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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 169/97   

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https://dejure.org/1997,10759
OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 169/97 (https://dejure.org/1997,10759)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.11.1997 - 10 U 169/97 (https://dejure.org/1997,10759)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. November 1997 - 10 U 169/97 (https://dejure.org/1997,10759)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 789
  • MDR 1998, 493
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Bedeutung erlangt die Parteianhörung vor allem in den Fällen, in denen Tatsachen zu würdigen sind, die Gegenstand eines vier-Augen-Gesprächs oder eines Telefongesprächs sind und in denen der von der Gegenpartei präsentierte Zeuge aus deren Lager kommt oder eine sonstige Interessenverflechtung zu befürchten ist und der anderen Partei ein Zeuge nicht zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 9.10.1997, NJW 1998 S. 307 [richtig: NJW 1998 S. 306 - d. Red.] ; Thüringer LAG, Urteil vom 17.8.1998 - 8 Sa 288/98 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.11.1997, MDR 1998 S. 493; OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.3.1997 S. 167).
  • LAG Düsseldorf, 25.07.2016 - 9 Sa 31/16

    Urlaubsabgeltung; Schadenersatzanspruch; Verzug; Unmöglichkeit

    Dies bedeutet, dass im Ansatz davon auszugehen ist, dass die Glaubhaftigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (OLG Karlsruhe v. 14.11.1997 - 10 U 169/97, NJW-RR 1998 789).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2020 - 5 Sa 231/20

    Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen

    Dies bedeutet, dass im Ansatz davon auszugehen ist, dass die Glaubhaftigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (OLG Karlsruhe v. 14.11.1997 - 10 U 169/97 - juris).
  • ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15

    Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung

    Dabei müssen Zuverlässigkeit wie Unzuverlässigkeit gleichermaßen anhand der aussagepsychologisch gesicherten Kriterien geprüft und begründet werden (s. OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]; tendenziell auch LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. [I.2.]).(Rn.88).

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

  • BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99

    Zur Wirksamkeit zweier Testamente

    Auch insoweit ist keine Bindungswirkung (vgl. BayObLGZ 1991, 323 und BayObLG NJW-RR 1998, 789; KG Rpfleger 1999, 542/543) eingetreten.
  • ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

    Dabei müssen Zuverlässigkeit wie Unzuverlässigkeit gleichermaßen anhand der aussagepsychologisch gesicherten Kriterien geprüft und begründet werden (s. OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/97 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]; tendenziell auch LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. [I.2.]).(Rn.18).

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

  • LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des

    Dies bedeutet, dass im Ansatz davon auszugehen ist, dass die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 169/97 - NJW-RR 1998, 789).

    Bei Aussagen in Zivilprozessen ist allerdings häufig der Umfang des Aussagematerials nicht ausreichend, um aussagepsychologische Methoden der Aussageinhaltsanalyse in ausreichendem Maße ansetzen zu können (vgl. dazu OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 169/97 - NJW-RR 1998, 789).

  • ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15

    Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal,

    Dies bedeutet, dass die Glaubhaftigkeit einer Aussage erst positiv begründet werden muss (OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/97, NJW-RR 1998, 789).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2015 - 9 Sa 1202/14

    Wirksamkeit der individualvertraglichen Vereinbarung einer Altersgrenze

    Dies bedeutet, dass im Ansatz davon auszugehen ist, dass die Glaubhaftigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (OLG Karlsruhe v. 14.11.1997 - 10 U 169/97, NJW-RR 1998 789).
  • ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13

    Arbeitnehmer verlangt die Kündigung seines Vorgesetzten

    Dies bedeutet, dass im Ansatz davon auszugehen ist, dass die Glaubhaftigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (OLG Karlsruhe, 14.2..1997 - 10 U 169/97, NJW-RR 1998, 789).
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • LAG Düsseldorf, 16.11.2015 - 9 Sa 832/15

    Kündigung eines Teamleiters wegen des Verteilens von Flugblättern

  • ArbG Berlin, 09.01.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

  • ArbG Essen, 29.08.2022 - 6 Ca 714/22
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2022 - 1 U 173/20

    Vergütungsansprüche aus einem Anstellungsvertrag als Vorstand einer

  • OLG München, 09.02.2011 - 15 U 1759/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Unwirksamkeit einer mündlichen Honorarvereinbarung;

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15

    Unternehmensübergang

  • AG Bremen, 23.11.2017 - 9 C 104/17

    Parteianhörung und Erbringung des Vollbeweises in einem Verkehrsunfallprozess

  • LG Köln, 17.08.2017 - 15 O 140/16
  • OLG Frankfurt, 27.10.2017 - 3 U 184/15

    Auskehr des Kapitals aus einer fälligen Lebensversicherung

  • LAG Thüringen, 17.08.1998 - 8 Sa 288/98

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten auf Unregelmäßigkeiten

  • ArbG Köln, 15.03.2016 - 14 Ca 8126/14

    Rechtzeitige und ordnungsgemäße Befristungsabrede im Arbeitsvertrag; Schriftliche

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 13.01.1998 - 14 W 1316/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3429
OLG Dresden, 13.01.1998 - 14 W 1316/97 (https://dejure.org/1998,3429)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.01.1998 - 14 W 1316/97 (https://dejure.org/1998,3429)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Januar 1998 - 14 W 1316/97 (https://dejure.org/1998,3429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauprozeß: Aussetzung des Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1101
  • MDR 1998, 493
  • BauR 1998, 1119 (Ls.)
  • BauR 1998, 595
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.07.2003 - VII ZB 32/02

    Aussetzung des Rechtsstreits wegen im Hinblick auf ein anderweit anhängiges

    Dabei braucht die in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage, ob ein Rechtsstreit gemäß § 148 ZPO analog ausgesetzt werden darf, wenn die vom Gericht der Hauptsache für beweiserheblich gehaltenen Tatsachen in einem selbständigen Beweisverfahren geklärt werden sollen (verneinend: z.B. OLG Dresden, BauR 1998, 595; bejahend: z.B. KG, KGR 2000, 266), nicht entschieden zu werden.
  • OLG Frankfurt, 31.10.2003 - 4 W 56/03

    Beweisaufnahme im Zivilverfahren: Verwertung des Ergebnisses eines noch nicht

    Da sich die Beklagten auf Tatsachen berufen, die Gegenstand der Beweiserhebung sind, ist § 493 ZPO jedenfalls entsprechend anzuwenden und das Ende der Beweiserhebung ebenso abzuwarten, wie wenn der Beweisbeschluss vom Prozessgericht selbst erlassen worden wäre (vgl. OLG Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat, Beschlüsse vom 16.1.2003, 16 W 1/03, und 25.8.2003, 16 W 15/03; im Ergebnis ebenso Kammergericht, KG-Report 2000, 266 f.; OLG München, NJW-RR 1998, 576, die jeweils eine Aussetzung in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO befürworten; anderer Ansicht OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.6.2003, 23 W 24/03; OLG Dresden, MDR 1998, 493).
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    Insoweit unterliegt eine erstinstanzliche Aussetzung in vollem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 1966; OLG Dresden NJW-RR 1998, 1101; OLG Brandenburg OLGR 2006, 780; KG MDR 2007, 736 = KGR Berlin 2007, 112; Grundeigentum 2008, 123).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 5 W 20/03

    Voraussetzungen der Aussetzung des Hauptsacheverfahrens

    Der Senat darf die angefochtene Entscheidung nur darauf prüfen, ob die Voraussetzungen des § 148 ZPO für eine Aussetzung vorliegen; eine Überprüfung der dem Landgericht vorbehaltenen Ermessensentscheidung ist ihm verwehrt, wenn und soweit kein Ermessensfehlgebrauch vorliegt (KG-Report, 2000, 266; OLG Dresden, BauR 1998, 595, 596; OLG München, NJW-RR 1998, 576 alle m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.12.2005 - 8 W 585/05

    Verfahrensrecht - Kostentragungspflicht auch ohne Verwertung des Beweismittels?

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (NJW-RR 1998, 1101) betrifft wegen dort fehlender Parteiidentität ohnehin eine andere Fallgestaltung.
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