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Rechtsprechung
   LG Kaiserslautern, 05.10.1990 - 3 Qs 173/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5494
LG Kaiserslautern, 05.10.1990 - 3 Qs 173/90 (https://dejure.org/1990,5494)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 05.10.1990 - 3 Qs 173/90 (https://dejure.org/1990,5494)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 05. Oktober 1990 - 3 Qs 173/90 (https://dejure.org/1990,5494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen für Gebühren und sonstigen Auslagen eines gewählten Verteidigers für einen früheren Angeklagten; Bestimmung der Gebühren nach §§ 83, 84 BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) nach billigem Ermessen des Verteidigers; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO §§ 12, 83, 84, 91 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 559
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Potsdam, 26.11.2012 - 24 Qs 118/11

    Vergütungsfestsetzung für den Strafverteidiger in Bußgeldverfahren wegen einer

    Die Zwanzig-Prozent-Linie ist dabei aber nur als "Merklinie" anzusehen (so auch LG Kaiserslautern MDR 1991, 559; OLG München MDR 2004, 176) und bei der Bewertung der individuelle Fall zu berücksichtigen, weil anderenfalls keine Ermessensausübung vorliegt (AG Kehl, Az.: 4 C 19/11 vom 26. April 2011, Jurion RS 2011, 18605; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 14 Rn. 24).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.01.1991 - 3 ObOWi 149/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3595
BayObLG, 25.01.1991 - 3 ObOWi 149/90 (https://dejure.org/1991,3595)
BayObLG, Entscheidung vom 25.01.1991 - 3 ObOWi 149/90 (https://dejure.org/1991,3595)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Januar 1991 - 3 ObOWi 149/90 (https://dejure.org/1991,3595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vermittlung von Subunternehmern als Überlassung von Arbeitnehmern; Maßstab bei Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung; Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 559
  • BB 1991, 1718
  • BB 1992, 2
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68

    Bindung der Rechtsnachfolger der Parteien durch ein rechtskräftiges Urteil -

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1991 - 3 ObOWi 149/90
    Ob ein solches vorliegt, ist, soweit ersichtlich, nach einhelliger Auffassung von Rechtsprechung und Literatur nach den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts zu beurteilen (Sandmann/Marschall AÜG - Stand Juli 1990 - Art. 1 § 1 Anm. 6 u. 40; Ambs in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze AÜG Art. 1 § 1 Anm. 3; Gagel AFG - Stand Januar 1990 - § 13 Rn. 2; vgl. hierzu ferner BSGE 31, 235, 244).

    Von einem Arbeitsverhältnis kann allerdings nur dann die Rede sein, wenn das Arbeitsverhältnis unabhängig vom Verleihvertrag eingegangen wurde und diesen überdauert (BSGE 31, 235, 242; Gagel AFG a.a.O. § 13 Rn. 30 mit weiteren Nachweisen; Nikisch Arbeitsrecht 3. Aufl. S. 244).

  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1991 - 3 ObOWi 149/90
    Wesentliches Merkmal für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist das Vorhandensein der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber, dem auf Seiten des Arbeitgebers das Weisungsrecht hinsichtlich Art, Ort, Zeit und Dauer der Dienstleistung entspricht (BAGE 12, 303 ; BAGE 19, 324 ; BayObLGSt 1981, 66; BayObLGSt 1970, 262, 264; Das Deutsche Bundesrecht VD 22 S. 12 und 13).
  • BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 141/61

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1991 - 3 ObOWi 149/90
    Wesentliches Merkmal für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist das Vorhandensein der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber, dem auf Seiten des Arbeitgebers das Weisungsrecht hinsichtlich Art, Ort, Zeit und Dauer der Dienstleistung entspricht (BAGE 12, 303 ; BAGE 19, 324 ; BayObLGSt 1981, 66; BayObLGSt 1970, 262, 264; Das Deutsche Bundesrecht VD 22 S. 12 und 13).
  • BayObLG, 14.05.1981 - 3 ObOWi 73/81
    Auszug aus BayObLG, 25.01.1991 - 3 ObOWi 149/90
    Wesentliches Merkmal für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist das Vorhandensein der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber, dem auf Seiten des Arbeitgebers das Weisungsrecht hinsichtlich Art, Ort, Zeit und Dauer der Dienstleistung entspricht (BAGE 12, 303 ; BAGE 19, 324 ; BayObLGSt 1981, 66; BayObLGSt 1970, 262, 264; Das Deutsche Bundesrecht VD 22 S. 12 und 13).
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    (a) Für eine Leiharbeit ist erforderlich, dass zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein reguläres Arbeitsverhältnis besteht, das unabhängig von dem Verleihvertrag eingegangen wurde und diesen überdauert (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 1970 - 7 RAr 44/68, BSGE 31, 235, 242; BayObLG, Beschluss vom 25. Januar 1991 - 3 Ob OWi 149/90, wistra 1991, 233, 234; Paetzold in Ignor/Mosbacher, Handbuch Arbeitsstrafrecht, 3. Aufl., § 3 Rn. 24).

    Dagegen handelt es sich in Fällen, in denen Arbeitnehmer zu dem alleinigen Zweck angeworben werden, anschließend Tätigkeiten für einen Dritten auf dessen Weisung unter Eingliederung in den Betrieb auszuüben, ohne dass ein darüber hinausgehender Einsatz beabsichtigt ist, grundsätzlich um eine bloße Arbeitsvermittlung (s. auch § 1 Abs. 2 AÜG); als solche fällt diese nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 1970 - 7 RAr 44/68, aaO, S. 242 f.; BayObLG, Beschluss vom 25. Januar 1991 - 3 Ob OWi 149/90, aaO).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.11.1990 - 3 ObOWi 124/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6848
BayObLG, 19.11.1990 - 3 ObOWi 124/90 (https://dejure.org/1990,6848)
BayObLG, Entscheidung vom 19.11.1990 - 3 ObOWi 124/90 (https://dejure.org/1990,6848)
BayObLG, Entscheidung vom 19. November 1990 - 3 ObOWi 124/90 (https://dejure.org/1990,6848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AÜG Art. 1 § 1 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 1a
    Voraussetzungen gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 559
  • BB 1991, 2018
  • DB 1991, 1128
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 15.02.1991 - 3 ObOWi 140/90

    Begriff der Arbeitsvermittlung im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes; Begriff

    Von einem echten Arbeitsverhältnis kann nur die Rede sein, wenn es, wie der Senat bereits mehrfach betont hat (BayObLG vom 19.11.1990 - 3 Ob OWi 124/90 und vom 12.1.1989 - 3 Ob OWi 177/88), unabhängig vom Verleihvertrag eingegangen wurde, diesen überdauert und den Verleiher verpflichtet, den Lohn auch dann zu zahlen, wenn der Leiharbeitnehmer zeitweise nicht ausgeliehen werden kann.
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