einwilligung in die Löschung des Warenzeichens eines Wettbewerbers - Verwendung im geschäftlichen Verkehr als Benutzung eines Warenzeichens - Voraussetzung und Umfang des Begriffs der Benutzung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 726
  • GRUR 1982, 417
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.1977 - I ZB 4/76

    Orbicin

    Auszug aus BGH, 27.11.1981 - I ZR 194/79
    So ist bereits im Orbicin-Beschluß (BGHZ 70, 143, 148) [BGH 28.09.1977 - I ZB 4/76] die Auffassung gebilligt worden, daß der Begriff der Benutzung im Sinne des § 5 Abs. 7 WZG nicht auf die Verwendungsarten des § 15 WZG beschränkt sei, mithin auch nicht auf das Verbringen in den geschäftlichen Verkehr, auf das das Berufungsgericht im vorliegenden Fall den Gegenstand des Benutzungsbegriffs beschränken will.
  • BGH, 19.12.1979 - I ZB 4/78

    Räumlich und zeitlich begrenzter Verkaufstest mit einer Zigarettenmarke -

    Auszug aus BGH, 27.11.1981 - I ZR 194/79
    Von diesem Grundsatz wurde vielmehr auch in der Trend-Entscheidung ausgegangen (BGH GRUR 1980, 289), die sich, wie das vorliegende Verfahren, mit der Benutzung einer Zigarettenmarke befaßt hat (vgl. auch den Frisium-Beschluß des Senats GRUR 1980, 1075, 1076).
  • BGH, 27.06.1980 - I ZB 5/79

    Anmeldung des Wortes "FIRIUM" als Warenzeichen für "Arzneimittel für Menschen und

    Auszug aus BGH, 27.11.1981 - I ZR 194/79
    Von diesem Grundsatz wurde vielmehr auch in der Trend-Entscheidung ausgegangen (BGH GRUR 1980, 289), die sich, wie das vorliegende Verfahren, mit der Benutzung einer Zigarettenmarke befaßt hat (vgl. auch den Frisium-Beschluß des Senats GRUR 1980, 1075, 1076).
  • OLG Köln, 05.05.1995 - 6 U 114/94

    Markenrechtlicher Anspruch auf Einwilligung zur Löschung eines Zeichens wegen

    Ob danach eine dem Zweck des Benutzungszwangs Rechnung tragende Benutzung vorliegt, kann nur unter Würdigung der den jeweiligen Einzelfall prägenden Umstände beurteilt werden, wobei die Anforderungen an Art, Umfang und Dauer der Benutzung am objektiven Maßstab des für die fragliche Ware jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten gemessen werden müssen (vgl. von Gamm in GRUR 1980, 390 ff./391; BGH GRUR 1982, 417 ff./418 - "Ranger" - BGH GRUR 1980, 289 f./290 - "Trend" - BGH GRUR 1980, 1075 ff./1076 - "Frisium" - BGH GRUR 1980, 52 f./53 - "Contiflex" - BGH GRUR 1978, 294 ff./295 f. - "Orbicin" -).

    Das wiederum setzt voraus, daß die Marke nicht lediglich im innerbetrieblichen Bereich zur Bezeichnung oder in bezug auf die Ware verwendet wird, sondern in der Weise, daß sie in ihrer §/WarenzeichenG entsprechenden Funktion zur Kennzeichnung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb stammend Verwendung findet (vgl. BGH GRUR 1982, 417 ff., 418 - "Ranger" - BGH GRUR 1980, 289 ff./290 - "Trend" - Seite 1075 ff./1076 - "Frisium" - Seite 52 ff./53 - "Con-tiflex" - BGH GRUR 1978, 294 ff./296 - "Orbicin" - Busse/Stark, WZG, 6. Aufl., § 54; Althammer, WZG, 4. Aufl., Rdnr. 41).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht