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   BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81   

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BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81 (https://dejure.org/1983,1772)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1983 - I ZR 125/81 (https://dejure.org/1983,1772)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1983 - I ZR 125/81 (https://dejure.org/1983,1772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abschottung der Arzneimittel-Märkte zwischen den Mitgliedsstaaten durch Verwendung unterschiedlicher Packungsgrößen und durch unterschiedliche Preise - Umpacken von Arzneimitteln - Versehen der neuen Verpackung ohne Erlaubnis des Zeicheninhabers mit dem ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1295
  • NJW 1984, 2036 (Ls.)
  • MDR 1984, 639
  • GRUR 1984, 530
  • GRUR Int. 1984, 240
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81
    Zur Frage, wann eine Abschottung der Arzneimittel-Märkte zwischen den Mitgliedsstaaten durch Verwendung unterschiedlicher Packungsgrößen und durch unterschiedliche Preise als "künstlich" im Sinne der Vorabentscheidung des EuGH vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache Centrafarm ./. Hoffmann LaRoche (NJW 1978, 1739) anzusehen ist.

    Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache 102/77 mit Urteil vom 23. Mai 1978 über die Vorlagefragen entschieden.

    Auf den Vorlagebeschluß und das Urteil wird Bezug genommen (vgl. NJW 1978, 1739).

    Die weitere Frage, ob unter den festgestellten Voraussetzungen Art. 36 Satz 1 EWG-Vertrag anwendbar ist, wonach Art. 30 EWGV solchen Beschränkungen nicht entgegensteht, die zum Schutz des gewerblichen oder kommerziellen Eigentums, hier des Warenzeichenrechts, gerechtfertigt sind, hat der Europäische Gerichtshof im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits in Ziffer 1a des Tenors seiner Vorabentscheidung vom 23. Mai 1978 (RS 102/77; Slg. 1978, 1139 ff - NJW 1978, 1739 - GRUR 1978, 599) wie folgt entschieden:.

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81
    Jedoch war der Auskunftsanspruch, ohne daß daraus Kostenfolgen herzuleiten waren, im Hinblick auf die in Rede stehenden wettbewerblichen Interessen der Parteien gem. § 242 BGB durch einen Wirtschaftsprüfervorbehalt zu ergänzen, wozu es nach der Rechtsprechung des Senats keines formellen Antrages bedurfte (vgl. BGH GRUR 1980, 227, 233 unter 3) - Monumenta Germania Historica; s.a. GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt).
  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 111/78

    Geschmacksmuster - Wirtschaftsprüfvorbehalt - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81
    Jedoch war der Auskunftsanspruch, ohne daß daraus Kostenfolgen herzuleiten waren, im Hinblick auf die in Rede stehenden wettbewerblichen Interessen der Parteien gem. § 242 BGB durch einen Wirtschaftsprüfervorbehalt zu ergänzen, wozu es nach der Rechtsprechung des Senats keines formellen Antrages bedurfte (vgl. BGH GRUR 1980, 227, 233 unter 3) - Monumenta Germania Historica; s.a. GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt).
  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81
    (Rs 3/78 - Slg. Bd. 24, 1823 = GRUR Int. 1979, 99 = NJW 1979, 484) dahin ausgesprochen, daß dem Warenzeicheninhaber die Berufung auf das Markenrecht nur dann als verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedsstaaten untersagt sei, wenn sie - zusammen mit seinem Vermarktungssystem den Zweck verfolge, die Märkte künstlich abzuschotten.
  • BGH, 16.05.1952 - I ZR 143/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81
    Diese Regelung hat ihre Grundlage darin, daß, wie schon das Reichsgericht ausgeführt hat, im Warenzeichen für den Verbraucher der Sache nach eine vom Inhaber übernommene Garantie der Herkunft aus seinem Geschäftsbetriebe liegt, und daß eine etwaige Neukennzeichnung der Kontrolle des Zeicheninhabers unterliegen muß, damit dieser etwaigen Gefahren entgegenwirken kann, wie sie sich, z.B. auch bei Umpackvorgängen, für die Identität und Integrität der Ware- und demgemäß auch für den Ruf der Marke ergeben können (vgl. RGZ 103, 359 - Singer; 124, 273 - Stellin; 161, 29 - Elektrizitätszähler; s.a. BGH GRUR 1952, 521, 522 = LM Nr. 6 zu § 24 WZG-Minimax).
  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62

    Erschöpfung des Zeichenrechts und Territorialitätsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81
    Zwar kann der Warenzeicheninhaber warenzeichenrechtliche Verbietungsrechte grundsätzlich nicht mehr ausüben, wenn er die Ware unter dem Zeichen in Verkehr gebracht hat (BGHZ 41, 84, 88 - Maja m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71

    Cinzano

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81
    Eine derartige "Erschöpfung" der warenzeichenrechtlichen Verbietungsrechte tritt nach deutschem Warenzeichenrecht grundsätzlich auch dann ein, wenn die gekennzeichnete Ware, wie im Streitfall, erstmals im Ausland und durch eine Tochtergesellschaft des Warenzeicheninhabers in Verkehr gesetzt worden ist (BGHZ a.a.O. S. 88; BGHZ 60, 185, 191 [BGH 02.02.1973 - I ZR 85/71] - Cinzano).
  • OLG Karlsruhe, 04.06.1981 - 4 U 58/79
    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81
    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht teils als unzulässig verworfen, teils als unbegründet zurückgewiesen (abgedruckt: GRUR 1981, 756 = GRUR Int 1981, 567).
  • RG, 23.12.1921 - II 224/21

    Ausschließliches Recht zum Versehen mit Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81
    Diese Regelung hat ihre Grundlage darin, daß, wie schon das Reichsgericht ausgeführt hat, im Warenzeichen für den Verbraucher der Sache nach eine vom Inhaber übernommene Garantie der Herkunft aus seinem Geschäftsbetriebe liegt, und daß eine etwaige Neukennzeichnung der Kontrolle des Zeicheninhabers unterliegen muß, damit dieser etwaigen Gefahren entgegenwirken kann, wie sie sich, z.B. auch bei Umpackvorgängen, für die Identität und Integrität der Ware- und demgemäß auch für den Ruf der Marke ergeben können (vgl. RGZ 103, 359 - Singer; 124, 273 - Stellin; 161, 29 - Elektrizitätszähler; s.a. BGH GRUR 1952, 521, 522 = LM Nr. 6 zu § 24 WZG-Minimax).
  • RG, 28.06.1939 - II 161/38

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unternehmen, das Elektrizitätszähler

    Auszug aus BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81
    Diese Regelung hat ihre Grundlage darin, daß, wie schon das Reichsgericht ausgeführt hat, im Warenzeichen für den Verbraucher der Sache nach eine vom Inhaber übernommene Garantie der Herkunft aus seinem Geschäftsbetriebe liegt, und daß eine etwaige Neukennzeichnung der Kontrolle des Zeicheninhabers unterliegen muß, damit dieser etwaigen Gefahren entgegenwirken kann, wie sie sich, z.B. auch bei Umpackvorgängen, für die Identität und Integrität der Ware- und demgemäß auch für den Ruf der Marke ergeben können (vgl. RGZ 103, 359 - Singer; 124, 273 - Stellin; 161, 29 - Elektrizitätszähler; s.a. BGH GRUR 1952, 521, 522 = LM Nr. 6 zu § 24 WZG-Minimax).
  • RG, 12.04.1929 - II 416/28

    1. Wann wird eine unterirdisch lagernde flüssige Ware durch eine oberhalb der

  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Denn der Verbrauch des Warenzeichenrechts bezieht sich allein auf die konkrete, unter der Kennzeichnung in Verkehr gesetzte Ware; dem Zeicheninhaber ist es grundsätzlich versagt, den Weitervertrieb dieser rechtmäßig gekennzeichneten und von ihm oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzten Ware zu verbieten (BGHZ 41, 84, 88 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; BGH GRUR 1984, 530, 531 - Valium Roche).

    Davon unberührt bleibt jedoch das Recht des Warenzeicheninhabers, einer ungenehmigten erneuten Kennzeichnung der Ware oder ihrer Umhüllung entgegenzutreten, wie das etwa bei einem Umfüllen oder Umpacken der Ware (BGH, Urt. v. 10. November 1983 - I ZR 125/81, GRUR 1984, 530, 531 f. - Valium Roche), aber auch bei einem Nachfüllen in mit den Warenzeichen gekennzeichnete Originalbehälter (Umhüllungen) der Fall ist (BGH, Urt. v. 16. Mai 1952, a.a.O. - Minimax; Vereinigte Strafsenate RGSt 43, 87, 107 f. = BlPMZ 1910, 322, 325 f. - Maggi).

    Dabei ist das alleinige Bezeichnungsrecht des Warenzeicheninhabers nicht davon abhängig, ob im Einzelfall eine konkrete Gefährdung seiner Interessen an der Vermeidung einer betrieblichen Herkunftstäuschung und an der Erhaltung des Rufs der Marke eintritt (BGH, Urt. v. 10. November 1983, a.a.O. S. 532 - Valium Roche).

  • OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05

    Markenrecht: Anspruch des Markeninhabers auf Unterlassung des Vertriebs von

    Ein Eingriff in die Produktverpackung stellt auch dann eine Kennzeichenrechtsverletzung dar, wenn das Produkt dabei nicht beeinträchtigt wird und wenn kenntlich gemacht wird, dass und von wem etwa die Ware umgepackt worden ist (BGH GRUR 1984, 352 - Ceramix; 1984, 530 - Valium Roche).
  • OLG Köln, 29.07.1994 - 6 U 266/93

    Europäische Gemeinschaft; Handelsbeschränkungen

    Wie bereits in den Urteilen "Mexitil" vom 19.7.1991 (a.a.O.) und "Sermion" vom 21.2.1992 (a.a.O.) näher ausgeführt ist der Senat in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Valium Roche" (GRUR 1984/530 f.) der Meinung, daß es nach dem Wortlaut von Art. 36 S. 2 EWGV und den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in dem Urteil "Hoffmann-La-Roche/Centrafarm" (a.a.O.) für das Vorliegen einer künstlichen Marktabschottung darauf ankommt, ob der Zeicheninhaber eine Marktabschottung bezweckt.
  • OLG Köln, 21.02.1992 - 6 U 183/91

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch Umpacken des mit

    Eine solche Erschöpfung tritt auch dann ein, wenn die gekennzeichnete Ware erstmals im Ausland und beispielsweise durch eine Tochtergesellschaft des Warenzeicheninhabers in den Verkehr gesetzt worden ist (vgl. BGH GRUR 1984/530, 531 "Valium-Roche" m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.2011 - 4 U 74/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Pflichtverletzung durch unrichtiges Gutachten über die

    Das alleinige Bezeichnungsrecht des Kennzeicheninhabers ist dabei nicht davon abhängig, ob im Einzelfall eine konkrete Gefährdung besteht (BGH Urteil vom 10. November 1983 - I ZR 125/81 - Valium Roche; Fezer aaO, § 24 Rdnr. 49, 59 f).
  • BGH, 28.11.1985 - I ZR 152/83

    Unzumutbarkeit der Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens

    Es ist anerkannt, daß im Versehen mit der Marke nicht nur eine vorbereitende Handlung zum Inverkehrbringen der gekennzeichneten Ware, sondern eine selbständige Handlung vorliege, die bereits für sich allein die Haftbarkeit des widerrechtlich Handelnden begründet (RGZ 110, 176, 178 - King Edward; BGHZ 23, 102, 106 [BGH 15.01.1957 - I ZR 39/55] - Pertussin I; BGH GRUR 1984, 352, 354 - Ceramix; 1984, 530, 531 - Valium Roche).
  • LG Hamburg, 25.07.1990 - 315 O 217/90

    Wettbewerber auf dem Gebiet des Arzneimittelvertriebes; Verletzungen des

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  • BPatG, 13.12.2021 - 2 Ni 3/20
    aa) Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 PatG erfasst Berichtigungen des Tatbestandes, der nach § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 314 ZPO Beweis für das mündliche Parteivorbringen liefert (vgl. Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl., § 96 Rn. 2 unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1984, 530, 532 - Valium Roche).
  • BPatG, 22.06.2020 - 2 Ni 7/17
    Der Tatbestand liefert den Beweis dafür, dass die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung etwas vorgetragen haben, oder dafür, dass sie es nicht vorgetragen haben (BGH, Urteil vom 3. November 1982, IVa ZR 39/81, juris, Rn. 20; BGH, Urteil vom 10. November 1983, I ZR 125/81 - Valium Roche, juris, Rn. 45; BGH, Urteil vom 16. Mai 1990, IV ZR 64/89, juris, Rn. 4; Schulte/Püschel, Patentgesetz mit EPÜ, 10. Aufl. 2017, § 96 Rn. 4).
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