Rechtsprechung
   BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,403
BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93 (https://dejure.org/1993,403)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93 (https://dejure.org/1993,403)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 1993 - 2 BvR 1732/93 (https://dejure.org/1993,403)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,403) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung eines Strafverfahrens gegen einen verhandlungsunfähigen Angeklagten in dessen Abwesenheit

  • Wolters Kluwer

    Angeklagter - Rüge - Revision - Hauptverhandlung - Grundrechtsverletzung - Ärztliche Behandlung - Zumutbarkeit - Verhandlungsfähigkeit - Patient - Erzwingung der Behandlung - Konkrete Lebensgefährdung - Staatlicher Verfolgungsanspruch - Freiheitsschutz - ...

  • Europarat
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten bei Durchführung der strafrechtlichen Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten bei Durchführung der strafrechtlichen Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 120
  • NJW 1994, 1590
  • MDR 1994, 85
  • NStZ 1993, 598
  • NJ 1994, 25
  • StV 1993, 620
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
    Unter diesen Umständen kommt es nicht in Betracht, ihn mit seinen Rügen auf das Revisionsverfahren zu verweisen (vgl. BVerfGE 51, 324 ).

    In diesem Rahmen kann zwar vom Patienten nicht eine konkret lebensgefährdende medizinische Behandlung erzwungen werden, um seine Verhandlungsfähigkeit wieder herzustellen (vgl. BVerfGE 51, 324 ); wohl aber darf bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten der staatliche Verfolgungsanspruch gegen den Freiheitsschutz im Bereich der leiblich-seelischen Integrität abgewogen werden.

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
    Mit einer so weitgehenden Auslegung der Vorschriften entfernt sich das Gericht nicht nur von dem Wortlaut des Gesetzes, sondern geht auch über den Bereich hinaus, in dem die fachgerichtliche Praxis in Anwendung der Vorschriften der §§ 231, 231a StPO eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise durchführt oder fortsetzt (vgl. BGHSt 2, 300 ; BGH, NJW 1981, S. 1052 f.; vgl. auch BGHSt 16, 178 ; OLG Hamm, NJW 1977, S. 1739; Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 3; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 17; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., 1991, § 231 Rdnr. 17).
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
    Mit einer so weitgehenden Auslegung der Vorschriften entfernt sich das Gericht nicht nur von dem Wortlaut des Gesetzes, sondern geht auch über den Bereich hinaus, in dem die fachgerichtliche Praxis in Anwendung der Vorschriften der §§ 231, 231a StPO eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise durchführt oder fortsetzt (vgl. BGHSt 2, 300 ; BGH, NJW 1981, S. 1052 f.; vgl. auch BGHSt 16, 178 ; OLG Hamm, NJW 1977, S. 1739; Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 3; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 17; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., 1991, § 231 Rdnr. 17).
  • OLG Hamm, 02.06.1977 - 3 Ws 276/77
    Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
    Mit einer so weitgehenden Auslegung der Vorschriften entfernt sich das Gericht nicht nur von dem Wortlaut des Gesetzes, sondern geht auch über den Bereich hinaus, in dem die fachgerichtliche Praxis in Anwendung der Vorschriften der §§ 231, 231a StPO eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise durchführt oder fortsetzt (vgl. BGHSt 2, 300 ; BGH, NJW 1981, S. 1052 f.; vgl. auch BGHSt 16, 178 ; OLG Hamm, NJW 1977, S. 1739; Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 3; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 17; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., 1991, § 231 Rdnr. 17).
  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75

    Baader-Meinhof

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
    Wenn aber der Angeklagte, statt von seinem Recht auf Anwesenheit Gebrauch zu machen, sich selbst der Möglichkeit seiner persönlichen Teilnahme an der Hauptverhandlung begibt, so wird er in seinen Grundrechten nicht dadurch verletzt, daß die Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit stattfindet (BVerfGE 41, 246 ).
  • BGH, 14.04.1992 - 1 StR 68/92

    Schlußvortrag im Strafprozeß - Gebotene Einstellung des Verfahrens wegen

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
    Schon angesichts dieser Risiken und der mit dem Eingriff verbundenen Beschwernisse kann die Ballondilatation keineswegs als unerheblicher Eingriff eingestuft werden (so bereits BGH, StV 1992, S. 553 f.).
  • BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80

    Herbeiführung einer Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten nach seiner

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
    Mit einer so weitgehenden Auslegung der Vorschriften entfernt sich das Gericht nicht nur von dem Wortlaut des Gesetzes, sondern geht auch über den Bereich hinaus, in dem die fachgerichtliche Praxis in Anwendung der Vorschriften der §§ 231, 231a StPO eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise durchführt oder fortsetzt (vgl. BGHSt 2, 300 ; BGH, NJW 1981, S. 1052 f.; vgl. auch BGHSt 16, 178 ; OLG Hamm, NJW 1977, S. 1739; Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 3; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 17; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., 1991, § 231 Rdnr. 17).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet das Recht auf Leben als Freiheitsrecht (vgl. BVerfGE 89, 120 ).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Eine schädigende Zielrichtung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (vgl. BVerfGE 89, 120 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. März 1997 - 1 BvR 1071/95 -, NJW 1997, S. 3085).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Zu den entgegenstehenden Belangen gehören das Persönlichkeitsrecht der am Verfahren Beteiligten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG), der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG; zu ihm vgl. BVerfGE 57, 250 ; 89, 120 ) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung (dazu vgl. BVerfGE 33, 367 ; 77, 65 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1653
BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93 (https://dejure.org/1994,1653)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93 (https://dejure.org/1994,1653)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 (https://dejure.org/1994,1653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Disziplinarmaßnahmen - Vollständige Vollstreckung - Prognoseentscheidungen - Beeinträchtigung - Rechtsschutzbedürfnis - Aufklärung des Sachverhalts - Verhältnismäßigkeit - Schuldangemessene Bestrafung - Vollzugsanstalt - Ärztliche ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 85
  • NStZ 1995, 435
  • StV 1994, 263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Dieses greift aber ein, wenn die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts in Frage steht, also wenn das Wilkürverbot verletzt ist oder wenn Fehler erkennbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechtes, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen (BVerfGE 18, 85 [92 f., 96), st. Rspr.).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205(214 f.]).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205(214 f.]).
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205(214 f.]).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205(214 f.]).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205(214 f.]).
  • BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71

    Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Androhung von Freiheitsstrafe in § 56

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe und strafähnliche Sanktionen begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Denn ihre Rechtmäßigkeit kann bei zukünftigen Prognoseentscheidungen bzw. bei der Festsetzung weiterer Disziplinarmaßnahmen von Bedeutung sein, so daß die angegriffenen Gerichtsbeschlüsse den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigen (zu den Kriterien für das Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses vgl. BVerfGE 81, 138 [140 f.]).
  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde ergibt sich insoweit bereits daraus, dass die Rechtmäßigkeit der Disziplinarmaßnahme bei zukünftigen Prognoseentscheidungen und bei der Festsetzung eventueller künftiger derartiger Maßnahmen von Bedeutung sein kann (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263, und vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 1750/93 -, StV 1994, S. 437 ).

    Hinreichender Tatsachenfeststellungen bedarf es auch für die gebotene Prüfung, ob die verhängten Sanktionen insgesamt schuldangemessen und auch sonst verhältnismäßig sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263).

    Sollte dem Beschluss des Landgerichts die Auffassung zu entnehmen sein, auf eine Prüfung der Vereinbarkeit des Verhaltens des Beschwerdeführers mit den Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes und die dazu erforderlichen Tatsachenfeststellungen komme es nicht an, weil jede mit konkret vereinbarten Gegenleistungen verbundene Hilfstätigkeit für Mitgefangene grundsätzlich schon im Hinblick auf die damit verbundene Gefahr subkultureller Abhängigkeiten einen disziplinarisch zu ahndenden Pflichtverstoß darstelle, so könnte diese Annahme - unabhängig von der Frage, inwieweit sie inhaltlich tragfähig ist - die getroffene Entscheidung schon deshalb nicht rechtfertigen, weil das Gericht nur die von der Anstalt tatsächlich verhängte Disziplinarmaßnahme einschließlich der dazugehörigen Ermessensausübung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263, und vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 1567/93 -, NJW 1995, S. 1016 ), nicht dagegen eigene Disziplinargewalt auszuüben hatte.

  • KG, 12.02.2019 - 5 Ws 4/19

    Disziplinarmaßnahmen gegen Strafgefangene - Neuregelung durch Berliner

    Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, juris Rdnr. 12; KG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 2 Ws 22/08 Vollz - Arloth/Krä, a. a. O., § 102 StVollzG Rdnrn. 3, 7, § 103 StVollzG Rdnr. 1; Walter, a. a. O., Teil II Vor § 86 LandesR Rdnr. 10, § 86 LandesR Rdnrn. 9, 17 ff., 22 f., 26, 28; jeweils m. w. Nachw.).

    Januar 1994, a. a. O., juris Rdnr. 12; KG, a. a. O.; Walter a. a. O., Teil II § 86 LandesR Rdnr. 21; jeweils m. w. Nachw.).

    Auf der Rechtsfolgenseite ist sodann eine Abwägung unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zwischen den in Betracht kommenden Disziplinarmaßnahmen einerseits und Anlass und Auswirkungen des Eingriffs andererseits vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1994, a. a. O., juris Rdnr. 12, Walter, a. a. O., Teil II § 86 LandesR Rdnr. 21).

    cc) Die Strafvollstreckungskammern haben den Disziplinarbescheid daraufhin zu überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verhängung der Disziplinarmaßnahme vorgelegen haben und ob nach § 115 Abs. 5 StVollzG die konkrete Maßnahme unter dem Gesichtspunkt der Ermessensüberschreitung oder des Ermessensfehlgebrauchs zu beanstanden ist (ständ. Rspr., z. B. BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1994, a. a. O., juris Rdnr. 13; KG, Beschlüsse vom 7. September 2009 - 2 Ws 364/09 Vollz - und 31. Januar 2008, a. a. O.; Senat, Beschluss vom 24. März 2003, a. a. O.; Arloth/Krä a. a. O., § 103 StVollzG Rdnr. 10; jeweils m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07

    Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des

    Hinreichender Tatsachenfeststellungen bedarf es auch für die gebotene Prüfung, ob die verhängten Sanktionen insgesamt schuldangemessen und auch sonst verhältnismäßig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263; und vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 -, a.a.O.).
  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

    Disziplinarmaßnahmen dürfen nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, ob ein schuldhafter Pflichtverstoß überhaupt vorliegt (vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263 f.).
  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07

    Verletzung der Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG und 19 Abs 4 GG

    Hinreichender Tatsachenfeststellungen bedarf es auch für die gebotene Prüfung, ob die verhängten Sanktionen insgesamt schuldangemessen und auch sonst verhältnismäßig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263, und vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 -, juris).
  • KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahmen gegen die Weigerung eines Strafgefangenen zur

    In Bezug auf die Rechtsfolgenentscheidung sind die Disziplinarbescheide nach § 115 Abs. 5 StVollzG lediglich unter dem Gesichtspunkt der Ermessensüberschreitung oder des Ermessensfehlgebrauchs (vgl. BVerfG StV 1994, 263; Senat, Beschluß vom 26. Juli 2003 - 5 Ws 212/03 Vollz -) zu überprüfen.
  • OLG Bamberg, 09.10.2014 - 1 Ws 377/14

    Anspruch des Untersuchungsgefangenen auf Teilnahme seines anwaltlichen Beistands

    Dabei ist allerdings in gesteigertem Umfang auf die Proportionalität zur Schuld des Betroffenen und die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu achten (BVerfG ZfStrVo 1995, 53; Laubenthal a.a.O. § 102 Rn. 16).
  • BayObLG, 22.12.2021 - 204 StObWs 428/21

    Disziplinarmaßnahme, Strafvollstreckungskammer, Ermessensentscheidung,

    Diesen verfassungsrechtlichen Grundsätzen kann nur entsprochen werden, wenn der Sachverhalt geklärt ist, wie Art. 113 Abs. 1 Satz 1 BayStVollzG dies ausdrücklich verlangt (vgl. BVerfG, StV 1994, 263, juris Rn. 12).
  • KG, 16.07.1996 - 5 Ws 329/96
    Danach hat die Strafvollstreckungskammer die einen schuldhaften Pflichtenverstoß begründenden Tatsachen aufzuklären (vgl. KG, Beschluß vom 11. September 1989 - 5 Ws 329/89 Vollz - und 23. Januar 1992 - 5 Ws 12/92 Vollz -) und den Disziplinarbescheid daraufhin zu überprüfen, ob sich der Anstaltsleiter bei der Festsetzung von Art und Umfang der Disziplinarmaßnahme im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens gehalten hat (vgl. BVerfG StV 1994, 263 , ZfStrVo l994, 242, 243; OLG München ZfStrVo 1979, 63).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.08.1993 - 1 Ws 676/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5003
OLG Düsseldorf, 19.08.1993 - 1 Ws 676/93 (https://dejure.org/1993,5003)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.08.1993 - 1 Ws 676/93 (https://dejure.org/1993,5003)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. August 1993 - 1 Ws 676/93 (https://dejure.org/1993,5003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 85
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 323/17

    Anklageschrift (Form: unschädliches Fehlen einer Unterschrift); Betrug

    Das Fehlen der Unterschrift führt nicht zur Unwirksamkeit der Anklage und damit der Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn die Anklage mit Wissen und Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft zu den Akten gereicht worden ist (vgl. RGSt 37, 407, 408; OLG Düsseldorf, wistra 1993, 352; OLG München, wistra 2011, 280; Meyer-Goßner, StPO, 60. Aufl., § 200 Rn. 27; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34).
  • OLG Saarbrücken, 23.09.1994 - 1 Ws 86/94

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens; Inhaltliche Anforderungen an einen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 19/16

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft zu den Akten gereicht worden ist (OLG München, Beschluss vom 26. März 2010 - 4 St RR 7/10, StraFo 2011, 226; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 1993 - 1 Ws 676/93, MDR 1994, 85; Reichsgericht, Urteil vom 18. Februar 1905 - 5620/04, RGSt 37, 407).
  • BGH, 27.04.2020 - 5 StR 117/20

    Wirksamkeit der Anklage trotz fehlender Unterschrift (Verfolgungswille;

    Die Unterschrift ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung, wenn feststeht, dass die nicht unterschriebene Anklage mit Wissen und Willen des zuständigen Staatsanwalts dem Gericht vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538; RGSt 37, 407, 408; OLG München, StraFo 2011, 226; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 85; LRStPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 200 Rn. 78 und 96; KKStPO/Schneider, 9. Aufl., § 200 Rn. 38; MüKoStPO/Wenske, § 200 Rn. 124; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 200 Rn. 27; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34).
  • OLG München, 26.03.2010 - 4St RR 7/10

    Wirksamkeit der Anklageerhebung bei nicht unterzeichneter Anklageschrift

    Das Fehlen der Unterschrift führt aber dann nicht zur Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn die Anklage mit Wissen und Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft zu den Akten gereicht worden ist (vgl. RGSt 37, 407/408; OLG Düsseldorf wistra 1993, 352).
  • BayObLG, 03.07.1996 - 2St RR 90/96
    Die insoweit bisher getroffenen Entscheidungen weisen allerdings - soweit ersichtlich - jeweils die Besonderheit auf, daß der Angeklagte durch die Abwesenheit seines Wahlverteidigers erkennbar in seiner Verteidigung beeinträchtigt war, etwa weil er überhaupt nicht verteidigt oder der ihm beigeordnete Pflichtverteidiger nicht genügend eingearbeitet (BGH StV 1992, 53 ) und damit die Durchführung der Hauptverhandlung ohne Verteidiger für den Angeklagten unzumutbar geworden war (vgl. OLG Düsseldorf wistra 1993, 352 mit Beispielsfällen), und/oder daß der Angeklagte sein Verlangen nach Anwesenheit des Wahlverteidigers auch in der Hauptverhandlung zum Ausdruck gebracht hatte, etwa durch Verweigerung von Angaben zur Person oder Sache (vgl. BGH NStZ 1987, 34 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 07.07.1993 - 1 Qs 118/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6726
LG Zweibrücken, 07.07.1993 - 1 Qs 118/93 (https://dejure.org/1993,6726)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.07.1993 - 1 Qs 118/93 (https://dejure.org/1993,6726)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - 1 Qs 118/93 (https://dejure.org/1993,6726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 85
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht