Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 25.06.1998

Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1998 - VI ZR 322/97   

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https://dejure.org/1998,1726
BGH, 27.10.1998 - VI ZR 322/97 (https://dejure.org/1998,1726)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1998 - VI ZR 322/97 (https://dejure.org/1998,1726)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - VI ZR 322/97 (https://dejure.org/1998,1726)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 842; BGB § 252
    Maßgebender Zeitpunkt für die Erwerbsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 842, 252
    Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der Erwerbstätigkeit des Geschädigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 842, 252
    Kfz-Unfall: Prognose über voraussichtliche Entwicklung der Erwerbstätigkeit des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 136
  • MDR 1999, 156
  • MDR 1999, 157
  • NZV 1999, 75
  • VersR 1999, 106
  • DB 1999, 379
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.1996 - VI ZR 268/95

    Begriff des Erwerbsschadens; Ersatz von Aufwendungen für Ersatzarbeitskräfte oder

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - VI ZR 322/97
    Für die Grundlagen dieser Prognose des erzielbaren Gewinnes ist nicht auf den Zeitpunkt des Schadensereignisses, sondern auf denjenigen der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 268/95 - VersR 1997, 453, 454).
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89

    Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und

    Auszug aus BGH, 27.10.1998 - VI ZR 322/97
    Die kurzen und pauschalen Ausführungen des Berufungsgerichts zu einem möglicherweise nicht ausreichenden Bemühen des Klägers um Ersatztätigkeiten nur im Raum O. genügen ohne weitere - rechts- und verfahrensfehlerfreie - Feststellungen nicht, um ein Mitverschulden des Klägers (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. Senatsurteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438 re.Sp.) zu bejahen.
  • BGH, 19.09.2017 - VI ZR 530/16

    Bemessung des Erwerbsschadens eines selbständig tätigen Verkehrsunfallverletzten:

    Für die Grundlagen der danach erforderlichen Prognose des erzielbaren Gewinns ist nicht auf den Zeitpunkt des Schadensereignisses, sondern auf denjenigen der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (Senatsurteil vom 27. Oktober 1998 - VI ZR 322/97, DB 1999, 379 unter II 1 mwN).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Bei der Prognose muß der Tatrichter als weitere Faktoren regelmäßig auch Erkenntnisse aufgrund von Entwicklungen einbeziehen, die sich erst nach dem Unfallereignis bis zur letzten mündlichen Verhandlung ergeben haben (Senat, Urteil vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 268/95 - aaO m.w.N.; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1998 - VI ZR 322/97 - VersR 1999, 106, 107).
  • BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99

    Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers

    Ist der Erwerbsschaden eines selbständig Tätigen festzustellen, so wird es im Rahmen der §§ 252 BGB, 287 ZPO in der Regel erforderlich und angebracht sein, an die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsergebnisse in den letzten Jahren vor dem Unfall anzuknüpfen (Senatsurteil vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 268/95 - VersR 1997, 453 zu 2 a; vgl. auch Senatsurteile vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 - VersR 1992, 973; vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92 - VersR 1993, 1284, 1285; vom 27. Oktober 1998 - VI ZR 322/97 - VersR 1999, 106, 107).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98   

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https://dejure.org/1998,1651
OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98 (https://dejure.org/1998,1651)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.06.1998 - 1 U 20/98 (https://dejure.org/1998,1651)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 1 U 20/98 (https://dejure.org/1998,1651)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verzögert Beschaffung Ersatzteil ausländisch Fahrzeug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 249
    Verzögert Beschaffung Ersatzteil ausländisch Fahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsvorteile eines beschädigten Kraftfahrzeugs; Erstrecken des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens insbesondere auch auf die Dauer der Ersatzteilbeschaffung; Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249
    Entschädigung auch bei längerer Verzögerung der Ersatzteilbeschaffung für ausländisches Fahrzeug (75 Tage)

  • rechtsportal.de

    BGB § 249
    Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Verkehrsunfallgeschädigter kann auch für eine länger dauernde Zeit der Ersatzteilbeschaffung für ein ausländisches Fahrzeug Nutzungsausfallentschädigung verlangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 157
  • VersR 2000, 336
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98
    Der vom Schädiger gemäß § 249 BGB zu ersetzende Schaden erfaßt auch die entgangenen Gebrauchsvorteile des beschädigten Kraftfahrzeugs (BGHZ 98, 212; BGH NJW 1982, 1519; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 129; OLG Düsseldorf OLGR 1991, 10).
  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98
    An einer fühlbaren Beeinträchtigung, die für die schadensersatzrechtliche Berücksichtigung entgangener Gebrauchsvorteile erforderlich ist, fehlt es zwar dann, wenn die Verwendung des Zweitwagens möglich und zumutbar ist (BGH NJW 1976, 286).
  • OLG München, 23.06.1992 - 18 U 4215/90

    Darlegungs- und Beweislast bei Zusicherung von Unfallfreiheit im

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98
    Der vom Schädiger gemäß § 249 BGB zu ersetzende Schaden erfaßt auch die entgangenen Gebrauchsvorteile des beschädigten Kraftfahrzeugs (BGHZ 98, 212; BGH NJW 1982, 1519; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 129; OLG Düsseldorf OLGR 1991, 10).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06

    Zu den Voraussetzungen von Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung

    Die Lebenserfahrung spricht jedoch dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00 sowie Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20

    Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer

    Dies gilt insbesondere, wenn Verzögerungen auf unvorhersehbaren Ersatzteillieferschwierigkeiten beruhen (BGH, Urteil vom 02.03.1982 - VI ZR 35/80, juris Rn. 13; OLG Köln VersR 2000, 336; Senat, Urteil vom 19.05.2011, aaO.).

    Eine Anspruchsminderung kommt daher nur in Betracht, wenn dem Geschädigten selbst eine Verletzung der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB vorzuwerfen ist (Greger, aaO.; OLG Köln VersR 2000, 336).

    Darlegungs- und beweisbelastet für die Tatsachen, die einen Mitverschuldensvorwurf begründen könnten, ist nach den allgemeinen Regeln, die auch in dieser Fallkonstellation anzuwenden sind (Senat, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris Rn. 21; vgl. auch OLG Köln, VersR 2000, 336), der Schädiger.

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04

    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

    Die Erfahrung spricht für den Benutzungswillen, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).
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