Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 11.07.2000

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4191
OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99 (https://dejure.org/2000,4191)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.06.2000 - 8 U 4755/99 (https://dejure.org/2000,4191)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 8 U 4755/99 (https://dejure.org/2000,4191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsschutz; Kausalereignistheorie; Unterlassung

  • Judicialis

    AHB § 1 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 1 Nr. 1
    Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes eines Arztes wegen Schädigung eines Patienten durch Strahlenbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 1 Nr. 1
    Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Gewährung von Versicherungsschutz: Kausalereignistheorie und Nachhaftungsversicherung

  • archive.org (Leitsatz)

    AHB § 1 Nr. 1
    Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes ("Kausalereignistheorie")

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1432
  • VersR 2000, 1490
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die mit den Begriffen "Kausalereignistheorie" und "Folgeereignistheorie" umschriebenen Tatbestände nur allgemeine Modelle für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Privathaftpflichtversicherung darstellen (vgl. zum theoretischen Streit BGH VersR 57, 499; VersR 81, 173; Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, Rz. 14 f zu § 1 AHB m.w.NJ. Welcher Theorie im einzelnen zu folgen ist, kann nur durch Auslegung der jeweils dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten AVB ermittelt werden. So ist z.B. für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die "Folgeereignistheorie" zugrunde gelegt worden (s. § 1 Ziffer 1 VB und AVB-WB; vgl. Späte, a.a.O., Rz. 29).

    Der Senat befindet sich damit im Einklang mit der Auslegung, die der ähnliche Wortlaut des § 1 Ziffer 1 AHB durch die obergerichtliche Rechtssprechung erfahren hat (vgl. BGH VersR 81, 173; OLG Celle, RuS 96, 173).

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 299/55

    Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    Darunter sei mit der Entscheidung des BGH in NJW 57, 1477 f der äußere Vorgang zu verstehen, welcher die Schädigung des Dritten unmittelbar herbeiführe.

    Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die mit den Begriffen "Kausalereignistheorie" und "Folgeereignistheorie" umschriebenen Tatbestände nur allgemeine Modelle für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Privathaftpflichtversicherung darstellen (vgl. zum theoretischen Streit BGH VersR 57, 499; VersR 81, 173; Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, Rz. 14 f zu § 1 AHB m.w.NJ. Welcher Theorie im einzelnen zu folgen ist, kann nur durch Auslegung der jeweils dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten AVB ermittelt werden. So ist z.B. für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die "Folgeereignistheorie" zugrunde gelegt worden (s. § 1 Ziffer 1 VB und AVB-WB; vgl. Späte, a.a.O., Rz. 29).

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Inhabers eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    b) Auszugehen ist jeweils vom Wortlaut der maßgeblichen Klausel (BGH VersR 2000, 709):.
  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 193/94

    Umfang des Risikoausschlusses für "chemisch-physikalische Zersetzungsvorgänge"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    Dabei kann neben dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang auch der mit der Klausel erkennbar verfolgte Zweck berücksichtigt werden (vgl. BGH.VersR 96, 500).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    a) Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß (vgl. BGH NJW 93, 2369; 2000,.709).
  • OLG Nürnberg, 26.05.1994 - 8 U 658/94

    Abstellen auf den in den Versicherungszeitraum fallenden "Verstoß" und nicht auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    Gleiches gilt für die Architektenhaftpflichtversicherung (vgl. Späte, a.a.O., Rz. 31; OLGNürnberg, VersR 94, 1462).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04

    Betriebshaftpflichtversicherung: Begriff des "Schadenereignisses";

    Welche Bedeutung dem Begriff "Schadenereignis " beizumessen ist, ist durch Auslegung der dem konkreten Versicherungsvertrag jeweils zugrundegelegten Allgemeinen oder Besonderen Versicherungsbedingungen zu ermitteln (Senat VersR 2003, 1436; OLG Nürnberg VersR 2000, 1490; Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, § 1 Rn. 29).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2003 - 12 U 228/02

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit der Ersetzung des Wortes "Ereignis" durch

    Entsprechend hat die Rechtsprechung bislang auch beim Kausalereignis auf das Inverkehrbringen abgestellt (BGHZ 79, 76:; BGH NJW 2003, 511; BGH VersR 2002, 1503; OLG Oldenburg, VersR 1997, 732; OLG Celle VersR 1997, 609; OLG Nürnberg VersR 2000, 1490; vgl. auch Späte, a. a. O., AHB § 1 Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 10 U 59/2000, 10 U 59/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5507
OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 10 U 59/2000, 10 U 59/00 (https://dejure.org/2000,5507)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.07.2000 - 10 U 59/2000, 10 U 59/00 (https://dejure.org/2000,5507)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 10 U 59/2000, 10 U 59/00 (https://dejure.org/2000,5507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fußballspiel; Inkaufnahme einer Verletzung; Regelgerechtes Spiel; Unvermeidbarkeit; Beweispflichtigkeit; Grenzbereich; Gebotene Härte; Unzulässige Unfairness; Objektiv geringer Verstoß; Verschulden

  • Judicialis

    BGB § 823 I; ; BGB § 823 II

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 § 823 Abs. 2
    Umfang der Einwilligung in Verletzungen beim Fußballspiel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1432
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 10 U 59/00
    Mit den vom BGH aufgestellten Grundsätzen (10.02.1976 - VI ZR 32/74 - in VersR 1976, 591; 05.11.1974 - VI ZR 100/73 - in BGHZ 63, 140) geht der Senat davon aus, dass der Teilnehmer an einem Fußballspiel grundsätzlich Verletzungen, die auch bei regelrechtem Spiel nicht zu vermeiden sind, in Kauf nimmt und er deshalb dafür beweispflichtig ist, dass der Gegenspieler sich nicht regelgerecht verhalten hat.
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1990 - 4 U 200/89

    Zur Haftung für Verletzungen beim Fußballsport

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 10 U 59/00
    Diesen Grundsätzen hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung (z.B. OLG Düsseldorf, 3.7.1990 - 4 U 200/89 - in VersR 92, 247) angeschlossen.
  • BGH, 10.02.1976 - VI ZR 32/74

    Zivilrechtliche Haftung eines Fußballspielers wegen gefährlichen Spiels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 10 U 59/00
    Mit den vom BGH aufgestellten Grundsätzen (10.02.1976 - VI ZR 32/74 - in VersR 1976, 591; 05.11.1974 - VI ZR 100/73 - in BGHZ 63, 140) geht der Senat davon aus, dass der Teilnehmer an einem Fußballspiel grundsätzlich Verletzungen, die auch bei regelrechtem Spiel nicht zu vermeiden sind, in Kauf nimmt und er deshalb dafür beweispflichtig ist, dass der Gegenspieler sich nicht regelgerecht verhalten hat.
  • OLG Stuttgart, 09.03.2000 - 7 U 166/99

    Schadensersatzpflicht für Regelverstoß (Foul) beim Fußballspiel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 10 U 59/00
    Selbst bei Anwendung der im Urteil des OLG Stuttgart vom 09.03.2000 - 7 U 166/99 - OLG Report 2000, 210 niedergelegten Grundsätze kommt es nicht zu einer Haftung des Beklagten.
  • OLG Koblenz, 10.09.2015 - 3 U 382/15

    Freundschaftsspiel der Alten Herren - Foul

    Eine gravierende Regelwidrigkeit kommt in der Regel jedoch nicht in Betracht, wenn eine reelle Chance bestand, den Ball zu erreichen (OLG Stuttgart MDR 2000, 1432).
  • OLG Köln, 27.05.2010 - 19 U 32/10

    Haftung eines Spielers wegen Verletzungen des Gegners bei einem Fußballspiel

    Solange sich das Verhalten des Spielers noch im Grenzbereich zwischen kampfbetonter Härte und unzulässiger Unfairness bewegt ist ein Verschulden trotz objektivem Regelverstoß nicht gegeben (BGH a.a.O.; OLG Hamm NJWE-VHR 1998, 213; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1043; OLG Stuttgart MDR 2000, 1432; OLG Hamm NJW-RR 2005, 1477; OLG Düsseldorf r+s 2005, 435; OLG München Urt. v. 25.02.2009 - 20 U 3523/08).

    Eine gravierende Regelwidrigkeit kommt i.d.R. jedoch nicht in Betracht, wenn nach dem Ball getreten wurde und eine reelle Chance bestand, ihn zu erreichen (OLG Stuttgart MDR 2000, 1432).

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 U 230/03

    Geltendmachung von Schmerzensgeld wegen eines während eines Fußballspiels

    Deshalb führen auch geringfügige Regelverstöße in wettbewerbstypischen Risikolagen, die auf Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Unvermögen oder Müdigkeit beruhen, nicht zur Haftung des beteiligten Spielers (BGH Urt. Vom 1.04.2003 Seite 6, BGHZ 63, 140[142 ff]; OLG Stuttgart, MDR 2000, 1432; OLG Hamburg, VersR 2002, 501 f).

    Ein Schadensersatzanspruch kommt dagegen bei vorsätzlich und grob fahrlässigen Regelwidrigkeiten sowie dann in Betracht, wenn die Grenze zwischen noch gerechtfertigter Härte und unfairem Regelverstoß überschritten ist (OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 1043= MDR 2000, 1432; OLG Hamm, MDR 1985, 847).

  • OLG Koblenz, 17.07.2015 - 3 U 382/15

    Freundschaftsspiel der Alten Herren - Schmerzensgeld

    Eine gravierende Regelwidrigkeit kommt in der Regel jedoch nicht in Betracht, wenn eine reelle Chance bestand, den Ball zu erreichen (OLG Stuttgart MDR 2000, 1432).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht