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   OLG Düsseldorf, 16.11.1992 - 3 Ws 636/92   

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https://dejure.org/1992,3034
OLG Düsseldorf, 16.11.1992 - 3 Ws 636/92 (https://dejure.org/1992,3034)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.1992 - 3 Ws 636/92 (https://dejure.org/1992,3034)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 1992 - 3 Ws 636/92 (https://dejure.org/1992,3034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 371
  • StV 1994, 85
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 16.06.1986 - 1 Ws 146/86

    Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft; Aufhebung des Haftbefehls;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1992 - 3 Ws 636/92
    Infolgedessen muß ein Haftbefehl nicht deshalb aufgehoben werden, weil die Strafe demnächst durch Untersuchungshaft verbüßt sein wird (vgl. OLG Frankfurt/M. StV 1988, 392 [393] m.w.N.; NStZ 1986, 569 ; OLG Stuttgart Justiz 1990, 26; KG StV 1988, 208; Kleinknecht/Meyer, a.a.O., § 120 StPO Rdn. 4; Löwe/Rosenberg-Wendisch, a.a.O. § 120 StPO Rdn. 11).
  • KG, 15.01.1987 - 4 Ws 3/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1992 - 3 Ws 636/92
    Infolgedessen muß ein Haftbefehl nicht deshalb aufgehoben werden, weil die Strafe demnächst durch Untersuchungshaft verbüßt sein wird (vgl. OLG Frankfurt/M. StV 1988, 392 [393] m.w.N.; NStZ 1986, 569 ; OLG Stuttgart Justiz 1990, 26; KG StV 1988, 208; Kleinknecht/Meyer, a.a.O., § 120 StPO Rdn. 4; Löwe/Rosenberg-Wendisch, a.a.O. § 120 StPO Rdn. 11).
  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als

    Insbesondere kommt es hier nicht darauf an, ob die Berücksichtigung eines anderen Strafverfahrens einen bestimmten Verdachtsgrad für eine Tatbegehung oder -beteiligung voraussetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 1992 - 3 Ws 636/92, MDR 1993, 371; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 112 Rn. 40; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 112 Rn. 19).
  • KG, 13.09.2016 - 4 Ws 130/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Beurteilung des Haftgrundes der Fluchtgefahr;

    Zwar kann bei der Beurteilung der Fluchtgefahr auch die Verfolgung des Angeklagten wegen des dringenden Verdachts weiterer Straftaten berücksichtigt werden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1994, 85 = MDR 1993, 371; Hilger in LR-StPO 26. Aufl., § 112 Rn. 40; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 112 Rn 19).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sondern hält sich im Rahmen der den Fachgerichten zugewiesenen Aufgabe zur Auslegung des einfachen Rechts, wenn der Strafsenat mit der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1993, 371) und der Literatur (Graf in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 112 Rn. 16; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 112 Rn. 19; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 112 Rn. 34, 40) bei der Beurteilung der Fluchtgefahr auch das weitere gegen den Beschwerdeführer anhängige Strafverfahren berücksichtigt.
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09

    Voraussetzungen eines Haftbefehls nach Verurteilung in zweiter Instanz

    Die damit geforderte Prognose des verfahrensbezogenen künftigen Verhaltens des Beschuldigten erfordert eine umfassende Abwägung sämtlicher im konkreten Einzelfall für und gegen eine mögliche Flucht des Beschuldigten sprechender Umstände (OLG Düsseldorf, StV 1994, 85; OLG Köln, StV 1995, 475).
  • LG Braunschweig, 10.06.2015 - 13 Qs 109/15

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigem

    Die damit geforderte Prognose des verfahrensbezogenen künftigen Verhaltens des Beschuldigten erfordert eine umfassende Abwägung sämtlicher im konkreten Einzelfall für und gegen eine mögliche Flucht des Beschuldigten sprechender Umstände (OLG Düsseldorf, StV 1994, 85; OLG Köln, StV 1995, 475).
  • KG, 14.02.2005 - 5 Ws 65/05

    Fluchtanreiz (auch) aufgrund drohender Unterbringung nach § 63 StGB bei

    Den Fluchtanreiz erhöhend sind etwaige Konsequenzen dieses Verfahrens auf andere, so etwa der im Falle einer Verurteilung drohende Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. KG, Beschluß vom 12. August 2004 - (5) 1 HEs 126/04 (31-37/04) -) und der Verdacht weiterer Straftaten in anhängigen Verfahren (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1993, 371; KG aaO und Beschluß vom 4. November 2004 - (5) 1 HEs 173/04 (48/04) - std.
  • OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Abwägung aller Umstände

    Es gibt aber weder einen verfassungsrechtlich abgesicherten noch einen strafprozessual anerkannten Grundsatz, dass die Untersuchungshaft die Dauer der verhängten und insgesamt zu verbüßenden Strafe nicht erreichen darf (OLG Düsseldorf MDR 1993, 371).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 3 Ws 187/10
    Infolgedessen muss ein Haftbefehl nicht schon deshalb aufgehoben werden, weil die Strafe demnächst durch Untersuchungshaft verbüßt sein wird (vgl. Senat MDR 1993, 371, 372 = StV 1994, 85 ; StV 1994, 86 ; KG NStZ-RR 2008, 157; StV 1988, 208 ; OLG Frankfurt StV 1988, 392, 393 mwN; NStZ 1986, 569; OLG Stuttgart DJ 1990, 26; Meyer-Goßner, aaO, § 120 StPO Rdnr. 4).
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