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   BGH, 03.05.1994 - VI ZR 248/93   

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https://dejure.org/1994,1442
BGH, 03.05.1994 - VI ZR 248/93 (https://dejure.org/1994,1442)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1994 - VI ZR 248/93 (https://dejure.org/1994,1442)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - VI ZR 248/93 (https://dejure.org/1994,1442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Urteilszustellung - Empfangsbekenntnis - Nachfrage der Geschäftsstelle - Zustellungsfiktion

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 212 a
    Empfangsbekenntnis ohne Verwendung des Vordrucks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 212a
    Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt; Bescheinigung des Zustellungszeitpunkts durch schriftliche Erklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2297
  • MDR 1994, 718
  • VersR 1994, 959
  • BB 1994, 1815
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 599/80

    Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Zustellungsabsicht

    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - VI ZR 248/93
    Die Revision sieht ferner zutreffend, daß dem Berufungsgericht auch in der Auffassung zu folgen ist, daß das Empfangsbekenntnis nicht auf dem üblichen gerichtlichen Vordruck abgegeben werden muß (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 -, ferner BGH, Urteil vom 29. Oktober 1980 - IVb ZR 599/80 - NJW 1981, 462, 463).

    Auch ist es richtig, daß der Bundesgerichtshof im Urteil vom 29. Oktober 1980 - IVb ZR 599/80 (aaO.) - daraus, daß der Rechtsanwalt bei der nachträglichen eigenen Formulierung eines Empfangsbekenntnisses den Begriff der Zustellung verwandt hatte, geschlossen hat, daß dem Anwalt die Mitwirkung am Zustellungsvorgang bewußt gewesen ist.

  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 269/93

    Wirksamkeit der Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - VI ZR 248/93
    Die Rechtswirksamkeit einer Zustellung nach § 212 a ZPO setzt, wovon auch die Revision ausgeht, auf seiten der Geschäftsstelle die tatsächliche Übermittlung des zuzustellenden Schriftstücks und den Willen voraus, es zuzustellen; auf seiten des Anwalts muß die Kenntnis von der Zustellungsabsicht der Geschäftsstelle vorhanden sein sowie der Wille, das in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzunehmen; unabdingbar ist weiter die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift des Anwalts versehenen Empfangsbekenntnisses (vgl. Senatsurteile vom 22. November 1988 - VI ZR 226/87 - VersR 1989, 168 und vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - (zur Veröffentlichung vorgesehen); BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 123/88 - NJW-RR 1989, 57, 58, jeweils m.w.N.).

    Die Revision sieht ferner zutreffend, daß dem Berufungsgericht auch in der Auffassung zu folgen ist, daß das Empfangsbekenntnis nicht auf dem üblichen gerichtlichen Vordruck abgegeben werden muß (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 -, ferner BGH, Urteil vom 29. Oktober 1980 - IVb ZR 599/80 - NJW 1981, 462, 463).

  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 123/88

    Beschwerde gegen Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - VI ZR 248/93
    Die Rechtswirksamkeit einer Zustellung nach § 212 a ZPO setzt, wovon auch die Revision ausgeht, auf seiten der Geschäftsstelle die tatsächliche Übermittlung des zuzustellenden Schriftstücks und den Willen voraus, es zuzustellen; auf seiten des Anwalts muß die Kenntnis von der Zustellungsabsicht der Geschäftsstelle vorhanden sein sowie der Wille, das in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzunehmen; unabdingbar ist weiter die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift des Anwalts versehenen Empfangsbekenntnisses (vgl. Senatsurteile vom 22. November 1988 - VI ZR 226/87 - VersR 1989, 168 und vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - (zur Veröffentlichung vorgesehen); BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 123/88 - NJW-RR 1989, 57, 58, jeweils m.w.N.).

    Aus dem Beschluß des (damaligen) IVb-Senats des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 123/88 (aaO.), auf den sich die Revision beruft, ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 13.03.1969 - III ZR 178/67

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Ablaufs der Notfrist nach Zustellung

    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - VI ZR 248/93
    Damit ist jedoch nicht gesagt, daß die Annahme des hier zur Erörterung stehenden anwaltlichen Willens stets nur dann gerechtfertigt ist, wenn bestimmte Rechtsbegriffe ("zugestellt" oder "Zustellung") gebraucht werden; die Verwendung solcher Begriffe ist weder vom Wortlaut noch vom Sinn des § 212 a ZPO gefordert (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1969 - III ZR 178/67 - NJW 1969, 1298, 1299).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Auszug aus BGH, 03.05.1994 - VI ZR 248/93
    Die Rechtswirksamkeit einer Zustellung nach § 212 a ZPO setzt, wovon auch die Revision ausgeht, auf seiten der Geschäftsstelle die tatsächliche Übermittlung des zuzustellenden Schriftstücks und den Willen voraus, es zuzustellen; auf seiten des Anwalts muß die Kenntnis von der Zustellungsabsicht der Geschäftsstelle vorhanden sein sowie der Wille, das in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzunehmen; unabdingbar ist weiter die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift des Anwalts versehenen Empfangsbekenntnisses (vgl. Senatsurteile vom 22. November 1988 - VI ZR 226/87 - VersR 1989, 168 und vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - (zur Veröffentlichung vorgesehen); BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 123/88 - NJW-RR 1989, 57, 58, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2011 - XII ZR 168/09

    Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen: Verletzung von

    Hinzukommen muss vielmehr die Äußerung des Willens, das zur Empfangnahme angebotene Schriftstück dem Angebot entsprechend als zugestellt entgegenzunehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 30, 335 = NJW 1959, 2062, 2063; BGH Urteil vom 3. Mai 1994 - VI ZR 248/93 - NJW 1994, 2297; Beschluss vom 26. September 1996 - V ZB 25/96 - NJW-RR 1997, 55; für die Rechtslage nach Inkrafttreten des ZustRG BGH Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 12/05 - NJW 2005, 3016, 3017).
  • BGH, 20.09.2001 - III ZB 57/00

    Anfechtung eines Beschlusses nach abgesonderter Verhandlung über die Zulässigkeit

    (2) Die Rechtswirksamkeit der Zustellung entsprechend §§ 198, 208, 212 a ZPO setzt auf seiten des Schiedsgerichts die tatsächliche Übermittlung des zuzustellenden Schiedsspruchs und den Willen voraus, ihn zuzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1994 - VI ZR 248/93 - NJW 1994, 2297 m.w.N. ).

    (3) Auf seiten des Anwalts muß die Kenntnis von der Zustellungsabsicht vorhanden sein sowie der Wille, die in seinen Gewahrsam gelangte Sendung, hier den Schiedsspruch, als zugestellt anzunehmen; unabdingbar ist weiter die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift des Anwalts versehenen Empfangsbekenntnisses (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1994 aaO).

    Rechtsanwalt L., dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers, ist die Zustellungsabsicht des Schiedsobmanns durch die Übersendung des Schiedsspruchs per Einschreiben mit Rückschein, jedenfalls durch die fernmündliche Nachfrage des Schiedsobmanns - was genügt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1994 aaO) - bekannt geworden.

  • OLG Hamm, 23.02.2016 - 2 Ws 49/16

    Wiedereinsetzung auf Antrag bei vermeintlicher Versäumung der Beschwerdefrist;

    Die Rechtswirksamkeit einer Zustellung an einen Rechtsanwalt gegen Empfangsbekenntnis nach § 37 Abs. 1 StPO, § 174 Abs. 1 ZPO (vormals § 212 a ZPO) setzt jedoch neben der Übermittlung des zuzustellenden Schriftstücks und dem Willen des Absenders (hier des Gerichts), es zuzustellen, auf Seiten des Anwalts die Kenntnis von der Zustellungsabsicht der Geschäftsstelle sowie dessen Willen voraus, das in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzunehmen (zu vgl. BVerfG, NJW 2001, 1563; BGH, NStZ-RR 2005, 77; NJW 1994, 2297; OLG Celle, StraFo 2000, 279; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 37 Rdnr. 19; KK-Maul, StPO, 7. Aufl., § 37 StPO Rdnr. 8).
  • OLG Köln, 04.07.2006 - 6 W 81/06

    Wirksame Fax-Zustellung von Schriftstücken nur bei unzweifelhafter

    Unabdingbares Erfordernis für eine Zustellung sei eine unzweifelhafte Äußerung des Willens, das Schriftstück zur Zustellung anzunehmen (vgl. BGH NJW 74, 1469 und 94, 2297; Musielak / Wolst, ZPO, 4. Auflage, § 195 Rn. 5; Münchener Kommentar /Wenzel, 2. Auflage, § 198 Rn. 4; Zöller / Stöber, ZPO, 25. Auflage, § 195 Rn. 11 und § 174 Rn. 6).
  • BSG, 13.05.1998 - B 10 LW 11/97 R

    Nachweis der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nur durch weitere Ermittlungen -

    Die Zustellung gegen EB setzt demgegenüber den Willen des Adressaten voraus, das Schriftstück als zugestellt anzunehmen (BSG, Urteil vom 10. November 1993 - 11 RAr 47/93 -, Umdruck S 7; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 107/79 -, Umdruck S 5; BSG, Urteil vom 26. November 1981 - 4 RJ 159/80 -, Umdruck S 4; BFHE 97, 57, 58; BFH vom 31. Oktober 1996 - VIII B 11/96 - BGH VersR 1995, 113, 114; BGH MDR 1994, 718, 719; BAG AP Nr. 4 zu § 212a ZPO).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie des 7. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) ist das Vorhandensein eines schriftlichen EB unverzichtbare Wirksamkeitsvoraussetzung der Zustellung (BGH VersR 1989, S 1211; BAG AP Nr. 4 zu § 212a ZPO; BFH vom 25. November 1986 - VII R 69/86 - für § 5 VwZG ebenso Engelhardt/App, Verwaltungsvollstreckungsgesetz/Verwaltungszustellungsgesetz, 4. Aufl, München 1996, § 5 Anm 2), das darüber hinaus mit Datum und Unterschrift versehen sein muß (BAG AP Nrn 3 und 5 zu § 212a ZPO; BAG AP Nr. 13 zu § 3 TVG; BGH VersR 1995, 113, 114; BGH MDR 1994, 718, 719; BGH VersR 1989, 1211; BGHZ 57, 160, 162 ff zu § 5 VwZG).

  • OLG München, 18.12.2013 - 34 Sch 14/12

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Empfangswille des

    Die von der Antragsgegnerin zu 1 angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.9.2001 (NJW 2001, 3787) betrifft denn auch eine Zustellung entsprechend den damals geltenden §§ 198, 208, 212 a ZPO, zu deren Wirksamkeit die Empfangsbereitschaft des Adressaten, dokumentiert durch Rückleitung eines unterzeichneten Empfangsbekenntnisses, hinzutreten musste (BGH NJW 1994, 2295/2296; 1994, 2297; 2001, 3787/3789).
  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 16/01

    Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände im Verfahren über die

    Die Mitteilung ist rechtlich geeignet, das Empfangsbekenntnis auf der vom Gericht übermittelten Urkunde (Zustellungskarte) zu ersetzen (vgl. BGH, Urt. v. 3. Mai 1994, VI ZR 248/93, NJW 1994, 2297), eine inhaltliche Unrichtigkeit trägt sie nicht auf der Stirn.
  • BSG, 05.06.2019 - B 12 R 3/19 R

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Eine wirksame Zustellung setzt jedoch nicht voraus, dass das Empfangsbekenntnis auf dem üblichen gerichtlichen Vordruck abgegeben wird, vielmehr ist es ausreichend, wenn der als Adressat genannte Rechtsanwalt auf andere Weise bekundet, das Schriftstück willentlich als zugestellt angenommen zu haben (BGH Urteil vom 3.5.1994 - VI ZR 248/93 - NJW 1994, 2297) .
  • OLG Celle, 22.05.2000 - 1 VAs 2/00

    Strafvollstreckung; Vorschaltverfahren; Zustellung; Wirksamkeit;

    Auf Seiten des Anwalts muss außerdem die Kenntnis von der Zustellungsabsicht der Geschäftsstelle sowie der Wille vorhanden sein, das in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzunehmen (vgl. BGH NJW 1994, 2297).

    Die Bekundung des Willens, ein bereits zugegangenes Schriftstück als zugestellt anzunehmen, kann auch anderweitig erklärt werden (vgl. BGH NJW 1994, 2297).

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZB 211/99

    Zustellung an Rechtsanwalt

    Außerdem ist unabdingbar, daß der Zustellungsempfänger den Empfang mit Datum und Unterschrift schriftlich bestätigt (BGH, Urteil vom 3. Mai 1994 - VI ZR 248/93 - BGHR ZPO § 212 a Empfangsbereitschaft 2 m.w.N.).
  • BFH, 31.10.1996 - VIII B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei vorhandener Klärung der Frage

  • OLG Frankfurt, 22.09.2000 - 2 Sch 1/00
  • BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

  • OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 11 U 68/05

    Aufrechnung mit Gebührenforderungen des Rechtsanwalts gegenüber

  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 54/20

    Zustellungswille des Gerichts bei Zustellung eines Schriftsatzes mit mehreren

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 172/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beitreibensaufforderung: gerichtliche Zustellung

  • BVerwG, 20.12.1996 - 3 B 59.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Prozeßvertretung, Auslegung der Vertretungsanzeige durch

  • OLG Brandenburg, 06.11.2008 - 10 WF 223/08

    Zustellung eines Beschlusses über die Aufhebung einer

  • BGH, 18.10.1994 - VI ZB 16/94

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist -

  • KG, 18.04.2006 - 5 U 111/05
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