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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.11.1983 - 2 Ss (OWi) 81/83   

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https://dejure.org/1983,2420
OLG Celle, 14.11.1983 - 2 Ss (OWi) 81/83 (https://dejure.org/1983,2420)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.11.1983 - 2 Ss (OWi) 81/83 (https://dejure.org/1983,2420)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. November 1983 - 2 Ss (OWi) 81/83 (https://dejure.org/1983,2420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 145a Abs. 1 StPO; § 121 Abs. 2 GVG; § 4 PAngV; § 16 Abs. 7 S. 2 DVNBauO; § 37 DVNBauO; § 23 NBauO; § 34 NBauO; § 91 Abs. 1 NBauO; § 9 VO zur Änderung der GetränkeschankanlagenVO
    Vollmachterteilung an einen Verteidiger betreffend Zustellungen an den Betroffenen; Zustellungsvollmacht für den Verteidiger als Erfordernis einer wirksamen Zustellung; Verstoß gegen das Gebot der Preisauszeichnung am Eingang einer Gaststätte; Pflicht zur Einhaltung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollmachterteilung an einen Verteidiger betreffend Zustellungen an den Betroffenen; Zustellungsvollmacht für den Verteidiger als Erfordernis einer wirksamen Zustellung; Verstoß gegen das Gebot der Preisauszeichnung am Eingang einer Gaststätte; Pflicht zur Einhaltung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 444
  • NJW 1984, 444 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1984, 336
  • MDR 1984, 336 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 25.11.1975 - 4 ObOWi 51/75

    Revision; Beschuldigter; Verteidiger; Urteil; Zustellung; Frist; Begründung

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.1983 - 2 Ss OWi 81/83
    Einer besonderen Vollmachtsurkunde in den Akten bedarf es nur dann nicht, wenn der Betroffene seinen Verteidiger in der Hauptverhandlung mündlich bevollmächtigt hat und dies im Protokoll beurkundet wird (BayObLG VRS 50, 292; BayObLGSt 1969, 110; BayObLGSt 1971, 228; OLG Hamm OLGSt Beschluß vom 5.10.1981 - Ss OWi 1892/81; OLG Celle 2 Ss 390/74 vom 9.4.1975; OLG Celle 1 Ws (OWi) 52/82 vom 26.1.1982; Löwe-Rosenberg, 23. Aufl., Rdn 3 zu § 145 a StPO; KMR-Paulus, 7. Aufl., Anm. 1 a zu § 145 a StPO .).
  • BGH, 30.05.1978 - 4 StR 50/78

    Beweiswürdigung: Widerruf einer belastenden Aussage

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.1983 - 2 Ss OWi 81/83
    Dennoch bedarf es nicht der Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG ; denn der BGH hat auf Anfrage des Senats mitgeteilt, daß er bei einem Fall wie dem hier zu entscheidenden in ständiger Praxis von einer unwirksamen Zustellung ausgehe ( BGH - Beschlüsse vom 4.2.1976 - 2 StR 776/75 und 30.5.1978 - 4 StR 50/78 ).
  • BayObLG, 16.12.1971 - RReg. 1 St 612/71
    Auszug aus OLG Celle, 14.11.1983 - 2 Ss OWi 81/83
    Einer besonderen Vollmachtsurkunde in den Akten bedarf es nur dann nicht, wenn der Betroffene seinen Verteidiger in der Hauptverhandlung mündlich bevollmächtigt hat und dies im Protokoll beurkundet wird (BayObLG VRS 50, 292; BayObLGSt 1969, 110; BayObLGSt 1971, 228; OLG Hamm OLGSt Beschluß vom 5.10.1981 - Ss OWi 1892/81; OLG Celle 2 Ss 390/74 vom 9.4.1975; OLG Celle 1 Ws (OWi) 52/82 vom 26.1.1982; Löwe-Rosenberg, 23. Aufl., Rdn 3 zu § 145 a StPO; KMR-Paulus, 7. Aufl., Anm. 1 a zu § 145 a StPO .).
  • BGH, 04.02.1976 - 2 StR 776/75

    Verspäteter Eingang der Revisionsschrift

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.1983 - 2 Ss OWi 81/83
    Dennoch bedarf es nicht der Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG ; denn der BGH hat auf Anfrage des Senats mitgeteilt, daß er bei einem Fall wie dem hier zu entscheidenden in ständiger Praxis von einer unwirksamen Zustellung ausgehe ( BGH - Beschlüsse vom 4.2.1976 - 2 StR 776/75 und 30.5.1978 - 4 StR 50/78 ).
  • OLG Stuttgart, 08.12.1987 - 3 Ss 599/87

    Gemeinsames Auftreten des Betroffenen und seines Verteidigers in der

    Nur dann ist für die Zustellung eine sichere Grundlage vorhanden (ebenso OLG Celle, NJW 1984, 444 [OLG Celle 14.11.1983 - 2 Ss OWi 81/83] - 2. Strafsenat - und NdsRpfl 1984, 173 - 1. Strafsenat; Löwe/Rosenberg/Dünnebier, StPO, 23. Aufl., § 145 a Rdnr. 3; KK/Laufhütte, StPO, 2. Aufl., vor § 137 Rdnr. 2; teilweise auch OLG Schleswig, SchlHA 1984, 101; a.A. - wie die OLG'e Karlsruhe und Düsseldorf - u.a. Kleinknecht/Meyer, StPO, 38. Aufl., § 145 a Rdnr. 9; KMR, StPO, § 145 a Rdnr. 1; Kaiser in NJW 1982, 1368).

    Einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG bedarf es nicht, da dieser bereits dem OLG Celle (NJW 1984, 444) auf Anfrage mitgeteilt hat, daß er bei einem Fall wie dem hier zu entscheidenden in ständiger Praxis die Zustellung für unwirksam halte.

  • LG Potsdam, 31.03.2009 - 24 Qs 206/08

    Keine wirksame Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger ohne Vollmacht

    Da das Gesetz eine schriftliche Bevollmächtigung nicht verlangt (vgl. Meyer-Goßner, StPO, Rn. 9 vor § 137), ist § 145a Abs. 1 StPO auch anwendbar, wenn die Vollmacht in der Hauptverhandlung mündlich erteilt und das im Sitzungsprotokoll beurkundet worden ist (vgl. BayObLG VRs Bd. 50/76, S. 292; OLG Celle NJW 1984, 444; OLG Düsseldorf VRs Bd. 68, 85, 461).

    Der Umstand, dass der Verteidiger die Interessen des Betroffenen wahrgenommen hat, reicht nicht aus, um daraus eine Ermächtigung im Sinne des § 145a Abs. 1 StPO abzuleiten, Zustellungen in Empfang zu nehmen (vgl. OLG Celle MDR 1984, 336).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.1988 - 2 Ss 105/88

    Stillschweigende Genehmigung; Rechtsbeistand; Verteidiger;

    erschienen ist und dieser dort die Interessen des Angekl. wahrgenommen hat, reicht nicht aus, um daraus eine Ermächtigung i. S. des § 145 a Abs. 1 StPO abzuleiten, Zustellungen in Empfang zu nehmen (vgl. OLG Celle, MDR 1984, 336 [hier: IV (449) 205 e] ..).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.11.1983 - 3 Ws 169/83   

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https://dejure.org/1983,2631
OLG Karlsruhe, 25.11.1983 - 3 Ws 169/83 (https://dejure.org/1983,2631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.11.1983 - 3 Ws 169/83 (https://dejure.org/1983,2631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. November 1983 - 3 Ws 169/83 (https://dejure.org/1983,2631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung durch den Versicherer eines Geschädigten; Entstehung von Ansprüchen eines Versicherers gegen einen Straftäter mit Leistung des Versicherers an den ...

  • rechtsportal.de

    Anfechtung einer Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung durch den Versicherer eines Geschädigten; Entstehung von Ansprüchen eines Versicherers gegen einen Straftäter mit Leistung des Versicherers an den ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 336
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 560/07

    Arrest; Verletzter: Begriff

    Der gegenteiligen Auffassung (OLG Karlsruhe, MDR 1984, 336; Meyer-Goßner, StPO, bis zur 49. Auflage, § 111 g, Rdnr. 2) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • LG Karlsruhe, 26.04.2002 - 15 StVK 31/02

    Strafvollzug: Auskunftsrecht eines Versicherers bezüglich der Entlassungsadresse

    Zwar hat sich ein Verständnis dieses Begriffes dahingehend, dass von ihm auch ein Versicherungsunternehmen oder -träger, dem Schadensersatzansprüche des unmittelbar durch eine Straftat Geschädigten infolge eines gesetzlichen Forderungsüberganges zufallen, bislang noch in keinem anderen Zusammenhang durchgesetzt; jedenfalls für den Bereich des § 111g StPO ist eine derartige Auslegung vom OLG Karlsruhe (Beschluss vom 25.11.1983 - 3 Ws 169/83 -, abgedruckt MDR 1984, 336) sogar ausdrücklich abgelehnt worden.

    Im Rahmen der §§ 111g und 403 StPO etwa, die auch den Geschädigten einer Straftat die Sicherung und Durchsetzung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche erleichtern sollen, wird nur eine einschränkende Auslegung des Verletztenbegriffes dem im Strafprozess besonders zu beachtenden Gebot einer raschen Verfahrenserledigung gerecht, das eine Einbeziehung nur solcher zivilrechtlicher Verhältnisse rechtfertigt, die überschaubar und einer raschen Regelung zugänglich sind (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1984, 336).

  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 592/07

    Arrest; Verletzter: Begriff

    Der gegenteiligen Auffassung (OLG Karlsruhe, MDR 1984, 336; Meyer-Goßner, StPO, bis zur 49. Auflage, § 111 g, Rdnr. 2) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 3 Ws 108/03

    Strafverfahren: Prüfungsgegenstand im Verfahren auf Zulassung der

    Hintergrund der Regelung ist, dass durch die vorläufigen Maßnahmen nach § 111 b ff. StPO die Durchsetzung von Ansprüchen des Verletzten nicht gefährdet werden soll (Senat MDR 1984, 336; B. v. 30.01.1998 - 3 Ws 19/98 - B. v. 10.09.1998 -3 Ws 153/98-; vgl. etwa auch Schmid/Winter a.a.O.; Malitz Die Berücksichtigung privater Interessen bei vorläufigen strafprozessualen Maßnahmen gemäß §§ 111 b ff. StPO NStZ 2002, 337).
  • OLG Stuttgart, 22.12.2009 - 5 Ws 202/09

    Dinglicher Arrest bezüglich verjährter Taten des Kapitalanlagebetruges

    Die Vorschriften der §§ 111 g und h StPO tragen jedoch dem § 73 Abs. 1 S. 2 StGB Rechnung (OLG Karlsruhe MDR 1984, 336; KK-Nack, StPO, 6. Aufl., § 111 g Anm. 1; SK-Rogall, Loseblattkommentar, 62. Lieferung, § 111 g Anm. 1 ff.; Hees, ZIP 2000, 872).
  • KG, 12.06.2017 - 5 Ws 64/17

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Gerichtliche Zuständigkeit für

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dieses Recht im Falle des gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG auf den Versicherer als Rechtsnachfolger des unmittelbar Geschädigten nach §§ 412, 401 BGB übergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2008, - 3 StR 390/08 -, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 3 Ws 560/07 -, juris Rn. 10; OLG Schleswig NStZ 1994, 99; ebenso BT-Drucks. 16/700 S. 16; Rogall in SK-StPO, 5. Auflage, § 111g Rn. 11; Saliger in NK-StGB, 4. Auflage, § 73 Rn. 20; Spillecke in KK-StPO, 7. Auflage, § 111g Rn. 2; Kiethe/Hohmann NStZ 2003, 505, 508; a. A. OLG Karlsruhe MDR 1984, 336; Bittmann in MK-StPO, § 111g Rn. 2; Mayer in KMR-StPO, § 111g Rn. 4; Gercke in Gercke/Julius/Temming, StPO 5. Auflage, § 111g Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1991 - 1 Ws 1010/91
    Diese Bestimmung will gewährleisten, daß dem Verletzten die Durchsetzung seiner aus der Tat erwachsenen Ansprüche nicht durch Maßnahmen zur Sicherung des Verfalls erschwert oder vereitelt wird (amtliche Begründung in Bundestagsdrucksache 7/550 Seite 294; OLG Karlsruhe in MDR 1984, 336 ; Rudolphi in SK a.a.O. § 111g Rdn. 1; Schäfer in Löwe/Rosenberg a.a.O. § 111g Rdn. 1, Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 111g Rdn. 1; Müller in KMR a.a.O., § 111g Rdn. 1; Dittke in wistra 1991, 209 f.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.11.1983 - 2 ObOWi 302/83   

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https://dejure.org/1983,10572
BayObLG, 25.11.1983 - 2 ObOWi 302/83 (https://dejure.org/1983,10572)
BayObLG, Entscheidung vom 25.11.1983 - 2 ObOWi 302/83 (https://dejure.org/1983,10572)
BayObLG, Entscheidung vom 25. November 1983 - 2 ObOWi 302/83 (https://dejure.org/1983,10572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung einer ordnungsgemäßen Belehrung im gerichtlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren bzgl. des Aussageverweigerungsrechts einer Partei; Feststellung einer Täterschaft im Falle eines fahrlässigen verbotswidrigen Parkens

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Unterlassung des in § 243 Abs. 4 S. 1 Strafprozessordnung (StPO) vorgeschriebenen Hinweises

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 336
  • Rpfleger 1984, 111
  • BayObLGSt 1983, 153
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1983 - 2 ObOWi 302/83
    Daß die Unterlassung des in § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO vorgeschriebenen Hinweises die Revision - im Bußgeldverfahren die Rechtsbeschwerde - begründen kann, ist seit dem Beschluß BGHSt 25, 325 in der Rechtsprechung anerkannt.

    Ohne Bedeutung für den vorliegenden Fall ist die streitige Rechtsfrage, ob es bei der Rüge einer Verletzung des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO zu Lasten des Angeklagten (Betroffenen) geht, wenn das Revisions- (Rechtsbeschwerde-) gericht nicht ausschließen kann, daß er sich auch ohne den - vorschriftswidrig unterlassenen - Hinweis über sein Schweigerecht im klaren war (dazu Hanack JR 1975, 340/341 f.; Dencker MDR 1975, 359/362 f. [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73] ; Seelmann JuS 1976, 157/159 f.).

  • OLG Stuttgart, 16.08.1974 - 3 Ss 169/73

    Revision gegen ein Urteil des Schöffengerichts; Hinweispflicht des Gerichts;

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1983 - 2 ObOWi 302/83
    Die Erörterung solcher Umstände ist eine Vernehmung "zur Sache", die erst zulässig ist wenn der Angeklagte (oder Betroffene) den Hinweis nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO erhalten und sich bereit erklärt hat, zur Sache auszusagen (OLG Stuttgart NJW 1975, 703 [OLG Stuttgart 16.08.1974 - 3 Ss 169/73] ; OLG Hamburg VRS 51, 44 = MDR 1976, 601; Meyer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 136 RdNr. 13; Paulus in KMR StPO 7. Aufl. § 243 RdNr. 15 f.; Treier in KK StPO § 243 RdNr. 22; Kleinknecht/Meyer StPO 36. Aufl. § 243 RdNr. 7; Peters Strafprozeß 3. Aufl. § 60 III b; Roxin Strafverfahrensrecht 18. Aufl. § 25 III 1; Kleinknecht in Festschrift für Heinitz 1972, S. 658 f.).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1983 - 2 ObOWi 302/83
    Ohne den Hintergrund dieser tatsächlichen Angaben hätte die Erwägung, es seien keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß das Fahrzeug auch von anderen Personen gefahren werde, nach dem Zweifelsgrundsatz nicht zur Feststellung der Täterschaft der Betroffenen beitragen können (vgl. BGHSt 25, 365/368).
  • BayObLG, 14.01.1976 - RReg. 1 St 412/75
    Auszug aus BayObLG, 25.11.1983 - 2 ObOWi 302/83
    Die Erörterung solcher Umstände ist eine Vernehmung "zur Sache", die erst zulässig ist wenn der Angeklagte (oder Betroffene) den Hinweis nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO erhalten und sich bereit erklärt hat, zur Sache auszusagen (OLG Stuttgart NJW 1975, 703 [OLG Stuttgart 16.08.1974 - 3 Ss 169/73] ; OLG Hamburg VRS 51, 44 = MDR 1976, 601; Meyer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 136 RdNr. 13; Paulus in KMR StPO 7. Aufl. § 243 RdNr. 15 f.; Treier in KK StPO § 243 RdNr. 22; Kleinknecht/Meyer StPO 36. Aufl. § 243 RdNr. 7; Peters Strafprozeß 3. Aufl. § 60 III b; Roxin Strafverfahrensrecht 18. Aufl. § 25 III 1; Kleinknecht in Festschrift für Heinitz 1972, S. 658 f.).
  • OLG Köln, 26.09.1997 - Ss 436/97

    Zulassung eines Unfallwagens auf den Namen eines Angeklagten als ausreichendes

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  • BayObLG, 30.08.2002 - 2 ObOWi 370/02
    Im Bußgeldverfahren ist der Betroffene vor der Befragung nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen über sein Schweigerecht zu belehren.Das Urteil beruht jedoch nicht auf einer Verletzung der Hinweispflicht, wenn der zunächst nicht belehrte Betroffene, der Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht hat, sich nach der Belehrung zum Tatvorwurf eingelassen und seine berufliche Tätigkeit dargestellt hat (im Anschluß an BayObLGSt 1983, 153/155).
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