Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 09.06.1994

Rechtsprechung
   LG Bonn, 02.11.1994 - 5 S 123/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4359
LG Bonn, 02.11.1994 - 5 S 123/94 (https://dejure.org/1994,4359)
LG Bonn, Entscheidung vom 02.11.1994 - 5 S 123/94 (https://dejure.org/1994,4359)
LG Bonn, Entscheidung vom 02. November 1994 - 5 S 123/94 (https://dejure.org/1994,4359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Positive Forderungsverletzung aus einem Waschvertrage; Schäden an einem Fahrzeug während eines Waschvorgangs in einer Waschanlage

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 823
    Beschädigung eines Kfz in falscher Position L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 264
  • NZV 1995, 155
  • VersR 1996, 247
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2017 - 2 O 8988/16

    Waschanlagenbetreiber haftet für Schäden, die infolge fehlerhafter

    Richtig hieran ist allerdings, dass der Waschanlagenbetreiber gegen völlig ungewöhnliche und grob fahrlässige Verstöße des Benutzers keine Sicherungsmaßnahmen treffen muss (LG Bonn MDR 1995, 264; OLG München, 30.6.1982 - 19 U 4240/81, BeckRS 2012, 20785).

    Dies zeigt schon der Umstand, dass es zur streitgegenständlichen Konstellation immer wieder (veröffentlichte) Gerichtsurteile gibt (z.B. AG Dresden, 09.06.2015 - 116 C 4515/14, juris; AG Aachen, 04.04.2002 - 80 C 71/01, juris LG Bonn MDR 1995, 264).

    Im Ergebnis musste die Beklagte mit einem - wie geschehen - falschen Positionieren eines Fahrzeugs in Querrichtung rechnen und dem durch entsprechende Ausgestaltung des Anlagenbetriebes Rechnung tragen (so i.E. auch AG Aachen, 04.04.2002 - 80 C 71/01, juris; LG Bonn MDR 1995, 264; a.A. AG Dresden, 09.06.2015 - 116 C 4515/14, juris).

  • AG Dresden, 09.01.2015 - 116 C 4515/14

    Autowaschanlage: Fahrzeugbeschädigung aufgrund der Fehlbenutzung

    Grundsätzlich müssen die Sicherungsmaßnahmen des Betreibers einer Waschanlage zum Schutz des Eigentums des Waschanlagenbenutzers so umfassend sein, dass auch bei einem fehlerhaften Verhalten des Benutzers keine Schäden entstehen (LG Bonn, Urteil vom 02.11.1994, 5 S 123/94 m.w.N.).

    Hinsichtlich völlig ungewöhnlicher und grob fahrlässiger Verstöße des Benutzers muss der Waschanlagenbetreiber hingegen keine Sicherungsmaßnahmen treffen (LG Krefeld, Urteil vom 30.07.2010, 1 S 23/10; AG Limburg, Urteil vom 22.07.2004, 4 C 1299/03; LG Bonn, Urteil vom 02.11.1994, 5 S 123/94).

  • AG Aachen, 04.04.2002 - 80 C 71/01

    Waschanlage

    Zu den wesentlichen Vertragspflichten des Waschanlagebetreibers gehört mithin die Pflicht, bei der Erfüllung des Waschvertrages das Eigentum des Kunden zu schützen, dass heißt, konkret den PKW vor Beschädigungen beim Waschvorgang zu bewahren (vgl. LG Bonn, MDR 1995, 264, 265).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.06.1994 - 10 U 187/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4492
OLG Düsseldorf, 09.06.1994 - 10 U 187/93 (https://dejure.org/1994,4492)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.06.1994 - 10 U 187/93 (https://dejure.org/1994,4492)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - 10 U 187/93 (https://dejure.org/1994,4492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249; BGB § 269; BGB § 278; BGB § 287; BGB § 362; BGB § 823; BGB § 831
    Unterbrechung durch Fehlverhalten Dritter

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 § 269 § 278 § 287 § 362 § 823 § 831
    Haftung des Schuldners für einen weiteren Schaden am reparierten Kfz bei Abholung durch einen Dritten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensfall; Spritztour; Dritter; Werkstatt; Schuldnerverzug; Stundungsvereinbarung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall mit repariertem Unfallauto - Haftet der Verursacher des ersten Schadens auch dafür?

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 264
  • NZV 1995, 20
  • VersR 1995, 1503
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1990 - VIII ZR 305/89

    Stundungszusage heilt Verzug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.1994 - 10 U 187/93
    Dieser Verzug des Beklagten ist jedoch durch eine nachträgliche konkludente Stundungsvereinbarung der Parteien geheilt worden (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1991, 822 ).
  • BGH, 08.01.1963 - VI ZR 80/62

    Pflichten des Radfahrers beim Abbiegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.1994 - 10 U 187/93
    Dies trifft etwa dann zu, wenn ein Radfahrer schuldhaft ein Kraftfahrzeug zu einem Ausweichmanöver veranlaßt, bei dem Fußgänger getötet werden; alsdann ist der Radfahrer mitverantwortlich, auch wenn das Kraftfahrzeug zu schnell gefahren ist (BGH, VersR 1963, 262).
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