Weitere Entscheidungen unten: BGH, 02.03.1989 | OLG München, 02.03.1989

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   BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89   

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BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89 (https://dejure.org/1989,1538)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1989 - 1 StR 7/89 (https://dejure.org/1989,1538)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1989 - 1 StR 7/89 (https://dejure.org/1989,1538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Zumessungsgrundes der Entlassung aus dem Dienst oder des Verlustes der Rechte als Ruhestandsbeamter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 146 Abs. 2, § 46
    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 652
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89
    Dagegen kann der Strafausspruch nicht bestehen bleiben, weil das Urteil nicht erkennen läßt, ob das Landgericht bedacht hat, daß der Angeklagte, wenn er wegen Geldfälschung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird, nach § 59 Beamtenversorgungsgesetz seine Rechte als Ruhestandsbeamter verliert; das ist schon bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, zu erörtern (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2; BGH, Beschl. vom 4. Juni 1985 - 4 StR 277/85; je m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86

    Kuriertätigkeit als Handeltreiben; Begehung der Tat im Inland

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89
    Eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommender Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich; aus dem Umstand, daß ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86 m.w.Nachw., insoweit in NStZ 1986, 415 nicht abgedr.).
  • BGH, 27.08.1987 - 1 StR 412/87

    Geeignetheit eines Feuers zum Übergreifen auf bezeichnete Nachbargebäude als

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89
    Ob der Zumessungsgrund der Entlassung aus dem Dienst oder des Verlustes der Rechte als Ruhestandsbeamter ausdrücklich genannt werden muß, hängt ebenso vom Einzelfall ab wie die Frage, ob der Verlust des Arbeitsplatzes oder standesrechtliche Folgen (BGH, Beschl. vom 27. August 1987 - 1 StR 412/87; Beschl. vom 11. August 1987 - 1 StR 306/87) zu erwähnen sind.
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89
    Dagegen kann der Strafausspruch nicht bestehen bleiben, weil das Urteil nicht erkennen läßt, ob das Landgericht bedacht hat, daß der Angeklagte, wenn er wegen Geldfälschung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird, nach § 59 Beamtenversorgungsgesetz seine Rechte als Ruhestandsbeamter verliert; das ist schon bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, zu erörtern (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2; BGH, Beschl. vom 4. Juni 1985 - 4 StR 277/85; je m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 306/87

    Betrug in Tateinheit mit Untreue - Rüge des Vorliegens eines besonders schweren

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89
    Ob der Zumessungsgrund der Entlassung aus dem Dienst oder des Verlustes der Rechte als Ruhestandsbeamter ausdrücklich genannt werden muß, hängt ebenso vom Einzelfall ab wie die Frage, ob der Verlust des Arbeitsplatzes oder standesrechtliche Folgen (BGH, Beschl. vom 27. August 1987 - 1 StR 412/87; Beschl. vom 11. August 1987 - 1 StR 306/87) zu erwähnen sind.
  • BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89
    Dagegen kann der Strafausspruch nicht bestehen bleiben, weil das Urteil nicht erkennen läßt, ob das Landgericht bedacht hat, daß der Angeklagte, wenn er wegen Geldfälschung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird, nach § 59 Beamtenversorgungsgesetz seine Rechte als Ruhestandsbeamter verliert; das ist schon bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, zu erörtern (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2; BGH, Beschl. vom 4. Juni 1985 - 4 StR 277/85; je m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Der Tatrichter braucht im Urteil nur diejenigen Umstände anzuführen, die für die Bemessung der Strafe bestimmend sind, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 2; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; BGH, Beschl. vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02).
  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

    Jedenfalls bei einer solchen Sachlage ist der an das Strafurteil geknüpfte Verlust der Beamtenrechte nicht, wie es das Oberlandesgericht getan hat, erst bei der konkreten Strafzumessung, sondern schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 18).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung

    Das gilt insbesondere für gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts (BGH NStZ 1981, 342; BGH StV 1988, 64; BGH StV 1981, 235; BGH StV 1982, 419; BGH, Beschl. vom 11. November 1983 - 2 StR 279/83 -) und dabei grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 18; BGH StV 1985, 454; BGH, Beschl. vom 27. August 1996 - 1 StR 474/96 -).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß der Verlust der Beamtenrechte bereits bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigen ist (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; BGH, Beschl. vom 16. Juli 1996 - 5 StR 284/96 -).

    Aus dem Umstand, daß ein für die Strafzumessung möglicherweise bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann deshalb nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; BGH StV 1991, 157; BGH bei Spiegel DAR 1976, 92; BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86 -).

  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen

    Aus dem Umstand, dass ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, das Tatgericht habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (vgl. BGH NStZ-RR 2019, 227; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Gleiches gilt für eine drohende Ist-Ausweisung, sofern diese im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte für den Angeklagten darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGH StV 2008, 298), und für berufs- oder dienstrechtliche Folgen einer Verurteilung (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8 und 18; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO Rdn. 430).
  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

    Aus dem Umstand, dass ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, das Tatgericht habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (Senat, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. März 1989 - 1 StR 7/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18 Rn. 2 f., jeweils mwN).
  • BGH, 14.12.2017 - 3 StR 544/17

    Gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts als bestimmende

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen dazu als bestimmende Strafzumessungsgründe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) insbesondere auch gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1996 - 5 StR 492/96, NStZ-RR 1997, 195 mwN; vom 16. Dezember 1987, BGHSt 35, 14; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81, NStZ 1981, 342); dies gilt grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2; vom 2. März 1989 - 1 StR 7/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; vom 4. Juni 1985 - 4 StR 277/85, StV 1985, 454; vom 27. August 1996 - 1 StR 474/96; juris Rn. 4).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    In der neuen Verhandlung und Entscheidung kann auch beachtet werden, daß bei der Strafzumessung gegebenenfalls in Betracht kommende, zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenzen für den Angeklagten Schosser in Erwägung zu ziehen sind (BGHSt 35, 148 ff.; BGH, Urt. vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82 - Leitsatz in StV 1982, 419; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 18; s. a. Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 24; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 324; restriktiv Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. § 83 III 2 b, S. 891).
  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 413/11

    Strafzumessung (ausdrückliche Erörterung bereits erwähnter Umstände; Beseitigung

    Dass in den Strafzumessungsgründen eine Erwägung nicht ausdrücklich wiederholt wird, lässt nicht ohne weiteres den Schluss zu, das Tatgericht habe sie bei der Zumessung der Strafe übersehen (BGH, Beschluss vom 2. März 1989 - 1 StR 7/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18).
  • BGH, 16.10.2003 - 5 StR 377/03

    Strafzumessung (Berücksichtigung standesrechtlicher Folgen bei einem Arzt:

    Es trifft zwar zu, daß aus einem Fehlen der entsprechenden Strafmaßerwägung nicht ohne weiteres der Schluß gezogen werden kann, der Strafrichter habe diesen Umstand bei Zumessung der Strafe nicht gesehen und gewertet (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18, 23).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

  • BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98

    Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

  • BGH, 11.01.2001 - 5 StR 281/00

    Bedingter Vorsatz beim Totschlag; Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts

  • BGH, 23.10.1992 - 2 StR 483/92

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung von direktem Vorsatz beim

  • BGH, 07.07.1999 - 2 StR 90/99

    Überprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht, beamtenrechtliche

  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90

    Strafzumessung - Urteilsgründe - Beruf des Täters - Berufsspezifischer Tatbezug -

  • BGH, 27.08.1996 - 1 StR 474/96

    Prüfung eines minder schweren Falls ohne gebotene Gesamtwürdigung aller Umstände

  • BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90

    Erfordernis der Berücksichtigung der von der Strafe für das künftige Leben des

  • BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 796/91

    Schwerer Raub in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf einen Kraftfahrer -

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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1989 - 2 StR 705/88   

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https://dejure.org/1989,1850
BGH, 02.03.1989 - 2 StR 705/88 (https://dejure.org/1989,1850)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1989 - 2 StR 705/88 (https://dejure.org/1989,1850)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1989 - 2 StR 705/88 (https://dejure.org/1989,1850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mängel der Dienstaufsicht - Bestechlichkeit - Verletzung von Dienstgeheimnissen - Strafzumessung - Milderungsgrund

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB § 46 Abs. 2
    Berücksichtigung von Mängeln der Dienstaufsicht bei der Strafzumessung wegen eines Bestechlichkeitsdelikts

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1938
  • MDR 1989, 652
  • NStZ 1989, 318
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 2 StR 705/88
    Bei den Vorwürfen, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind, handelt es sich jedoch um eine - im prozeßrechtlichen Sinne - andere Tat, an welche die begangene Steuerhinterziehung nur äußerlich anknüpft, ohne mit den Vorgängen, die den Vorwurf der Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen begründen, eine nach der Lebensauffassung untrennbare Einheit zu bilden (vgl. BGHSt 35, 60).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 100/88

    Untreue - Schadenshöhe - Dauer der Tat

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 2 StR 705/88
    Eine andere Beurteilung käme - als Ausnahme von dieser Regel - nur dann in Betracht, wenn sich infolge der Vernachlässigung von Aufsichtspflichten durch den Dienstvorgesetzten schon allgemeine, über Pflichtverletzungen einzelner hinausreichende Mißstände eingestellt hätten und der Angeklagte einer daraus erwachsenen Versuchung - z.B. zur Ausnutzung von Organisationsmängeln oder Lücken innerhalb eines Kontrollsystems (vgl. BGHSt 29, 319, 324; BGH StV 1988, 253 [BGH 08.03.1988 - 1 StR 100/88]) - erlegen wäre.
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 2 StR 705/88
    Eine andere Beurteilung käme - als Ausnahme von dieser Regel - nur dann in Betracht, wenn sich infolge der Vernachlässigung von Aufsichtspflichten durch den Dienstvorgesetzten schon allgemeine, über Pflichtverletzungen einzelner hinausreichende Mißstände eingestellt hätten und der Angeklagte einer daraus erwachsenen Versuchung - z.B. zur Ausnutzung von Organisationsmängeln oder Lücken innerhalb eines Kontrollsystems (vgl. BGHSt 29, 319, 324; BGH StV 1988, 253 [BGH 08.03.1988 - 1 StR 100/88]) - erlegen wäre.
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    In der strafmildernd gewerteten Erwägung des Versagens der Kontrollinstanzen liegt hier keine - möglicherweise rechtlich bedenkliche - mildernde Berücksichtigung eines Mitverschuldens durch Mängel bei der Aufsicht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2. März 1989 - 2 StR 705/88, BGHR StGB § 46 II Tatumstände 6), sondern das Versagen der Kontrollinstanzen belegt die zu überwindende relativ niedrige Hemmschwelle und damit das Maß der aufgewendeten kriminellen Energie und ist deshalb revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. Februar 1994 - 3 StR 572/93 Rn. 5, StV 1994, 480).
  • OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03

    Kein Mitverschulden des wegen Nichtausführung einer Online-Order

    Jedenfalls, hat die Beklagte ein Verschulden des von ihr in den Auftragsübermittlungsweg eingeschalteten "Systemhausvertragspartners" gem. § 278 BGB wie eigenes Verschulden zu vertreten; die Beweislast trifft -- auch hinsichtlich eines Verschuldens des Erfüllungsgehilfen -- den Schuldner (BGH NJW 1989, 1938).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 572/93

    Verwerfung der Revision - Klarstellung eines Schuldspruchs - Gleichsetzung von

    In der strafmildernd gewerteten Erwägung, dem Angeklagten sei die Lieferung dienstlichen Materials durch das Fehlen von Torkontrollen "verhältnismäßig leicht gemacht worden", kann nicht eine - möglicherweise rechtlich bedenkliche - mildernde Berücksichtigung eines Mitverschuldens durch Mängel bei der Dienstaufsicht gesehen werden (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 II Tatumstände 6), vielmehr ist sie als Kennzeichnung der nach Sachlage relativ niedrigen, zu überwindenden Hemmschwelle und damit der aufgewendeten kriminellen Energie zu verstehen und revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.03.1989 - 11 W 3166/88   

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https://dejure.org/1989,8085
OLG München, 02.03.1989 - 11 W 3166/88 (https://dejure.org/1989,8085)
OLG München, Entscheidung vom 02.03.1989 - 11 W 3166/88 (https://dejure.org/1989,8085)
OLG München, Entscheidung vom 02. März 1989 - 11 W 3166/88 (https://dejure.org/1989,8085)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwaltliche Zahlungsaufforderung; Erstattungsfähigkeit; Vollstreckungvoraussetzungen; Angemessene Zahlungsfrist

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 788

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 652
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten in der Zwangsvollstreckung

    Ob darüber hinaus auch die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung an den Schuldner erforderlich ist, ab der erst die Wartefrist zu laufen beginnt, ist umstritten (vgl. bejahend: OLG München MDR 1989, 652; OLG Bremen JurBüro 1984, 298; OLG Düsseldorf, JurBüro 1981, 1028; verneinend: OLG Frankfurt JurBüro 1988, 786; OLG Köln JurBüro 1986, 1582; KG JurBüro 1983, 242; OLG Saarbrücken JurBüro 1982, 242).
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