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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90   

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BayObLG, 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90 (https://dejure.org/1990,2960)
BayObLG, Entscheidung vom 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90 (https://dejure.org/1990,2960)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Dezember 1990 - 2 ObOWi 383/90 (https://dejure.org/1990,2960)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrverbot; Entlassung; Tatgericht; Erörterung; Einwirkung; Täter; Fahrzeugart; Beschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1, 2

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 471
  • NZV 1991, 161
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07

    Fahrverbot kann auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart beschränkt werden

    Da der Betroffene als Feuerwehrbeamter tätig ist und als solcher Einsatzfahrzeuge und Krankenkraftwagen führen muss, hätte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Anlass zu der Prüfung bestanden, ob zur Einwirkung auf den Betroffenen ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" ausreicht (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 407; BayObLG NZV 1991, 161; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653).
  • OLG Bamberg, 09.11.2017 - 3 Ss OWi 1556/17

    Absehen von Regelfahrverbot für Krankenkraftwagen

    substantiiert vorgetragenen Gründe für einen konkret drohenden Existenzverlust im Falle der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zur Abwendung einer unbilligen Härte mit einer nach § 25 I 1 a.E. StVG vorgesehenen Fahrverbotsbeschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten hinreichend Rechnung getragen werden konnte, zumal für die Anerkennung eines derartigen Falles hier ernstlich Anlass bestand (OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06 = VM 2007, Nr. 4 = VRR 2006, 432 und 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07 = NStZ-RR 2008, 119 = VRS 113 [2007], 357 = VRR 2008, 75 [Gieg] = DAR 2008, 33 [Ls]; vgl. ferner schon BayObLG, Beschluss vom 21.06.1989 - 2 Ob OWi 167/89 = ZfS 1989, 359 = NJW 1989, 2959 = DAR 1989, 428 = VRS 77 [1989], 456 = VM 1990, Nr. 14; 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90 = NZV 1991, 161 = MDR 1991, 471 = DAR 1991, 110 = ZfS 1991, 108 = VRS 80 [1991], 369 = VM 1991, Nr. 59 und 26.08.1999 - 1 ObOWi 395/99 = MDR 1999, 1504).
  • OLG Hamm, 20.04.2010 - 2 RBs 31/10

    Fahrverbot, Beschränkung, Zulässigkeit; Umfang

    Dabei ist eine nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG grundsätzlich statthafte Beschränkung des Fahrverbotes auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen insbesondere dann zu erwägen, wenn ansonsten eine außergewöhnliche und nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringende Härte eintreten würde (vgl. OLG Karlsruhe, VRS 108, 37 f.; OLG Hamm, VRS 53, 205 f.; BayObLG DAR 1991, 110 f. = NZV 1991, 120 f.) und eine solche Sanktion als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme für den Betroffenen als ausreichend anzusehen ist (OLG Düsseldorf, VRS 113, 442 f.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenates vom 15. September 2005 - 3 Ss OWi 591/05 - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Es solche nach § 25 StVG durchaus statthafte Möglichkeit wird insbesondere dann zu erwägen sein, wenn ansonsten eine außergewöhnliche und nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringende Härte eintreten würde (vgl. BayObLG DAR 1991, 110 f.; OLG Hamm VRS 53, 205 f.) und eine solche Sanktion als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme für den Betroffenen als ausreichend anzusehen ist (BayObLG MDR 1999, 1504).
  • OLG Bamberg, 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06

    Die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4

    Wie in den ähnlich gelagerten und bei Berufskraftfahrern in aller Regel gegenüber einer pauschalen Verkürzung der Verbotsfrist vorrangig zu prüfenden Möglichkeit einer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG ausdrücklich erlaubten Fahrverbotsbeschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten (BayObLG NZV 1991, 161; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 910) gebot dies schon das mit Verfassungsrang ausgestattete rechtsstaatliche Übermaßverbot (OLG Bamberg, Beschl. v. 19.07.2005 ? 2 Ss OWi 564/05; BayObLG NZV 1991, 161 und 1998, 212 f.; Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 25 StVG Rn. 11).
  • OLG Bamberg, 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06

    Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung

    Schied nach diesen Maßstäben ein Absehen von einem Fahrverbot aus, enthob dies das AG allerdings noch nicht von der aus dem rechtsstaatlichen Übermaßverbot (OLG Bamberg, Beschl. v. 19.07.2005 - 2 Ss OWi 564/05 sowie zuletzt insbesondere Senatsbeschluss vom 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/2006; vgl. auch BayObLG NZV 1991, 161 und 1998, 212 f.; Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 25 StVG Rn. 11) herzuleitenden Verpflichtung, sich aufgrund der seitens des Betr.
  • OLG Zweibrücken, 12.05.2003 - 1 Ss 79/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Zeitliche Bemessung eines Fahrverbots

    Ebenso wie bei der Frage, ob die Anordnung selbst gerechtfertigt ist, muss er sich jedoch auch bei der Bemessung der Dauer - ebenso wie bei einer etwaigen Beschränkung auf Fahrzeugarten (vgl. BayObLG DAR 1991, 110 f) - der Möglichkeit des Abweichens vom Regelsatz des Katalogs bewusst sein und dies in den Entscheidungsgründen zumindest dort zu erkennen geben, wo solche Ausnahmeumstände zugunsten des Betroffenen anklingen.
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1996 - 5 Ss OWi 2/96

    Herausnahme des Führens von Lkw aus einem Fahrverbot

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muß es darüber hinaus beschränkt werden, wenn ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" für den Betroffenen ausreicht (Senatsbeschluß in NZV 1994, 407 ; OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen DAR 1984, 122 ; BayObLG NZV 1991, 161 ; Jagusch/Hentschel a.a.O. Rdnr. 11 zu § 25 StVG m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1994 - 5 Ss OWi 187/94
    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muß es darüber hinaus beschränkt werden, wenn ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" für den Betroffenen ausreicht (OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen, DAR 1984, 122; BayObLG NZV 1991, 161 ;Jagusch/Hentschel, Staßenverkehrsrecht, 32. Aufl., Rdn. 11 zu § 25 StVG m.w.N.):.
  • OLG Hamm, 04.12.2001 - 1 Ss OWi 976/01

    Absehen vom Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt, Berufskraftfahrer, außergewöhnliche

    Ein Rechtsfehler des angefochtenen Urteils ist es aber auch, dass darin im Falle des drohenden Arbeitsplatzverlustes infolge eines Fahrverbotes jegliche Erwägungen zu der Frage fehlen, ob von dem Fahrverbot nicht lediglich das berufliche Führen der im Betrieb des Arbeitgebers eingesetzten LKWs hätte ausgenommen werden dürfen (OLG Koblenz, NZV 1997, 48; OLG Bremen, DAR 1990, 190; BayObLG NZV 1991, 161; OLG Hamm, VRS 53, 205).
  • OLG Köln, 03.09.1996 - Ss 366/96
  • OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94
  • OLG Köln, 29.06.1995 - Ss 344/95(B) - 172

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Bemessung der Höhe einer Geldbuße im

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.09.1990 - 4 Ss OWi 950/90   

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https://dejure.org/1990,1138
OLG Hamm, 28.09.1990 - 4 Ss OWi 950/90 (https://dejure.org/1990,1138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.1990 - 4 Ss OWi 950/90 (https://dejure.org/1990,1138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 1990 - 4 Ss OWi 950/90 (https://dejure.org/1990,1138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhängung eines Fahrverbots; Grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeug-Führers; Erstmalige und fahrlässige Begehung; Hochstufung einer Regelgeldbuße zur Verhängung eines Fahrverbots

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 471
  • NZV 1991, 121
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1990 - 4 Ss OWi 950/90
    Zwar hat sich der Verordnungsgeber mit Bedacht auf die Rechtspr. des BVerfG (vgl. BVerfG in NJW 1969, 1623 ) nicht dazu entschlossen, daß in jedem Regelfall der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BKatV aufgeführten Tatbestände ein Fahrverbot zu verhängen ist.
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    dd) Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 BKatV indiziert deshalb das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (so zu Recht OLG Hamm - 4. Senat für Bußgeldsachen - NZV 1991, 121; vgl. dazu OLG Saarbrücken NZV 1991, 399 und 400).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Entsprechend der Intention des Verordnungsgebers (vgl. dazu Janiszewski NJW 1989, 3113, 3118 f) indiziert vielmehr grundsätzlich die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (OLG Düsseldorf NZV 1991, 398, 399), so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. OLG Hamm NZV 1991, 121).
  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Zwar hat das Amtsgericht insoweit offenbar nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschluß des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Nach dem Willen des Verordnungsgebers soll die genannte Regelung eine angemessenere und häufigere Anwendung des besonders wirkungsvollen Instruments des Fahrverbots ermöglichen, um auf diese Weise angesichts des zunehmend gefährlicher werdenden Straßenverkehrs zur Hebung der Verkehrssicherheit beizutragen (OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Frankfurt NJW 1992, 1399).

    Er führt dazu u.a. aus, die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV indiziere grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedürfe (so auch BayObLG vom 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92; OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Düsseldorf NZV 1993, 445 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ).

  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 2 Ss OWi 219/03

    Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid, Zustellung; Ersatzzustellung;

    Die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 1 Nr. 1 BkatV in der nunmehr geltenden Fassung des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BkatV indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (zu vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02

    Abstandsmessung - Erforderlicher Umfang der richterlichen Feststellungen

    Es bedarf dann keiner näheren Darlegungen dazu, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg im Hinblick auf die identische Zweckrichtung von Geldbuße und Fahrverbot und die zwischen beiden bestehende Wechselwirkung nicht durch eine - gegebenenfalls empfindliche - Erhöhung der Geldbuße ebenfalls erreicht werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 241, 242 mwN = VRS 85, 235, 236/237 mwN = VM 1993 Nr. 16 mwN; NZV 1991, 121, 122).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 3 RBs 36/10

    Fahrverbotsentscheidung, Begründung

    Es bedarf dann keiner näheren Darlegungen dazu, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg im Hinblick auf die identische Zweckrichtung von Geldbuße und Fahrverbot und die zwischen beiden bestehende Wechselwirkung nicht durch eine - gegebenenfalls empfindliche - Erhöhung der Geldbuße ebenfalls erreicht werden kann (vgl. Senat NZV 1993, 241, 242 mwN = VRS 85, 235, 236/237 mwN = VM 1993 Nr. 16 mwN; NZV 1991, 121, 122).
  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Von der Anordnung eines Fahrverbots kann im Einzelfall nämlich nur dann abgesehen werden, wenn erhebliche Härten vorliegen oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände gegeben sind, die das Tatgeschehen aus dem Rahmen typischer Begehungsweise im Sinn einer Ausnahme herausheben (vgl. BGHSt 38, 134; ständige Rechtsprechung der Obergerichte, vgl. die Zusammenstellung bei Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 b m.w.N.; sowie die oben erwähnten Rechtsprechungsnachweise; s.a. OLG Hamm NZV 1991, 121).
  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 1 Ss 151/03

    Regelfahrverbot, Absehen vom, Begründungspflicht

    Nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie sie z.B. im (real) drohenden Verlust der beruflichen und damit wirtschaftlichen Existenz zu sehen wäre, könnte dies begründen (OLG Koblenz, 2 Ss 4/99 vom 11.02.1999 und 2 Ss 160/96 vom 02.07.1996; OLG Hamm NZV 91, 121 sowie 2 Ss OWi 623/95 vom 09.07.1995, 2 Ss OWi 703/95 vom 26.06.1995, 2 Ss 386/95, vom 18.07.1995, 1 Ss OWi 211/2000 und 2 Ss OWi 830/95 vom 20.07.1995, alle in: www.burhoff.de; vgl auch BVerfG NJW 95, 1541; OLG Düsseldorf NZV 95, 161; OLG Oldenburg NZV 95, 405 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 95, 21 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.1998 - 1 Ss 208/98

    Besetzung der Bußgeldsenate bei der Überprüfung eines Fahrverbots ; Anordnung

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  • OLG Hamm, 27.07.1995 - 2 Ss OWi 808/95

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Möglichkeit des Absehens vom

  • OLG Koblenz, 17.08.2004 - 2 Ss 154/04

    Fahrverbot - Regelfahrverbot - Notwendigkeit der Anordnung

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 3 RBs 36/10

    Lasermessung, Riegl FG-21P, Verwertbarkeit, Beweisverwertungsverbot

  • OLG Hamm, 19.10.1995 - 2 Ss OWi 1223/95

    Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaft, Feststellungen, Phasenplan,

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2007 - 2 Ss OWi 139/06

    Eingehende Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen im Urteil bei einer

  • OLG Hamm, 25.09.1995 - 2 Ss OWi 1008/95

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Taxifahrer, Möglichkeit des Absehens vom

  • OLG Celle, 26.02.1991 - 1 Ss OWi 210/90

    Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbots statt verschärfter Geldbuße

  • OLG Köln, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02

    Abstandsmessung durch nachfolgendes Messfahrzeug

  • OLG Hamm, 01.09.1992 - 4 Ss OWi 837/92

    Absehen von Fahrverbot, Abwägung, Berufsfahrer, Gebäudereiniger, auf Kfz

  • OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 Ss OWi 19/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur

  • BayObLG, 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91
  • OLG Hamm, 23.05.2011 - 5 RBs 1/11

    Rechtfertigung des Absehens von der Verhängung eines Regelfahrverbots bei

  • OLG Hamm, 25.05.2000 - 4 Ss OWi 358/00

    Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes, Abstand, Sicherheitsabstand, Absehen vom

  • OLG Hamm, 10.03.1998 - 3 Ss OWi 150/98

    Absehen vom Fahrverbot, Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung

  • OLG Hamm, 07.05.1998 - 4 Ss OWi 426/98

    Absehen vom Fahrverbot, berufliche Nachteile, Existenzvernichtung,

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.11.1990 - 4 Ws 314/90   

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https://dejure.org/1990,8020
OLG Düsseldorf, 23.11.1990 - 4 Ws 314/90 (https://dejure.org/1990,8020)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.1990 - 4 Ws 314/90 (https://dejure.org/1990,8020)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 1990 - 4 Ws 314/90 (https://dejure.org/1990,8020)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 471
  • StV 1991, 432
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 2 Ws 89/00

    Besetzung der Strafvollstreckungskammer mit drei Richtern

    Das Oberlandesgericht kann gemäß § 309 Abs. 2 StPO in der Sache selbst entscheiden, weil es sowohl das der großen als auch der kleinen Strafvollstreckungskammer übergeordnete Beschwerdegericht ist und es dem allgemein geltenden Beschleunigungsgebot widersprechen würde, wenn im selben Instanzenzug das Verfahren trotz eigener Entscheidungsmöglichkeit durch Zurückverweisung verzögert wird (so auch OLG Frankfurt StV 1989, 491; OLG Hamm, 2. Strafsenat, NStZ 1992, 407; LR-Siolek, aaO, § 78 b GVG Rdnr. 14; a.A. OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, StV 1991, 432; OLG Hamm.
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1998 - 1 Ws 27/98

    Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der

    Dies führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer (OLG Düsseldorf StV 1991, 432 ).
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