Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 05.08.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 34/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2530
OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 34/94 (https://dejure.org/1994,2530)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.1994 - 19 U 34/94 (https://dejure.org/1994,2530)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 1994 - 19 U 34/94 (https://dejure.org/1994,2530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der straßenverkehrsordnungsrechtlichen Regelung der Abstandspflicht zu einem Vorausfahrenden; Voraussetzungen des Vorliegens von Ersatzansprüchen i.R.d. Regulierung der Folgen eines Verkehrsunfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG 17 Abs. 2; StVO § 4 Abs. 1 S. 1, 2
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausgeschaltete Ampel reflektierte die Sonne - Geblendeter Autofahrer bremste abrupt: Auffahrender muss die Unfallfolgen nicht allein tragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 577
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 11.01.1990 - 12 U 162/89

    Grenzen des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 34/94
    Widerlegt wird er durch den Gegenbeweis, erschüttert durch die vom Auffahrenden bewiesene Darlegung eines atypischen Verlaufs (vgl. Jagusch a.a.O. Rn 18; OLG Köln VersR 1991, 1195).
  • OLG Köln, 20.05.1992 - 2 U 191/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 34/94
    Bei der Schätzung des angemessenen Ausgleichs sind die Schwere und Dauer der erlittenen Schmerzen, Umfang und Dauer der erlittenen Beeinträchtigung und die aus dem Unfall herrührenden gesundheitlichen Zukunftsrisiken zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln OLGR 1992, 244).
  • OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 70/17

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall bei behaupteter grundloser

    Dieser Verstoß gegen die StVO könne deshalb den Anschein des verkehrsgerechten Verhaltens des Vorausfahrenden erschüttern (OLG Frankfurt, Urteil vom 2.3.2006, Az. 3 U 220/05, Rn 16, NJW 2007, 87; noch OLG Köln, Urteil vom 30.9.1994, Az. 19 U 34/94; Rn 4, juris; Jaeger, NJW 2017, 2628 als Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.4.2017, Az. 9 U 189/15; auch BHHJJ/Burmann, 25. Aufl. 2018, StVO § 4 Rn. 24; Helle, in: Freymann, juris-PK-Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage 2016, Stand: 17.7.2018, § 4 Rn. 51.1).
  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 67/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall bei nicht vorhersehbarem

    a) Zwar ist der gegen die Klägerin als Auffahrende sprechende Anscheinsbeweis im Hinblick auf den nachgewiesenen Verstoß der Erstbeklagten gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO erschüttert (Kammer, st. Rspr.; vgl. zuletzt Hinweisbeschluss vom 21. Mai 2013 - 13 S 72/13; ebenso KG, VerkMitt 1983, Nr. 15, S. 13; OLG Köln, MDR 1995, 577; OLG-Report 1995, 286; OLG Frankfurt, VersR 2006, 668).
  • LG Mönchengladbach, 16.04.2002 - 5 S 86/01

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall und scharfem Abbremsen des vorausfahrenden

    Bei Auffahrunfällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder zu dicht aufgefahren ist oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrslage angepasst hat oder weil er es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (OLG Karlsruhe VRS 77, 100, 101 f.; KG DAR 1976, 74, 75; KG NZV 1993, 478; OLG Köln MDR 1995, 577; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 2 StVO, Rdnr. 17).

    Auch bei unverhofft starkem Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund ist vielmehr in der Regel von einem überwiegenden Verursachungsbeitrag des Auffahrenden auszugehen (OLG Köln MDR 1995, 577; KG NZV 1993, 478; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl.; § 4 StVO, Rdnr. 17 m. w. Nachw.).

  • OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 26/02

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall; Starkes Abbremsen eines PKW wegen eines auf

    Ist aber ein Verschulden des Vorausfahrenden gegeben, da dieser entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO ohne erkennbaren Grund scharf abgebremst hat, und liegt gleichzeitig ein - auf Grund Anscheinsbeweises oder konkreter Umstände erwiesenes - Verschulden des Auffahrenden vor, so hat i. d. R. eine Haftungsteilung zu erfolgen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 28 f; KG, NZV 1993, 478 (479); OLG Köln, VersR 1993, 1168; MDR 1995, 577; Hentschel, aaO., § 4 StVO, Rdnr. 17; Grüneberg, aaO., S. 116, Vorbemerkung vor Rdnr. 129).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - 1 U 28/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Anfahrtphase nach

    Anders könnte es sein, wenn nicht nur ein grundloses, sondern auch ein starkes Bremsen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO feststünde (vgl. zu dieser Konstellation OLG Köln MDR 1995, 577; Baur in Wussow, 15. Aufl., Kapitel 2, Rn. 153).
  • LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16

    Alleinhaftung des Vordermanns bei starkem Abbremsen

    Bei Auffahrunfällen spricht zunächst der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder zu dicht aufgefahren ist oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrslage angepasst hat oder weil er es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (OLG Karlsruhe, VRS 77, 100; OLG Köln, MDR 1995, 577).

    Dabei erschüttert starkes Bremsen des Vordermannes allein den Anscheinsbeweis noch nicht, es sei denn, es geschieht unter Verstoß gegen § 4 I 2 StVO, wonach der Vorausfahrende nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen darf (OLG Köln, MDR 1995, 577).

    Ein bloßes Reduzieren der Geschwindigkeit durch Zurücknehmen des Gases ist einem starken Bremsen auch dann nicht gleichzusetzen, wenn hierzu kein zwingender Grund bestanden hätte (OLG Köln, MDR 1995, 577).

  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 7 U 31/18

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Dieser Verstoß gegen die StVO könne deshalb den Anschein des verkehrsgerechten Verhaltens des Vorausfahrenden erschüttern (OLG Frankfurt, Urteil vom 2.3.2006, Az. 3 U 220/05, Rn 16, NJW 2007, 87; noch OLG Köln, Urteil vom 30.9.1994, Az. 19 U 34/94; Rn 4, juris; Jaeger, NJW 2017, 2628 als Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.4.2017, Az. 9 U 189/15; auch BHHJJ/Burmann, 25. Aufl. 2018, StVO § 4 Rn. 24; Helle, in: Freymann, juris-PK-Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage 2016, Stand: 17.7.2018, § 4 Rn. 51.1).
  • LG Duisburg, 25.01.2007 - 7 S 222/06
    Grundsätzlich erschüttern kann den Anscheinsbeweis daher allein das Vorbringen der Beklagten, das Bremsen des Klägers sei unter Verstoß gegen § 4 I Satz 2 StVO geschehen ( vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 4 StVO Rn. 18; OLG Köln, MDR 1995, 577 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.08.1994 - 1 Ws 505/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3621
OLG Düsseldorf, 05.08.1994 - 1 Ws 505/94 (https://dejure.org/1994,3621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.08.1994 - 1 Ws 505/94 (https://dejure.org/1994,3621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. August 1994 - 1 Ws 505/94 (https://dejure.org/1994,3621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 577
  • NZV 1994, 490
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.12.1977 - 1 C 17.75

    Ausländische Jägerprüfungen - Erteilung des Jagdscheines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.1994 - 1 Ws 505/94
    a) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Entschädigungsanspruch nach dieser Vorschrift ausgeschlossen ist, ist nicht auf den Ausgang des Verfahrens, sondern allein darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu der Zeit darstellte, als die Maßnahme angeordnet und aufrechterhalten wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1984 in MDR 1984, 1048 und vom 10. Juli 1984 in JurBüro 1984, 1858; OLG Frankfurt MDR 1978, 514; OLG Stuttgart NStZ 1981, 484 ; Schätzler, StR 2. Aufl., Rdn. 37 zu § 5 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 10 zu § 5 StrEG ).
  • BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94

    Absolute Fahruntüchtigkeit bei Cannabiskonsum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.1994 - 1 Ws 505/94
    Wer daher, wie hier der frühere Angeklagte, in so engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Genuß von Haschisch im Verkehr ein Kraftfahrzeug führt, daß in einer ihm entnommenen Blutprobe Tetrahydrocannabinol (THC) in nicht unbeträchtlicher Menge nachgewiesen werden kann, beschwört die daraufhin gegen ihn eingeleiteten Strafverfolgungsmaßnahmen wie die Sicherstellung seines Führerscheins und die Anordnung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis geradezu herauf mit der Folge, daß er diese grob fahrlässig verursacht (Bay0bLG in NZV 1994, 285 f.).
  • OLG Stuttgart, 13.07.1981 - 1 Ws 167/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.1994 - 1 Ws 505/94
    a) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Entschädigungsanspruch nach dieser Vorschrift ausgeschlossen ist, ist nicht auf den Ausgang des Verfahrens, sondern allein darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu der Zeit darstellte, als die Maßnahme angeordnet und aufrechterhalten wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1984 in MDR 1984, 1048 und vom 10. Juli 1984 in JurBüro 1984, 1858; OLG Frankfurt MDR 1978, 514; OLG Stuttgart NStZ 1981, 484 ; Schätzler, StR 2. Aufl., Rdn. 37 zu § 5 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 10 zu § 5 StrEG ).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1984 - 1 Ws 507/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.1994 - 1 Ws 505/94
    a) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Entschädigungsanspruch nach dieser Vorschrift ausgeschlossen ist, ist nicht auf den Ausgang des Verfahrens, sondern allein darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu der Zeit darstellte, als die Maßnahme angeordnet und aufrechterhalten wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1984 in MDR 1984, 1048 und vom 10. Juli 1984 in JurBüro 1984, 1858; OLG Frankfurt MDR 1978, 514; OLG Stuttgart NStZ 1981, 484 ; Schätzler, StR 2. Aufl., Rdn. 37 zu § 5 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 10 zu § 5 StrEG ).
  • VGH Bayern, 18.01.1991 - 11 CS 90.2218

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach langjährigem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.1994 - 1 Ws 505/94
    Regelmäßiger Haschischgenuß kann deshalb Anlaß zu verwaltungsbehördlicher Entziehung der Fahrerlaubnis sein (VGH München in NZV 1991, 288 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.1991 - 1 Ws 116/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.1994 - 1 Ws 505/94
    Da der Senat den früheren Angeklagten freigesprochen und somit abschließend in der Sache entschieden hat, ist er zur Entscheidung über die Frage der Entschädigungspflicht berufen (Senatsbeschluß in VRS 81, 124, 127).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98

    Absolute und relative Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Darüber hinaus handelt auch grob fahrlässig, wer nach nicht unerheblichem Drogenkonsum ein Kraftfahrzeug führt (vgl. Senatsbeschlüsse VM 1991, 68 = VRS 81, 291 und MDR 1995, 577 = VRS 88, 139 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 5 StrEG Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01

    Trunkenheit im Verkehr: Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge des Konsums

    Wer daher, wie hier der Angeklagte, in so engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konsum von Haschisch im Verkehr ein Fahrzeug führt, daß in einer von ihm entnommenen Blutprobe THC im Vollblut ­ zudem in einer so hohen Konzentration wie der vorliegend festgestellten - nachgewiesen werden kann, hat eine darauf gestützte vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis grob fahrlässig verursacht (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 490; BayObLG, NJW 1994, 2427; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 5 StrEG Rn. 12; siehe auch BGHR § 5 StrEG ­ Fahrlässigkeit, grobe).
  • OLG Celle, 16.02.2011 - 1 Ws 78/11

    Entschädigung für eine einstweilige Unterbringung bei eingeschränkter

    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass für die Beantwortung der Frage, ob eine Verhaltensweise der Beschuldigten den Entschädigungsanspruch ausschließt, der Sachverhalt maßgebend ist, wie er sich zur Zeit der Anordnung der Verfolgungsmaßnahme darstellte, und es auf spätere Erkenntnisse nach durchgeführter Beweisaufnahme in einer Hauptverhandlung nicht ankommt (vgl. BGH NStZ 1981, 484; OLG Düsseldorf NZV 1994, 490, 491; Kunz, aaO Rn. 48).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 428/98

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit bei Konsum von Heroin, Kokain und Cannabis;

    Dahinstehen kann, ob es sich anders verhält, wenn die Strafverfolgungsmaßnahmen wie hier allein auf den ausgeschiedenen Straftatbestand gestützt werden, da jedenfalls eine Entschädigung der Angeklagten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist: Sie hat die gegen sie ergriffenen Zwangsmaßnahmen grob fahrlässig verursacht, weil sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konsum von Heroin, Kokain und Cannabis ein Kraftfahrzeug im Verkehr geführt hat (vgl. BayObLG NJW 1994, 2427; OLG Düsseldorf BA 1995, 62; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 5 StrEG Rdn. 12).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 428/98
    Dahinstehen kann, ob es sich anders verhält, wenn die Strafverfolgungsmaßnahmen wie hier allein auf den ausgeschiedenen Straftatbestand gestützt werden, da jedenfalls eine Entschädigung der Angeklagten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist: Sie hat die gegen sie ergriffenen Zwangsmaßnahmen grob fahrlässig verursacht, weil sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konsum von Heroin, Kokain und Cannabis ein Kraftfahrzeug im Verkehr geführt hat (vgl. BayObLG NJW 1994, 2427 ; OLG Düsseldorf BA 1995, 62; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 5 StrEG Rdn. 12).
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