Rechtsprechung
   BayObLG, 26.06.1991 - BReg. 1 Z 39/91   

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https://dejure.org/1991,2135
BayObLG, 26.06.1991 - BReg. 1 Z 39/91 (https://dejure.org/1991,2135)
BayObLG, Entscheidung vom 26.06.1991 - BReg. 1 Z 39/91 (https://dejure.org/1991,2135)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - BReg. 1 Z 39/91 (https://dejure.org/1991,2135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug; Maßnahmen; Trennung; Kind; Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 121
  • MDR 1991, 971
  • FamRZ 1992, 90
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 15.07.1980 - BReg. 1 Z 54/80
    Auszug aus BayObLG, 26.06.1991 - BReg. 1 Z 39/91
    Dies setzt allerdings voraus, daß ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, welches ein Abwarten bis zur Beendigung der notwendigen Ermittlungen nicht gestattet und eine sofortige Maßnahme zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr erfordert (BayObLGZ 1980, 202/203 f; Jansen FGG § 19 Rn. 28 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auf die Berufung des Klägers, mit der er über die vom Landgericht ausgesprochene Verurteilung hinaus Zahlung von 17.777 DM nebst Zinsen sowie den Ersatz künftigen Schadens (bis zur Vornahme lärmverhindernder Maßnahmen) verlangte, hat das Oberlandesgericht unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels die Beklagte zur Zahlung von jährlich 3.000 DM, beginnend mit dem Jahre 1987, an den Kläger verurteilt (OLG München, MDR 1991, 971 [OLG München 21.01.1991 - 17 U 2577/90]).
  • BayObLG, 08.12.1994 - 1Z BR 147/94

    Entziehung elterlicher Rechte bei Gefährdung des Kindeswohls

    Diese Erklärung des Kreisjugendamts enthob das Beschwerdegericht zwar nicht seiner Verpflichtung, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob im Rahmen der öffentlichen Hilfen, auf die das Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Anspruch gewährt (§§ 27 f. SGB VIII), eine mit der Trennung des Mädchens von der Familie (§ 1666a BGB ) verbundene und daher den Fortbestand der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts erfordernde Maßnahme in Betracht kam und mit Bindungswirkung für das Jugendamt anzuordnen war (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1218, 1220 und 1992, 90, 91; OLG Frankfurt DAVorm 1993, 943, 944 mit Anm. Dickmeis; Staudinger/Coester § 1666a Rn. 13; MünchKomm/Hinz § 1666 Rn. 53a und § 27 SGB VIII Rn. 4; Erman/Michalski BGB 9. Aufl. § 1666 Rn. 17; Coester FamRZ 1991, 253, 260; a.A. hinsichtlich der Anordnungsbefugnis des Vormundschaftsgerichts Krug/Grüner/Dalichau Kinder- und Jugendhilfe Anm. III S. 22, Jans/Happe/Saurbier Kinder- und Jugendhilferecht Anm. C I 2a, jeweils zu § 27 SGB VIII).

    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht angenommen, daß die Gefährdung des Kindeswohls nicht durch öffentliche Hilfen gemäß §§ 27, 28, 31 SGB VIII (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 90, 91 und FamRZ 1993, 229, 231) begegnet werden kann.

  • BayObLG, 26.02.1992 - 1Z BR 10/92

    Kindesmissbrauch; Beeinträchtigung; Kindeswohl; Einschreiten; Rechtfertigung;

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  • BayObLG, 09.04.1992 - 1Z BR 34/92

    Mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge

    Die zulässige weitere Beschwerde (vgl. BayObLG NJW 1992, 121 ) ist nicht begründet.

    bb) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch durch eine vorläufige Anordnung getroffen werden können, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG NJW 1992, 121 ; vgl. auch Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 28 und Keidel/Kahl Rn. 30, jeweils zu § 19 und jeweils m. w. Nachw.).

  • OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03

    Rechtstellung der Pflegefamilie eines Kindes

    Sind jedoch die vorrangigen, die Eltern unterstützenden und auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsbewussten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichteten Maßnahmen wie Erziehungsberatung und sozialpädagogische Familienhilfe fehlgeschlagen, ist eine Trennung der Kinder von den Kindeseltern unumgänglich (BayObLG, NJW 1992, 121).
  • BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    Nach diesen Vorschriften ist die weitere Beschwerde der Mutter gegen den Beschluß des Landgerichts vom 11.9.1998 zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 90 ).
  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 24.11.1994 - 1Z BR 143/94

    Vormundschaftsgerichtliche Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des

    Ohne Rechtsfehler führt das Landgericht aus, daß der Gefährdung des Kindeswohls nicht durch öffentliche Hilfen gemäß §§ 27, 28, 31 SGB VIII (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 90/91 und FamRZ 1993, 229/231) begegnet werden kann.
  • BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92

    Voraussetzungen der Entziehung der gesamten Personensorge

    (2) Das Landgericht hat geprüft, ob die Gefährdung durch andere Maßnahmen abgewendet werden könnte, insbesondere durch öffentliche Hilfe zur Erziehung im Sinn der §§ 27 ff SGB VIII. d.F. des Art. 10 Abs. 2 KJHG (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1218/1220 und FamRZ 1992, 90/91).
  • BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98

    Entziehung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung durch vorläufige Anordnung

    Nach diesen Vorschriften ist die weitere Beschwerde der Eltern zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 90 ).
  • BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts der Zuführung zur

  • BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 223/96

    Voraussetzungen für ein Einschreiten des Vormundschaftsgerichts im Wege der

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