Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 16.02.1983

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.06.1983 - 11 U 16/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2383
OLG Hamm, 01.06.1983 - 11 U 16/83 (https://dejure.org/1983,2383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.1983 - 11 U 16/83 (https://dejure.org/1983,2383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 1983 - 11 U 16/83 (https://dejure.org/1983,2383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 932
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.1983 - 11 U 16/83
    Die Überlegungen, die den BGH veranlaßt haben, in der sog. Wohnwagen-Entscheidung (NJW 1983, 444 [G/6]) eine Entschädigung für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit - ohne Nachweis eines konkreten Schadens - zu versagen, treffen auf den vorliegenden Fall nicht zu.
  • BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17

    Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit

    Der Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads hingegen, das als einziges dem Geschädigten zur Verfügung stehendes Kraftfahrzeug nicht ausschließlich zu Freizeitzwecken genutzt wird, stellt sich nicht lediglich als individuelle Genussschmälerung dar und kann ebenso wie der Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Pkw den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung begründen (vgl. OLG Hamm, MDR 1983, 932; einschränkend: OLG Saarbrücken, NZV 1990, 312; OLG Düsseldorf, NJW 2008, 1964 sogar für den Fall, dass ein Zweitfahrzeug vorhanden ist; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 25 Rn. 51).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07

    Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson;

    Dementsprechend kann auch einem Motorrad, welches diesen spezifischen Nutzungswert unzweifelhaft zumindest auch bietet, ein vermögensrechtlich relevanter Gebrauchsvorteil im Allgemeinen nicht abgesprochen werden (OLG Hamm MDR 1983, 932; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn.51; st.Rspr. des Senats).
  • AG Rheinberg, 19.01.2009 - 13 C 153/08

    Nutzungsausfallentschädigung Motorrad

    Dementsprechend kann auch einem Motorrad, welches diesen spezifischen Nutzungswert unzweifelhaft zumindest auch bietet, ein vermögensrechtlich relevanter Gebrauchsvorteil im Allgemeinen nicht abgesprochen werden (OLG Hamm MDR 1983, 932; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn. 51) es sei denn, es handelt sich um ein Spaßfahrzeug, welches ausschließlich zur Gestaltung der Freizeit eingesetzt worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,9408
OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83 (https://dejure.org/1983,9408)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.1983 - 25 U 38/83 (https://dejure.org/1983,9408)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 1983 - 25 U 38/83 (https://dejure.org/1983,9408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,9408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 932
  • FamRZ 1983, 1023
  • VersR 1984, 269 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83
    Davon ist zum Nachteil des Klägers auszugehen: Er hat sich durch den Vertrag mit der Beklagten selbst außerhalb der Rechtsordnung gestellt, und kann ihren Schutz deshalb nicht in Anspruch nehmen (BGHZ 35, 103, 107; 36, 394, 399; 44, 1, 6).
  • BGH, 24.06.1963 - VII ZR 229/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83
    Die Rechtsprechung hat angenommen, daß bei Wucher die Rückzahlung des Darlehensbetrages an den Darlehensgeber durch § 817 S. 2 BGB nicht verwehrt wird (RGZ 161, 52 ff; BGH WM 1962, 606; 1963, 834).
  • RG, 21.09.1908 - VI 387/07

    1. Darleihung hoher Beträge an einen jungen Menschen, um ihm die Beteiligung an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83
    Dagegen ist der Bereicherungsanspruch auch bezüglich des Kapitals ausgeschlossen, wenn das Darlehen zu der Führung eines verbotenen Glücksspiels gegeben wurde (RGZ 70, 1, 4; BGH LM § 762 Nr. 1; OLG Nürnberg MDR 1978, 669), dem Erwerb von Sachen unter Verstoß gegen Preisvorschriften dienen (OLG Frankfurt NJW 1947/48, 144, 145), oder eine Frau zu der Fortsetzung des geschlechtlichen Verkehrs bestimmen (RG Recht 1912 Nr. 2801; KG OLGE 20, 56) sollte (vgl. auch Staudinger, BGB 10./11. Aufl. § 817 Rdn. 11a).
  • BGH, 18.04.1962 - VIII ZR 245/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83
    Die Rechtsprechung hat angenommen, daß bei Wucher die Rückzahlung des Darlehensbetrages an den Darlehensgeber durch § 817 S. 2 BGB nicht verwehrt wird (RGZ 161, 52 ff; BGH WM 1962, 606; 1963, 834).
  • OLG Nürnberg, 19.01.1978 - 8 U 110/77

    Gewährung eines Darlehens zum Zwecke der Fortsetzung eines verbotenen Spiels ;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83
    Dagegen ist der Bereicherungsanspruch auch bezüglich des Kapitals ausgeschlossen, wenn das Darlehen zu der Führung eines verbotenen Glücksspiels gegeben wurde (RGZ 70, 1, 4; BGH LM § 762 Nr. 1; OLG Nürnberg MDR 1978, 669), dem Erwerb von Sachen unter Verstoß gegen Preisvorschriften dienen (OLG Frankfurt NJW 1947/48, 144, 145), oder eine Frau zu der Fortsetzung des geschlechtlichen Verkehrs bestimmen (RG Recht 1912 Nr. 2801; KG OLGE 20, 56) sollte (vgl. auch Staudinger, BGB 10./11. Aufl. § 817 Rdn. 11a).
  • RG, 30.06.1939 - GSZ 4/38

    Wucherkredit - § 817 S. 2 BGB, 'Leistung'

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83
    Die Rechtsprechung hat angenommen, daß bei Wucher die Rückzahlung des Darlehensbetrages an den Darlehensgeber durch § 817 S. 2 BGB nicht verwehrt wird (RGZ 161, 52 ff; BGH WM 1962, 606; 1963, 834).
  • BGH, 06.05.1965 - II ZR 217/62

    Konkurs des Versicherungsnehmers. Feuerversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83
    Davon ist zum Nachteil des Klägers auszugehen: Er hat sich durch den Vertrag mit der Beklagten selbst außerhalb der Rechtsordnung gestellt, und kann ihren Schutz deshalb nicht in Anspruch nehmen (BGHZ 35, 103, 107; 36, 394, 399; 44, 1, 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht