Rechtsprechung
OLG Hamm, 01.06.1983 - 11 U 16/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 932
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines …
Auszug aus OLG Hamm, 01.06.1983 - 11 U 16/83
Die Überlegungen, die den BGH veranlaßt haben, in der sog. Wohnwagen-Entscheidung (NJW 1983, 444 [G/6]) eine Entschädigung für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit - ohne Nachweis eines konkreten Schadens - zu versagen, treffen auf den vorliegenden Fall nicht zu.
- BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17
Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit …
Der Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads hingegen, das als einziges dem Geschädigten zur Verfügung stehendes Kraftfahrzeug nicht ausschließlich zu Freizeitzwecken genutzt wird, stellt sich nicht lediglich als individuelle Genussschmälerung dar und kann ebenso wie der Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Pkw den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung begründen (vgl. OLG Hamm, MDR 1983, 932; einschränkend: OLG Saarbrücken, NZV 1990, 312; OLG Düsseldorf, NJW 2008, 1964 sogar für den Fall, dass ein Zweitfahrzeug vorhanden ist;… Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 25 Rn. 51). - OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson; …
Dementsprechend kann auch einem Motorrad, welches diesen spezifischen Nutzungswert unzweifelhaft zumindest auch bietet, ein vermögensrechtlich relevanter Gebrauchsvorteil im Allgemeinen nicht abgesprochen werden (OLG Hamm MDR 1983, 932; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn.51; st.Rspr. des Senats). - AG Rheinberg, 19.01.2009 - 13 C 153/08
Nutzungsausfallentschädigung Motorrad
Dementsprechend kann auch einem Motorrad, welches diesen spezifischen Nutzungswert unzweifelhaft zumindest auch bietet, ein vermögensrechtlich relevanter Gebrauchsvorteil im Allgemeinen nicht abgesprochen werden (OLG Hamm MDR 1983, 932;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn. 51) es sei denn, es handelt sich um ein Spaßfahrzeug, welches ausschließlich zur Gestaltung der Freizeit eingesetzt worden ist.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 138, 607, 817, 1353 ff; GG Art. 6
Bürgerliches Recht; Nichtigkeit eines zur Eingehung einer Scheinehe gewährten Darlehens eines Ausländers an eine Deutsche. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 932
- FamRZ 1983, 1023
- VersR 1984, 269 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60
Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)
- BGH, 24.06.1963 - VII ZR 229/62
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83
Die Rechtsprechung hat angenommen, daß bei Wucher die Rückzahlung des Darlehensbetrages an den Darlehensgeber durch § 817 S. 2 BGB nicht verwehrt wird (RGZ 161, 52 ff; BGH WM 1962, 606; 1963, 834). - RG, 21.09.1908 - VI 387/07
1. Darleihung hoher Beträge an einen jungen Menschen, um ihm die Beteiligung an …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83
Dagegen ist der Bereicherungsanspruch auch bezüglich des Kapitals ausgeschlossen, wenn das Darlehen zu der Führung eines verbotenen Glücksspiels gegeben wurde (RGZ 70, 1, 4; BGH LM § 762 Nr. 1; OLG Nürnberg MDR 1978, 669), dem Erwerb von Sachen unter Verstoß gegen Preisvorschriften dienen (OLG Frankfurt NJW 1947/48, 144, 145), oder eine Frau zu der Fortsetzung des geschlechtlichen Verkehrs bestimmen (RG Recht 1912 Nr. 2801; KG OLGE 20, 56) sollte (…vgl. auch Staudinger, BGB 10./11. Aufl. § 817 Rdn. 11a).
- BGH, 18.04.1962 - VIII ZR 245/61
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83
Die Rechtsprechung hat angenommen, daß bei Wucher die Rückzahlung des Darlehensbetrages an den Darlehensgeber durch § 817 S. 2 BGB nicht verwehrt wird (RGZ 161, 52 ff; BGH WM 1962, 606; 1963, 834). - OLG Nürnberg, 19.01.1978 - 8 U 110/77
Gewährung eines Darlehens zum Zwecke der Fortsetzung eines verbotenen Spiels ; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83
Dagegen ist der Bereicherungsanspruch auch bezüglich des Kapitals ausgeschlossen, wenn das Darlehen zu der Führung eines verbotenen Glücksspiels gegeben wurde (RGZ 70, 1, 4; BGH LM § 762 Nr. 1; OLG Nürnberg MDR 1978, 669), dem Erwerb von Sachen unter Verstoß gegen Preisvorschriften dienen (OLG Frankfurt NJW 1947/48, 144, 145), oder eine Frau zu der Fortsetzung des geschlechtlichen Verkehrs bestimmen (RG Recht 1912 Nr. 2801; KG OLGE 20, 56) sollte (…vgl. auch Staudinger, BGB 10./11. Aufl. § 817 Rdn. 11a). - RG, 30.06.1939 - GSZ 4/38
Wucherkredit - § 817 S. 2 BGB, 'Leistung'
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83
Die Rechtsprechung hat angenommen, daß bei Wucher die Rückzahlung des Darlehensbetrages an den Darlehensgeber durch § 817 S. 2 BGB nicht verwehrt wird (RGZ 161, 52 ff; BGH WM 1962, 606; 1963, 834). - BGH, 06.05.1965 - II ZR 217/62
Konkurs des Versicherungsnehmers. Feuerversicherung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83
Davon ist zum Nachteil des Klägers auszugehen: Er hat sich durch den Vertrag mit der Beklagten selbst außerhalb der Rechtsordnung gestellt, und kann ihren Schutz deshalb nicht in Anspruch nehmen (BGHZ 35, 103, 107; 36, 394, 399; 44, 1, 6).