Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94   

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BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94 (https://dejure.org/1995,881)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1995 - 5 StR 434/94 (https://dejure.org/1995,881)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 5 StR 434/94 (https://dejure.org/1995,881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 16
  • NJW 1995, 1973
  • MDR 1995, 514
  • MDR 1995, 735
  • NStZ 1995, 388
  • NStZ 1995, 390
  • NStZ 1997, 116
  • StV 1995, 421
  • JR 1995, 472
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.04.1990 - 2 StR 595/89

    Geistige Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung - Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94
    Für die strafrechtliche Verhandlungsfähigkeit genügt es grundsätzlich, daß der Angeklagte die Fähigkeit hat, in und außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen, Prozeßerklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (BGH MDR 1958, 144; Urteil vom 18. April 1990 - 2 StR 595/89 - insoweit in NStZ 1990, 400 nicht abgedruckt; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. Einleitung Rdn. 97).
  • BGH, 10.01.1958 - 5 StR 563/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94
    Eher nebenbei hat sich der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. Januar 1958 - 5 StR 563/57 -, insoweit in MDR bei Dallinger 1958, 142 nicht wörtlich mitgeteilt) zu der Frage geäußert.
  • BGH, 14.04.1992 - 1 StR 68/92

    Schlußvortrag im Strafprozeß - Gebotene Einstellung des Verfahrens wegen

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94
    Die Prüfung der Frage, ob der Angeklagte während der Rechtsmittelfrist des § 341 StPO in der Lage war, die Bedeutung der Rechtsmitteleinlegung zu erkennen, wird sich wegen der zeitlichen Nähe dieser Frist zur Hauptverhandlung nach denselben Grundsätzen zu richten haben, nach denen das Revisionsgericht die Verhandlungsfähigkeit während der Hauptverhandlung vor dem Tatrichter überprüft (vgl. dazu BGHR StPO § 260 Abs. 3 Verhandlungsfähigkeit 1).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94
    Daß der nicht auf freiem Fuß befindliche Angeklagte keinen Anspruch auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht hat, ist wegen der skizzierten Ausgestaltung des Revisionsverfahrens unbedenklich, wenn er einen Verteidiger hat und dieser in der Hauptverhandlung anwesend ist (BVerfGE 54, 100, 116; 65, 171).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94
    Daß der nicht auf freiem Fuß befindliche Angeklagte keinen Anspruch auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht hat, ist wegen der skizzierten Ausgestaltung des Revisionsverfahrens unbedenklich, wenn er einen Verteidiger hat und dieser in der Hauptverhandlung anwesend ist (BVerfGE 54, 100, 116; 65, 171).
  • RG, 08.01.1897 - 4763/96

    1. Ist die Möglichkeit einer Hauptverhandlung mit einem geisteskranken

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94
    In einer frühen Entscheidung sah das Reichsgericht (RGSt 29, 324, 327) in einem Fall, in dem die Verhandlungsfähigkeit vor dem Tatgericht erfolglos beanstandet worden war, "keinen Anlaß, jene Fähigkeit für das jetzige Stadium der Untersuchung in Zweifel zu ziehen, obschon anzuerkennen ist, daß dem weiteren Verfahren in der Revisionsinstanz bei mangelnder Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten kein Fortgang würde gegeben werden können".
  • BVerfG, 05.10.2020 - 2 BvR 554/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs gegen

    bb) Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten allgemeinen Auffassung bedeutet Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinn, dass der Betroffene in der Lage sein muss, seine Interessen in und außerhalb der Verhandlung vernünftig wahrzunehmen und die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 1995 - 2 BvR 1509/94 -, juris, Rn. 27; BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94 -, juris, Rn. 11).
  • OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die

    bb) Die Verhandlungsfähigkeit (oder auch Verteidigungsfähigkeit, vgl. Widmaier NStZ 1995, 361) ist indes für die verschiedenen Verfahrensarten unterschiedlich zu beurteilen, weil die Anforderungen an die Fähigkeit zur vernünftigen Interessenwahrnehmung je nach Verfahrenslage unterschiedlich sind (LR-Stuckenberg, StPO 26. Aufl. § 205 Rdnr. 17; vgl. für das Revisionsverfahren BGH NStZ 1995, 390).
  • BGH, 09.07.2019 - 3 StR 155/19

    Abschiebung des verteidigten Angeklagten regelmäßig kein Verfahrenshindernis im

    Freilich kann er dabei für das Revisionsverfahren maßgebliche Erklärungen gemäß § 344 StPO, die nach § 345 StPO nur befristet angebracht werden können und der dort genannten Form bedürfen, nicht wirksam abgeben (s. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16, 18 f.).

    Dies ist wegen der skizzierten Ausgestaltung des Revisionsverfahrens unbedenklich, wenn der Angeklagte einen Verteidiger hat und dieser in der Hauptverhandlung anwesend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, aaO, S. 19).

    bb) In Anbetracht dessen ist etwa auch für die Verfahrensvoraussetzung der Verhandlungsfähigkeit anerkannt, dass es im Revisionsverfahren für die Wahrung der Verteidigungsinteressen des Angeklagten ausreichend ist, wenn er die Fähigkeit hatte, über die Einlegung des Rechtsmittels verantwortlich zu entscheiden, und wenigstens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinem Verteidiger über Fortführung oder Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, 7 BGHSt 41, 16, 19; vom 21. Dezember 2016 - 4 StR 527/16, NStZ 2017, 490; Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ-RR 2018, 320, 321; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95, NJW 1995, 1951, 1952).

  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Auch die - anders zu beurteilende - Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten für das Revisionsverfahren (vgl. BGHSt 41, 16) ist gegeben.
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12

    Verhandlungsfähigkeit (Voraussetzungen; Feststellung für das Verfahren in der

    a) Für die Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinne genügt es grundsätzlich, dass der Angeklagte die Fähigkeit hat, in und außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16, 18, und vom 20. April 2004 - 1 StR 14/04, bei Becker NStZ-RR 2005, 261; HK-Julius, StPO, 5. Aufl., § 205 Rn. 4).

    b) Auch die - anders zu beurteilende - Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten für das Revisionsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16; Urteil vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01, BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis, Verhandlungsfähigkeit 5; Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 StR 513/05) ist gegeben.

  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Die Schwurgerichtskammer misst die Frage, ob es der Zustand des Angeschuldigten erlaubt, das Strafverfahren durchzuführen, an dem Konflikt zwischen der Pflicht des Staates zur Gewährleistung einer funktionstüchtigen Rechtspflege und damit zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs mit dem Anspruch des Angeschuldigten auf ein faires Verfahren, bei dem er nicht zum bloßen Objekt gemacht werden darf, sondern die Fähigkeit haben muss, in und außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (BVerfG, 2 BvR 1724/09, Beschluss vom 06.10.2009, EuGRZ 2009, 645 - 647; zitiert nach juris und BGHSt 41, 16.-20).
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16

    Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen

    (1) Prozessual handlungsfähig ist, wer aufgrund seiner geistigen und körperlichen Fähigkeiten in der Lage ist, seine Interessen verständig wahrzunehmen sowie Prozesshandlungen mit Verständnis und Vernunft auszuführen (siehe BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16, 18 und vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180 f.; siehe auch Frisch aaO).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 390/21

    Vernehmungsfähigkeit des Beschuldigten keine Voraussetzung des

    Nach allgemeiner Ansicht bedeutet Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinne, dass der Beschuldigte in der Lage sein muss, seine Interessen in und außerhalb der Verhandlung vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95, NJW 1995, 1951; vom 7. März 1995 - 2 BvR 1509/94, NStZ-RR 1996, 38; BGH, Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16; Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ-RR 2018, 320 (sogenannte Verteidigungsfähigkeit unter Bezugnahme auf Widmaier, NStZ 1995, 361); KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 205 Rn. 9; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., Einl. 97; LRStPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 205 Rn. 20; MüKoStPO/Wenske, § 205 Rn. 18).
  • BGH, 05.09.2001 - 5 StR 330/01

    Verurteilung des DDR-Sportbundpräsidenten Manfred Ewald wegen Verantwortlichkeit

    Bedenken gegen das Vorhandensein der im Revisionsverfahren erforderlichen Verhandlungsfähigkeit bestehen nach dem Maßstab von BGHSt 41, 16 nicht.
  • BGH, 12.12.1996 - 1 StR 543/96

    Zuständiges Gericht für die Fortdauer einer Untersuchungshaft während des

    Nur für den Fall, daß sich die Notwendigkeit der Haftentlassung ausnahmsweise vor einer Revisionshauptverhandlung infolge eines Verfahrenshindernisses ergibt, hat der Bundesgerichtshof es für zulässig erachtet, eine Entscheidung nach § 126 Abs. 3 StPO schon vor Aufhebung des angefochtenen Urteils zu treffen (BGHSt 41, 16 [BGH 08.02.1995 - 5 StR 434/94] = NStZ 1995, 390).

    Insbesondere ergeben sich trotz der Erkrankung des Angeklagten an Aids keine Anhaltspunkte dafür, daß er im Revisionsverfahren nicht verhandlungsfähig wäre (siehe dazu BGHSt 41, 16 [BGH 08.02.1995 - 5 StR 434/94]; 41, 72 = NStZ 1995, 394).

  • BGH, 14.12.1995 - 5 StR 206/95

    Verhandlungsunfähigkeit - Revision - Hauptverhandlung - Verfahrenseinstellung

  • LG München I, 11.08.2009 - 1 Ks 115 Js 10394/07

    Josef Scheungraber

  • OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06

    Nichterscheinen in der Berufungshauptverhandlung: Anforderungen an das Vorliegen

  • BGH, 18.11.2021 - 3 StR 419/21

    Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren trotz Verhandlungsunfähigkeit

  • BGH, 23.02.2006 - 4 StR 513/05

    Absprachenbedingt unwirksamer Rechtsmittelverzicht (unterbliebene qualifizierte

  • OLG Celle, 13.10.2011 - 31 Ss 42/11

    Durchführung des Revisionsverfahrens bei dauerhafter Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 17.01.2001 - 1 StR 557/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Aufklärungspflicht im

  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96

    Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für

  • LG Münster, 29.03.2019 - 10 KLs 13/17

    Prozess wegen der Morde im Konzentrationslager Stutthof - Einstellung des

  • BGH, 17.08.2004 - 3 StR 177/04

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten im Revisionsrechtszug (zeitweilige

  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 430/14

    Besonders zu beurteilende Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten für das

  • BGH, 15.05.2013 - 5 StR 567/12

    Mangelnde Erforderlichkeit zur Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 2 Ws 97/04

    Fortführung des Revisionsverfahren durch Abwesenheit aufgrund Abschiebung des

  • OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10

    Rechtsmittel im Strafverfahren: Ausdrückliche Ermächtigung des Verteidigers zur

  • BGH, 10.04.2013 - 5 StR 567/12

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • LG Kassel, 20.09.2017 - 10 KLs 4710 Js 17180/14
  • LG Gera, 09.02.2005 - 401 Js 15947/00

    Rosemarie Albrecht

  • BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02

    Anforderungen an die Rüge der rechtswidrigen Verwertung von Urkunden - Umfang der

  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 67/98

    Anhaltspunkte für die Annahme einer Verhandlungsunfähigkeit - Voraussetzungen für

  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 399/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 05.09.2001 - 5 StR 330/01
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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.1995 - 5 StR 434/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2043
BGH, 08.03.1995 - 5 StR 434/94 (https://dejure.org/1995,2043)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1995 - 5 StR 434/94 (https://dejure.org/1995,2043)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1995 - 5 StR 434/94 (https://dejure.org/1995,2043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 137 StPO
    Wahrnehmung der Rechte des Angeklagten durch die Strafverteidigung, wenn der Angeklagte abwesend oder verhandlungsunfähig ist; Prozesssubjekt

  • Wolters Kluwer

    Revisionsverhandlung - Abwesenheit des Angeklagten - Rechte des Verteidigers

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 137 ff., § 337

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 69
  • MDR 1995, 735
  • NStZ 1995, 393
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, Urteile vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 341 und vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschlüsse vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71 und vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, aaO, BGHSt 21, 334, 341; BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschluss vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 14.11.2023 - 4 StR 239/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen sind dabei der Standpunkt eines besonnenen Angeklagten und die Vorstellungen, die er sich bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - 2 StR 234/16, juris Rn. 24; Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208, 209; Beschluss vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71).
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, aaO, BGHSt 21, 334, 341; BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschlüsse vom 8. März 1995- 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71; vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 20.05.2020 - 4 StR 654/19

    Besorgnis der Befangenheit (Beurteilungsmaßstab; Mitwirkung an

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen sind dabei der Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten und die Vorstellungen, die er sich bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN; Beschluss vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71; Beschluss vom 23. Januar 2018 - 1 StR 36/17).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein "vernünftiger' (BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18) oder "verständiger' Angeklagter (BGH, Beschluss vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06

    Nichterscheinen in der Berufungshauptverhandlung: Anforderungen an das Vorliegen

    Soweit bei der Prüfung der Verhandlungsfähigkeit ein großzügigerer Maßstab angelegt wird, gilt dies für das Revisionsverfahren (dazu BVerfG NStZ 1995, 391; BGHSt 41, 16; 41, 69, 71) oder betrifft geistige, körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, die die Fähigkeit zur Wahrnehmung der Verteidigungsrechte dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum hinweg einschränken (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1998, 395; BayObLG NStZ 1989, 131).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2001 - 2 Ws 282/01

    Einstellung des Verfahrens; Beschwerde; Anfechtbarkeit; Zustimmung des

    In all den Fällen jedoch, in denen der Angeklagte nicht anwesend ist oder nicht anwesend sein kann, oder in denen er aus sonstigen Gründen zu einer Entscheidung über eine Antragstellung selbst nicht in der Lage ist, kann der Verteidiger für ihn handeln (BGHSt 41, 69 f).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.03.1995 - 2 Ss 21/94   

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https://dejure.org/1995,7855
OLG Karlsruhe, 02.03.1995 - 2 Ss 21/94 (https://dejure.org/1995,7855)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.03.1995 - 2 Ss 21/94 (https://dejure.org/1995,7855)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. März 1995 - 2 Ss 21/94 (https://dejure.org/1995,7855)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 735
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 17.08.1994 - 4St RR 105/94

    Volksverhetzung durch "Asylbetrüger"-Reime

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.1995 - 2 Ss 21/94
    »Das Schmähgedicht "Der Asylbetrüger in Deutschland" stellt einen Angriff auf die Menschenwürde der in der Bundesrepublik lebenden Asylanten dar (im Anschluß an BayObLG NStZ 1994, 588 = NJW 1995, 145 und gegen OLG Frankfurt NJW 1995, 143 ).«.
  • OLG Frankfurt, 11.05.1994 - 2 Ss 413/93

    Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Aylbewerbern als Volksverhetzung; Auslegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.1995 - 2 Ss 21/94
    »Das Schmähgedicht "Der Asylbetrüger in Deutschland" stellt einen Angriff auf die Menschenwürde der in der Bundesrepublik lebenden Asylanten dar (im Anschluß an BayObLG NStZ 1994, 588 = NJW 1995, 145 und gegen OLG Frankfurt NJW 1995, 143 ).«.
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

    Unter Verächtlichmachen ist jede Äußerung zu verstehen, durch die jemand als der Achtung der Staatsbürger unwert oder unwürdig hingestellt wird, sei es durch eine Tatsachenbehauptung oder durch ein Werturteil (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 2008, a. a. O., juris Rdnr. 17, und 15. Dezember 2005 - 4 StR 283/05 -, juris Rdnr. 18; OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. März 1995 - 2 Ss 21/94 -, juris Rdnr. 20; KG, jeweils a. a. O.; Krauß, a. a. O., § 130 Rdnr. 49; Fischer, a. a. O., § 90a Rdnr. 5; jeweils m. w. Nachw.).
  • KG, 26.11.1997 - 1 Ss 145/94

    Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Volksverhetzung, "Asylbetrüger"

    Auch auf die Gruppe der Asylbewerber ohne Anerkennungsanspruch ist das Merkmal anwendbar (vgl. BayObLG NJW 1995, 145 ; OLG Düsseldorf MDR 1995, 948 ; OLG Karlsruhe MDR 1995, 735, 736).

    Somit fällt auch das Bestreiten eines "sozialen" Lebensrechts in den Anwendungsbereich des Tatbestandes (so auch BayObLG NJW 1995, 145; OLG Karlsruhe MDR 1995, 735 ).

  • KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11

    Zum NPD-Wahlkampf: "5-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung"

    Hierbei und bei der weiteren rechtlichen Bewertung wird es - ggf. auch unter Berücksichtigung anderer Tatbestandsalternativen - die von der verfassungs- und obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. die bereits zitierten Entscheidungen sowie u.a. BVerfG NJW 2008, 2097; BGH NStZ 2007, 216; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75, 76/06 - [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 2 Ws 323/09 - [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 368; OLG Karlsruhe MDR 1995, 735; OLG München NJW 2010, 2150) zu bedenken und die Frage der Eignung der Handlungen zur Friedensstörung - auch betreffend die Einstellung eines Textes in das Internet für eine kurze Zeit - ebenfalls gründlicher zu betrachten haben.
  • AG Duisburg, 08.12.2017 - 81 Ds 433/16
    Asylbewerber sind aufgrund ihrer Lebenssituation und ihrer sonstigen persönlichen Merkmale als Gruppe von der inländischen Bevölkerung abgrenzbar (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 02. März 1995 - 2 Ss 21/94 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.02.1994 - 2 Ss 21/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7509
OLG Koblenz, 25.02.1994 - 2 Ss 21/94 (https://dejure.org/1994,7509)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.02.1994 - 2 Ss 21/94 (https://dejure.org/1994,7509)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Februar 1994 - 2 Ss 21/94 (https://dejure.org/1994,7509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 735
  • NStZ 1994, 354
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 788/82

    Rechtsmittel - Rücknahme - Ermächtigung - Wirksamkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.1994 - 2 Ss 21/94
    Das strickte Festhalten an dem Erfordernis der Eindeutigkeit der Rücknahmeerklärung ist angesichts deren grundsätzlicher Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit (vgl. BGH NStZ 85, 207; 83, 280) indessen unverzichtbar.
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.1994 - 2 Ss 21/94
    Dabei versteht sich von selbst, daß er sich bei seiner Entscheidung weder von justizfremden Zwecken noch von rechts- oder sachwidrigen Erwägungen leiten lassen darf (vgl. BVerfGE NJW 59, 871; Schoreit in KK, aa0, § 146 GVG , Rdn. 10).
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