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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95   

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OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95 (https://dejure.org/1995,1933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.1995 - 9 U 70/95 (https://dejure.org/1995,1933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 1995 - 9 U 70/95 (https://dejure.org/1995,1933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Der Mitverschuldensanteil des betrunkenen Kfz-Führers überwiegt in der Regel denjenigen des verletzten Beifahrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Fahrt; Trunkenheit; Fahruntüchtigkeit; Mitverschulden; Rauschzustand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254 Abs. 1 § 827 Satz 1
    Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit alkoholisiertem Fahrer

Verfahrensgang

  • LG Münster - 2 O 304/94
  • OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 149
  • VersR 1997, 126
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84

    Zur Höhe des immateriellen Schadens bei Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
    Deshalb fällt in der Abwägung nach § 254 BGB grundsätzlich dem Fahrer der gewichtigere Anteil zu (BGH VersR 1985, 965; OLG Hamm, 27. ZS., ZfS 1987, 290).
  • BGH, 28.11.1967 - VI ZB 21/67

    Statthaftigkeit der Revision gegen Urteile über die Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
    Anerkanntermaßen liegt ein vorwerfbarer Verstoß gegen die eigenen Interessen und damit ein Mitverschulden an der Schadensentstehung vor, wenn ein Mitfahrer sich aus freien Stücken jemandem zu einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug anvertraut, der für ihn erkennbar infolge Trunkenheit fahruntüchtig ist oder an dessen Fahrtüchtigkeit er zumindest begründete Zweifel haben muß (BGH VersR 1966, 565, 566; VersR 1968, 197, 198; VersR 1979, 1007, 1008; NJW 1988, 2365, 2366).
  • BGH, 15.02.1966 - VI ZR 263/64

    Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung - Mitverschulden des Verletzten -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
    Anerkanntermaßen liegt ein vorwerfbarer Verstoß gegen die eigenen Interessen und damit ein Mitverschulden an der Schadensentstehung vor, wenn ein Mitfahrer sich aus freien Stücken jemandem zu einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug anvertraut, der für ihn erkennbar infolge Trunkenheit fahruntüchtig ist oder an dessen Fahrtüchtigkeit er zumindest begründete Zweifel haben muß (BGH VersR 1966, 565, 566; VersR 1968, 197, 198; VersR 1979, 1007, 1008; NJW 1988, 2365, 2366).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
    Zwar bestehen erhebliche Zweifel, ob das Landgericht über diese Anträge überhaupt entschieden hat, da sie einem Grundurteil wesensgemäß nicht zugänglich sind (BGH NJW 1988, 1984; ZIP 1990, 316) und nicht erkennbar ist, ob das Grundurteil insoweit als stattgebendes Feststellungsurteil auszulegen ist, was ohne Anhaltspunkte für einen solchen Willen des Gerichts in der Regel nicht angenommen werden kann (BGH ZIP 1990, 316).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
    Anerkanntermaßen liegt ein vorwerfbarer Verstoß gegen die eigenen Interessen und damit ein Mitverschulden an der Schadensentstehung vor, wenn ein Mitfahrer sich aus freien Stücken jemandem zu einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug anvertraut, der für ihn erkennbar infolge Trunkenheit fahruntüchtig ist oder an dessen Fahrtüchtigkeit er zumindest begründete Zweifel haben muß (BGH VersR 1966, 565, 566; VersR 1968, 197, 198; VersR 1979, 1007, 1008; NJW 1988, 2365, 2366).
  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78

    Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
    Anerkanntermaßen liegt ein vorwerfbarer Verstoß gegen die eigenen Interessen und damit ein Mitverschulden an der Schadensentstehung vor, wenn ein Mitfahrer sich aus freien Stücken jemandem zu einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug anvertraut, der für ihn erkennbar infolge Trunkenheit fahruntüchtig ist oder an dessen Fahrtüchtigkeit er zumindest begründete Zweifel haben muß (BGH VersR 1966, 565, 566; VersR 1968, 197, 198; VersR 1979, 1007, 1008; NJW 1988, 2365, 2366).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 1 U 192/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers

    Zwar ist der rechtliche Ansatz zutreffend, wonach in der Teilnahme an der Heimfahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers ein Verstoß gegen die eigenen Interessen des klagenden Beifahrers zu sehen ist und im Rahmen des § 254 BGB § 827 Satz 2 BGB entsprechend gilt (vgl. dazu auch OLG Saarbrücken VersR 1968, 905; BGH VersR 1971, 473; OLG Hamm VersR 1997, 126; OLG Karlruhe, Urt. v. 15.12.2006 - 10 U 177/05 -).
  • OLG Celle, 10.02.2005 - 14 U 132/04

    Mitverschulden eines Beifahrers gegenüber einem alkoholisierten Unfallfahrer;

    Das dem Kläger nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in erster Instanz zutreffend anzulastende Mitverschulden ist nach Auffassung des Senats weder höher (wie von der Kammer angenommen) noch niedriger (wie vom Kläger geltend gemacht) zu gewichten als dasjenige des Beklagten zu 1. Der Kläger weist zwar zutreffend darauf hin, dass im Regelfall in der Rechtsprechung (übrigens auch des erkennenden Senats) der Verschuldensvorwurf gegen den alkoholisierten Fahrer schwerer gewichtet wird als derjenige gegen den Beifahrer, der die Alkoholisierung erkannt hat oder hätte erkennen können (vgl. etwa OLG Hamm, MDR 1996, 149; OLG Düsseldorf, Schadenpraxis 2002, 267; OLG Köln, NJW-RR 2000, 1553).
  • OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99

    Wechselseitige Haftung bei einem Unfall mit einem gestohlenen Kraftwagen nach

    In den meisten zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hat das Mitverschulden des Beifahrers, dem wegen des Mitfahrens bei einem angetrunkenen Fahrer zumindest ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen war, je nach den Umständen des Einzelfalles zu Anspruchskürzungen zwischen 25 % und 50 % geführt (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - VersR 97, 126: 1/4; OLG Celle, VersR 82, 960: 1/4; OLG Oldenburg, VersR 98, 1390: 1/3; OLG Koblenz, VersR 89, 405: 1/3; OLG Frankfurt; VersR 80, 287: 1/3; OLG Karlsruhe, VersR 90, 318: 2/5; OLG Koblenz, VersR 80, 238: 1/2; vgl. hierzu auch Berger, VersR 92, 168, 170).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des verletzten Beifahrers wegen

    Es kommt nicht auf Alkoholisierung per se an, sondern auf bei gehöriger Sorgfalt erkennbare alkoholbedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit (vgl. BGHR § 254 Abs. 1 Mitfahrer 1; OLG Hamm VersR 1997, 126; KG VM 90, 92).
  • LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98

    Verkehrsunfallhaftung: Überwiegendes Mitverschulden eines tödlich verunglückten

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach Maßgabe der vorbezeichneten Vorschriften die schuldhafte Selbstgefährdung im Straßenverkehr dem Mitfahrer dann anzulasten ist, wenn er mit einem infolge Alkoholgenusses fahruntüchtigen Fahrer mitfährt, auch wenn der Geschädigte selbst die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers unter Umständen wegen eigener Trunkenheit nicht erkannt hat (vgl. BGH NJW 1988, 2365; OLG Köln NJW-RR 2000, 1553; OLG Hamm MDR 1996, 149, 150; OLG Hamm NZV 2006, 85).
  • OLG Hamm, 08.05.2006 - 13 U 190/05

    Dem fahruntüchtigen Fahrer kommt eine größere Verantwortung an dem

    Auch das OLG Hamm hat in VersR 1997, 126 entschieden, dass dem fahruntüchtigen Fahrer eine größere Verantwortung an dem Unfallgeschehen als dem nur mitfahrenden Verletzten zukommt ( vgl. auch Palandt - Heinrichs aaO § 254 Rdn 34 ); erst recht muss dieses gelten, wenn den Fahrer zusätzlich der strafrechtliche Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis trifft.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.10.1995 - 34 U 25/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2733
OLG Hamm, 10.10.1995 - 34 U 25/95 (https://dejure.org/1995,2733)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.10.1995 - 34 U 25/95 (https://dejure.org/1995,2733)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 34 U 25/95 (https://dejure.org/1995,2733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)

    StVG § 7; BGB § 906 Abs. 2; BGB § 254
    Keine Halterhaftung für Düngefahrzeug wegen Besprühens eines Nachbarackers

  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines Bio-Bauern wegen Düngung seiner Felder mit Klärschlamm durch den Nachbarn

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1354
  • MDR 1996, 149
  • NZV 1996, 234
  • VersR 1997, 505
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.1995 - 34 U 25/95
    Dem Kläger steht gegen den Beklagten zu 2) ein Schadensersatzanspruch gemäß § 906 Abs. 2 BGB analog zu (BGHZ 90, 255 = NJW 84, 2207; BGH, NJW 85, 47).

    Eine Mitwirkungspflicht des Geschädigten zur Beseitigung oder Minderung von Störungen und/oder Schäden kann jedoch nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen bejaht werden, insbesondere ist in der Regel jeder Eigentümer berechtigt, sein Grundstück so zu nutzen wie es ihm richtig erscheint (BGH WM 69, 1042; BGHZ 90, 255 = NJW 84, 2207).

  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66

    Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.1995 - 34 U 25/95
    Eine Mitwirkungspflicht des Geschädigten zur Beseitigung oder Minderung von Störungen und/oder Schäden kann jedoch nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen bejaht werden, insbesondere ist in der Regel jeder Eigentümer berechtigt, sein Grundstück so zu nutzen wie es ihm richtig erscheint (BGH WM 69, 1042; BGHZ 90, 255 = NJW 84, 2207).
  • BGH, 23.05.1978 - VI ZR 150/76

    Einfüllen von Öl - § 7 StVG, Betriebsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.1995 - 34 U 25/95
    Eine solche Haftung ist indessen nicht gegeben, wenn es sich um Vorgänge bei dem Betrieb des Fahrzeugs handelt, bei denen keine Gefahr geschaffen wird, die von dem Fahrzeug in seiner Eigenschaft als einer dem Verkehr dienenden Maschine ausgeht (BGH NJW 1978, 1582).
  • BGH, 16.12.1977 - V ZR 91/75

    Fluorabgas-Immission

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.1995 - 34 U 25/95
    Zwar ist der Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht nicht von vornherein bei Vorliegen eines Ausgleichsanspruchs wie hier ausgeschlossen (BGH NJW 78, 419).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.1995 - 34 U 25/95
    Kommt es dann zu einem Auffahrunfall, konkretisiert sich auch dabei eine typische Verkehrsgefahr, und eine Haftung aus § 7 StVG kommt in Betracht (BGH NJW 1991, 1171).
  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.1995 - 34 U 25/95
    Dem Kläger steht gegen den Beklagten zu 2) ein Schadensersatzanspruch gemäß § 906 Abs. 2 BGB analog zu (BGHZ 90, 255 = NJW 84, 2207; BGH, NJW 85, 47).
  • LG Waldshut-Tiengen, 19.03.1985 - 2 O 175/84
    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.1995 - 34 U 25/95
    So kommt eine Haftung nach § 7 StVG nicht in Betracht bei einem Entladevorgang (Füllen des Heizöltanks durch Motorkraft) oder bei Unfällen, bei denen die Verwendung des Fahrzeuges als Verkehrsmittel gegenüber derjenigen als Arbeitsmaschine deutlich zurücktritt (LG Waldshut VersR 1985, 1170).
  • OLG Koblenz, 12.05.2014 - 12 U 1019/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" bei Arbeitseinsatz

    Durch den Kreiselschwader wurde dagegen keine Gefahr geschaffen, die von dem Fahrzeug in seiner Eigenschaft als einer dem Verkehr dienenden Maschine für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht (OLG Hamm, Urteil vom 10.10.1995, 34 U 25/95), sondern nur durch ihren Einsatz als Arbeitsmaschine, die die Vorarbeiten für den Einsatz einer weiteren fahrbaren Arbeitsmaschine leistete.
  • AG Brandenburg, 17.10.2014 - 31 C 37/13

    Verwendung eines Hebebühnen-Lkw als Kraftfahrzeug von der Verwendung als

    Der für eine Haftung im Sinne des StVG erforderliche Zurechnungszusammenhang ist aber dann hier auch zu verneinen, da bei diesem Kraftfahrzeug die Fahrzeugeigenschaft gegenüber der Verwendung als Arbeitsmaschine zum Zeitpunkt des Unfalls keine Rolle mehr gespielt hat ( BGH , Urteil vom 18.01.2005, Az.: VI ZR 115/04, u. a. in: NZV 2005, Seiten 305 f.; BGH , NZV 1995, Seiten 185 f.; BGH , NJW 1975, Seite 1886 = MDR 1975, Seite 1011 OLG Koblenz , Urteil vom 12.05.2014, Az.: 12 U 1019/13; OLG Hamm , Beschluss vom 23.04.2013, Az.: I-9 U 234/12; OLG Saarbrücken , Urteil vom 03.11.2009, Az.: 4 U 238/09; OLG Hamburg , Urteil vom 23.07.1999, Az.: 14 U 91/98, u. a. in: DAR 2000, Seite 356; OLG Hamm , Urteil vom 10.10.1995, 34 U 25/95, u. a. in: VersR 1997, Seite 505; OLG München , Urteil vom 21.09.1995, Az.: 1 U 5430/94, u. a. in: BeckRS 1995, Nr.: 12665; KG Berlin , KG-Report 1994, Seiten 18 f.; KG Berlin , Urteil vom 08.05.1989, Az.: 12 U 3613/88, u. a. in: VerkMitt 1990, Nr. 1; LG Frankenthal , Urteil vom 26.04.2012, Az.: 8 O 47/11, u. a. in: Schaden-Praxis 2012, Seiten 352 f.; LG Oldenburg , ZfSch 1991, Seiten 367 f. ).

    Durch den Lkw der Beklagten zu 3.) wurde keine Gefahr geschaffen, die von diesem Lkw in seiner Eigenschaft als eines dem Verkehr dienenden Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht ( OLG Koblenz , Urteil vom 12.05.2014, Az.: 12 U 1019/13; OLG Hamm , Urteil vom 10.10.1995, 34 U 25/95, u. a. in: VersR 1997, Seite 505 ), sondern nur durch seinen Einsatz als Arbeitsmaschine.

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