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   BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85   

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https://dejure.org/1985,3469
BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85 (https://dejure.org/1985,3469)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1985 - 4 StR 428/85 (https://dejure.org/1985,3469)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1985 - 4 StR 428/85 (https://dejure.org/1985,3469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen Verurteilung wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung und Maßregelausspruch - Einweisung wegen eingeschränkter Steuerungsfähigkeit in psychiatrisches Krankenhaus bei Alkoholmissbrauch und anderen Persönlichkeitsdefiziten - Voraussetzungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 96
  • NStZ 1986, 107
  • NStZ 1986, 254
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1981 - 3 StR 321/81

    Unterbringung - Zulässigkeit - Geistiger Defekt - Alkoholgenuß - Verminderte

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85
    In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem nicht ein solcher Defekt, sondern letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85
    Das würde nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang stehen, wonach die Überprüfung der Erinnerungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit des Verhaltens des Angeklagten zwar für die Einsichtsfähigkeit Bedeutung haben, das Fehlen des Hemmungsvermögens jedoch allein aufgrund solcher Umstände nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden kann (BGH NStZ 1982, 243; 1982, 376; 1983, 19 jeweils m. w. Nachw.; Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83).
  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 182/83

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Alkoholmissbrauch - Rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85
    In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem nicht ein solcher Defekt, sondern letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.10.1983 - 4 StR 582/83

    Knie des Täters als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 223a StGB - Bejahung

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85
    Das würde nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang stehen, wonach die Überprüfung der Erinnerungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit des Verhaltens des Angeklagten zwar für die Einsichtsfähigkeit Bedeutung haben, das Fehlen des Hemmungsvermögens jedoch allein aufgrund solcher Umstände nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden kann (BGH NStZ 1982, 243; 1982, 376; 1983, 19 jeweils m. w. Nachw.; Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85
    Das würde nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang stehen, wonach die Überprüfung der Erinnerungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit des Verhaltens des Angeklagten zwar für die Einsichtsfähigkeit Bedeutung haben, das Fehlen des Hemmungsvermögens jedoch allein aufgrund solcher Umstände nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden kann (BGH NStZ 1982, 243; 1982, 376; 1983, 19 jeweils m. w. Nachw.; Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83).
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85
    Das würde nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang stehen, wonach die Überprüfung der Erinnerungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit des Verhaltens des Angeklagten zwar für die Einsichtsfähigkeit Bedeutung haben, das Fehlen des Hemmungsvermögens jedoch allein aufgrund solcher Umstände nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden kann (BGH NStZ 1982, 243; 1982, 376; 1983, 19 jeweils m. w. Nachw.; Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05

    Hausfriedensbruch: Begriff des befriedeten Besitztums i.S.v. § 123 StGB im

    Das Amtsgericht hat offensichtlich verkannt, daß die Anwendung des § 21 StGB nicht zugleich auf beide Alternativen gestützt werden kann (vgl. BGH, NStZ 1986, 254; 1982, 200, 201 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Sie hat ihren Berechnungen den nach neueren medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen gesicherten maximalen Rückrechnungswert für zwei Stunden übersteigende Zeiträume (BGH VRS 69, 431/432; Gerchow/Heifer/Schewe/Schwerd/Zink, Die Berechnung der maximalen Blutalkoholkonzentration und ihr Beweiswert für die Beurteilung der Schuldfähigkeit, in Blutalkohol 1985, 77, 89) zugrunde gelegt.
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Dementsprechend ist selbst chronischer Alkoholismus als Folge jahrelangen Alkoholmißbrauchs für sich allein nicht als hinreichender Grund für eine Unterbringung nach § 63 StGB anerkannt worden (BGH NStZ 1983, 429; 1985, 309; 1998, 406; BGH bei Holtz MDR 1986, 96 f; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1984 - 5 StR 971/83, 11. Juli 1986 - 3 StR 274/86, 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern letztlich der Alkoholgenuß Ausschluß oder Verminderrung der Schuldfähigkeit bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich dann ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 10, 57, 60; BGH, Beschl. vom 27. Mai 1975 - 5 StR 192/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH, Urt. vom 12. September 1985 - 4 StR 428/85 - bei Holtz MDR 1986, 96, 97; st. Rspr.).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

    Der Generalbundesanwalt verweist hierzu auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH, Beschl. vom 2. September 1985 - 2 StR 290/85 - bei Holtz MDR 1986, 96; zu nennen sind auch BGH, Urt. vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81; Beschlüsse vom 30. Oktober 1985 - 3 StR 387/85, 24. September 1986 - 2 StR 497/86, 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86, 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86.
  • BGH, 29.08.1988 - 3 StR 323/88

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit - Strafbemessung - Erschwerungsgründe -

    Soweit er dies für möglich hält, darf er sie nicht als besondere Strafschärfungsgründe bewerten (vgl. die Senatsentscheidungen bei Holtz MDR 1986, 96 sowie BGHR StGB § 21 Strafzumessung 4; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Die Rechtsprechung hat anerkannt, daß ausnahmsweise ein Täter auch dann gemäß § 63 StGB untergebracht werden kann, wenn er an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH bei Holtz MDR 1976, 633 und MDR 1986, 96/97; BGH NStZ 1982, 218; BGH NStZ 1985, 309, 310).
  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 561/85

    Maßgebende Umstände für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration im

    Nach den neueren gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, denen der Senat folgt, ist ein stündlicher Abbau von 0, 2 %o zugrunde zu legen zuzüglich eines Zuschlags von 0, 2 %o für die ersten beiden Stunden (BGH, Beschluß vom 12. November 1985 - 4 StR 552/85; Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 428/85; G./H./S./Sch./Z. in Blutalkohol 1985, 77).
  • BGH, 12.06.1987 - 3 StR 205/87

    Berücksichtigung des möglichen Einflusses der verminderten Schuldfähigkeit des

    Soweit er dies für möglich hält, darf er sie nicht als besondere Strafschärfungsgründe bewerten, anderenfalls er den bezeichneten Umständen der Tatausführung ein zu großes Gewicht zum Nachteil des Angeklagten beimessen würde (vgl. BGH NStZ 1982, 200 sowie den Senatsbeschluß vom 2. September 1985 - 3 StR 290/85, bei Holtz MDR 1986, 96, jeweils mit weiteren Nachweisen; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 15.10.1985 - 4 StR 529/85

    Zugrundelegung ordnungsgemäßer Rückrechnungszeiten bei der Bemessung der

    Höhere Rückrechnungswerte sind bei den hier in Frage kommenden Rückrechnungszeiten (beim Angeklagten H. von 4 1/2 Stunden und beim Angeklagten St. von 4 3/4 Stunden) ungerechtfertigt (BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 428/85).
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