Weitere Entscheidung unten: OLG München, 14.12.1987

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.03.1988 - 2 Ws 52/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2216
OLG Hamburg, 16.03.1988 - 2 Ws 52/88 (https://dejure.org/1988,2216)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.03.1988 - 2 Ws 52/88 (https://dejure.org/1988,2216)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. März 1988 - 2 Ws 52/88 (https://dejure.org/1988,2216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fortgesetztes Verheimlichen der Tatbeute; Straftaten des Verurteilten; Ablehnung einer Strafrest-Aussetzung; Ungünstige Sozialprognose

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Gerd Heidemann

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Hitler-Tagebücher

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 601
  • NStZ 1988, 274
  • StV 1989, 211
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21

    Prognosegutachten zum Zwecke bestmöglicher Sachaufklärung; Versagung der

    Die trotz rechtskräftiger Verurteilung und Teilverbüßung der Strafe fehlende Bereitschaft des Verurteilten, zur Schadenswiedergutmachung beizutragen, kann den Schluss auf eine mögliche Rückfallgefährdung zulassen, so dass die Aussetzung des Strafrestes schon mangels günstiger Sozialprognose ausscheidet (vgl. HansOLG Hamburg, NStZ 1988, 274; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 382, 383; Kinzig a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.1998 - 1 Ws 502/98

    Verweigerung einer vorzeitigen Entlassung aus dem Strafvollzug wegen der

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  • OLG Frankfurt, 16.01.2023 - 2 Ws 7/23

    Auswirkungen des Verschweigens des Verbleibs der Tatbeute auf Legalprognose und

    Die trotz rechtskräftiger Verurteilung und Teilverbüßung der Strafe fehlende Bereitschaft des Verurteilten, zur Schadenswiedergutmachung beizutragen, kann den Schluss auf eine mögliche Rückfallgefährdung zulassen, so dass die Aussetzung des Strafrestes schon mangels günstiger Sozialprognose ausscheidet (vgl. HansOLG Hamburg, NStZ 1988, 274; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 382, 383).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2001 - 4 Ws 109/01

    Geldtransport; Räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer ; Schwerer Raub;

    Dabei bedarf es keiner abschließenden Entscheidung des Senats zu der Frage, ob ein Verheimlichen der Tatbeute und die hierin zu sehende mangelnde Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung im vorliegenden Fall zu einer ungünstigen Sozialprognose im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 StGB führt und sich bereits deshalb eine Strafaussetzung zur Bewährung verbietet (vgl. hierzu OLG Hamburg, NStZ 1988, 274; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl. 2001, Rz. 6 zu § 57; Stree in Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl. 2001, Rz. 17 zu § 57).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.12.1987 - 2 Ws 1309/87   

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https://dejure.org/1987,3101
OLG München, 14.12.1987 - 2 Ws 1309/87 (https://dejure.org/1987,3101)
OLG München, Entscheidung vom 14.12.1987 - 2 Ws 1309/87 (https://dejure.org/1987,3101)
OLG München, Entscheidung vom 14. Dezember 1987 - 2 Ws 1309/87 (https://dejure.org/1987,3101)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 601
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 1 Ws 15/06

    Strafrestaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt: Geltung des Erstverbüßerprivilegs

    Die nunmehr herrschende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass es auch in Fällen der Anschlussvollstreckung allein darauf ankommt, ob die einzelne Freiheitsstrafe die Zweijahresgrenze überschreitet oder nicht (OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Düsseldorf, StV 1990, 271; OLG Oldenburg, NStZ 1987, 174; OLG München, MDR 1988, 601; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 983 ; Beschluss des 1. Strafsenats des OLG Braunschweig vom 06.04.2005 - Ws 91-94/05 -, veröffentlicht in juris; Fischer, in: KK StPO § 454b Rdn. 11; Fischer, in: Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 57 Rdn. 26; Gribbohm in: LK StGB § 57 Rdn. 31; Dünkel, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Nomos-Kommentar StGB 2. Aufl. § 57 Rdn. 52; Horn, in: SK StGB § 57 Rdn. 16 b; Maatz, NStZ 1988, 114 ).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2000 - 2 Ws 153/00

    Erstverbüßerprivileg bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen von insgesamt

    Sie hält es nicht für zulässig, in Abweichung von diesem Grundsatz bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren; vereinzelt auftretende Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen rechtfertigten dies nicht (OLG Stuttgart [3. SS] NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271; OLG Stuttgart [4. SS] für den Fall der Anschlussvollstreckung von Jugendstrafe, Justiz 87, 436).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 91/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).
  • OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ws 240/06

    Erstverbüßerprivileg bei der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen im

    Die diese Lösung ablehnende Gegenmeinung verweist auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128 ; OLG München, MDR 1988, 601 ; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 983; OLG Düsseldorf, StV 1990, 271).
  • OLG Stuttgart, 29.04.1988 - 1 Ws 129/88

    Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe

    Anderer Ansicht (gegen Zusammenrechnung) Ä außer den bereits vorst. unter c. zitierten Gegenstimmen Ä OLG Zweibrücken (Beschluß Ä 1 Ws 63-64/88 Ä v. 24.2. 88, in GoldtArch 1988 Heft 12 S. 569 = MDR 1988 Heft 11 S. 983); vgl. ferner OLG München (Beschluß Ä 2 Ws 1309/87 Ä v. 14.12.87, in GoldtArch 1988 Heft 11 S. 505 = MDR 1988 Heft 7 S. 601).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 94/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).
  • OLG Stuttgart, 17.01.1994 - 2 Ws 4/94
    Dies ist inzwischen in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur nahezu unstreitig (OLG Düsseldorf, StV 1990, 271; OLG München, MDR 1988, 601 ; OLG Karlsruhe, Justiz 1987; 319; OLG Stuttgart, Justiz 1988, 376, je m.w.N.; zum Meinungsstand in der Literatur Schönke/Schröder-Stree, StGB 24. Aufl. 1991, Rdn. 23a zu § 57 einerseits und LK-Gribbohm, StGB 11. Aufl. 1993, Rdn. 36, 37 zu § 57 andererseits, je m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 93/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 92/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).
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