Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.10.1988 - 2 U 13/88   

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https://dejure.org/1988,5121
OLG Zweibrücken, 19.10.1988 - 2 U 13/88 (https://dejure.org/1988,5121)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.10.1988 - 2 U 13/88 (https://dejure.org/1988,5121)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Oktober 1988 - 2 U 13/88 (https://dejure.org/1988,5121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung nach Anhängigkeit der Hauptsache bei der Zivilkammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 937 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Handelssachen; Antrag auf einstweilige Verfügung; Verfügung; Anhängigkeit; Hauptsache; Kammer für Handelssachen; Zuständigkeit; Berufungsinstanz; Zivilkammer

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 272
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 13 K 3238/06
    Eine solche Heranziehung ist in der Rechtsprechung in der Vergangenheit erfolgt, wenn sich eine Zivilkammer und eine Kammer für Handelssachen eines Landgerichts wechselseitig für unzuständig erklärt haben, OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. März 1995 - 1 W 5/95 -, NJW-RR 1995, 1535; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. September 1993 -3 AR 2355/93 -, NJW 1993, 3208; OLG Zweibrücken, Urteil vom 19. Oktober 1988, -2 U 13/88 -, MDR 1989, 272, bei einem Kompetenzkonflikt zwischen einer Zivilkammer und einer Kammer für Baulandsachen, OLG Oldenburg, Beschluss vom 3. Dezember 1976 - 1 AR 13/76 -, MDR 1977, 497, zwischen dem Familiengericht und der allgemeinen Prozessabteilung des Amtsgerichts.

    Soweit angenommen wird, durch § 937 Abs. 1 ZPO sei auch bestimmt, dass für den nachträglich anhängig gemachten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein bestimmter Spruchkörper innerhalb des Gerichts wie die Kammer für Handelssachen bzw. das Familiengericht bindend festgelegt sei, Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 937 Rn. 1; OLG Zweibrücken, Urteil vom 19. Oktober 1988 - 2 U 13/88 -, MDR 89, 272; Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 937 Rn. 3, wird dabei nicht berücksichtigt, dass in den zum Beleg genannten Fällen eine (weitere) gesetzliche Regelung über die Zuständigkeit dieser besonderen Spruchkörper bzw. Familiengerichte als Hauptsachegerichte und damit auch als zuständige Spruchkörper für das Verfahren über die einstweilige Verfügung besteht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 1 A 1703/07
    vgl. HansOLG Hamburg, Urteil vom 6. November 1980 - 3 U 151/79 -, MDR 1981, 1027 (mehrere Gerichte im organisatorischen Sinne); LG E. , Urteil vom 20. April 1999 - 4 O 108/99 -, GRUR 2000, 611 (Verhältnis verschiedener Landgerichte); OLG Zweibrücken, Urteil vom 19. Oktober 1988 - 2 U 13/88 -, MDR 1989, 272 (Zivilkammer - Kammer für Handelssachen).
  • OLG Hamm, 10.10.1995 - 4 U 76/95

    Ausgestaltung der Erledigung eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens durch

    Dabei spielen die Parteistellungen keine Rolle, so daß auch eine negative Feststellungsklage das Gericht der Hauptsache festlegen kann (Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 919 Rdn. 3; Großkommentar/Schultz-Süchting, UWG, § 25 Rdn. 177; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl. Kapitel 54 Rdn. 3; zur Zuständigkeit bei mehrfacher Rechtshängigkeit vgl. OLG Hamburg WRP 1981, 325 = MDR 1981, 1027; zur Zuständigkeitsverteilung zwischen Zivilkammer und Kammer für Handelssachen vgl. OLG Zweibrücken JZ 1989, 103; zur Unanwendbarkeit des § 512 a ZPO in diesen Fällen vgl. Münchner Kommentar/ZPO-Rimmelspacher, § 512 a Rdn. 12 m.w.N.).

    Die Hauptsache muß auch noch nichts rechtshängig sein; es genügt die Anhängigkeit, weil die Verknüpfung von Hauptsachegericht und Gericht der einstweiligen Verfügung nicht dem Schutz der Parteien dient, sondern der Einheitlichkeit der Entscheidung (Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 919 Rdn. 4; Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl., § 919 Rdn. 2 ff; OLG Zweibrücken JZ 1989, 103).

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   OLG Celle, 21.09.1988 - 2 W 66/88   

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OLG Celle, 21.09.1988 - 2 W 66/88 (https://dejure.org/1988,4658)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.09.1988 - 2 W 66/88 (https://dejure.org/1988,4658)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. September 1988 - 2 W 66/88 (https://dejure.org/1988,4658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 272
 
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.10.1988 - 14 W 115/88   

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https://dejure.org/1988,3413
OLG Frankfurt, 28.10.1988 - 14 W 115/88 (https://dejure.org/1988,3413)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.1988 - 14 W 115/88 (https://dejure.org/1988,3413)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 1988 - 14 W 115/88 (https://dejure.org/1988,3413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfegesuch; Klage; Anhängigkeit der Hauptsache

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 272
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97

    Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Die Entscheidung über die Frage, ob für die Anhängigkeit eines Verbundsantrages im Scheidungsverfahren die Beantragung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausreichend ist, wirft schwierige, bislang nicht hinreichend geklärte Rechts-, aber auch gegebenenfalls Tatsachenfragen auf, die in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. u. a. für die Anhängigkeit: OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 971 [972]; OLG Schleswig 3. Senat, SchlHA 1995, 157 [158]; OLG Frankfurt, MDR 1989, 272; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 59. Aufl., § 623 Rn. 9; Rolland/Brudermüller, FamK, § 623 ZPO Rn. 36; Sedemund-Treiber in: Johannson/Henrich, Eherecht, § 623 ZPO Rn. 10 (jeweils mit Verweis auf OLG Karlsruhe); dagegen: OLG Naumburg, Beschluss vom 8. März 2000, 8 WF 37/00, juris Rechtsprechung; vermittelnd: Zöller/Philippi, 22. Aufl., § 623 ZPO Rn. 23 c) und höchstrichterlich bisher nicht geklärt sind (vgl. Stellungnahme des Bundesgerichtshofs).
  • OLG Nürnberg, 18.08.1997 - 7 WF 2281/97

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe für einen

    Weil der reine Wortlaut und dessen bisherige Interpretation, wonach Anhängigkeit mit Eingang einer Antragsschrift bei Gericht (BGH NJW 1987, 3263, 3265, OLG Bamberg, FamRZ 1994, 519, 520; Baumbach/Hartmann, ZPO , 55. Auflage, § 261 , Rn 1) oder mit Aufnahme eines Antrags zu Protokoll des Gerichts (§ 117 Abs. 1 ZPO ; OLG Frankfurt, MDR 1989, 272 ) eintritt, bei der Gebührenfestsetzung zu unbilligen Ergebnissen führen kann, haben Rechtsprechung und Schrifttum die Anhängigkeit i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO auf der Grundlage des eingangs dargestellten Gesetzeszweckes - teilweise unterschiedlich - neu definiert.
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   OLG Hamburg, 23.11.1988 - 8 W 320/88   

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OLG Hamburg, 23.11.1988 - 8 W 320/88 (https://dejure.org/1988,6630)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.1988 - 8 W 320/88 (https://dejure.org/1988,6630)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 1988 - 8 W 320/88 (https://dejure.org/1988,6630)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 272
 
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Wird zitiert von ...

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