Rechtsprechung
OLG München, 22.06.1987 - 22 AR 46/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 128
- MDR 1987, 851
Wird zitiert von ... (5)
- BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 110/19
Bindungswirkung der Entscheidung im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren
Dementsprechend zeitigt eine vor Klageerhebung getroffene Zuständigkeitsbestimmung nur dann Wirkungen, wenn die im Bestimmungsverfahren angekündigte Klage genau gegen die als künftige Beklagte benannten Antragsgegner erhoben wird (vgl. OLG München…, Beschluss vom 22. April 2013, 34 AR 135/13, NJW-RR 2013, 1016 [juris Rn. 16 ff.]; Beschluss vom 22. Juni 1987, 22 AR 46/87, NJW-RR 1988, 128; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 7. März 2013, 11 AR 219/12, juris Rn. 10;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 37 Rn. 5;… Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, § 36 Rn. 29 a. E.;… Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, § 37 Rn. 24;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, § 37 Rn. 8). - OLG München, 22.04.2013 - 34 AR 135/13
Gerichtsstandbestimmung bei Streitgenossenschaft
(4) Soweit in der Literatur von einer stets bindenden Kraft der Bestimmung nach § 36 (Abs. 1 Nr. 3) ZPO die Rede ist (…Roth in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 37 Rn. 6), erscheint diese Sichtweise zu pauschal (siehe auch RG JW 1935, 1246; OLG München MDR 1987, 851; Bornkamm NJW 1989, 2713/1718); sie folgt nicht aus § 318 ZPO und auch nicht aus dem Sinn und Zweck des § 36 ZPO, den Parteien möglichst rasch, eindeutig und unveränderlich Klarheit über die Zuständigkeit von Gerichten zu verschaffen. - OLG München, 31.07.2002 - 19 W 1891/02
Rechtsfolgen der Klagerücknahme nach Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts
Die vom Landgericht insoweit zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 22. Juni 1987 (MDR 1987, 851) betrifft einen hier nicht vorliegenden Sonderfall, der nicht verallgemeinerungsfähig ist. - OLG Frankfurt, 07.03.2013 - 11 AR 219/12
Bindungswirkung einer Zuständigkeitsbestimmung
Eine erneute Gerichtsstandsbestimmung, die faktisch zu einer Abänderung der ersten Entscheidung führen würde, kommt demnach lediglich dann in Betracht, wenn der nach der Bestimmung erhobenen Klage ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt oder andere Parteien beteiligt sind (…vgl. Patzina aaO;… Musielak/Heinrich aaO; OLG München NJW-RR 1988, 128). - OLG München, 27.09.2012 - 34 AR 211/12
Gerichtsstandsbestimmung: Ausschluss wegen eine gemeinsamen Gerichtsstandes
Eine vor Rechtshängigkeit getroffene Zuständigkeitsbestimmung wirkt nur dann, wenn die dem bestimmenden Gericht vorgelegte Klage auch tatsächlich in diesem Umfang erhoben wird (vgl. OLG München MDR 1987, 851;… Roth in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 37 Rn. 7 a. E.), was indessen nicht mehr beabsichtigt ist.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 23.06.1987 - 10 W 67/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1987, 851
Rechtsprechung
OLG Köln, 30.04.1987 - 5 W 33/87, 5 W 39/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1987, 851
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 10.01.2006 - X ARZ 367/05
Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts nach bindenden Verweisungen …
Damit würde es von einer Rechtsauffassung abweichen, die das Oberlandesgericht Köln (Beschl. v. 30.04.1987, MDR 1987, 851) eingenommen hat. - OLG Karlsruhe, 23.09.2005 - 15 AR 36/05
Vorlage an den BGH: Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung bei …
Der Senat ist an einer eigenen Entscheidung - Zurückweisung des Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung - allerdings gehindert, da der Senat von der Auffassung des OLG Köln (MDR 1987, 851) abweichen würde.Da das Landgericht Offenburg in den beiden Verweisungsbeschlüssen vom 28.06.2005 seine eigene örtliche Zuständigkeit bereits verneint hat, ist insoweit die Auffassung des Landgerichts Offenburg maßgeblich, ohne dass es einer weiteren Prüfung durch den Senat bedarf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.2003, OLGR 2004, 257; im Ergebnis ebenso OLG Köln, MDR 1987, 851).
- OLG Koblenz, 20.09.2005 - 4 SmA 36/05
Zivilprozess: Gerichtsstandsbestimmung nach Entscheidung in der Hauptsache
Der Sinn der Gerichtsstandsbestimmung und der damit verbundene Eingriff in die Bestimmung des gesetzlichen Richters werden unterlaufen, wenn die klagende Partei letztlich durch ihre Verzögerung des Antrages auf Bestimmung des zuständigen Gerichtes und die dann geschaffene Prozesssituation dem bestimmenden Gericht mangels Wahlmöglichkeit faktisch vorgibt, welches Gericht zu bestimmen ist (BayObLGZ 92, 90 = MDR 1992, 803 und OLG Düsseldorf MDR 2002, 1209 für den Fall, dass gegen einen Beklagten bereits ein bindender Verweisungsbeschluss ergangen ist, a.A. insoweit allerdings OLG Köln MDR 1987, 851; BayObLGZ 87, 389 soweit bereits in der Hauptsache und nicht nur zur Zuständigkeit - OLG Koblenz v. 07.08.1997 - 4 SmA 8/97 = OLGR 1998, 71 - Beweis erhoben wurde). - OLG Celle, 30.03.2001 - 4 AR 19/01
Zuständigkeitsbestimmung: Wegfall der Bindungswirkung eines …
Die jetzige Bestimmung dieses Gerichts würde hinsichtlich der Tragweite der Bindungswirkung der Verweisung nicht einmal so weit gehen, wie in einem vom Oberlandesgericht Köln (MDR 1987, 851) entschiedenen Fall, das eine Bestimmung eines Gerichts sogar nach bindender Verweisung noch für zulässig gehalten hat, nachdem wegen aller schon zuvor beteiligter Beklagten eine bindende Verweisung ergangen war (kritisch zu OLG Köln Vollkommer, MDR 1987, 804). - BayObLG, 14.04.1992 - 1Z AR 17/92
Gericht; Bestimmung; Zuständigkeit; Bindend; Verweisung
Eine Gerichtsstandsbestimmung kann diese Bindung nicht aufheben (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1977, 142;… Zöller/Vollkommer, ZPO , § 36 Rdn. 16, Baumbach/Hartmann, ZPO , § 36 Anm. 5 C; Vollkommer, MDR 1987, 804; Bornkamp, NJW 1989, 2713; Herz, Die gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung, S. 112 f.; aA.: OLG Köln, MDR 1987, 851).