Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.01.1995

Rechtsprechung
   BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95   

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https://dejure.org/1995,1635
BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95 (https://dejure.org/1995,1635)
BayObLG, Entscheidung vom 09.02.1995 - 2Z BR 4/95 (https://dejure.org/1995,1635)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 2Z BR 4/95 (https://dejure.org/1995,1635)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1, § 8
    Kein Sondereigentum an Duplex-Stellplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Garage; Garagen; Stellplatz; Fahrzeug; Sondereigentum; Unterteilung; Grundbuch; Eintragung; Grundbuchamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1, § 8
    Sondereigentum an einer Doppelstockgarage mit Kippvorrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • LG Bamberg - 3 T 79/94
  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 783
  • MDR 1995, 568
  • DNotZ 1995, 622
  • FGPrax 1995, 40
  • Rpfleger 1995, 346
  • BayObLGZ 1995, 53
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95
    Dies ist in entsprechender Anwendung des § 8 WEG in der Weise möglich, daß die bisherigen Raumeinheiten jeweils in mehrere in sich wiederum abgeschlossene Raumeinheiten aufgeteilt werden und mit jeder neu geschaffenen Raumeinheit ein Teil des Miteigentums verbunden wird (BGHZ 49, 250; BayObLGZ 1977, 1).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94

    Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95
    Auch kann eine Gebrauchsregelung im Sinn des § 15 Abs. 1 WEG als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen werden (BayObLGZ 1994, 195/197 ff. m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74

    Sondereigentum; Wohnung; Garage; Vorratsteilung; Verkauf; Veräußerung;

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95
    Damit fehlt eine klare Trennung des Raumes zwischen Boden und Decke, so daß der einzelne Stellplatz nicht als sondereigentumsfähiger Raum eines Gebäudes, sondern nur als Teil einer dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Doppelstockgarage dienenden beweglichen Einrichtung anzusehen ist (vgl. BayObLGZ 1974, 466/470).
  • BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 70/85

    Sondereigentum an Kraftfahrzeugstellplätzen im Freien

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95
    Abgesehen davon, daß Stellplätze auf dem nicht überdachten Oberdeck nach der überwiegenden Rechtsprechung allenfalls in Ausnahmefällen als sondereigentumsfähig angesehen werden, nämlich dann, wenn sie nur durch das Gebäude zu erreichen und baulich gegenüber den umgebenden.Grundstücksflächen eingefriedet sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1986, 217/218 Entscheidung zu sog. "Car-Ports"), wird bei ihnen der Luftraum nicht durch einen weiteren Teileigentümer mit in Anspruch genommen.
  • BayObLG, 12.01.1977 - BReg. 2 Z 32/76
    Auszug aus BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95
    Dies ist in entsprechender Anwendung des § 8 WEG in der Weise möglich, daß die bisherigen Raumeinheiten jeweils in mehrere in sich wiederum abgeschlossene Raumeinheiten aufgeteilt werden und mit jeder neu geschaffenen Raumeinheit ein Teil des Miteigentums verbunden wird (BGHZ 49, 250; BayObLGZ 1977, 1).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 75/11

    Wohnungseigentum: Erstreckung des Sondereigentums an einer Doppelstockgarage auf

    Es entspricht heute allgemeiner Auffassung, dass eine Garage, die mithilfe einer Hebebühne für zwei oder vier Pkw genutzt werden kann (sog. Doppelstockgarage), einen Raum im Sinne von § 3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 WEG bildet und daher als Ganze im Teileigentum einer Person oder mehrerer Personen in Bruchteilsgemeinschaft stehen kann (vgl. BayObLG, NJW-RR 1994, 1427; NJW-RR 1995, 783, 784; AG Rosenheim ZMR 2008, 923, 924; MünchKomm-BGB/Commichau, 5. Aufl., § 5 WEG Rn. 19; Erman/Grziwotz, BGB, 13. Aufl., § 3 WEG Rn. 7; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, 2. Aufl., § 3 WEG Rn. 11; Armbrüster in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 5 Rn. 65; Zimmer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 3 Rn. 24 aE; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 3 Rn. 34; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 43; Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 5 Rn. 29; Timme/Kesseler, WEG, § 3 Rn. 49; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 3 Rn. 8; Schuschke, NZM 1999, 1121, 1122; Böttcher, RPfleger 2004, 21, 25; Noack, Rpfleger 1976, 5; im Ergebnis auch OLG Jena, ZWE 2000, 232, 233).
  • BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23

    Sind Stellplätze innerhalb einer Doppelstockgarage sondereigentumsfähig?

    Begründet wird dies in erster Linie damit, dass der lichte Raum vom Boden bis zur Decke aufgrund der Kippvorrichtung nicht klar getrennt sei, sondern in einem Mittelbereich abwechselnd von beiden Parkern in Anspruch genommen werde (vgl. OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1978, 85; BayObLG, NJW-RR 1995, 783; OLG Jena, NotBZ 2005, 219; offen gelassen von OLG Hamm, OLGZ 1983, 1, 4; BeckOGK/Schultzky [1.3.2020], § 5 WEG, Rn. 103 mwN, ausführlich auch BeckOK WEG/Gerono/Leidner [42. Ed. 1.8.2020], § 3 Rn. 63 ff.).

    Bei der Doppelstockgarage wird der lichte Raum von beiden Parkern benutzt, so dass eine klare Trennung des Raumes zwischen Boden und Decke fehlt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1995, 783).

  • LG München I, 05.11.2012 - 1 S 1504/12

    Sondereigentum an Bauteilen einer Doppelstockgarage; Teilungserklärung

    aa) Zwar sind einzelne Stellplätze bei Doppel- oder Mehrfachparkern nicht sondereigentumsfähig (vgl. LG Dresden, ZMR 2010, 979, Thüringer OLG, BWNotZ 2006, 43; BayObLG, NJW-RR 1995, 783), jedoch kann an einem Duplex- bzw. Mehrfachparker jeweils in seiner Gesamtheit nach h.M. Sondereigentum begründet werden (vgl. BGH NJW-RR 2012, 85-86 m.w.N.; Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 3 Rn. 24a, Bärmann/Armbrüster, WEG, 11. Aufl., § 5 Rn. 65).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 3 Wx 14/99

    Instandsetzungskosten einer Hebebühne

    Die Hebebühnen mögen Einrichtungen innerhalb im Sondereigentum stehender Räume"' sein, wenn man mit der herrschenden Meinung davon ausgeht, daß eine Doppelstockgarage ein "Raum" im Sinne von § 3 Abs. 1 und 2 WEG ist, d.h., daß Sondereigentum an der Doppelstockgarage im ganzen, nicht aber an deren einzelnen Stellplätzen begründet werden kann (vgl. nur BayObLG NJW-RR 1995, 783 ; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 3 Rdnr. 21; Staudinger/Rapp, a.a.O., § 5 WEG , Rdnr. 8, jeweils m.w.N.).
  • LG Dresden, 24.06.2010 - 2 T 715/08

    Duplexparker: Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

    Nach § 8 Abs. 2, § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG a.F. kann nur an abgeschlossenen Räumen Sondeeigentum begründet werden, wobei unter "Raum" i.S.d. WEG der lichte Raum in einem Gebäude vom Boden bis zur Decke zu verstehen ist (BayObLG, MDR 1995, 568).
  • OLG Jena, 20.12.2004 - 9 W 654/03

    Sondereigentumsfähigkeit des Einzelstellplatzes einer Doppelstockgarage

    Dabei ist das Landgericht der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, insbesondere der des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayOblG NJW-RR 1995, 783 mit Nachw.) gefolgt.
  • OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Genehmigung von Jahresabrechnung und

    Insoweit ist festzustellen, dass nach der herrschenden Meinung (vgl. z. B. BayObLG Rpfleger 1975, 90 und NJW-RR 1995, 783; Palandt/Bassenge, aaO., § 3, Rdnr. 8; Niedenführ/Schulze, aaO., § 3, Rdnr. 21; Weitnauer: WEG, 8. Aufl., § 5, Rdnr. 29; anderer Ansicht Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 5 Rdnr. 19; Gleichmann Rpfleger 1988, 10) bereits die einzelnen Stellplätze auf bzw. unter einer Hebebühne wegen des veränderlichen Sondereigentums-, bzw. Teileigentumsbereiches nicht sondereigentumsfähig sind.
  • AG Rosenheim, 29.05.2008 - 9 C 446/08

    Sanierung von Doppelstockgaragen in einer Wohnungseigentumsanlage:

    Eine solche Zuweisung von Duplexgaragen zum Sondereigentum ist nach herrschender Rechtsprechung (vgl. BayObLG, NJW-RR 1995, 783, 784) auch möglich, soweit sie dergestalt erfolgt, dass Sondereigentum jeweils hinsichtlich einer ganzen Doppelstockgarage, bestehend aus zwei Stellplätzen, gebildet wird.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.01.1995 - 16 Wx 13/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2498
OLG Köln, 27.01.1995 - 16 Wx 13/95 (https://dejure.org/1995,2498)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.1995 - 16 Wx 13/95 (https://dejure.org/1995,2498)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - 16 Wx 13/95 (https://dejure.org/1995,2498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 851
  • MDR 1995, 568
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen einen

    Soweit das Berufungsgericht unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Köln (MDR 1995, 568 f.) in schematischer Betrachtungsweise schon einen Zeitablauf von dreieinhalb Jahren als hinreichend ansieht, widerspricht dies der gebotenen Einzelfallbetrachtung.
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03

    Anspruch auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung von Wohnungseigentum; Nutzung des

    Dies ist aber bei einer Gaststätte schon aufgrund weiter reichender Öffnungszeiten am Abend und am Wochenende der Fall, aber auch deshalb, weil bei einem Gaststättenbetrieb im Verhältnis zum Ladengeschäft mit vermehrten Geruchsentwicklungen und einem andersartigen Publikumsverkehr zu rechnen ist (OLG Köln NJW-RR 1995, 851; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146).

    Ein gegebenenfalls auch konkludent erteiltes Einverständnis mit einer an sich zweckwidrigen Nutzung kann Rechtswirkungen immer nur für die den Antragstellern bekannte Art der Nutzung entfalten und wäre im Fall einer nicht vorhergesehenen Ausweitung der Nutzung widerruflich (OLG Köln NJW-RR 1995, 851; OLG Köln ZMR 1997, 47).

  • KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der Zweckbestimmung "Teileigentum";

    Bezogen auf die Nutzung des in § 2 Nr. 6 der Teilungserklärung genannten Raumes im Dachgeschoss bedeutet dies, dass der etwaige Vertrauensschutz der Antragsgegnerin nur dahin gehen kann, dass sie bei gleichbleibenden Umständen die bisherige Nutzung im bisherigen Umfang fortsetzen kann (OLG Köln NJW-RR 1995, 851, 852).
  • OLG Köln, 13.09.1999 - 16 Wx 65/99

    Wohnungseigentum

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Erklärten ergibt und hat allein nach objektiven Gesichtspunkten und unabhängig von den Absichten ihres Verfassers zu erfolgen (vgl. BGH NJW 1993, 1321; Senat NJW-RR 1995, 851; OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Bezeichnung als "Laden" den Betrieb einer bis in die Nacht geöffneten "Gaststätte" oder wie hier "gaststättenähnlichen Einrichtung" grundsätzlich nicht zulässt (vgl. Senat, NJW-RR 1995, 851; BayObLG ZMR 1985, 206f; KG ZMR 1986, 296f; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146f; KG NZM 1999, 425; Weitnauer, WEG 8. Aufl. 1995, § 15 Rdnr. 14; Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. 1997, § 13 Rdnr. 49f).

  • OLG Saarbrücken, 08.04.2003 - 3 U 159/02

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten)

    2 Z 61/90">NJW-RR 1991, 1041 und NJW-RR 1998, 589; OLG Köln, NJW-RR 1995, 851; Palandt-Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Auflage, § 242 BGB, Rdnr. 87).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 Wx 251/08

    Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Eigentümergemeinschaft auf

    Besonderheiten des Sachverhalts ergeben sich vorliegend daraus, dass die Beteiligten zu 1 und 2, die nach eigenem Vorbringen von 1978-1992 Mieter der in Rede stehenden Wohnungseigentumseinheit waren, seit dem Erwerb ihres Eigentums im Jahr 1992 (in zurechenbarer Kenntnis der Teilungserklärung) bis 2006 also etwa 14 Jahre lang, ein Sondernutzungsrecht in Bezug auf die Fläche E3 nicht in Anspruch genommen haben und ggf. nach Maßgabe des § 198 BGB zurechenbar auch ihr Rechtsvorgänger von einem solchen Sondernutzungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BayObLG NZM 2004, 747 f.; OLG Köln NJW-RR 1995, 851 f.; Fritzsche in Bamberger/Roth BeckOK BGB § 1004 Rn 108).
  • OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97

    Nutzung eines "Cafés" als Bistro mit Spielsalon

    c) Schließlich ist der geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung nicht etwa verwirkt, § 242 BGB (vgl. dazu OLG Köln NJW-RR 1995, 851).
  • OLG Köln, 28.07.2003 - 16 Wx 37/03

    Duldung der Installation einer Entlüftungsanlage in einer WEG -Anlage

    Mit Beschluss vom 27.01.1995 - 16 Wx 13/95 - hat der Senat ein Begehren der übrigen Wohnungseigentümer auf Unterlassung des Betriebs des Bistros als nicht gerechtfertigt angesehen.
  • OLG Hamburg, 29.07.1998 - 2 Wx 20/98

    Genehmigung eines Gaststättenbetriebes anhand einer Teilerklärung durch einen

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