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   BGH, 06.12.1984 - 1 StR 710/84   

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https://dejure.org/1984,1458
BGH, 06.12.1984 - 1 StR 710/84 (https://dejure.org/1984,1458)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1984 - 1 StR 710/84 (https://dejure.org/1984,1458)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1984 - 1 StR 710/84 (https://dejure.org/1984,1458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Regelbeispielcharakter der Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 Nr. 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 282
  • MDR 1985, 282 (Holtz)
  • StV 1985, 147
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Nichtannahme eines

    Auszug aus BGH, 06.12.1984 - 1 StR 710/84
    Die neu erkennende Strafkammer muß die Möglichkeit haben, Strafe und Maßregeln der Besserung und Sicherung aufeinander abzustimmen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1984 - 2 StR 568/84); die Höhe der nunmehr verhängten Gesamtfreiheitsstrafe wird insbesondere für eine etwaige erneute Entscheidung nach § 67 Abs. 2 StGB von Bedeutung sein.
  • BGH, 07.02.1980 - 4 StR 525/79

    Strafausspruch bei Verurteilung wegen Beihilfe zum schweren Raub - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 06.12.1984 - 1 StR 710/84
    Der Verzicht auf eine eingehendere Begründung läßt offen, ob das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB für die Annahme eines minder schweren Falles ausschlaggebend war und diese Milderungsmöglichkeit damit nach § 50 StGB "verbraucht" war (vgl. BGH NJV 1980, 950; BGH, Urteil vom 7. Februar 1980 - 4 StR 525/79 - bei Holtz, MDR 1980, 454 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84

    Zur Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehunganstalt vor Vollzug der

    Auszug aus BGH, 06.12.1984 - 1 StR 710/84
    Das nummehr zuständige Tatgericht wird dabei auch Gelegenheit haben, sich unter Zugrundelegung der vom Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BGH NStZ 1984, 428 m.w.N.) mit den vom Generalbundesanwalt im vorliegenden Fall geäußerten Bedenken gegen einen Vorwegvollzug der Strafe auseinanderzusetzen.
  • OLG Hamm, 08.05.2006 - 3 Ss 104/06

    Minder schwerer Fall; vertypter Milderungsgrund; Versuch

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass sich der Tatrichter der unterschiedlichen Milderungsmöglichkeiten bewusst gewesen ist und insoweit eine Ermessensentscheidung getroffen hat (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O.; BGH bei Holtz, MDR 1985, 282; StV 1999, 490).
  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls

    Aus dem Urteil ist nicht zu ersehen, ob sich das Landgericht hierbei der rechtlichen Möglichkeit bewußt war, wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 BtMG den besonders schweren Fall zu verneinen (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 147; BGH NStZ 1986, 368 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf

    Aus dem Urteil ist nicht zu ersehen, ob sich das Landgericht hierbei der rechtlichen Möglichkeit bewußt war, auf Grund von § 21 StGB und § 31 BtMG den besonders schweren Fall zu verneinen (vgl. BGH, Beschl. vom 6. Dezember 1984 - 1 StR 710/84; Körner, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 637, 641 m.w.N.); die sich damit befassenden Erörterungen (UA S. 17) sprechen eher für die Annahme, die Strafkammer habe den besonders schweren Fall allein an der Menge des gehandelten Heroins gemessen.
  • BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92

    Verurteilung wegen Erwerbs und Besitzes von Heroin - Definition des Besitzes im

    Insbesondere kann der vertypte Milderungsgrund des § 21 StGB zur Verneinung eines besonders schweren Falles führen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGH StV 1985, 147; BGH NStZ 1986, 368; Senat, Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 StR 287/92 -).
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 3 Ss 90/04

    Milderungsgrund; vertypter; minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass sich der Tatrichter der unterschiedlichen Milderungsmöglichkeiten bewusst gewesen ist und insoweit eine Ermessensentscheidung getroffen hat (zu vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O.; Schönke-Schröder-Stree, a.a.O.; BHG bei Holtz, MDR 1985, 282; BGH, StV 1999, 490).
  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90

    Milderung des Strafrahmens - Inhalt der Urteilsgründe - Verneinung eines

    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, ob sich die Strafkammer dabei der rechtlichen Möglichkeit bewußt gewesen ist, wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG allein oder in Verbindung mit den übrigen Strafmilderungsgründen trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG besonders schwere Fälle zu verneinen und den Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anzuwenden (vgl. BGH StV 1985, 147; 1987, 344/345; 1989, 202; 1990, 354; BGH NStZ 1986, 368 m.w.N.; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 5, 7).
  • OLG Hamm, 03.05.2004 - 2 Ss 111/04

    Rücktritt; feglgeschlagener Versuch; Einstellung; Hinweispflicht; Vergewaltigung;

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass sich der Tatrichter der unterschiedlichen Milderungsmöglichkeiten bewusst gewesen ist und insoweit eine Ermessensentscheidung getroffen hat (zu vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O.; BHG bei Holtz, MDR 1985, 282; BGH, StV 1999, 490; Senat in 2 Ss 940/00).
  • BGH, 10.01.1995 - 1 StR 548/94

    Betrug - Besonders schwerer Fall - Strafänderungsgründe - Gesamtwürdigung -

    Sich auf das "Tatunrecht" im engeren Sinn zu beschränken - wie dies die Staatsanwaltschaft offenbar für richtig hält -, wäre fehlerhaft (vgl. BGHSt 37, 147, 152; BGH StV 1985, 147; BGH NStZ 1986, 368; BGH, Urt. vom 5. Oktober 1988 - 2 StR 455/88).
  • BGH, 01.07.1992 - 5 StR 287/92

    Auswirkungen des Vorliegens der verminderten Schuldfähigkeit trotz Erfüllung

    Dies läßt besorgen, daß die Strafkammer nicht bedacht hat, daß das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Satz 2 BtMG zur Verneinung eines besonders schweren Falles führen kann (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGH StV 1985, 147; BGH NStZ 1986, 368).
  • BGH, 12.06.1990 - 1 StR 238/90

    Betäubungsmittel - Regelfall - Milderung - Besonders schwerer Fall - Erheblich

    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, ob sich die Strafkammer dabei der rechtlichen Möglichkeit bewußt gewesen ist, wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 BtMG besonders schwere Fälle zu verneinen (vgl. BGH StV 1985, 147; BGH NStZ 1986, 368 m.w.Nachw.; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5, 7).
  • BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93

    Betäubungsmittel; Menge; Schwere; Verstoß; Wirkstoffgehalt; Gefahren; Körperlich;

  • BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90

    Urteil; Erörterung; Tatrichter; Strafaussetzung; Bewährung; Verstoß; Besonders

  • KG, 30.01.2001 - 1 Ss 13/01
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