Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.02.1986

Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1986 - I ZR 242/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1132
BGH, 30.01.1986 - I ZR 242/83 (https://dejure.org/1986,1132)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1986 - I ZR 242/83 (https://dejure.org/1986,1132)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - I ZR 242/83 (https://dejure.org/1986,1132)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; UrhG § 31 Abs. 5
    "Programmerstellung"; Auslegung eines Vertrages über die Erstellung von Individualsoftware

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenster.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Pflicht zur Überlassung des Quellcodes - Eine liberale Lösung des BGH und ihre Folgen (Dr. Thomas Hoeren, Münster; CR 2004, 721)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1259
  • NJW-RR 1987, 695 (Ls.)
  • MDR 1986, 910
  • GRUR 1986, 610
  • WM 1986, 1002
  • BB 1986, 1319
  • ZUM 1986, 530
  • afp 1986, 262
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 20.02.2001 - X ZR 9/99

    Anspruch auf Erstellung einer Dokumentation des Bestellerrs einer individuellen

    Die Überlassung einer solchen Dokumentation gehört zu seinen Hauptpflichten (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1986 - I ZR 242/83, MDR 1986, 910; siehe auch BGH, Urt. v. 4.11.1992 - VIII ZR 165/91, MDR 1993, 121 = NJW 1993, 461; OLG Köln NJW-RR 1998, 343 u. OLG Saarbrücken NJW-RR 1997, 558 für die vergleichbare Problematik beim Kaufvertrag); die Verletzung dieser Verpflichtung kann auf seiten des Bestellers die Rechte nach den §§ 325, 326 BGB auslösen.
  • OLG Köln, 11.10.1991 - 19 U 87/91

    Wandelung eines Werkvertrages über individuell angepaßte Standardsoftware mit

    Das gilt jedoch nicht, wenn die Software auf die Bedürfnisse des Kunden umgearbeitet wird (BGH NJW 1987, 1259 ; OLG Köln NJW 1988, 2477), wobei bereits die individuelle Anpassung eines Standardprogramms an die Besonderheiten des Betriebs und die Einarbeitung des Personals genügen (OLG Düsseldorf CR 1989, 696).
  • OLG München, 16.07.1991 - 25 U 2586/91

    Herausgabe eines Quellenprogramms (Quellencode) bei Erwerb einer Computersoftware

    Daraus mag bei Individualsoftware unter Umständen ein Vertragsanspruch auf Herausgabe des Quellenprogramms zu folgern sein (so LG München I, CR 1989, 990 vgl. auch BGH NJW 1987, 1259 ), nicht jedoch bei der hier vorliegenden Standardsoftware.
  • OLG München, 24.01.1990 - 27 U 901/88

    Kaufpreisrückzahlungsanspruch nach Erklärung der Wandlung eines Kaufvertrages

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  • OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90

    Rechtliche Einordnung von Verträgen über Software-Leistungen

    Demgegenüber ist ein solches Interesse des Herstellers einer für einen bestimmten Besteller hergestellten individuellen Software so gering, daß sich eher umgekehrt die Frage stellt, ob bei einem Vertrag über die Erstellung von Individualsoftware der Ersteller auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung sogar zur Herausgabe des Quellprogramms verpflichtet ist (bejaht vom LG München I, NJW 1989, 2625 [LG München I 18.11.1988 - 21 O 11130/88] jedenfalls für den Fall, daß zwischen Anwender und Ersteller kein langfristiger Wartungsvertrag geschlossen ist; nach Auffassung des BGH NJW 1987, 1259 [BGH 30.01.1986 - I ZR 242/83] ist eine solche Verpflichtung zur Herausgabe des Quellenprogrammes beim Vertrag über die Erstellung von Individualsoftware Frage der vertraglichen Ausgestaltung im Einzelfall).
  • OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 102/93

    Mitwirkungspflicht des Bestellers beim Werkvertrag

    Ebenso wie anerkannt ist, dass ein Vertrag über die Lieferung von Standardhard- und -software durchgehend nach Werkvertragsrecht zu beurteilen ist, wenn die Software auf die Bedürfnisse der Kunden umgearbeitet wird (vgl. BGH NJW 1987, 1259 ; Senat VersR 1993, 1277, 1278; CR 1992, 153, NJW 1988, 2477; OLG Koblenz CR 1992, 154), so ist auch hier im Falle der Aufstellung einer Bildwandanlage mit so genanntem Spliteffekt das Werkvertragsrecht und die dafür geltenden Gewährleistungsvorschriften anzuwenden, weil zur Ermöglichung des Spliteffektes eine auf das vorzuführende Videoband abgestimmte Lösung erarbeitet werden mußte.
  • LG Koblenz, 10.10.2005 - 16 O 296/02
    Im letzteren Fall ist dann vielmehr von der Anwendung von Werkvertragsrecht auszugehen ( BGH NJW 1987, Seite 1259; 1990, Seite 320).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1986 - I ZR 153/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1680
BGH, 20.02.1986 - I ZR 153/83 (https://dejure.org/1986,1680)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1986 - I ZR 153/83 (https://dejure.org/1986,1680)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1986 - I ZR 153/83 (https://dejure.org/1986,1680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EWGV Art. 30 ff; UrhG § 17 Abs. 2
    "Gebührendifferenz IV"; Freier Verkehr bei Warenaustausch zwischen Konzernunternehmen zweier EG-Mitgliedstaaten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3025
  • NJW-RR 1986, 1442 (Ls.)
  • MDR 1986, 910
  • GRUR 1986, 668
  • GRUR Int. 1986, 724
  • ZUM 1986, 533
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1981 - I ZR 92/78

    Freier Warenverkehr in Schallplatten

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - I ZR 153/83
    Die Frage, ob auch bei einem Warenaustausch zwischen Konzernunternehmen zweier EG-Mitgliedstaaten eine Ware in den freien Verkehr gebracht wird (Art. 30 EWGV), ist jedenfalls dann grundsätzlich zu bejahen, wenn diese Ware, die das inländische Vertriebsunternehmen von seinem ausländischen Schwesterunternehmen erworben hat, dort auf dem - für Dritte zugänglichen - allgemeinen Markt angeboten worden ist (Ergänzung zu BGHZ 81, 282 ff.).

    Der Senat hob daraufhin durch Urteil vom 6. Mai 1981 (BGHZ 81, 282 ff. - Gebührendifferenz III) das Berufungsurteil auf und verwies die Sache in die Berufungsinstanz zurück, weil noch Feststellungen zu der - erst durch die Entscheidung des EuGH in den Vordergrund getretenen - Frage fehlten, ob die in die Bundesrepublik eingeführten Schallplatten zuvor in Großbritannien im Sinne der Rechtsprechung des EuGH in den freien Verkehr gebracht worden seien oder ob es sich lediglich um eine konzerninterne Warenbewegung gehandelt habe.

  • BGH, 16.04.1969 - I ZR 59/67

    Colle de Cologne

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - I ZR 153/83
    Ein Inverkehrbringen der Ware wird beispielsweise dann zu verneinen sein, wenn die Lieferung im Rahmen einer Aufgabenverteilung erfolgt, nach der das eine Unternehmen für den gesamten Konzern die zu vertreibende Ware herstellt (vgl. BGH GRUR 1969, 479, 480 = WRP 1969, 280 - Colle de Cologne, zu § 13 UWG).
  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - I ZR 153/83
    Mit Urteil vom 20. Januar 1981 beantwortete der EuGH die Vorlagefrage wie folgt (Rs 55 und 57/80, Slg. 1981, 147 ff. = GRUR Int. 1981, 229 ff. = NJW 1981, 1143 f. -Gebührendifferenz II):.
  • OLG Frankfurt, 23.02.1978 - 6 U 98/77

    25 Rockin´and Rollin´Greats

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - I ZR 153/83
    Nachdem das Landgericht der Klage stattgegeben und das Oberlandesgericht (GRUR Int. 1979, 214 -25 Rockin 'and Rollin' Greats) die Berufung zurückgewiesen hatten, legte der Bundesgerichtshof auf die Revision der Beklagten dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) nach § 177 Abs. 3 EWGV die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob die Geltendmachung der Lizenzgebührendifferenz mit den Vorschriften über den freien Warenverkehr (Art. 30 ff. EWGV) vereinbar sei.
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 42/04

    Staatsgeschenk

    Auch rein konzerninterne Warenbewegungen und die Weitergabe zum Vertrieb an ein konzernangehöriges Unternehmen stellen noch kein Inverkehrbringen dar (BGH, Urt. v. 20.2.1986 - I ZR 153/83, GRUR 1986, 668, 669 f. - Gebührendifferenz IV).
  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03

    Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Inverkehrbringen im Sinne des § 17 Abs. 1 UrhG jede Handlung zu verstehen, durch die Werkstücke aus der internen Betriebssphäre der Öffentlichkeit (vgl. BGH GRUR 1985, 129, 130 - Elektrodenfabrik; BGHZ 113, 159, 161 - Einzelangebot) bzw. dem freien Handelsverkehr (vgl. BGHZ 81, 282, 290 - Gebührendifferenz III/Schallplattenexport; BGH GRUR 1982, 102, 103 - Masterbänder; GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV) zugeführt werden (vgl. auch OLG Hamburg GRUR Int. 1970, 377 - Polydor; GRUR 1972, 375 - Polydor II).

    Rein konzerninterne Warenbewegungen, etwa die Herstellung von Tonträgern durch ein Konzernunternehmen und die Weitergabe zum Vertrieb durch ein anderes konzernangehöriges Unternehmen, stellen noch kein Inverkehrbringen dar; hier liegt ein geschäftlicher Verkehr mit echten Außenbeziehungen nicht vor, die Ware gelangt noch nicht aus der konzerninternen Betriebssphäre in den freien Handel (vgl. BGHZ 81, 282, 288; Gebührendifferenz III/Schallplattenexport; BGH GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV; ähnlich bereits RGZ 107, 277, 281: Unter "Verbreiten" im Sinne des Literatururheberrechtsgesetzes sei jede Handlung zu verstehen, durch die ein Exemplar des Werks anderen Personen als den bei der Herstellung und Vervielfältigung des Werks Beteiligten zugänglich gemacht wird).

  • OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19

    Schadensersatz auf der Grundlage des Verletzergewinns bei Verwendung von nicht

    Rein konzerninterne Warenbewegungen, etwa die Herstellung von Tonträgern durch ein Konzernunternehmen und die Weitergabe zum Vertrieb durch ein anderes konzernangehöriges Unternehmen stellen noch kein Inverkehrbringen dar; hier liegt ein geschäftlicher Verkehr mit echten Außenbeziehungen nicht vor, die Ware gelangt noch nicht aus der konzerninternen Betriebssphäre in den freien Handel (BGH "Tonträgerpiraterie durch CD-Export" Rdnr 34; BGH "Staatsgeschenk" Rdnr. 27; BGH Urteil vom 20.2.1986, I ZR 153/83 - Gebührendifferenz IV, juris Rdnr. 12ff).
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05

    Einordnung von Möbeln als Werke der angewandten Kunst ; Nachbildung von

    Dies bedeutet jedoch nur, dass, wenn zum Beispiel der Rechteinhaber den Vertrieb in einem Mitgliedsland zustimmt, die Vervielfältigungstücke von dort auch in die anderen Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums verbreitet werden dürfen (Schulze, a.a.O., Rn. 35; EuGH GRUR Int. 1971, 450, 454 - Polydor; EuGH GRUR Int. 1981, 229, 231 - Gebührendifferenz II; BGH GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV).
  • VG Berlin, 29.08.2023 - 21 K 461.22

    Heranziehung zu Filmabgaben in den Jahren 2010 bis 2015

    Diese Pflicht allein zum "Brennen" der DVDs ist aber als eine rein konzerninterne Vorbereitungshandlung für den Vertrieb der Bildträger zu qualifizieren und erfüllt selbst nicht das Merkmal des Inverkehrbringens (so auch für das Urheberrecht BGH, Urteile vom 20. Februar 1986 - I ZR 153/83 - juris, Rn. 10 ff., und vom 6. Mai 1981 - I ZR 92/78 - juris, Rn. 18), auch wenn in diesen Einzelfällen auch eine schuldrechtliche Verpflichtung gegenüber der Rechtsvorgängerin der Klägerin eingegangen worden war.
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