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   OLG Karlsruhe, 14.03.1996 - 3 Ss 11/96   

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OLG Karlsruhe, 14.03.1996 - 3 Ss 11/96 (https://dejure.org/1996,3955)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.1996 - 3 Ss 11/96 (https://dejure.org/1996,3955)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 1996 - 3 Ss 11/96 (https://dejure.org/1996,3955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 842
  • NStZ-RR 1996, 237
  • StV 1997, 121 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.1996 - 3 Ss 11/96
    Für eine individuelle Prognoseentscheidung, zumal in den hier gegebenen Massenverfahren der Verkehrsordnungswidrigkeiten, und für eine Einzelfallprüfung, ob trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 Satz 2 BKatV eine grobe bzw. beharrliche Pflichtverletzung - die weder vorsätzliches Verhalten, noch eine darüber hinaus gesteigerte Pflichtwidrigkeit zur Voraussetzung hat - zu verneinen ist, ist danach nunmehr eingeschränkt, aber durchaus noch genügend Raum (BGHSt 38, 125, 130, 131, 136; 231, 235, 236).
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.1996 - 3 Ss 11/96
    Wenn der Senat auch keinen Anlaß hat, das Bestehen des Mandatsverhältnisses in Zweifel zu ziehen, gilt doch nach der im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit zwingenden Vorschrift des § 145 a Abs. 1 StPO der gewählte Verteidiger nur dann als ermächtigt, Zustellungen in Empfang zu nehmen, wenn sich seine Vollmacht bei den Akten befindet (BGH, Beschluß vom 24.10.1995 - 1 StR 474/95, zur Veröffentlichung in BGHSt. vorgesehen; NStZ 1996, 97 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.1996 - 3 Ss 11/96
    Nur dann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten mit Ausnahmecharakter - die nicht schon die Grobheit des Verstoßes als solche und damit einen Regelfall ausnahmsweise in Frage stellen - aufweist, kann der Tatrichter die Überzeugung gewinnen, daß trotz eines Regelfalles die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (Senatsbeschluß vom 09.01.1995 - 3 Ss 176/94 - VRS 88, 476, 478).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Rb 35 Ss 618/20

    Voraussetzungen für die Heilung von Zustellungsmängeln durch die Zustellung des

    (1) An den gewählten Verteidiger kann gemäß § 53 Abs. 3 S. 1 OWiG - kraft gesetzlich fingierter Zustellungsvollmacht - nur dann wirksam zugestellt werden, wenn sich - woran es hier fehlt - eine Urkunde über die Bevollmächtigung als Verteidiger bei den Akten befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, juris Rn. 4 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 1996 - 3 Ss 11/96, juris Rn. 3 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Dezember 1987 - 3 Ss 599/87, juris Rn. 5 f.).
  • OLG Saarbrücken, 29.04.2009 - Ss (Z) 205/09

    Voraussetzungen für die wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids an den

    Zwar konnte die Zustellung des Bußgeldbescheids an den Wahlverteidiger vorliegend schon deshalb nicht wirksam bewirkt werden, weil sich dessen Vollmacht zum Zeitpunkt der Zustellung nicht bei der Akte befand (vgl. Göhler, aaO., § 51 Rdn. 44a m.w.N.; OLG Stuttgart, NStZ 1988, 193 ) und das bloße Auftreten des Verteidigers gegenüber der Bußgeldbehörde nicht genügt, die gesetzlich fingierte Zustellungsvollmacht gemäß § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG auszulösen (vgl. BGHSt 41, 303 ; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1996, 237 ).
  • KG, 15.06.2020 - 4 Ss 59/20

    Rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht

    Ein nur konkludentes Verhalten, etwa das bei gleichzeitiger Anwesenheit des Angeklagten erfolgende Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung, erfüllt die Voraussetzungen des § 145a Abs. 1 StPO dagegen nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 144; BGHSt 41, 303, 304; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237; KG NStZ-RR 2016, 289 [zur Parallelvorschrift § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG]; Thomas/Kämpfer in Münchener Kommentar, StPO 1. Aufl., § 145a StPO Rn. 3; Beulke in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO 4. Aufl., § 145a Rn. 5; Wohlers in Systematischer Kommentar, StPO 5. Aufl., § 145a Rn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt aaO; a. A.: Lüderssen in Löwe-Rosenberg aaO, § 145a StPO Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02

    Verfügen des Verteidigers über eine rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht;

    Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung einer wirksamen Zustellung an den Verteidiger gem. § 145 a Abs. 1 StPO, dass sich zum Zeitpunkt der Zustellung eine Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet (OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 24; OLG Hamm OLGSt S. 15; Meyer-Goßner, StPO, 46. A., § 145 a Rn 8) und weder das schlichte Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung (BGHSt 41, 303; BayObLG VRS 84, 447; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237) noch die nachträgliche Vorlage einer Vollmacht sollen ausreichen (OLG Düsseldorf VRS 93, 169; OLG Schleswig StV 1990, 12).
  • KG, 24.10.2018 - 3 Ws (B) 264/18

    Fristberechnung im Bußgeldverfahren: Zustellung an mehrere Empfangsberechtigte;

    Dies ist hier nicht der Fall, denn die Verteidigerin war nicht in diesem Sinn empfangsberechtigt, weil sich ihre Vollmacht nicht bei den Akten befand (§ 145a Abs. 1 StPO) (vgl. BGHSt 41, 303; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237).
  • OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/00

    Nachträgliche Ergänzung der Urteilsgründe

    § 145 a Abs. 1 StPO setzt beim Wahlverteidiger voraus, daß sich entweder eine ihn ermächtigende Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet oder der Verteidiger vom Betroffenen bzw. Angeklagten in der Hauptverhandlung mündlich zu Protokoll des Gerichts bevollmächtigt wird (BGHSt 41, 303; OLG Stuttgart NStZ 1988, 193; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237; KK-Laufhütte, StPO 4. Aufl., § 145 a Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2020 - 2 Rb 35 Ss 618/20
    (1) An den gewählten Verteidiger kann gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 OWiG - kraft gesetzlich fingierter Zustellungsvollmacht - nur dann wirksam zugestellt werden, wenn sich - woran es hier fehlt - eine Urkunde über die Bevollmächtigung als Verteidiger bei den Akten befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, juris Rn. 4 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 1996 - 3 Ss 11/96, juris Rn. 3 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Dezember 1987 - 3 Ss 599/87, juris Rn. 5 f.).
  • KG, 15.06.2020 - 161 Ss 55/20

    Strafverteidigung: Anforderungen an die â€" erneute â€" Strafprozessvollmacht

    Ein nur konkludentes Verhalten, etwa das bei gleichzeitiger Anwesenheit des Angeklagten erfolgende Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung, erfüllt die Voraussetzungen des § 145a Abs. 1 StPO dagegen nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 144; BGHSt 41, 303, 304; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237; KG NStZ-RR 2016, 289 [zur Parallelvorschrift § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG]; Thomas/Kämpfer in Münchener Kommentar, StPO 1. Aufl., § 145a StPO Rn. 3; Beulke in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO 4. Aufl., § 145a Rn. 5; Wohlers in Systematischer Kommentar, StPO 5. Aufl., § 145a Rn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt aaO; a. A.: Lüderssen in Löwe-Rosenberg aaO, § 145a StPO Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1996 - 5 StR 15/96   

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BGH, 21.02.1996 - 5 StR 15/96 (https://dejure.org/1996,6420)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1996 - 5 StR 15/96 (https://dejure.org/1996,6420)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - 5 StR 15/96 (https://dejure.org/1996,6420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Besitz von Haschisch in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 842
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.03.1996 - 5St RR 15/96   

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https://dejure.org/1996,5204
BayObLG, 05.03.1996 - 5St RR 15/96 (https://dejure.org/1996,5204)
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BayObLG, Entscheidung vom 05. März 1996 - 5St RR 15/96 (https://dejure.org/1996,5204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiskraft eines im Protokoll gemäß § 273 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) festgehaltenen Rechtsmittelverzichts; Abhängigkeit der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts von der Fertigstellung eines Hauptverhandlungsprotokolls; Möglichkeit der Heranziehung von anderen ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 274, § 302 Abs. 1 Satz 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 842
  • NStZ-RR 1996, 276
  • BayObLGSt 1996, 27
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BayObLG, 05.03.1996 - 5St RR 15/96
    b) Bei Wegfall der Beweiskraft des Protokolls kann das Revisionsgericht auch andere Erkenntnisquellen heranziehen und seiner Beurteilung dann den Sachverhalt zugrunde legen, den es auf diese Weise zu seiner Überzeugung ermittelt (BGHSt 17, 220, 222).
  • OLG Oldenburg, 14.06.1982 - Ss 303/82

    Zulässigkeit einer Revision bei zuvor erklärtem Rechtsmittelverzicht des

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1996 - 5St RR 15/96
    Die Verzichtserklärung eines verhandlungsfähigen Angeklagten ist in der Regel als wirksam anzusehen (OLG Oldenburg NStZ 1982, 520 m.w.N.).
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