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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.03.1996 - 1 Ws 57/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4474
OLG Zweibrücken, 19.03.1996 - 1 Ws 57/96 (https://dejure.org/1996,4474)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.03.1996 - 1 Ws 57/96 (https://dejure.org/1996,4474)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. März 1996 - 1 Ws 57/96 (https://dejure.org/1996,4474)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2246
  • MDR 1996, 955
  • NZV 1996, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16

    Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher

    Bei einer Einstellung nach § 153 Abs. 1 oder Abs. 2 StPO bleibt offen, ob sich der Beschuldigte wirklich schuldig gemacht hat (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. März 1996 - 1 Ws 57/96 -, NJW 1996, 2246; Diemer in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 153 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 122.98

    Hauptsacheerledigung bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage; fehlendes

    Gegen einen Einstellungsbeschluß, der aufgrund dieser Vorschrift ergeht, findet eine Wiederaufnahme nach nahezu unbestrittener Auffassung nicht statt (vgl. zu § 153 a StPO: OLG Frankfurt a.M. NJW 1996, 3353, 3354; zu § 153 StPO: OLG Zweibrücken NJW 1996, 2246, 2247; vgl. ferner: Gössel in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Vorb. zu § 395 Rn. 58; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 359 Rn. 5; KK-Schmidt, 4. Aufl., § 395 StPO Rn. 14; HK-Krehl, 2. Aufl., § 153 a StPO Rn. 37 und Vorb. zu § 359 Rn. 3; a.A. zu § 153 a StPO: Hellmann MDR 1989, 952).
  • OLG Köln, 18.09.2012 - 1 RVs 159/12

    Strafklageverbrauch bei Straßenverkehrsgefährdung; Verfahrenseinstellung nach §

    Nur im Ausnahmefall rechtfertigen (neu) eintretende Umstände eine Durchbrechung der beschränkten Rechtskraftwirkung (entschieden für eine Einstellung gemäß § 47 Abs. 2 OWiG: OLG Oldenburg, MDR 1983, 430, 515; vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1996, 2246: Keine Wiederaufnahme gemäß § 79 II BVerfG; Schöch-AK Rn. 55).
  • VG Saarlouis, 05.11.2018 - 6 L 1139/18

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; rechtswidrige Anordnung

    VG Hamburg, Urteil vom 27.03.2007, 10 K 1162/06; vgl. zu § 153 StPO Bay. VGH, Beschluss vom 05.01.2017, 10 ZB 14.2603, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.03.1996, 1 Ws 57/96, NJW 1996, 2246.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.05.1996 - 1 Ws 415/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5443
OLG Düsseldorf, 17.05.1996 - 1 Ws 415/96 (https://dejure.org/1996,5443)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.05.1996 - 1 Ws 415/96 (https://dejure.org/1996,5443)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Mai 1996 - 1 Ws 415/96 (https://dejure.org/1996,5443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 955
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.11.1983 - 1 Ws 140/83

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls zur Durchführung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.1996 - 1 Ws 415/96
    Verfahrensverzögerungen durch die Ermittlungsorgane führen nur dann zur Aufhebung des Haftbefehls, wenn Sie auf groben Fehlern und Versäumnissen beruhen (KG StV 1983, 111; OLG Frankfurt StV 1984, 123 ; Boujong in: KK- StPO , 3. Aufl. München 1993, § 121 Rdnr. 21).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 2 Ws 709/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.1996 - 1 Ws 415/96
    Verfahrensverzögerungen durch die Ermittlungsorgane führen nur dann zur Aufhebung des Haftbefehls, wenn Sie auf groben Fehlern und Versäumnissen beruhen (KG StV 1983, 111; OLG Frankfurt StV 1984, 123 ; Boujong in: KK- StPO , 3. Aufl. München 1993, § 121 Rdnr. 21).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2001 - 3 HEs 7/01

    Verzögerung durch Verhalten der Strafverfolgungsbehörden

    Von ihnen für geboten erachtete, wenigstens vertretbar erscheinende Verfahrensdispositionen können deshalb wichtige Gründe für eine hierdurch eingetretene Verfahrensverzögerung darstellen, sofern nicht im folgenden grobe Fehler und Versäumnisse das Verfahren weiter verzögert haben (vgl. hierzu auch BVerfG NJW 2000, 1401; KG aaO; OLG Düsseldorf wistra 1997, 35).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.05.1996 - 1 ObOWi 230/96   

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https://dejure.org/1996,7712
BayObLG, 17.05.1996 - 1 ObOWi 230/96 (https://dejure.org/1996,7712)
BayObLG, Entscheidung vom 17.05.1996 - 1 ObOWi 230/96 (https://dejure.org/1996,7712)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Mai 1996 - 1 ObOWi 230/96 (https://dejure.org/1996,7712)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 955
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 82 B/05

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb

    Diese Vorschrift ist Ausdruck des Rechts auf ein faires Verfahren, das auch das Recht umfasst, sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren von einem gewählten Anwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BayObLG zfs 1994, 387; NJW 1995, 3134; MDR 1996, 955).

    Ein etwaiger Rechtsverstoß des Tatgerichts bei der skizzierten Einzelfallabwägung macht zudem im Rechtsbeschwerdeverfahren die Aufhebung einer nach § 74 Abs. 2 Satz 1 OWiG ergangenen Entscheidung selbst dann notwendig, wenn der Betroffene seinerseits ohne (weitere!) Entschuldigung im Termin der Hauptverhandlung ausbleibt (BayObLG MDR 1996, 955; Senat a. a. O.).

  • BayObLG, 24.07.2001 - 1St RR 97/01

    Verhinderung des Verteidigers

    Vielmehr sind stets das Interesse des Angeklagten an einer Verteidigung und das Interesse an einer möglichst reibungslosen Durchführung des Verfahrens gegeneinander abzuwägen, wobei das Verteidigungsinteresse im Zweifel Vorrang hat (vgl. BayObLGSt aao; BayObLG MDR 1996, 955 und DAR 2001, 83).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05

    Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entsprechung des

    Stellt der Verteidiger rechtzeitig und mit nachvollziehbarer Begründung erstmals einen Antrag auf Verlegung eines Hauptverhandlungstermins, so wird einem solchen Gesuch bei einem den Tatvorwurf bestreitenden Betroffenen in der Regel zu entsprechen sein (BayObLG MDR 1996, 955; a.A. OLG Köln VRS 92, 261 f.), es sei denn, es handelt sich um einen eher einfach gelagerten Sachverhalt, zu dem der Betroffene ausreichend unter Wahrung seiner Verteidigungsrechte selbst Stellung nehmen kann.
  • KG, 27.08.2018 - 3 Ws (B) 194/18

    Nachforschungspflicht bei Terminverlegungsantrag

    Zwar wird einem solchen Gesuch in der Regel nachzukommen sein, wenn ein Betroffener bzw. sein Verteidiger rechtzeitig - und mit nachvollziehbarer Begründung - erstmals einen Antrag auf Verlegung eines Hauptverhandlungstermins stellen (vgl. OLG Karlsruhe aaO; BayObLG MDR 1996, 955); eine derartige Fallkonstellation war vorliegend indes nicht gegeben.
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